Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Herr Fecker hat noch nicht gesagt, was er mit dem Antrag macht.)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal grundsätzlich etwas zum Verhältnis der Kommunen zum Land sagen. Die Kommunen sind entscheidend für die Einhaltung der Schuldenbremse, ohne sie geht es nicht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die Kommunen haben gleichzeitig zur Sanierung insgesamt beizutragen, und Sanierung wird es weiterhin geben müssen, allen wunderbaren Wunschvorstellungen, die hier immer geäußert werden zum Trotz. Natürlich wird es weiterhin Sanierungsanstrengungen geben müssen, aber die Kommunen müssen auch arbeitsfähig sein, und sie müssen in die Lage versetzt werden, auch selbst den Sanierungsbeitrag leisten zu können.

Um die Frage von Herrn Röwekamp zu beantworten, lassen Sie mich an der Stelle vielleicht sagen, einer der Gründe weshalb wir den Antrag heute ablehnen, ist der, dass dieser Antrag zu sehr die Belange Bremerhavens berücksichtigt. Es ist eben schon deutlich geworden, dass es um zwei Kommunen geht und in beiden Kommunen ist das Problem die Einhaltung der Schuldenbremse.

(Beifall SPD)

Die Bremerhavener trifft es früher, die Stadtgemeinde Bremen etwas später, wenn dort nicht eingegriffen wird. Also haben wir einen dringenden Handlungsbedarf. Wir haben den Handlungsbedarf für beide Gemeinden. Das kommt mir in dem Antrag insgesamt zu kurz. Eine Neuregelung des bremischen Finanzausgleichs brauchen wir.

Der Senat hat ja den Versuch unternommen, über ein Gutachten klären zu lassen, wie die Kosten für die Daseinsfürsorge oder die Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in beiden Stadtgemeinden aussehen, um eine gemeinsame Diskussionsgrundlage zu schaffen. Ich will das hier nicht unter den Tisch fallen lassen, deshalb möchte ich zu diesem Gutachten etwas sagen. Ich glaube, das Gutachten war gut gemeint und wenn man rational damit umgegangen wäre, wäre es auch eine Vorlage und eine Grundlage gewesen. Im Endeffekt hat es aber dazu geführt, dass sich der Interessenkonflikt verschärft hat.

(Beifall SPD)

Ich weiß ohnehin nicht, ob es gut ist, ob das eine kluge Lösung ist, im bisherigen Finanzzuweisungsgesetz auf, ich nenne das jetzt einmal, Sozialindikatoren zu setzen. Ich glaube nicht, denn wenn sich Sozialindikatoren verbessern, müsste die Finanzzuweisung abnehmen. Dieser Regelmechanismus kann zwischen den Kommunen und dem Land so nicht mehr funktionieren. Wir brauchen, nach meinem Dafürhalten, andere Lösungen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Da ist der Personalkostenblock, das ist von der CDU richtig beschrieben worden, im Übrigen folgt das auch dem Antrag, den Herr Röwekamp eben noch einmal in Erinnerung gerufen hat, den wir, glaube ich, damals einstimmig verabschiedet haben. Der Personalkostenblock ist für die beiden Stadtgemeinden natürlich einer der größten Ausgabeposten insgesamt.

Die Frage ist, inwieweit es im Personalkostenblock eine Entlastung des Landes über die bisherigen Regelungen hinaus geben kann. Nämlich über die Regelungen für Lehrer und Polizisten und ob das nicht unterrichtende Personal dazugehört, was eigentlich mit den Beschäftigten im Bereich Kinder geschieht, und genauso die Frage, was eigentlich mit den Investitionskosten im Kitabereich ist.

Ich halte viel davon, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Personalbereich des Bereichs Kinder und Bildung nicht zur Landesaufgabe werden sollte und wir damit eine entscheidende Entlastung für beide Kommunen schaffen. Die Freiräume schaffen den Sanierungsbeitrag zu leisten und eigenständig Politik, vor Ort, in den Kommunen machen zu können.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Selbstverständlich sind Landesprogramme für mich auch ein Mittel, um hier einen Ausgleich zwischen den Kommunen herzustellen, wobei ich aber glaube, dass wir dann wieder bei irgendwelchen Prozentregelungen sind. Ob das dann in der Sache hilfreich ist, weiß ich nicht. Wichtiger ist mir, dass wir im Bereich des Personals vielleicht auch noch einmal darauf schauen, ob das Land nicht auch weitere Pensionslasten übernehmen kann.

(Beifall SPD)

Das, was mit uns im Augenblick nicht zu machen ist, ist das, was im CDU-Antrag steht, dass wir jetzt

für die Ortspolizeibehörde schon einmal eine Zielfestschreibung machen, wie viele Stellen es in Bremerhaven geben soll. Ohne eine Festlegung, was auch tatsächlich mit der Polizei in Bremen passieren soll, ist das für mich sinnlos und gehört eigentlich in die Haushaltsberatungen und nicht in ein Finanzzuweisungsgesetz.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Der CDU-Antrag hat viele Vorschläge, die, glaube ich, von vielen hier im Haus durchaus unterstützt werden und hier Zustimmung finden. Trotzdem finde ich es etwas merkwürdig, dass dieser Antrag in dieser Form kommt, weil ich immer noch davon ausgehe, dass, bevor man zu einer Regelung kommt, miteinander reden muss und nicht hier schon Festsetzungen betreibt, die dann endgültig auch schon zur Vollstreckung kommen sollen und dass wir versuchen müssen, und ich weiß, wie schwer das ist, tatsächlich das Gespräch mit den Bremerhavener Vertretern zu führen.

Dazu gehört für mich auch, das sage ich ganz deutlich, dass die Bremerhavener Seite deutlich erklären muss, was sie eigentlich will.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sind bereit über alles zu reden, was unseren beiden Kommunen und unserem Land dient und sind auch bereit, Kompromisse zu finden. Aber Kompromissfähigkeit schließt ein, dass beide Seiten sich bewegen und sich nicht nur eine Seite bewegt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir werden also daher den CDU-Antrag heute ablehnen, weil er nach meiner Einschätzung zu sehr auf Bremerhaven ausgerichtet ist. Er hat Festlegungen im Bereich der Polizei, die wir so nicht mittragen können, und er setzt nicht darauf, dass wir immer noch versuchen sollten, einen innerbremischen Konsens herzustellen.

(Glocke)

Zwei Sätze noch, Herr Präsident. Vom Senat erwarten wir, dass er, trotz aller Widrigkeiten, weiterhin das Gespräch sucht. Von Bremerhaven und seinen Vertretern erwarte ich eine konstruktive Herangehensweise und die Grundeinstellung, dass es um ein gemeinsames Vorhaben geht, nämlich um die Zukunft unseres Landes.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir lehnen den Antrag daher heute ab, aber ich erkläre auch: Wir haben nach wie vor ein hohes Interesse, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kommt. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich Professor Hilz das Wort erteile, darf ich auf der Besuchertribüne beziehungsweise auf der Pressetribüne nun zwei wichtige Herren begrüßen, nämlich den ehemaligen Stadtkämmerer, Paul Bödeker, und den neuen Stadtkämmerer, Herrn Neuhoff. Seien Sie beide herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Prof. Dr. Hilz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind der Fraktion der CDU dankbar, dass sie diesen Antrag heute eingebracht hat, denn die Zeit drängt. Herr Röwekamp hat das gut dargestellt. Die Zeit läuft, 2019 steht kurz vor der Tür. Am Ende des Jahres 2019 laufen die ersten Vereinbarungen aus, in 2020 dann die weiteren. Für die beiden Kommunen in unserem Land ist es nicht klar, wie es mit der finanziellen Ausstattung weitergeht, wie die zusätzlichen Gelder, die das Land am Ende über den Bund-Länder-Finanzausgleich bekommt, an die Kommunen weitergegeben werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

(Beifall FDP)

Natürlich werden wir dem Antrag zustimmen. Ich finde die Argumentation von Herrn Liess ein bisschen einfach, zu sagen, der Antrag drehe sich zu sehr um Bremerhaven, deswegen lehnen wir das ab. Die Fakten, die darin stehen gehen beide Kommunen etwas an, sie sind wichtig für beide Kommunen. Ich glaube, es würde der Fraktion der SPD, insbesondere den Abgeordneten der Fraktion der SPD, gut zu Gesicht stehen, hier ein Zeichen zu setzen.

(Beifall FDP, CDU)

Wir erleben in dieser Frage Stillstand, Stillstand seit mindestens eineinhalb Jahren. Am 31. Mai 2017, also vor fast genau eineinhalb Jahren, wurde

dieses angesprochene Vergleichsgutachten vorgelegt. Die übergeordnete Gemeindeprüfung und der Rechnungshof haben sich im August 2017 des Themas angenommen und eine beratende Äußerung abgegeben. Seitdem passiert nichts.

Wir haben in der Fragestunde auf die Frage von Frau Dogan, mit meinen Nachfragen, noch einmal eine kleine Debatte mit Frau Linnert geführt zu dem Thema: „Wie geht es weiter?“ Seitdem ist wieder nichts passiert. Wir haben letzte Woche in der Stadtverordnetenversammlung im Zuge des Nachtragshaushaltes diskutiert, wo noch einmal deutlich wurde, wie eng der finanzielle Spielraum gerade auch für die Kommune Bremerhaven wird – Herr Röwekamp hat die Unterschiede in den Steuereinnahmen angesprochen. Das führt zu einer enormen Belastung der Stadt.

Dem Oberbürgermeister fiel dazu nichts ein, außer zu sagen, dass sie im Magistrat noch die Rahmenbedingungen für die Verhandlung abstecken wollen. Da sage ich Ihnen: Warum gibt es diese Rahmenbedingung nicht schon seit eineinhalb Jahren? Warum gehen Magistrat und Senat nicht längst aufeinander zu? Frau Linnert, Sie warten aus meiner Sicht zu sehr ab, was aus Bremerhaven vorgelegt wird. Aus Bremerhaven kommt nichts, in den letzten eineinhalb Jahren ist kein Ansatz erkennbar, überhaupt in die Verhandlungen einzutreten. Das ist zu wenig, und ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag heute einen Schritt weiterkommen.

(Beifall FDP)

Die weiteren Punkte, die die Fraktion der CDU mit dem Antrag aufgeführt hat, unterstützen wir ebenfalls, so die Übernahme der Kosten für das nicht unterrichtende Personal. Das muss natürlich im Rahmen der gesamten Regelung berücksichtigt werden. Wir hatten im Zuge der Haushaltsverhandlungen einige Vorschläge gemacht, die nicht so weit gehen, dass das Land in dem Fall, in dem es noch keine weitere Regelung gibt, alles übernimmt. Perspektivisch muss das ein gangbarer Weg sein, um die Kommunen, es geht um beide, deutlich zu entlasten.

Wir haben bereits mehrfach über die Erhöhung der Zielzahl der Ortspolizeibehörde in Bremerhaven debattiert. Jetzt liegt die Zahl 500 vor. Es werden auch weitere Erhöhungen diskutiert. Wir sind der Meinung, zur nächsten Legislaturperiode mit 500 Polizisten als Zielzahl in Bremerhaven an den Start zu gehen, ist richtig. Deswegen werden wir den Antrag uneingeschränkt unterstützen.

Wir hoffen, dass das, was Herr Fecker und Herr Liess gesagt haben, dass wir in dieser Legislaturperiode noch zu einer Lösung kommen --. Mir würde es schon reichen, wenn wir in diesem Monat noch zu Verhandlungen zwischen Magistrat und Senat kommen würden und nicht weiter abwarten. Das wäre der erste richtige Schritt, um innerhalb dieser Legislaturperiode, also bis zu unserer Sitzung im Mai nächsten Jahres, eine Lösung zu finden. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dogan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Mitglied der grünen Bürgerschaftsfraktion, die ein verlässlicher Koalitionspartner ist, werde ich dem Antrag der CDU zum innerbremischen Finanzausgleich leider nicht zustimmen, auch wenn ich ihn inhaltlich für richtig halte,

(Beifall CDU, FDP, BIW)