Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Nein – Entschuldigung, aber so viele studentische Hilfskraftjobs kann man gar nicht annehmen, dass man davon leben kann. Dann kann man nicht studieren. – Genau. Aber das oberste Ziel ist ja immer noch, in einer Regelstudienzeit plus ein Semester ein Studium zu absolvieren und nicht um vier Semester zu verlängern mit studentischen Hilfskraftjobs. Die sind zu schlecht bezahlt, das habe ich ja schon gesagt, und dahin komme ich auch gleich noch. Ich wollte nur noch einmal sagen, die Befristungsdebatte, dass die Verträge jetzt zwei, drei Jahren dauern müssen, da gehe ich so nicht mit.

(Beifall FDP)

Es gibt in der Regel bei den studentischen Hilfskraftjobs einen sehr genauen Auftrag, der ist dann nach einem Semester oder nach zwei Semestern auch beendet und dann ist auch der Vertrag beendet.

(Glocke)

Dann muss ich wirklich in die zweite Runde. Gut, dann höre ich hier auf und komme gleich noch einmal wieder. – Danke!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Bergmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Arbeit ist mehr wert! – Ich bin ja froh, dass mittlerweile nicht mehr skandiert wird: Wir sind mehr wert! Das sind sie in jedem Fall und ihre Arbeit ist es sicherlich auch. So betrachtet müssten Sie mehr erhalten. Allerdings richtet sich Entlohnung nun einmal auch nach Ausbildungsgrad, nach Wertschöpfung, nach Personalverantwortung, Verantwortlichkeit, Haftbarkeit und vielem mehr.

Die aktuell relativ geringe Entlohnung ist vor dem Hintergrund stimmig, dass Studierende im Regelfall nicht ihre Familien mit ihrem Gehalt absichern müssen, sondern beginnen, erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Studentische Hilfstätigkeiten, das haben wir jetzt schon gehört, sind keine Dauerbeschäftigungsverhältnisse. Sie sind so nicht definiert und das macht auch Sinn, weil die jungen Leute sich erst qualifizieren müssen, und daher ist auch ihre berufliche Verantwortung und Haftbarkeit geringer als die von Festangestellten. Das primäre Ziel ist es, das Studium erfolgreich zu absolvieren.

Jetzt gibt es in Deutschland viele Branchen, in denen keine 12,50 Euro Lohn bezahlt werden, wie es in dem Antrag gemäß dem Beispiel Berlins gefordert wird. Der Mindestlohn für eine Pflegehilfskraft liegt zum Beispiel im Westen bei 10,55 Euro. Da wird derzeit an einer Optimierung gearbeitet und das ist auch gut so. Trotzdem haben Pflegehilfskräfte eine Ausbildung, die Studenten meistens nicht. Ich appelliere an Ihr trainiertes Gerechtigkeitsempfinden, ich persönlich finde es nicht wünschenswert, dass Ungelernte als Untergrenze mehr verdienen, als Menschen mit einer Ausbildung überhaupt erreichen können. Das ist weder fair noch gerecht und wünschenswert.

(Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn wir auf das Wahlverhalten der Studierenden sehen, stellen wir fest, sie möchten zunehmend gern in Jobs für Hilfswillige arbeiten. Nach der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE sehen wir, dass die Zahl der Hilfskräfte in neun Jahren um 7,9 Prozent zugenommen hat. Da es im Bremer Umfeld aufgrund des grassierenden Fachkräftemangels genügend alternative Jobangebote gibt, müsste dies nicht so sein. Aber Studierende sehen offensichtlich selbst bei dem aktuellen Zahlungsniveau eine Win-win-Situation in dieser Form der Beschäftigung.

Meine Damen und Herren, liebe Studierende, dass es dennoch schön und wünschenswert wäre, etwas mehr für die eigene, oft auch sehr qualifizierte Arbeit zu erhalten, ist jedenfalls von Seiten der Studentinnen und Studenten nachvollziehbar. Dass diese ihre Interessen vertreten und streiken und protestieren, das kann ich verstehen. Aber Politik hat in Abwägung des gesamten Spannungsfeldes eine Entscheidung zu treffen und Politik ist zwar auch, aber nicht nur, ein Wunschbrunnen. Das heißt, Politiker müssen auch erklären, woher das Geld kommen soll, die meisten in der Politik jedenfalls.

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Das können Sie ja gut!)

Liebe Miriam Strunge, wer soll die von Ihnen berechneten Kosten von vier Millionen Euro denn bezahlen? Soll das auf Kosten von Forschung und Lehre gehen? Dann schreiben Sie diese Dinge der Fairness halber in Ihre Anträge hinein. Private Investoren könnten die Forschungsprojekte dann auffangen, die wegfallen würden. Das entspricht jetzt wahrscheinlich nicht ganz Ihrer Vorstellung, aber zur Finanzierung oder Gegenleistung habe ich von Ihnen bislang nichts gehört.

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Da ist die FDP ja großmeisterlich darin!)

Starre Personalkosten führen normalerweise dazu, dass die Menge an Hilfskräften reduziert wird oder die Gelder auf anderem Wege eingespart werden. Räume, Qualität, Ausstattung, innovative Projekte, das sind die Sachen, die dann wegfallen. Wir und einige andere haben uns letzte Woche angeschaut, welche dringenden Bedarfe im Bereich studentischen Wohnens und der Modernisierung der Mensen anstehen. Auf was genau können wir verzichten? Wo können wir den Anspruch, die Qualität

senken? Was können wir weglassen? Unter dem Strich gehen steigende Gehälter letztendlich zu Lasten der übrigen Studierenden. Das muss man sich bei Ihren Forderungen klarmachen.

Die Notwendigkeit von zeitgemäßen Anpassungen wird ja durchaus nicht übersehen. Dazu wurde der Rahmenkodex erarbeitet, in dem sich das Ressort zusammen mit den Hochschulen und Vertretern der Beschäftigten zu guter Beschäftigung abspricht. Insgesamt müssen die Hochschulen zukünftig finanziell besser aufgestellt werden, damit unter anderem auch mehr Geld für das Personal da ist. In die Hochschulautonomie sollten wir aber nicht eingreifen.

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Wo ist denn da die Gegenfinanzierung der FDP?)

In Abwägung der Argumente können und werden wir – möchten Sie noch einmal das Wort ergreifen, Frau Vogt? –

(Beifall FDP)

Freien Demokraten derzeit keiner Lohnerhöhung bis zu 12,50 Euro und keiner tarifvertraglichen Fixierung der Beschäftigung von studentischen Hilfskräften zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es bereits in meinem ersten Beitrag gesagt, dass wir die Initiative für einen Tarifvertrag aufseiten der organisierten Studenten und der Gewerkschaften sehen. Insofern werden wir natürlich auch diesem Antrag, der die ganze Sache umdreht, nicht zustimmen. Wir werden auch dem Antrag, jetzt zum 1. Januar 12,50 Euro hineinzubringen, nicht zustimmen, denn diese Vorstellung, einmal einfach so vier Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, das kann man von den Oppositionsbänken machen, wenn man es nicht verantworten muss, –

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Ja, bei der Dis- comeile ging das ja auch!)

von der der linken, von der rechten kommt das erst gar nicht – –.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Neumeyer auch Sie, wenn Sie noch etwas Geduld haben – keine Geduld, na gut – –.

Wir haben an vielen Stellen Bedarf und wir reden manchmal auch über niedrigere Beiträge, wenn sozialer Druck ist, und vier Millionen eben einmal in dieser Form per Antrag herüberzubringen, das geht natürlich nicht, Frau Strunge, das wissen Sie, auch in diesem Bereich.

Wer draußen gerade die Demonstration erlebt, da ist aber auch noch einmal deutlich gemacht worden, es geht jetzt nicht nur um die Bezahlung. Es geht auch um zusätzliche Faktoren von Arbeitsbedingungen. Deshalb will ich gern zu drei Punkten noch etwas sagen:

Ich habe vorhin Klagen gehört, dass die Bezahlung von studentischen Hilfskräften teilweise nur mit großer Verzögerung erfolgen solle. Da muss ich sagen, das geht natürlich eigentlich nicht. Es ist richtigerweise beantwortet worden, die Zielsetzung ist der 15. des darauffolgenden Monats. Es müssen deshalb auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass diese Bezahlung über Performa Nord auch laufen kann. Warum es zu den Verzögerungen kommt, da wird man, wenn das zutreffend sein sollte, noch einmal nachschauen müssen. Punkt eins.

Punkt zwei: Öffentliche Bekanntmachung der Beschäftigungsmöglichkeiten an den Universitäten und den Hochschulen. Wir haben das im Rahmenkodex stehen, dass diese öffentliche Bekanntmachung erfolgen soll. Ich denke, das ist insbesondere nötig bei längerfristig ausgeschriebenen Verträgen. Ob das bei jedem Monats- oder Zweimonatsvertrag auch in dieser Form erfolgt, da traue ich mir im Moment keine Meinung zu. Wenn aber dort in diesem Bereich diese Veröffentlichung nicht erfolgt, dann würde ich auch gern einmal an die Universitäten, die eine personelle Hoheit haben, auch Richtung AStA sagen: Ja, dann müsst ihr auch einmal Druck machen, dass solche Sachen dann auch passieren. Das kann man hier nicht jeweils als einen Beschluss über das Parlament laufen lassen.

Ein dritter Punkt, Vertragslaufzeiten: Wenn ich mir die Statistik richtig anschaue, stichtagsbezogen, haben wir Dreiviertel aller Verträge mit einer Laufzeit von sieben Monaten und länger.

(Abgeordnete Strunge [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!)

Frau Strunge, wenn Sie sagen, das stimmt nicht, dann dürfen Sie natürlich nicht nur sagen: „Ich habe einmal eine Umfrage gemacht.“ Statistik geht ein bisschen anders als „Ich habe einmal eine Umfrage gemacht.“

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Wir müssen jetzt auch einen Punkt sehen: Wir haben den Rahmenkodex verabschiedet. Dort steht, in der Lehre sei im Regelfall ein Semester abzuschließen, das sind sechs Monate. Es steht dort auch darin, im Regelfall seien längere Vertragslaufzeiten zu nehmen. Wenn Sie die Umfrage gemacht haben, mit wem haben Sie gesprochen? Mit Menschen, die jetzt diese Verträge haben, oder mit welchen, die schon länger zurückliegen?

(Abgeordnete Strunge [Die LINKE]: Jetzt!)

Das ist dieser Punkt – jedenfalls die Zahlen, Dreiviertel aller Stellen für sieben Monate und länger, ist für mich erst einmal kein Alarmzeichen. Ich würde im Unterschied auch Folgendes sagen: Auch wenn hier im Raum steht, da müssten wir wie in Berlin auf zwei Jahre kommen, glaube ich, die Kolleginnen Bergmann, Grobien und Müller haben darauf hingewiesen, wenn das begehrte Tätigkeiten sind, ist es dann richtig, dass wir sie auf zwei Jahre an einzelne Personen geben? Oder ist es eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die dort stehen, die das auch gern machen möchten und nicht zum Zuge kommen? Ich glaube, das muss man auch einmal gegeneinander halten. Ich glaube, wenn wir diesen Punkt jetzt über den Rahmenkodex, der ja auch unterschrieben worden ist, erst einmal so gewählt haben, dann sehe ich im Moment keinen dringenden Grund, daran etwas zu ändern.

Einen vierten Punkt noch, vielleicht als Ergänzung, der so nicht gefragt worden ist: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist aufgefallen, dass das Verhältnis Männer zu Frauen im Bereich der studentischen Hilfskräfte im Großen und Ganzen fifty-fifty ist. Wenn wir aber unsere MINT-Bereiche anschauen, mit Ausnahme von Biologie, dann haben wir dort nur 25 bis 30 Prozent Anteil weiblicher studentischer Hilfskräfte. Das mag ja ungefähr auch dem Verhältnis der Studierenden entsprechen. Ich glaube aber, wir alle haben eigentlich das Ziel, –

(Glocke)

den Anteil gerade von Frauen in diesen Bereichen zu steigern. Mein Appell geht dahin, dass wir auch in diesen Bereichen dahin kommen, dass wir die Hälfte-Hälfte-Regelung dort auch erreichen. Darum möchte ich Sie bitten in Richtung der Universität, in Richtung der Hochschulen und, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch wir etwas in der Richtung machen. – Danke schön!

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Offen geblieben ist in der ersten Runde, wo wir eigentlich Verbesserungsbedarf sehen, was sich also ändern muss. Es sind aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor allem drei Punkte, sie wurden in Teilen auch schon genannt, ich will sie aber noch einmal ein bisschen länger ausführen.

Die Bezahlung in der Tat, acht Euro und ein paar Cent, ich finde, darüber muss man nicht diskutieren. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Erhöhungen anstehen, wobei ich auch da sagen muss, dass die in Aussicht gestellten Erhöhungen zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 eher ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Ich könnte mir da wirklich schon gut eine Zehn-Euro-Marke vorstellen.

Sollte es dann nächstes Jahr nach den Wahlen oder während des Wahlkampfes hier in Bremen tatsächlich zu einer intensiven Diskussion um einen Mindestlohn kommen, um einen neuen Landesmindestlohn, und sollte der sich hier auch noch durchsetzen, dann, finde ich, muss in der Tat darüber nachgedacht werden, dass sich die Löhne von studentischen Hilfskräften an bremischen Hochschulen an diesem Landesmindestlohn orientieren. Meine Fraktion wird jetzt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu diesen 12,50 Euro, nicht zustimmen.

Ein viel wichtigerer Punkt sind aus meiner Sicht in der Tat, auch aus Erfahrung, die Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte an Hochschulen. Da haben wir zum Beispiel das Phänomen, das haben nicht nur studentische Hilfskräfte, sondern nun einmal auch Lehrbeauftragte in den Tutorien beispielweise, dass nur die gehaltenen Stunden bezahlt werden, also zwei Stunden pro Woche. Aber natürlich sitzen die Studierenden daran mindestens zwei Stunden an Vor- und Nachbereitungszeit, das muss sich in den Verträgen widerspiegeln und muss auch entlohnt werden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)