Im Übrigen haben Sie das da selbst eingebracht. Dann können Sie doch nicht behaupten, dass das, was wir hier als ganz klare Zweckrichtung darauf – –. Ja, wir wollen sozusagen die Situation, die Robert Bücking beschrieben hat und die wir doch alle kennen, also wer durch die Stadtteile geht und ich kann Ihnen Fotos zeigen, auf denen steht, hier wird ein Mehrfamilienhaus umgebaut in eine Tourismusunterkunft und Ferienhäuser. Und nicht nur ein Foto. Die Situation kennen Sie doch auch, dass es nicht darum geht, dass wir untersagen wollen, dass irgendjemand sein Zimmer an Studenten vermietet, sondern es gibt einen Bereich, in dem Wohnraum in eine Gewerbe-Immobilie umgedeutet wird. Und das wollen wir in Zukunft begrenzen.
Lassen Sie mich noch eine Sache sagen. Es hat auch keiner behauptet, dass das Wohnraumschutzgesetz die Lösung der Wohnraumfrage in Bremen ist. Aber ich hatte ja vorhin vorgerechnet, dass ich glaube, dass das einen kleinen Beitrag liefern kann, genauso wie alle anderen Beiträge, die wir auch haben, über die wir uns dann auch streiten, wie darüber, ob wir größere Flächen zur Verfügung stellen können, wie wir Innenverdichtung machen. Ich habe eine hohe Sympathie dafür, dass wir auch Bebauungspläne, die den Ausbau von Dachgeschossen behindern, relativ schnell ändern. Aber wir müssen doch in Anbetracht des entstehenden Preisdrucks auf dem Bremer Wohnungsmarkt sehen, jede Maßnahme, die helfen kann, hilft nicht nur uns, die hilft vor allem unseren Bürgern, die preiswerten Wohnraum brauchen. Nun springen Sie doch einmal über Ihren Schatten. – Vielen Dank!
Punkt wollte ich noch einmal etwas verkniffen kommentieren, und zwar die Idee mit der Anhörung. Eigentlich finde ich, dass die Forderung nach einer Anhörung bei dem Gesetz angemessen wäre. Sie wäre angemessen, und zwar aus vielen Gründen. Es macht einen gewissen Sinn, die gesetzlichen Konstruktionen, die wir da gefunden haben, noch einmal genauer anzuschauen, sich Erfahrungen aus anderen Städten und Bundesländern vor Augen zu führen, mit den Betroffenen zu reden, weil wir mit dem Gesetz in diese ökonomische und soziale Wirklichkeit der Stadt intervenieren und eine faire Situation von Abwägung organisieren müssen.
Diese Auffassung wird in der Koalition nicht geteilt. Mein Kollege Tschöpe ist der Auffassung, dass das geklärt ist. Juristisch gibt es keine Hoffnung darauf, bei der Gelegenheit etwas dazuzulernen. Ich bin da eher skeptisch. So ist die Differenz. Da wir eine regelbasierte Koalition sind, was sich im Übrigen auch anderswo bewährt, Regeln einzuhalten, gilt hier: Wenn der eine nein sagt, ist es nein. Wir werden also keine Anhörung machen. Das bedauern wir. Wir hätten das angemessen gefunden, und wir glauben im Übrigen auch, dass die Grundüberlegungen, die wir Ihnen versucht haben, heute vorzutragen, Bestand gehabt hätten. Aber diesen Prüfvorgang können wir uns jetzt nicht mehr erlauben. So ist das.
Das wollte ich noch einmal nachtragen. Inhaltlich, glaube ich, ist die Sache im Wesentlichen durchgearbeitet. Um deutlich zu machen, dass es diese muntere Welt von kleinen Kontakten gibt und dem steht ein Milliardenkonzern gegenüber. Aus einer solchen Gegenüberstellung bekommt man im Moment, glaube ich, keine neuen Erkenntnisse. Denn es gibt das eine wie das andere, und wir glauben, dass wir mit diesem Gesetz ein Stück weit Disziplin in diesen Markt bringen, die er dringend braucht.
Ich werde mich bemühen, Herr Kollege, aber Ihre Ausführungen gerade haben mich doch noch einmal dazu veranlasst, Sie
zu fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir, bevor wir Gesetze schreiben und einbringen, uns natürlich Gedanken darüber machen, wie sich diese Gesetze auswirken und natürlich mit den Menschen und mit den Personengruppen, die das betrifft, reden. Das hörte sich bei Ihnen gerade so an, als wäre das in Ihrer Fraktion nicht üblich, als würden Sie das nur in einer Anhörung machen. Und ich wollte hier noch einmal entsprechend fragen, ob Sie mit mir darin übereinstimmen, dass das nicht der Fall ist, sondern dass wir Gesetze einbringen, über die wir im Vorfeld schon gesprochen haben und dass wir da natürlich entsprechend gewonnene Aspekte berücksichtigen.
Selbstverständlich bin ich bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, wenn Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir das auch alles gemacht haben, aber den Eindruck haben, da ist noch Luft nach oben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte gegen eine Anhörung gar nichts einzuwenden, wenn sie unter der Überschrift stünde, dass wir uns stärker Bayern annähern und das Ganze eher noch verschärfen als aufweichen.
Ja, ist schon klar, das kennen wir ja. Genau in diese Richtung wird mit Sicherheit argumentiert. Das hatten wir schon in verschiedenen anderen Auseinandersetzungen. Um es noch einmal zu klären, ich möchte das auch noch einmal sagen, bezogen auf die Ausführungen von Robert Bücking. Schon damals wurde uns das unterstellt, und zwar falsch unterstellt, schon in der Debatte, in der wir es damals eingebracht haben, im Zusammenhang mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Da hatten wir praktisch einen Passus vorgeschlagen. Es waren keine näheren Definitionen heruntergebrochen worden. Es geht in keiner Weise, dass man sagt, die eigene Wohnung soll nicht zu Ferienzeiten an Touristen
In vielen Städten können es sich die Menschen tatsächlich gar nicht mehr leisten, wenn sie nicht untervermieten. Silvia Neumeyer hat es zurecht erwähnt, diesen Zusammenhang gibt es natürlich. Aber darum geht es doch nicht. Hier findet etwas anderes statt, und zwar zunehmend. Da werden Wohnungen gekauft, die ausschließlich zur Kurzzeitvermietung auf den Markt geworfen werden. Das ist das Geschäftsmodell von Airbnb.
Und das ist etwas, bei dem wir fanden, das droht uns auch und dem muss Einhalt geboten werden. Ich meine, diese Plattformen bekommen Provisionen von 30 Prozent. Das muss man sich einmal überlegen, was da weltweit eingestrichen wird. Wir würden doch auch nicht sagen, reiß jetzt einen Straßenzug ab, um da Hotels en gros zu bauen. Das ist aber das, was unter dem Radar mit Airbnb faktisch passiert, und das ist der Punkt, gegen den wir uns massiv gewehrt haben.
Ich möchte auch noch einmal den Aspekt mit den leer stehenden Immobilien erwähnen. Das ist etwas, was hier vielleicht in der Debatte ein Stück zu kurz kommt. Auch darüber haben wir uns immer auseinandergesetzt, dass das nicht geht, wenn das über bestimmte Zeiträume hinausgeht. Darauf muss man ein Auge haben, bis hin zu den Schrottimmobilien. Wir hatten ja die Auseinandersetzung im Zuge dieses Unworts Enteignung et cetera. Das war noch einmal eine ganz andere Plattform. Aber dieses Gesetz hat für sich noch keine Rechtswirkung. Es geht darum, dass die Stadtgemeinde Bremen auch eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen und definieren muss, für was genau und für welche Gebiete es gilt. Das wird noch zu definieren sein.
Niemand hat behauptet, das möchte ich auch noch einmal betonen, dass es in irgendeiner Weise unseren Wohnungsmangel auffängt. Das ist ja Unsinn. Das ist genauso absurd gewesen, in der Kaisenhaus-Debatte zu sagen, das wären vielleicht ähnliche Dimensionen. Es ist einzig und allein eine Option, die wir an der Stelle ziehen, und ich bin froh, dass wir sie ziehen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wohnungsbaupolitik steht im Mittelpunkt aktueller politischer Debatten. Viele Städte wachsen, so auch Bremen. Aus meiner Sicht ist das eine Chance, die natürlich auch mit vielen Herausforderungen einhergeht, denn mit diesem Wachstum verändern sich die Bedingungen auf den Wohnungsmärkten. Wohnen ist ein Grundbedürfnis von uns allen. Umso wichtiger ist es, die Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt genau zu beobachten, zu begleiten und angemessen zu reagieren, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum sicherzustellen. Da ist natürlich klar, dazu gehört ein Bündel, ein Paket von Maßnahmen, um das hinzubekommen.
Wir sprechen hier regelmäßig darüber. Ich erinnere mich an die gestrige Debatte zur GEWOBA. Wenn ich mir anschaue, dass wir uns in jeder Baudeputation mit einer Vielzahl von Bebauungsplänen befassen, die wir dort verabschieden, an denen gearbeitet wird, da wird eine Menge geleistet. Dann erwähne ich an dieser Stelle auch noch einmal kurz die steigenden Zahlen, die wir auch immer wieder aus unserer Sicht mit Stolz vortragen, was das Thema Baugenehmigungen angeht, und auch die steigende Zahl an Fertigstellungen, an Wohnungen in dieser Stadt. Es ist also grundsätzlich richtig, zu verhindern – das ist der weitere Baustein, über den wir heute diskutieren – dass Wohnungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt werden. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiteres geeignetes Mittel, um dies zu erreichen.
Aus unserer Sicht müssen wir zum Erlass dieser hier ermöglichten Rechtsverordnung zwei Voraussetzungen erfüllen. Das gilt für beide Städte im Lande Bremen. Diese beiden Bedingungen müssen erfüllt sein. Das ist zum einen, dass die Wohnraumversorgung tatsächlich gefährdet sein muss. Dies hat man bereits im Zusammenhang mit der Diskussion über die Kappungsgrenzen und auch die Mietpreisbremse im Jahr 2015 festgestellt. Wir arbeiten derzeit daran und untersuchen, ob das weiterhin so ist. Erste Einschätzungen liegen vor, dass diese Gefährdung auf dem Wohnungsmarkt weiterhin vorliegt.
Herr Staatsrat, wie hoch wird der Kontrollaufwand sein, wie viel Personal ist dafür eingeplant und welche Kosten wird das somit für die Stadtgemeinde verursachen?
Vielleicht können Sie uns helfen, damit wir die Milchmädchenrechnung von Herrn Tschöpe von vorhin noch nachvollziehen können.
Auf diese Frage wäre ich im weiteren Verlauf meines Vortrags auch noch eingegangen. Natürlich handelt es sich hier um eine weitere zusätzliche Aufgabe, mit der wir uns befassen müssen, für die dann auch weiteres Personal, davon gehen wir aus, erforderlich sein wird. In welchem Umfang, in welcher Größe genau, das kann ich Ihnen jetzt, hier noch nicht beantworten. Aber das wird sich mit einer überschaubaren Zahl von Stellen, denke ich, leisten lassen.
Ich fahre fort. Ich war dabei, Ihnen die zwei Voraussetzungen vorzutragen, die wir erfüllen müssen, um diese Rechtsverordnung zu erlassen. Das eine war die Gefährdung der Wohnraumversorgung, das hatte ich vorgetragen. Kommen wir zum zweiten Beispiel. Es wird darüber hinaus zu klären sein, ob erhebliche Leerstände beziehungsweise eine erhebliche Zahl von Wohnungen als Ferienunterkünfte genutzt werden. Das sind diese Urteile, die hier auch schon andiskutiert worden sind, natürlich muss man sorgfältig arbeiten in diesem Bereich. Vor dem Erlass dieser Rechtsverordnung brauchen wir deshalb eine valide Datengrundlage zur Beurteilung der Situation. Die Verordnung muss am Ende geeignet sein, die Wohnraumversorgung zu verbessern, und auch daran arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe, die sich damit befasst, wie wir die erforderlichen Daten erheben können.
Meine Damen und Herren, noch kurz der Hinweis: In Bremerhaven wird man sich in eigener Zuständigkeit mit diesen Fragen beschäftigen müssen, wobei dort die Problemlage nicht ganz mit der in Bremen vergleichbar ist. Abschließend ist das Gesetz aus meiner Sicht ein geeignetes Mittel und schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Die sind in der Umsetzung auch mit Aufwand verbunden. Dafür werden wir zusätzliches Personal benö
tigen. Darauf bin ich gerade schon kurz eingegangen. Das Gesetz eröffnet Handlungsspielräume. Es lässt aber auch weiterhin viele sinnvolle und auch gewollte Nutzungen zu und ist geeignet, in Zukunft Fehlentwicklungen zu verhindern. – Vielen Dank!
Es ist beantragt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Bremische Wohnraumschutzgesetz zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss, federführend, und an die staatliche Deputation für Bau, Umwelt und Verkehr zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes an den Rechtsausschuss, federführend, und an die staatliche Deputation für Bau, Umwelt und Verkehr zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!