Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Wichtig ist mir unter anderem auch, dass die Sterbebegleitung in stationären Einrichtungen nicht nur auf dem Papier des SGB XI – Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung – seit 2015 ein gesetzlich verpflichtender Bestandteil der Pflege ist, sondern, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch einfordert, dass die Verpflichtung wirklich umgesetzt und gelebt wird. Da reicht mir der Hinweis des Senats, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht grundsätzlich die Möglichkeit

hat zu prüfen und bei Nichteinhaltung sanktionieren kann, noch nicht aus. Dem ebenfalls gesetzlich verpflichtenden Auftrag zur Versorgungsplanung am Lebensende muss in allen stationären Einrichtungen ebenso nachgekommen werden, wie der Sterbebegleitung. Doch geschieht das auch wirklich in allen Einrichtungen? Das hat uns der Senat nicht beantwortet und er gibt auch keinerlei Auskunft über den Stand der Umsetzung.

Oder, er kann es uns gar nicht beantworten, denn wenn in 2017 wie bereits im Jahr 2016 von 193 vorgeschriebenen Regelprüfungen in den Einrichtungen wieder nur 46 durchgeführt wurden, dann kann man natürlich nichts anderes mehr im Blick haben. Da in den Einrichtungen selbst angemessene Pflege zu oft regelrecht erkämpft werden muss, muss sich die Überprüfung der Sterbebegleitung wohl leider zurückstehen. Trotz allem wird unser Antrag von der Deputation für Soziales, Jugend und Integration abgelehnt.

Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass sterbende Menschen nicht nur durch wohlwollende Worte oder gar nicht durch wohlwollende Worte in Deputationen und Parlamenten begleitet und versorgt werden, sondern durch Taten und entsprechende Angebote.

(Beifall BIW)

Die Entwicklung ist noch nicht zufriedenstellend. Sterbende Menschen sind leise, quasi unsichtbar und man hört sie nicht. Sie beschweren sich auch nicht mehr über fehlende Begleitung in ihren letzten Tagen oder Stunden. Das müssen wir Lebenden für sie übernehmen und deswegen gehört das Thema nach meiner Meinung auch immer wieder hier in das Parlament. – Danke schön!

(Beifall CDU, BIW)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Görgü-Philipp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung und Begleitung, je nach individueller Lebenssituation und je nach individuellem Bedarf an hospizlicher und palliativmedizinischer Versorgung.

Ein Sterben in Würde bedeutet, dass wir Rahmenbedingungen brauchen, die auch schwer kranke

Menschen gemeinsam mit ihren Angehörigen soweit wie möglich selbst bestimmen können. Wir wissen, dass es in einer alternden Gesellschaft erheblicher Anstrengungen bedarf, diese Rahmenbedingungen sicherzustellen. Der Antrag der Fraktion der CDU möchte zu dieser Sicherstellung beitragen und insofern begrüßen wir das Grundanliegen dieses Antrages und tragen ihn mit.

Der Antrag möchte vor allem sicherstellen, dass in Bremen in ausreichendem Maße Kapazitäten bestehen, um den Bedürfnissen schwer kranker Menschen gerecht zu werden. Der Bericht der Deputation für Soziales, Jugend und Integration weist jedoch darauf hin, dass eine verlässliche Ermittlung des Bedarfes an Hospizplätzen, so wünschenswert das wäre, leider nicht möglich ist. Es gibt keine Faustregel oder Rechenmodelle, die die Wechselwirkungen zwischen Versorgungssektoren berücksichtigen. Das haben auch die Studien aus Niedersachsen und NRW gezeigt.

Der Bedarf von Hospizplätzen hängt zum Beispiel von der Qualität der Palliativversorgung in den Krankenhäusern ab, vom Bekanntheitsgrad der Hospizvereine, vom Betreuungsumfang in der ambulanten Hospizversorgung und in der Kurzzeitpflege, vor allem aber höchstpersönlichen und sich ständig wandelnden Vorstellungen davon, wie die Menschen für sich oder ihre Angehörigen eine gute Umgebung für das Lebensende definieren.

Insofern werden wir uns als Bürgerschaft darauf einstellen, dieses Thema in regelmäßigen Abständen aufzurufen und einer Überprüfung zu unterziehen. Denn auch, wenn man nicht im Voraus genau berechnen kann, wie viele Hospizplätze erforderlich sind: Solange Menschen in Bremen und Bremerhaven, die einen Hospizplatz brauchen, auf Wartelisten landen und während dieser Wartezeit sterben, solange müssen wir zusätzliche Hospizplätze schaffen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, BIW)

Genau das wird gerade gemacht mit je einem neuen Hospiz im Bremer Süden und in Bremerhaven. Insgesamt geht es darum, Sorge zu tragen, dass eine Infrastruktur vorhanden ist, die im umfassenden Sinne für eine bestmögliche Versorgung sorgt und den Rahmen schafft für ein Sterben in Würde. Eine Infrastruktur, das möchte ich voller Wertschätzung und Respekt betonen, die getragen wird von vielen Hauptamtlichen wie auch Ehrenamtlichen, für deren Engagement ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Das gilt auch für die Kurzzeitpflege, in der es Einrichtungen gibt, die sich speziell um die Versorgung von Sterbenskranken bemühen. In einigen Monaten werden wir die Ergebnisse der Studie der Hochschule Bremen zur Versorgungssituation der Kurzzeitpflege im Land Bremen vorliegen haben. Dann wissen wir unter anderem genau, wie viele Menschen während ihres Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege versterben und ob es Stadtteile gibt, die unterversorgt sind. Auch für die Kurzzeitpflege ist sicherzustellen, dass die hospizlich-palliative Versorgung gesichert ist. Der Leistungsanbieter, so haben wir es hier in der Bürgerschaft im Dezember letzten Jahres im Rahmen des Wohn- und Betreuungsgesetzes beschlossen, hat Vorkehrungen für die Wahrung der Selbstbestimmung bei zunehmendem Unterstützungsbedarf der Nutzerinnen und Nutzer in krankheitsbedingten Krisensituationen und im Sterben zu treffen sowie Sterben in Würde zu ermöglichen. Dieses Ziel, daran haben wir alle als sterbliche Wesen ein ureigenes Interesse, gilt es in der Praxis umzusetzen. Lassen Sie uns über die dazu notwendigen Verbesserungen sprechen, sobald die Ergebnisse der Studie vorliegen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BIW)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dehne.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hospiz und Palliativversorgung ist ja keines, was wir hier noch nicht behandelt hätten. Darum finde ich es gut, dass wir heute darüber sprechen und auch mit dieser Ernsthaftigkeit darüber sprechen, weil es natürlich ein wichtiges Thema für uns ist.

Wir stehen nicht schlecht da. Wenn man sich die Zahlen anschaut, ist Bremen im Ranking im Bezug auf die palliativ-medizinische Versorgung im Mittelfeld, auf Platz sechs. Aber natürlich ist es so. Solange es noch Wartelisten für Menschen gibt, die schwer krank sind, die in absehbarer Zeit sterben, können wir mit der Situation nicht zufrieden sein. Das ist völlig klar.

Wir haben gerade schon von der Kollegin GörgüPhilipp gehört, dass in Bremerhaven ein neues Hospiz entstehen soll. Auch im Bremer Süden gibt es eine Initiative. Von daher kann man auch sagen, es gibt hier keinen Stillstand, es bewegt sich etwas.

Was mir am Antrag der CDU nicht gefällt: dieser Duktus. Es steht wortwörtlich darin, der Senat würde wegschauen und die Situation ignorieren. Das ist wirklich nicht der Fall.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Es wurde gerade schon auf die Bedarfsplanung eingegangen. Lassen Sie mich auch das noch einmal kurz sagen, denn das ist auch der Kern des Antrages: Wir wollen eine Verbesserung, allerdings nicht – das wurde gerade auch schon angesprochen – mit dieser wackeligen Bedarfsplanung. Wir halten sie für wackelig, weil es nach Auffassung des Senats derzeit keine brauchbaren Rechenmodelle gibt, anhand derer man wirklich den Bedarf scharf messen könnte. Es ist ja auch eine komplexe Situation: Menschen entscheiden sich an ihrem Lebensende, wenn sie schwer krank sind und eine Begleitung brauchen, ob sie das in dieser Form möchten oder ob sie das nicht möchten. Zu berechnen, wann genau das der Fall ist, bei welchen Erkrankungen, auch mit Hinblick auf den demografischen Wandel, auf persönliche Biografien, auf gesellschaftlichem Wandel, das ist einfach ungeheuer komplex und es gibt so viele Wechselwirkungen, dass es schwierig ist, das wirklich ganz genau zu berechnen.

Wir haben in diesem Bereich Verbesserungen erreicht, auch durch das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, das wurde hier gerade auch schon kurz angesprochen. Das Sterben in Würde ist ausdrücklich Bestandteil dieses Gesetzes. Es ist Ziel des Gesetzes. Dass ein Gesetz umgesetzt wird, davon gehen wir alle aus. Dass dann auch geprüft wird, ob es richtig umgesetzt wird, davon gehen wir auch aus. Wenn man dann merken sollte, dass das nicht der Fall ist, kann man sich sicherlich in diesem Hause auch noch einmal gern darüber unterhalten. Jetzt aber so zu tun als reiche es nicht, dass wir das Gesetz haben, finde ich an dieser Stelle wirklich verkehrt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben gerade auch gehört, es gibt eine Studie der Hochschule zur hospizlich-palliativen Versorgung. Mit dieser werden wir Erkenntnisse gewinnen. Ich glaube, das ist dann auch eine Basis, aufgrund derer man genauer schauen kann, wo wir noch weitere Verbesserungen brauchen über die eben genannten hinaus.

Das Thema Kurzzeitpflege wird hier auch immer angesprochen. Das habe ich auch in der letzten De

batte zur Hospiz- und Palliativmedizin schon gesagt. Die Kurzzeitpflege – darauf ist Frau Grönert gerade eingegangen – ist eben nicht für eine Sterbebegleitung vorgesehen, sondern Kurzzeitpflege soll Menschen befähigen, in absehbarer Zeit wieder zurückzukehren in ihren Alltag, in ihren Beruf möglichst, wenn sie noch einen haben, ansonsten in ihr Leben, nach Hause zu kommen und da weiterleben zu können. Deswegen finde ich dieses Thema Kurzzeitpflege besonders wichtig. Das muss man sich anschauen und auch noch einmal genauer darauf schauen: Ist es wirklich so, dass viele Menschen in der Kurzzeitpflege versterben, weil sie keinen Hospizplatz und keine Palliativversorgung woanders bekommen haben? Ich glaube, dann kann man sagen, besteht Handlungsdruck. Dort genau hinzuschauen, ist auf jeden Fall wichtig.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die Fraktion der SPD wird das Thema weiter im Blick haben, wird sich auch genau anschauen, was bei diesen Studien herauskam und wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass wir die Plätze anpassen, sodass wir über eine angemessene Anzahl verfügen, sowohl im ambulanten Bereich als auch im stationären Bereich. Sie können sich sicher sein, dort sind wir bei Ihnen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Thema Sterben im Allgemeinen sagen, weil ich finde, das ist auch ein gesellschaftliches, ein gesamtgesellschaftliches Thema. Das Thema Sterben ist eines, mit dem sich Menschen nicht unbedingt so gern beschäftigen. Das ist nicht für jeden ein angenehmes Thema. Wie will ich vielleicht sterben? Wie ist das mit Verwandten, mit Freunden? Wir merken das an anderen Themen wie Vorsorgevollmachten und Ähnlichem. Und aus diesem Grund ist es genau richtig, dass die Bremische Bürgerschaft sich mit diesem wichtigen, eben auch gesellschaftspolitischen Thema immer wieder beschäftigt. Das kann ein Impuls sein für die Bevölkerung, sich auch damit zu beschäftigen. Von daher ist es richtig und wichtig, dass wir diese Debatte führen. Ich glaube auch, wir werden das Thema weiter gut abarbeiten, dazu bedarf es aber nicht der Verabschiedung des Antrages der Fraktion der CDU. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es mag manchen nicht gefallen, aber zum Leben gehört auch das Sterben. Sterben in Würde ist das, was wir uns alle wünschen, was wir aber viel zu wenigen Menschen wirklich ermöglichen können, und zwar nicht denen, die verunfallen, für die es Schicksal ist, sondern viel zu vielen Menschen, die alt werden, einfach lebenssatt sind und irgendwann sterben, weil sie krank und gebrechlich geworden sind.

Wenn wir dann hören, dass sich alle Einrichtungen darauf einstellen müssen, ist das zwar schön, aber es gibt doch Spezialeinrichtungen, es gibt Hospize. Warum sollten wir diese Spezialreinrichtungen, wenn sie denn für die Einzelnen, die vielleicht nicht im familiären Kreis – wie sich das viele zu Recht wünschen und ich mir auch für mich wünsche – nicht so sterben können, dann kann man doch diese Spezialeinrichtungen nutzen und dann muss man doch wissen, wie viele man davon braucht. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt, dass man sich darauf nicht einlassen wollte und will. Auf eine Studie der Hochschule zu verweisen, die irgendwann kommt, kann ich zwar nachvollziehen, aber das ist doch nicht besonders tüchtig für den Senat, der eigentlich hier selbst hätte tätig werden und diesen Bedarf feststellen müssen, um Planungen zu machen und dann auch anzuregen, dass Initiativen sich nicht einfach bilden müssen, sondern aktiv dazu beizutragen, dass der Bedarf gedeckt wird und entsprechende Angebote gemacht werden. Wir brauchen qualitativ gute Sterbebegleitung.

(Beifall FDP)

Wir haben hier schon ausführlich über Palliativmedizin gesprochen, die auch entsprechend ausgebaut und gestärkt werden muss. Wir müssen Hospize entsprechend stärken und entsprechende Sterbebegleitung ermöglichen. Wir müssen auch überlegen, wie wir es schaffen, dass Orte, die zum Sterben denkbar ungeeignet sind, wie Krankenhäuser oder Kurzzeitpflege, eben nicht die Orte sind, an denen in der Regel der Tod eintritt, sondern die Menschen an anderen Orten, nämlich in Hospizen oder im Kreis ihrer Familien sterben können oder in dem Heim, in dem sie lange Zeit gewohnt haben und sich dort eine häusliche Situation einrichten konnten. Das verstehen wir als Freie Demokraten unter diesem Antrag.

Wir finden es gut, dass die Hochschule eine solche Studie macht, aber – wie gesagt – wir hätten uns

gewünscht, dass der Senat hier den Bedarf ermittelt. Wir finden es gut, dass es Initiativen in Bremerhaven und im Bremer Süden gibt. Die zeigen ja, dass der Bedarf besteht, aber es hätte auch anders darauf reagiert werden können. Wir freuen uns, wenn dann die Bedarfe gedeckt werden.

Wir sind gespannt auf das, was uns die Hochschule irgendwann präsentieren wird. Wir sind sicher, dass es dann eine erneute Debatte geben wird und der Senat dazu Stellung beziehen muss, was die Studie ergibt, denn dann kann er sich dem nicht mehr mit dem Hinweis auf die Studie entziehen, dass die Bedarfe ermittelt werden, sondern der Senat muss dann validieren, ob die Studie das ist, was er teilt, oder nicht. Insofern, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie kommen nicht darum herum die Antworten zu geben, die notwendig sind, um den Bedarf planen zu können, denn wir wollen doch alle, dass Menschen in Würde sterben können und dass in angemessenem Umfang angemessene Orte dafür bereitstehen. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Janßen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland verstirbt in einem Krankenhaus, etwa ein Drittel der im Krankenhaus verstorbenen Menschen hat zuvor in einem Pflegeheim gelebt. In den Krankenhäusern sind nach wie vor die palliativmedizinischen Konzepte, aber auch das Fachpersonal nicht in dem Rahmen ausgebaut, dass die Menschen, die zuvor in einem Pflegeheim gewohnt haben, in einem Krankenhaus palliativ so behandelt werden können, dass sie in Würde und nach ihren eigenen Vorstellungen und im Zusammenleben mit ihren Angehörigen einen würdigen Tod finden können.

Deshalb steigt nach wie vor die Nachfrage nach alternativen Möglichkeiten des Sterbens in einer Umgebung, die es den Menschen ermöglicht, würdevoll und zusammen mit ihren Angehörigen diesen Prozess zu begleiten. Wir haben auch in Bremen diese erhöhte Nachfrage und eine Unterversorgung mit Plätzen in den Hospizen. Ich finde schon, dass die Wartelisten ein Indikator dafür sind. In Reaktion auf die Anfrage der Fraktion der CDU ist ja teilweise in Abrede gestellt worden, dass die Wartelisten irgendetwas aussagen würden. Wenn

Menschen auf Wartelisten für Hospizplätze stehen, offensichtlich warten und ein Teil dieser Menschen, ein Drittel dieser Menschen auf der Liste verstirbt, bevor ein Platz zur Verfügung gestellt wird, dann, meine Damen und Herren, haben wir einen Mangel an Plätzen und diesen Mangel können wir hier auch attestieren.

(Beifall DIE LINKE, CDU, FDP, BIW)

Ich finde, eigentlich sind wir uns in der Debatte ja auch alle einig, dass die Hospize eine Möglichkeit für Menschen darstellen, ihren Tod zu gestalten oder begleitet zu werden auf dem Weg dorthin. Wir sind uns auch einig, dass derartige Angebote ausgebaut werden müssen. Niemand in diesem Raum widerspricht dieser Erkenntnis. Wir werden deshalb dem Antrag der Fraktion der CDU, der das ja noch einmal in den Fokus nimmt und sagt, wir brauchen eine Bedarfsplanung, auch zustimmen.

Ich finde, es spricht auch überhaupt nichts gegen diesen -- Also die CDU hat hier doch einen ganz flauschigen Antrag –