Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

(Beifall CDU, FDP, BIW)

das will ich persönlich noch einmal heute erklären. Als Bremerhavener Abgeordnete möchte ich aber zum Ausdruck bringen, dass ich die zögerlichen Verhandlungen des kommunalen Finanzausgleichs im Land Bremen mehr als bedauere. Bremerhaven ist in einer schwierigen finanziellen Lage und dringend auf die kluge Revision des Finanzzuweisungsgesetzes angewiesen.

Nach § 7 des Finanzzuweisungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 sollte das Gesetz bis zum Ablauf des Jahres 2016 einer weiteren Revision unterzogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Wirkung und die Höhe der Strukturhilfen und in Bezug auf den weiteren Konsolidierungspfad. Dies steht seit Ende 2016 aus, und dieses Datum ist wiederum bekannt, seitdem es dieses Finanzzuweisungsgesetz gibt. Das ist auch nachzulesen in der Mitteilung, die wir als Abgeordnete hier in der Bürgerschaft am 13. November 2012 bekommen haben.

Einige Redner sind darauf eingegangen. Wir haben hier vorletztes Jahr einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Verhandlungen über die Finanzbeziehungen es auch zu einem Lösungsvorschlag kommen sollte, der diese Mischfinanzierung der Personalkosten des Systems Schule bei einem Kostenträger zusammenführt. Bisher ist dieser

Antrag, der hier in der Bürgerschaft einstimmig beschlossen worden ist, leider nicht umgesetzt worden, weil es keine Einigung beim kommunalen Finanzausgleich gibt. Das kann ich als Abgeordnete einfach so nicht hinnehmen.

Es geht um sehr viel Geld, Sie haben es richtigerweise angesprochen, es sind 26 Millionen Euro. Auf meine Frage in der Fragestunde Anfang dieses Jahres, wann der Finanzausgleich kommt und was einer Einigung zurzeit entgegensteht, wurde hier geantwortet, dass die Neuregelung der innnerbremischen Finanzbeziehungen sehr komplex sei. Da neben dem kommunalen Finanzausgleich auch weitergehende Fragestellungen, wie zum Beispiel das Verhältnis des Landes zu seinen beiden Stadtgemeinden und das Verhältnis der Stadtgemeinden untereinander und die Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen ab 2020 und die Kostenerstattung des Landes an seine beiden Städte und so weiter, einzubeziehen seien.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dass nicht nur der kommunale Finanzausgleich, sondern auch andere Dinge geklärt werden müssen, und weil es bei diesen überhaupt nicht vorangeht, werden die anderen Themen auch nicht fortgeführt. Das finde ich ehrlich gesagt, sehr, sehr problematisch. Immer wieder, meine Damen und Herren, hört man bei solchen Diskussionen, dass die Ausgaben pro Kopf für Bremerhavener Einwohner höher sind als die der Bremer.

Das ist auch zutreffend, meine Damen und Herren, aber das Geld ist nicht ohne Grund einfach höher. Aus dem in Artikel 28, Absatz 2 unseres Grundgesetzes eingeräumten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden folgt das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung. Im Rahmen seiner eigenen Leistungsfähigkeit ist das Land nach Artikel 146, Absatz 2, Satz 1 unserer Landesverfassung verpflichtet, den Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten.

Sie sehen, dass in der Landesverfassung niedergelegt ist, dass das Land auf gleichwertige Lebensverhältnisse in beiden Gemeinden hinzuwirken hat. Hieran muss sich der Senat meiner Ansicht nach messen lassen. Ein Ungleichgewicht können wir uns aus meiner Sicht nicht leisten. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass es auch eine Expertise der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner gab, die im Sommer 2017 den Weg zu einem Durchbruch und Kompromiss bahnen sollte. Die Ergebnisse dieses Gutachtens fielen in Bremen und Bremerhaven sehr unterschiedlich aus.

Bremerhaven ist der Ansicht, dass in Bremen die Finanzierung von kommunalen und Landesaufgaben vermischt seien. Diese Argumentation, meine Damen und Herren, wird auch vom Rechnungshof unterstützt. Bei der überörtlichen Gemeindeprüfung im Jahr 2017, darauf sind Sie, Herr Professor Hilz, eingegangen, hat der Rechnungshof ganz deutlich gemacht, dass ein Handlungsbedarf besteht. Um Schwächen der bisherigen Praxis beseitigen zu können, ist es insbesondere erforderlich, die Haushalte des Landes und der Stadt Bremen stringent zu trennen. Auch diese Vorlage haben wir als Abgeordnete bekommen. Bisher ist das leider nicht erfolgt. Die Haushalte des Landes und der Stadt Bremen sind immer noch nicht getrennt.

Da gibt es meiner Ansicht nach einen sehr, sehr großen Nachholbedarf, denn ich denke, dass Transparenz in allen Belangen von großer Bedeutung ist, und nur so kann der Eindruck – und das ist ja immer dieses Konfliktpotenzial, was wir haben – vermieden werden, dass das Land in der Behandlung seiner beiden Stadtgemeinden mit zweierlei Maß misst.

Lassen Sie mich aus diesem Gutachten ein paar Sachen zitieren, die mir aufgefallen sind: „Die Höhe der verrechneten Kosten für die Wahrnehmung von Gemeinde- beziehungsweise Landesaufgaben wurde nicht belegt und ist zu prüfen. Die Verrechnung der Kosten für die Wahrnehmung der Gemeinde beziehungsweise Landesaufgaben ist zu überprüfen.“ Das seht alles auf Seite 15 und Seite 20. Es ist auch noch deutlich geworden, darauf sind Sie, Herr Röwekamp, richtigerweise meiner Ansicht nach eingegangen, dass in 2015 die Nettoausgaben von Bremerhaven unter die von Bremen gesunken sind.

Das steht alles in diesem Rödl-Gutachten, und ich glaube, dass es Grundvoraussetzungen für eine vergleichende Analyse geben muss. Ansonsten wird es dort ein bisschen schwierig werden.

Meine Damen und Herren, die Verantwortlichen hier in Bremen aber auch in Bremerhaven, und das haben verschiedene Redner noch einmal deutlich gemacht, Herr Professor Hilz hat noch einmal auf die Stadtverordnetenversammlung letzte Woche Bezug genommen --.

(Glocke)

Einen letzten Satz, Herr Präsident. Es kann nicht sein, dass so wichtige politische Verhandlungen über Jahre hinweg nicht vorankommen und dass

dort keine Lösung gefunden wird. Deswegen will ich hier zum Schluss noch einmal bei Ihnen allen an Ihr Verantwortungsbewusstsein appellieren. Wir müssen unbedingt noch vor der Bürgerschaftswahl im kommenden Mai einen zukunftssicheren kommunalen Finanzausgleich unter Dach und Fach bringen. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU, FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt ein Antrag der Fraktion der CDU vor, der begehrt, dass die Finanzzuweisung, also das Geld, das Bremerhaven vom Land Bremen bekommt, neu geordnet wird, und dieses Ansinnen ist mehr als berechtigt.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir feststellen, dass in einem Finanzzuweisungsgesetz steht, dass man es bis Ende 2016 novellieren oder prüfen muss, und man zwei Jahre die Hausaufgaben nicht gemacht hat, kann es keine Entschuldigung sein, dass das kompliziert ist. Dann haben die Verantwortlichen in Bremerhaven und Bremen ihre Aufgabe nicht erledigt, und es wird Zeit, das nachzuholen.

Normalerweise bekommt Bremerhaven ungefähr 25 Prozent von allem, was Bremen bekommt. Bremerhaven hat einen eigenen Haushalt und bekommt die Einnahmen im Wesentlichen vom Land. Diese Finanzbeziehungen waren, wie auch in Bremen, die letzten Jahre geprägt von der sogenannten Haushaltssanierung. Das heißt, es wurde versucht, die Ausgaben begrenzt zu halten und wo es geht zu kürzen. Die Einnahmen, die höheren Einnahmen, haben zumindest verhindert, dass Schlimmeres passiert ist. Insgesamt ist diese Sanierung aber auch an Bremerhaven nicht spurlos vorübergegangen.

Wir wissen, dass es auch in Bremerhaven einen Sanierungsstau, einen Investitionsstau bei Schulen und Kindertagesstätten und ähnlichen Dingen gibt, und das ist eine Folge einer selbst gewählten Falle. Nach mittlerweile acht Jahren – und wenn wir jetzt noch zwei Jahre weiterrechnen, werden es zehn Jahre sein – Sanierungsvereinbarung, Sanierungskurs in Bremen und Bremerhaven ist eins völlig

klar: Mit den gegebenen Mitteln, mit den gegebenen Einnahmen – auch mit den erhöhten Einnahmen ab 2020 – sind Gemeinwesen wie Bremen und Bremerhaven auf diesem Level mit dieser Daseinsvorsorge, mit diesem Bildungssystem, mit diesem Sicherheitssystem, mit der Anzahl von Polizistinnen und Polizisten, von Lehrerinnen und Lehrern nicht zu finanzieren.

Diese Rechnung wird auch in Zukunft nicht aufgehen, und wir werden Schwierigkeiten haben, aus dieser Falle wieder herauszukommen. Meiner Meinung nach reicht das Geld dafür nicht. Deswegen ist es umso wichtiger, dass man jetzt nicht nur schaut, wie organisieren wir das, was jetzt ist, sondern selbstverständlich muss die Frage gestellt werden: Welchen Anteil bekommt eigentlich Bremerhaven an den zu erwartenden Mehreinnahmen (die mittelfristige Finanzplanung, die aktualisierte Finanzplanung sagt für 2019 zusätzlich150 Millio- nen Euro mehr voraus und für 2020 250 Millionen Euro). Wir sind von 480 Millionen Euro, die vorher einmal im Raum standen, längst weit entfernt. Es wird deutlich, deutlich weniger geben.

Wir wissen mittlerweile alle in Bremerhaven und Bremen, was für einen Sanierungsstau und einen Investitionsstau wir angehäuft haben, und bislang gibt es noch keinen Plan, wie das in irgendeiner Weise gelöst werden kann. Die Verfassung schreibt berechtigterweise vor, dass die Lebensverhältnisse in Bremen und Bremerhaven gleich sein sollen. Eigentlich müsste darin stehen, gleich gut und nicht gleich schlecht.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wissen alle in diesem Haus, dass das nicht so ist. Wir wissen, dass die Arbeitslosigkeit, die Arbeitslosenquote in Bremerhaven immer höher war als in Bremen. Wir wissen, dass der Investitionsstau und die soziale Situation der Menschen in Bremerhaven in der Regel schlimmer sind als hier, vor allen Dingen schlimmer sind als in Cuxhaven. In Bremerhaven gibt es aktuell eine Arbeitslosenquote von zwölf Prozent, im Landkreis Cuxhaven sind es fünf oder sechs Prozent. Jetzt kann man sagen, das ist etwas anderes, das ist ein Flächenland. Aber so elementar darf meines Erachtens ein Unterschied nicht sein.

(Beifall DIE LINKE)

Die Frage ist jetzt, was ist zu tun? Wir werden diesem Antrag teilweise zustimmen. Den ersten Ab

satz, wonach wir eine neue Sanierungsvereinbarung mit Bremerhaven aushandeln wollen, finden wir nicht präzise genug. Bislang waren die Sanierungsvoraussetzungen immer, weiterhin zu kürzen, weiterhin möglichst Ausgaben einzusparen. Es fehlt in diesem Antrag eine Perspektive, wonach man nicht nur eine Sanierungsvereinbarung braucht, sondern man braucht eine Sanierungsvereinbarung darüber, wie man in Bremerhaven und natürlich auch in Bremen den Investitions- und Sanierungsstau aufhebt. Dieses finden wir in Punkt eins nicht.

Wir unterstützen die anderen Punkte. Wir finden es richtig, dass das Land die Kosten für nicht unterrichtendes Personal übernimmt. Wir finden es nicht nachvollziehbar, dass man sagt, wir müssen erst einmal schauen, wie viele Polizisten brauchen wir in Bremen, bevor wir uns entscheiden, wie viele wir in Bremerhaven brauchen.

Es gibt meinem Verständnis nach eine gewisse objektive Grundlage, wie viele Polizistinnen und Polizisten für eine bestimmte Anzahl von Menschen oder für Bremerhaven notwendig sind. Das ist unabhängig davon, wie viele Polizisten wir in Berlin, in Bremen oder sonst wo brauchen. Deswegen finden wir eine Zielzahl von 500 richtig.

Was jetzt überhaupt nicht passieren darf – ich kommen zum Schluss – ist irgendeine Form von gegenseitigen Schuldzuweisungen. Dann haben alle ihre Arbeit nicht gemacht. Dann kann niemand sagen, ja, das waren die in Bremerhaven, der Magistrat ist unnachgiebig, der wartet nur auf Neuwahlen, hofft, dass es einen CDU-Senator gibt, und dann bekommt er mehr Geld. Ganz davon abgesehen, dass sich das möglicherweise dann - -. Ob das wirklich wahr wird und ob diese Rechnung aufgeht, sei einmal dahingestellt. Aber einfach nichts zu tun oder zu warten in der Hoffnung, dass sich irgendetwas bessert, das wird nicht gehen. Das wird nicht passieren.

Deswegen finde ich erstens: Keine gegenseitigen Schuldzuweisungen, sondern entsprechende Vereinbarungen – jetzt! Bremen und Bremerhaven brauchen Planungssicherheit, was investive Mittel nach 2020 angeht. Es braucht einen sozialen Ausgleich mit Bremerhaven, weil die Lebensverhältnisse dort tatsächlich schlechter sind als bei uns, und natürlich dürfen wir Bremerhaven sozial und wirtschaftlich auf die Dauer nicht abhängen.

Deswegen werden wir dem zweiten und dritten Punkt des Antrags der Fraktion der CDU zustimmen und uns beim Ersten enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die doch sehr sachliche Debatte bedanken, die, glaube ich, noch einmal deutlich gemacht hat, dass es gut ist, dass wir darüber debattieren. Ich will den letzten Ball aufnehmen, den Herr Rupp gerade aufs Spielfeld geworfen hat. Ich bin ja immer sehr bemüht, am Ende die Wahrheit herauszufinden.

(Heiterkeit)

Ja, meistens gelingt es erst am Ende, Frau Böschen.

(Zuruf DIE LINKE)

Ich habe immer schon selbst eine Vorstellung davon, aber objektiv gelingt es meist erst am Ende. Ich muss ganz ehrlich sagen, auch in Gegenwart von Paul Bödeker und Torsten Neuhoff, ich bin daran gescheitert, nun objektiv feststellen zu können, warum die seit 2005 stattgefundenen Beratungen bis heute nicht zu einem Ergebnis geführt haben.

Ich finde ehrlicherweise, lieber Kollege Liess, die Frage, wer dafür die Schuld trägt, hilft uns in der Sache auch nicht weiter. Ich sage ganz offen und selbstbewusst, obwohl ich in Bremerhaven lebe und auch in Bremerhaven wähle: Wenn es keine Verständigung mit Bremerhaven im Vorfeld eines solchen Gesetzes gibt, dann ist es auch im stadtbremischen Interesse, dass der Senat trotzdem diesem Parlament einen Gesetzesvorschlag unterbreitet, den wir dann inhaltlich beraten und versuchen, im Gesetzgebungsverfahren mit Bremerhaven abzustimmen. Jetzt aber immer aufeinander zu verweisen, dass jeweils der andere Schuld daran ist, dass es kein Ergebnis gibt, mit einem solchen Ergebnis möchte ich mich nicht mehr zufriedengeben. Wir brauchen im Interesse beider Städte endlich eine Gesetzesvorlage aus dem Senat, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU, FDP, BIW)

Ob die allen gefällt, und ob alle damit zufrieden sind, und ob die einen sagen, das gibt dann mehr oder das gibt dann weniger, das ist am Ende egal. Aber ich weiß, dass wir auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch eine Entscheidung brauchen, weil das Problem sich, Herr Liess hat darauf hingewiesen, insbesondere in Bremerhaven kumuliert. Die Beratungen um den letzten Nachtragshaushalt haben noch einmal deutlich gemacht: Im Prinzip bekommen die keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr hin, wenn wir als Land nicht endlich eine neue Regelung für die innerbremischen Finanzbeziehungen vereinbaren.

(Beifall CDU, BIW)

Das ist unser Appell, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will auch zu dem Argument der Anzahl und Zielzahl der Polizisten etwas sagen, weil das hier auch als ein Grund herangezogen wird, warum der Antrag zu bremerhavenlastig sei. Ich habe vorhin in meiner Rede mich darum bemüht, offenzulegen, dass beide Stadtgemeinden ein Interesse daran haben, denn 2020 laufen für beide Stadtgemeinden die Ergänzungszuweisungen und die Sonderzuweisung aus.

Das macht für die Stadtgemeinde 112 Millionen Euro aus. Da sind wir auch nicht mehr so weit davon entfernt, dass die keinen verfassungskonformen Haushalt mehr aufstellen können, wenn es dafür keine neue Lösung gibt. Deswegen sage ich, nein, der Antrag ist nicht bremerhavenlastig. Aber in Bremerhaven kumuliert das Problem in besonderer Weise, und wir haben den Beschluss hier getroffen, dass wir in Bremerhaven bei den Kosten für das nicht unterrichtende Personal etwas tun wollen.

Darauf warten die, das kann einen Teil ihrer Probleme lösen, und deswegen ist es auch so dringend, dass wir das Gesetz verabschieden. Ich will zum Verfahren nur noch einen Hinweis geben, denn ich finde das schon ein bisschen merkwürdig, dass wir im Vorfeld dieser Debatte signalisiert bekommen haben, wenn wir nicht debattieren, könnte der Antrag überwiesen werden. Wenn wir debattieren, wird er abgelehnt.