Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Herr Prof. Dr. Hilz, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, vielen Dank, insbesondere für den letzten Hinweis! Sie haben auch gesagt, dass die Aktivitäten intensiviert werden müssen, um weiterhin Gewerbeflächen zu schaffen und bereitzustellen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat derzeit?

Ich hatte geschildert, dass wir grundsätzlich nicht auf das Teilproblem sehen, dass wir gesonderte Strategien brauchen, sondern wir benötigen insgesamt mehr Gewerbeflächen, um die Nachfragen bedienen zu können. Sie können sich vorstellen, dass es keinem leicht fällt, insbesondere in der Wirtschaftsförderung, zu sagen: Wir können Ihre Anfrage nicht bedienen. Das kommt vor. Ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, die Anfragen zielen nicht immer unmittelbar auf Erfolg. Es wird pauschal abgefragt, beispielsweise solche Themen, aber in den Fällen, bei

denen es tatsächlich konkrete Gespräche gibt, und wir das nicht erfüllen können, ist das immer eine missliche Situation. Jeder Wirtschaftsförderer will selbstverständlich einen Ansiedlungserfolg, das ist völlig klar. Deswegen bemühen wir uns in beiden Städten sehr darum, die Flächen entsprechend weiterzuentwickeln.

Hier geht es auch darum, dass man schaut, was wir mit den bestehenden Flächen machen können. Wie können wir möglicherweise nachverdichten? Wie können wir die Bestandsgebiete noch weiterentwickeln? Können wir möglicherweise Verkehrsflächen verändern, um Anfragen bedienen zu können? Der größte Teil der Anfragen bezieht sich auf Gewerbeflächen von unter 3 000 m². Wo der Handwerksbetrieb gern in der Nachbarschaft unterkommen möchte, genau dort müssen wir schauen, wo wir das in der Nachbarschaft ermöglichen können, denn einem solchen Betrieb ist nicht damit geholfen zu sagen, Sie können ja an die Hansalinie ziehen, sondern er will in ein bestimmtes Gebiet. Deswegen müssen wir schauen, was wir zum Thema Nachverdichtung ganz konkret in den Bestandsgebieten machen können. Natürlich müssen wir auch schauen, wo wir neue Gebiete entwickeln können. Die sogenannten urbanen Gebiete, die wir ganz genau betrachten – wir bereiten ja auch alle Themen rund um den Gewerbeentwicklungsplan 2030 vor –, auch dort spielt natürlich eine zentrale Rolle, welche neuen Gebiete wir entwickeln können, um diese Anfragen zu bedienen. Sie dürfen nicht nur und ausschließlich an der Peripherie liegen, sondern wir schauen ganz gezielt auch dort, wo es andernorts möglich ist. Zwei Beispiele will ich vielleicht nennen: Die Entwicklung des Güterbahnhofs, das ist eine Fläche, die sehr citynah liegt. Wir bemühen uns sehr, mit der Bahn in Gespräche zu kommen, wie wir dort etwas gemeinsam entwickeln können, weil wir hier in der Innenstadt, im Herzen von Bremen, auch etwas weiterentwickeln möchten.

Wir bemühen uns natürlich auch um einige andere Gebiete. Es gibt jetzt am Neustädter Bahnhof beispielsweise eine private Entwicklung, die wir sehr begrüßen. Es ist viel in Bewegung, und wir richten den Fokus darauf, weil das Flächenangebot nicht reicht. Wir waren in den letzten Jahren so erfolgreich und haben in der Vermarktungsleistung wirklich einen Rekord gehabt. Wir müssen uns aber stärker darauf vorbereiten, weitere Flächen zu erschließen.

Herr Staatsrat, einen weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Dogan. – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Staatsrat, ich habe ihren Antworten entnommen, dass es keine Strategie gibt, wenn Unternehmen sich zielgerichtet besonders auf Grundstücke in Bremen beziehen. Ich würde gern wissen, ob Sie es auch so sehen, dass eine neue Strategie entwickelt werden müsste, um dort besser zu werden.

Frau Abgeordnete, ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Selbstverständlich – ich habe versucht, das gerade auszuführen – haben wir ein hohes Interesse, mehr Flächen zu entwickeln, um auch mehr Anfragen befriedigen zu können. Grundsätzlich ist es der Auftrag einer jeden Wirtschaftsförderung, unter anderem auch eines Wirtschaftsressorts, sich darum zu bemühen, solche Ansiedlungen zu verwirklichen. Die Strategie dahinter ist natürlich, ganz unterschiedlich unterwegs zu sein, um Unternehmen gezielt anzusprechen oder beispielsweise auf Messen solche Flächen anzubieten. Selbstverständlich gehe ich davon aus, das hatte ich versucht zu erläutern, dass auch die beiden Wirtschaftsförderungsgesellschaften sehr eng miteinander kooperieren. Um das sicherzustellen, werden wir das auch zum Anlass nehmen, uns noch einmal darum zu kümmern. Das Wesen der Wirtschaftsförderung ist es gerade, Flächen zu vermarkten und Unternehmen herzuholen. Das ist die Strategie.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Ich möchte darum bitten, dass uns das in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen auch einmal dargestellt wird, nachdem Sie mit den Vertretern der Wirtschaftsförderungsgesellschaften darüber gesprochen haben, wie man zukünftig damit umgehen möchte.

Das machen wir sehr gern.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift: „BrexitÜbergangsgesetz – Folgt Bremen dem Vorbild Niedersachsens?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Frau Bergmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit plant der Senat, ähnlich wie die niedersächsische Landesregierung, ein BrexitÜbergangsgesetz und welche Regelungen wird dies beinhalten?

Zweitens: Inwiefern gefährdet der Brexit auch in Bremen Regelungen zu im Vereinigten Königreich erworbenen Berufsabschlüssen und -qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit und der Heil- sowie Kinderpädagogik?

(Abgeordneter Senkal [SPD]: Aber Sie waren doch gestern bei der Debatte dabei!)

Ich weiß, aber so habe ich es eingereicht.

(Abgeordneter Senkal [SPD]: Dann kann man es doch zurückziehen!)

Das Erste kann man zurückziehen, das andere dürfen Sie gern beantworten.

Drittens: Inwieweit betrifft der Brexit britische Staatsbürger, die als Beamte im Lande Bremen tätig sind und ist es nach Ansicht des Senats angezeigt, für diese Personengruppe Rechtssicherheit zu schaffen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Ein Gesetzesentwurf für ein Bremisches Brexit-Übergangsgesetz ist derzeit in Vorbereitung. Es vollzieht diejenigen Regelungen des Austrittsabkommens nach, die für das Land Bremen relevant sind. Der Entwurf des Austrittsabkommens sieht vor, dass das Unionsrecht für den im Abkommen festgelegten Übergangszeitraum (vom 30. März 2019 bis 31. Dezember 2020) für das Vereinigte Königreich grundsätzlich anwendbar bleibt. Ausgenommen hiervon ist das aktive und passive Wahlrecht von Bürgerinnen und Bürgern mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit in den 27 verbleibenden Mitgliedsstaaten. Mit Blick auf die Kommunalwahl in Bremen im Mai 2019 ist es im Interesse der Rechtsklarheit geboten, diese

Regelungen gesetzgeberisch auf Landesebene nachzuvollziehen.

Zu Frage zwei: Die Anerkennung von Abschlüssen im Bereich der Sozialarbeit sowie der Heil- und Kindheitspädagogik erfolgt nach den Vorschriften des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Dieses setzt die EU-Anerkennungsrichtlinie in bremisches Recht um. Das Bremische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz geht dabei sogar insofern über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, als der Anwendungsbereich der meisten Vorschriften des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sich nicht nur auf EU-Mitgliedsstaaten und gleichgestellte Staaten, sondern auch auf Drittstaaten erstreckt. Selbst wenn das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nur noch als Drittstaat einzuordnen wäre, wären daher die Konsequenzen voraussichtlich nicht sehr gravierend, da eine Anerkennung weiterhin grundsätzlich auf derselben rechtlichen Grundlage erfolgen würde.

Zu Frage drei: Die bisherigen Regelungen des Beamtenstatusgesetzes würden dazu führen, dass mit dem Vollzug des Brexit Beamtinnen und Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes entlassen wären. Mit dem Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften schafft der Bundesgesetzgeber für die Länder und Kommunen die Möglichkeit, die Beamtinnen und Beamten mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit im Beamtenstatus zu halten. Der Bundesrat hat dem Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt. Diese neue Rechtslage ermöglicht es dem Senat, die betroffenen Beamtinnen und Beamten rechtzeitig vor dem Brexit zu ermitteln und entsprechende Ausnahmeentscheidungen nach § 7 Absatz 3 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 8 Bremisches Beamtengesetz zu treffen. – So weit die Antwort des Senats.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage steht unter dem Betreff „Ist die gedruckte Verwaltungsarbeit‘ noch immer gängige Praxis in Bremen?“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Eckhoff, Frau Grobien, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Eckhoff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit führen das seit 2013 im Bund geltende und im März 2018 in Bremen beschlossene E-Government-Gesetz sowie die IT-Strategie des Senats aus 2014 und die hierauf aufgesetzte Strategie „Verwaltung 4.0“ aus 2016 zu einem Rückgang des Druckerpapierverbrauchs – gemessen in Euro und Stückzahl – in der bremischen Verwaltung?

Zweitens: Wie fortgeschritten und absehbar nutzbar sind das Teilvorhaben „E-Rechnung“ sowie die digitale Ver- und Bearbeitung von ganzen Beschaffungsprozessen?

Drittens: In welchem Umfang können ganze Verwaltungsverfahren und Verwaltungsabläufe sowie Akteneinsichten elektronisch durchgeführt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Papierverbrauch der bremischen Verwaltung hat sich seit 2012 fast halbiert. Er ist von 97,8 Millionen Blatt in 2012 auf 53,4 Millionen Blatt in 2017 zurückgegangen, dies entspricht einem Rückgang von 45,5 Prozent. Auf Basis des aktuellen Papierpreises ist dies ein Einspareffekt von circa 200.000 Euro im Jahr.

Zu Frage zwei: Seit dem 27. November 2018 werden über eine zentrale E-Rechnungs-Integrations- und Kommunikations-Applikation die Lieferanten der Kernverwaltungen Bremens und Bremerhavens in die Lage versetzt, ausschließlich elektronische Rechnungen an die Freie Hansestadt Bremen zu erzeugen und zu übertragen.

Diese elektronischen Rechnungen können in der Freien Hansestadt Bremen und ihren Mehrheitsgesellschaften und Betrieben, die SAP nutzen, digital weiterverarbeitet werden. Die Erprobung mit den Pilotdienststellen hat stattgefunden. Derzeit findet der Rollout in der bremischen Verwaltung statt.

Dabei nutzt die Freie Hansestadt Bremen als erstes Bundesland in Deutschland ein europaweit kompatibles Datenaustauschformat.

Das Projekt wurde gemeinsam mit dem Bund und in Kooperation mit der Handelskammer Bremen,

der Handwerkskammer Bremen und den Arbeitgeberverbänden im Land Bremen umgesetzt.

Zu Frage drei: Über das Serviceportal service.bremen.de können 70 Verfahren online angestoßen werden. Alle Leistungen werden innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet, entweder durch spezialisierte Fachverfahren oder über ein elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem. Gemäß Bremischen E-Government-Gesetz sollen bis Ende 2021 alle Dienststellen die elektronische Akte eingeführt haben. Dort wo die elektronische Akte bereits eingeführt ist, kann auch die Akteneinsicht elektronisch erfolgen.

Für Unternehmen und professionelle Mittler gilt in vielen Bereichen, dass ausschließlich elektronische Prozesse zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei Handelsregistereintragungen und -auskünften, Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen und so weiter.

Der Senat arbeitet zurzeit mit der Bundesregierung und den anderen Ländern daran, auch für Bürgerinnen und Bürger in viel größerem Maß als bisher weitere Dienstleistungen vollständig elektronisch abzuwickeln.

Ein Beispiel dafür ist „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“, bei denen drei Anträge, auf Aufstellung einer Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld konsolidiert und auf wenige Fragen reduziert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger sollen die ihnen zustehenden Zahlungen und Geburtsurkunden einfacher und schneller bekommen. Dabei wird auch die elektronische Verfolgung des Bearbeitungsstandards ermöglicht. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde gern noch einmal auf die Beantwortung der Frage eins zurückkommen. Inwieweit sehen Sie dort weiteres Potenzial, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen?

Das Potenzial ist noch immens. Eine Halbierung ist schon eine gute Leistung, finde ich, aber man hat ja oft beim Übergang von einem System zum nächsten, das weiß man auch aus seiner eigenen Erfahrung, man hat das zwar elektronisch, aber man druckt es sich doch