Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Wir haben eine ausgezeichnete Universität, die uns im IT-Bereich beispielsweise sehr viele Menschen zur Verfügung stellt, so viele Fachkräfte nämlich, wie benötigt werden, dass der Standort Bremen ein attraktiver Standort ist. Insofern haben wir für Bremen das geringste Problem. Wenn ein Unternehmen oder ein Personalchef in Süddeutschland, der für das gesamte Unternehmen verantwortlich zeichnet, sagt, Bremen ist eine graue Maus, dann muss man an der Stelle auch sagen, dass er den Fokus offensichtlich nicht wirklich auf Bremen hatte, sondern dass das vor allen Dingen eine Diskussion darüber gewesen ist, dass OHB als Spezialunternehmen natürlich auch sehr spezielle Fachkräfte suchte. Auch mit dem Unternehmen haben wir uns sehr intensiv mehrfach beraten und darüber gesprochen. Das Fachkräfteproblem, das sich daran entzündet hat, oder die Diskussion, die daran entstanden ist, die zeichnet sich in der Wirklichkeit so tatsächlich nicht ab. Deswegen bemühen wir uns natürlich um eine Vielzahl von weiteren Programmen, Maßnahmen und Möglichkeiten, wie wir damit insgesamt umgehen können, welche Initiativen wir starten können.

Ich will beispielhaft einmal nennen die START Haus-Initiative. Wir bemühen uns darum, das gesamte Gründerökosystem neu aufzustellen, weil wir hier Anreize schaffen wollen, dass die Menschen sich trauen, in die Selbstständigkeit zu gehen, dass wir uns natürlich im Bereich von besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf um vielerlei Dinge bemühen. Das Wichtigste dabei ist in der Tat, dass wir intensiv die Kontakte zu den Wirtschaftsunternehmen behalten, dass wir deren Anforderungen kennen, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, die für das Wachstum erforderlich sind, auch wenn manche Konzernentschei

dung leider nicht in Bremen getroffen wird, sondern an anderen Standorten. Auch das ist hier angeklungen.

Meine Damen und Herren, ähnlich wie bei der Wirtschaftsentwicklung müssen wir sehen, dass wir auch im Bereich Tourismus sehr erfolgreich sind. Wir haben vierzig Millionen Tagesgäste im letzten Jahr gehabt, vierzig Millionen. Das, finde ich, ist wirklich eine großartige Zahl. Bei den Übernachtungszahlen sind wir mittlerweile über zwei Millionen gekommen, auch das in einem Jahr. Auch das, finde ich, ist eine sehr positive Debatte. Die Tourismusstrategie 2025 ist hier auch angesprochen worden. Dass da Luft nach oben ist, Herr Kastendiek, ist er noch da?, das mag durchaus sein.

(Zwischenruf Abgeordneter Kastendiek [CDU])

Es wäre auch schlimm, wenn man keine weiteren Ideen mehr entwickeln könnte, wie man noch weiter wachsen kann. Sie wissen aber, wenn Sie eine Pressemitteilung bereits verschicken, bevor Sie überhaupt die Präsentation am Abend gesehen haben, dann wundert es mich schon, dass Sie hier so tun, als sei das, was so viele Menschen gemeinsam erarbeitet haben, Schall und Rauch.

(Beifall SPD – Zwischenruf Abgeordneter Kasten- diek [CDU])

Da, muss ich sagen, hätte ich tatsächlich eine andere Erwartung gehabt. Wir sind dabei, die Neuorganisation des Stadt- und Tourismusmarketings noch einmal neu zu sortieren.

(Unruhe)

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Staatsrat, dann können wir auch alle seinen Ausführungen besser folgen.

So ist es. Durch die Neuorganisation des Stadt- und Tourismusmarketings wollen wir genau eine Kompetenzbündelung, eine Effektivitätssteigerung und eine Ressourceneffizienz erreichen. Deswegen werden wir die BTZ, die bislang als Tochter der WFB fungiert, mit der WFB zu einer gemeinsamen schlagkräftigen Einheit unter dem Dach der WFB verschmelzen. Wir werden die beiden also zusammenbringen, damit wir das, was im touristischen Bereich und was im Standortmarketingbereich passiert, dass wir diese Dinge noch viel besser miteinander verzahnen können. Also keine neue Organisationseinheit, sondern im Gegenteil eine Verschlankung, damit wir mit dem

Thema zwei Städte, ein Land auch zukünftig weiter erfolgreich voranschreiten.

Angeklungen ist auch die finanzielle Ausstattung des Programms der Tourismusstrategie insgesamt. Also 4,2 Millionen Euro für 2017, 3,9 Millionen Euro für 2018 und 2019. Das ist das, was angeführt worden ist. Dabei haben Sie nur leider die Haushaltsstellen vergessen, die wir an anderen Stellen noch einrechnen müssen, wie zum Beispiel natürlich die Zuschüsse an die BTZ, die Förderung überregional bedeutsamer Veranstaltungen, die Beteiligung an Messen. Wir kommen insgesamt auf zehn Millionen Euro, die wir jährlich zur Verfügung stellen für das Thema Tourismus und Tourismusstrategie.

Ich verstehe, dass Sie einen Diskurs einfordern, wie man noch besser werden kann. Ich verstehe das durchaus als Einladung, und die nehme ich gern an, dass wir uns gemeinsam auch darüber Gedanken machen, wie wir das vorantreiben können. Das sollten wir in der Deputation tun. Dass wir aber fast alle gemeinsam das Ziel haben, noch mehr für Bremen zu tun, vor allen Dingen, dass wir uns weiterentwickeln auch im Bereich des Tourismus, des Standortmarketings, dass wir das Image gewinnen, dass wir wirklich ein erfolgreicher, ein guter Standort sind. Daran sollten wir unbedingt gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort für eine Kurzintervention der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil Herr Staatsrat Siering Zweifel an der Quelle angemeldet hatte, die ich zitiert habe: Die Quelle, aus der ich zitiert habe, ist eine Antwort des Senats auf unsere Anfrage, und zwar auf die Frage:

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Dann ist die Zahl falsch!)

„Wie hat sich das Bruttoinlandsprodukt 2007 bis 2017 in Deutschland und in Bremen entwickelt?“ Dann gibt es eine Tabelle, aus der man die Zahlen entnehmen kann, die ich vorgelesen habe, und als Quelle dieser Tabelle wird der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ – AK VGRdL –, Stand 28. März 2018, genannt. Es ist also meines Erachtens eine seriöse Quelle, aus der ich zitiert habe.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Ich denke, das ist der Senat!)

Vielleicht auch nicht, also je nachdem, welche Antwort man zurate zieht!

Als letzte Bemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesundheitswesen oder die Gesundheitswirtschaft in Bremen per Definition ein Cluster ist, der Senat ist sich dessen nun nicht bewusst. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1636, auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion Kenntnis.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Seminargruppe des Deutschland- und Europapolitischen Bildungswerks aus NordrheinWestfalen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir wünschen Ihnen hier einen interessanten Nachmittag!

Änderung des Erlasses zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen Antrag der Fraktion der CDU vom 13. Februar 2018 (Drucksache 19/1530)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Ehmke.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Lübke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die genaue Form des Umgangs mit den Abschiebungshäftlingen regelt in Bremen der Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes. Ich

möchte zunächst begründen, warum wir, die CDUFraktion, der Auffassung sind, dass dieser Erlass zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen dringend geändert werden muss. Vielleicht kurz zum Verständnis: Es geht bei den durch die uns beantragten Änderungen des Erlasses ausschließlich um die Behandlung der sogenannten Gefährder. Gefährder sind nach der allgemein gültigen Definition Personen, von denen eine auf Tatsachen gestützte Prognose einer besonderen beziehungsweise potenziellen terroristischen Gefahr für unser Bundesland und die Bundesrepublik Deutschland ausgeht.

Meine Damen und Herren, die Polizei und wir von der CDU-Fraktion sind der Meinung, dass ausschließlich für diese Personen in der Abschiebungshaft besondere Regeln gelten sollten. Die Polizei steht da vor einem großen Problem. Erstens, die Anzahl der Gefährder steigt seit einiger Zeit, das wissen Sie alle, und zweitens, man kann sogenannte Gefährder und einfach ausreisepflichtige Abschiebungshäftlinge nicht gleich behandeln, da von der ersten Gruppe ein sehr hohes Gefahrenpotenzial ausgeht, vor dem sowohl die anderen Insassen als auch die Polizisten geschützt werden müssen.

Eines möchte ich hier noch einmal ganz deutlich machen: Die Veränderungen, die wir jetzt fordern, werden zum allergrößten Teil bereits umgesetzt, wir denken uns hier also nicht irgendetwas Neues aus. Es ist tägliche Praxis im Polizeigewahrsam, wenn sich dort Gefährder zur Abschiebung befinden.

Bevor gleich argumentiert wird, dass es dann ja gar keinen Regelungsbedarf gebe, möchte ich doch kurz dagegenhalten: Aktuell wird der besondere Umgang im Polizeigewahrsam damit begründet, dass er aus Gründen der Sicherheit im Polizeigewahrsam und der Sicherheit für die Beamten zwingend erforderlich ist. Es wird also auf die Sicherheit der Gewahrsamseinrichtungen abgestellt, zum einen im Innenverhältnis, aber auch im Außenverhältnis.

Noch einmal, das, was wir hier fordern, ist gängige Praxis. Es wird aktuell so begründet und auch ausgelegt und akzeptiert, weil alle Beteiligten da mitspielen, und da nenne ich einmal exemplarisch den Senator für Inneres, aber auch die Gerichte. Wir, die CDU-Fraktion, finden es aber nicht in Ordnung, wenn die Polizei bei solch erheblichen Grund

rechtseingriffen wie freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Begründungen, Auslegungen, Interpretationen und Ableitungen zurückgreifen muss.

(Beifall CDU, BIW)

Daher fordern wir eine rechtliche Regelung in Form eines Erlasses, der zum einen zu mehr Rechtssicherheit und auch zu einem besseren Gefühl bei den Beamten beiträgt, zum anderen aber auch zu mehr Transparenz bei der polizeilichen Arbeit führt.

Vielleicht noch ganz kurz zu den einzelnen Maßnahmen! Ich möchte darauf aber gar nicht mehr so tief einsteigen, weil ich glaube, es leuchtet jedem ein, dass bei Personen mit einem so hohen Gefahrenpotenzial für terroristische Anschläge zum Beispiel der Kontakt zu Mithäftlingen eingeschränkt werden muss oder die Gegenstände und Hafträume dieser Personen besonders überprüft oder natürlich auch Personen in anderen Hafträumen untergebracht werden sollten als normale Häftlinge.

Lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam lösen, indem wir den Erlass ändern, um für alle beteiligten Akteure mehr Rechtssicherheit zu erlangen und um die Unsicherheit für die Polizisten, die Insassen, aber auch für die Mithäftlinge und die Justiz zu beseitigen! Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen, wir haben hier als Gesetzgeber eine Verantwortung zu handeln – und ich finde, das sollten wir tun – und nicht die Polizisten mit ihren Problemen alleinlassen. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU, BIW)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Remkes.

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Besucher! Den Antrag der CDU zur Abschiebung von Gefährdern unterstützen wir in allen Punkten. Aus Bremen wurden im Jahr 2017 nur 81 Menschen abgeschoben, im bundesweiten Vergleich ist das wenig. Innensenator Mäurer spricht von einer Strategie, die die Stadt nun verfolgt, er hat daraus gelernt. Die meisten Menschen, nämlich 6 308, führte NordrheinWestfalen zurück, es folgen die Südländer BadenWürttemberg mit 3 438 und Bayern mit 3 282. Im Land Bremen hätten bis zum Ende vergangenen Jahres 2 965 Menschen ausreisen müssen, im Jahr

2016 3 360. Davon erhielten allerdings 2 444 Personen eine Duldung und konnten deshalb nicht abgeschoben werden.

Die von der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen sind zweifellos sinnvoll, um das Sicherheitsrisiko zu reduzieren, das von Gefährdern in Abschiebungshaft ausgeht. Die Maßnahmen werden deshalb von uns in der Gruppe BIW befürwortet und mitgetragen.

Für uns stellt sich die Frage, warum dieses restriktive Regeln angesichts des Gewalt- und Gefährdungspotenzials, das von dieser Gruppe ausreisepflichtiger Personen ausgeht, nicht schon lange in den einschlägigen Erlass aufgenommen wurde, zumal nach Ziffer 3.3 Beschränkungen zum Schutz der Sicherheit und Ordnung in der Gewahrsamseinrichtung ausdrücklich erlaubt sind. Bei der Hochrisikogruppe der Gefährder sollten deshalb verdachtsunabhängige Zellenkontrollen ebenso selbstverständlich sein wie Kommunikationseinschränkungen, zum Beispiel in Form eines Handyverbots, um die von Häftlingen geführten Gespräche mit Externen besser kontrollieren zu können.