Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/2043, Kenntnis.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes – Änderung des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 20. September 2018 (Drucksache 19/1837) 1. Lesung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was verbirgt sich hinter diesem doch sperrigen Titel der Änderung des Beamtengesetzes? Es geht um Ausschreibepflichten für hauptamtliche Magistratsmitglieder in Bremerhaven. Wir haben diesen Antrag schon einmal debattiert. Damals war hier die einhellige Meinung der anderen Fraktionen: Wir brauchen ein Votum aus Bremerhaven. Das liegt mittlerweile vor. Kurz noch einmal zur derzeitigen Situation. Anders als die Staatsräte hier in Bremen, die die Verwaltungsspitzen und politisch besetzt sind, werden die Stellen der hauptamtlichen Magistratsmitglieder, wenn diese frei werden, ausgeschrieben. Es gibt ein Bewerbungsverfahren, es gibt meistens zwischen fünf und zehn Bewerbungen, wie man das in der Vergangenheit erlebt hat. Dann wird am Ende entschieden, wer es wird, und das wird politisch entschieden.
Es ist aus unserer Sicht dann auch korrekt, zu sagen, wir verzichten auf die Ausschreibung, so wie es hier bei den Staatsräten auch der Fall ist. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder sind die politischen Spitzen der Verwaltung, werden politisch besetzt. Entsprechend sollte man auch die Menschen in der Stadt Bremerhaven in diesem Fall nicht in die Irre führen und auch die Bewerber nicht täuschen, denn im Vorfeld ist offensichtlich, wer es wird.
Um das Verfahren aufrechtzuerhalten, werden mittlerweile immer alle Bewerber eingeladen und angehört, weil es bei der Besetzung der Baudezernentin in Bremerhaven zu Konkurrenzklagen gekommen ist. Das hat die Besetzung verzögert. Am Ende ist sie es dann geworden, weil man sich auch in Koalitionsverträgen in Bremerhaven bereits darauf einigt, wer die Besetzung vollziehen kann.
Daher ist es einfach nur konsequent, zu sagen: Nein, wir brauchen keine Ausschreibung mehr, wir stellen die Magistratsmitglieder den Staatsräten hier in Bremen gleich und verzichten darauf. Sie werden politisch besetzt. Wir haben nach der Debatte hier in der Bürgerschaft den Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und dort ein Votum eingeholt, wie das Bremerhaven sieht, wie das die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung sieht. Dort wurde diesem Antrag mit zwei Dritteln Mehrheit, also mit verfassungsgebender Mehrheit, zugestimmt. Die CDU hat zugestimmt, die SPD hat zugestimmt, wir haben zugestimmt und noch so ein paar Kleinere haben zugestimmt.
Noch ein paar Kleinere, habe ich gesagt. Wir haben immerhin fünf Prozent bekommen, auch wenn Sie das in Bremerhaven nicht so gern haben. Aber Sie als Fraktion der SPD oder Ihre Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung haben dementsprechend zugestimmt. Bündnis 90/Die Grünen haben das damals mit der Begründung abgelehnt: Lieber die Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand. Die Begründung war seinerzeit, dass man eine größere Magistratsreform möchte, und dann würde man das auch wollen.
Ich hoffe, dass Sie sich mittlerweile in der Koalition einig geworden sind, dass Sie sich als Fraktion der SPD hier durchgesetzt haben, und werbe dafür, doch diesem Antrag nun endgültig zuzustimmen. Das Votum aus Bremerhaven ist stark und eindeutig. Eine verfassungsgebende Mehrheit bekommt man nicht einmal einfach so. Deswegen ist der politische Wunsch vorhanden, hier tatsächlich tätig zu werden.
Wir haben das Thema als Oppositionspartei in beiden Gremien, Parlament und Stadtverordnetenversammlung, verfolgt, weil wir der Meinung sind, dass es den Bürgern gegenüber bezüglich des Umgangs mit der Besetzung der Posten einfach ehrlich ist. Es gibt ja noch die Besonderheit, wenn ein Magistratsmitglied schon existiert und es zu einer Vertragsverlängerung oder einer Verlängerung der Periode kommen soll, dass man dann auf die Ausschreibung verzichten kann. Dort haben wir schon zwei verschiedene Verfahren bei der gleichen Position. Insofern, meine Damen und Herren, ist es an der Zeit. Jetzt ist die Gelegenheit und die Chance und ich bitte um große Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der CDU hat den vorliegenden Antrag gemeinsam mit der Fraktion der FDP eingereicht, weil wir es nach wie vor richtig finden, in Bremerhaven künftig auf die Ausschreibungsverfahren für die hauptamtlichen Magistratsmitglieder zu verzichten. Auch 2016/2017 haben wir das Ansinnen bereits unterstützt, als die FDP den Antrag hier erstmalig gestellt hat. Inhaltlich hat sich dazu nach
unserer Auffassung nichts verändert und deswegen kann man es heute auch relativ kurz halten. Für uns sind und bleiben die hauptamtlichen Magistratsmitglieder politische Organe, die die Vorstellungen der Regierenden umsetzen und auch in deren Sinne vorantreiben.
Das ist jetzt auch keine neue, bahnbrechende Erkenntnis, aber zu welchem Chaos das führen kann, sehen wir am Beispiel der Baustadträtin in Bremerhaven. Diese Situation ist sicherlich für keine Seite befriedigend und bringt Bremerhaven in keiner Weise voran, ich meine sogar, im Gegenteil. Deswegen macht es auch Sinn, dass die hauptamtlichen Magistratsmitglieder von den Fraktionen ausgesucht werden. Herr Prof. Dr. Hilz hat es gerade gesagt, hier im Senat ist es auch nichts anderes. Gerade auch die Opposition hat in der Vergangenheit das Bewerberverfahren immer wieder zum Anlass genommen, daran lauthals Kritik zu üben. Wir können gern über sinnige Dinge streiten, und das auch gern stundenlang. Lassen Sie uns aber nicht Scheindebatten führen, die zu nichts führen, von dem Aufwand, der auch für diese Verfahren betrieben wird, einmal ganz zu schweigen.
Auch der Einwand der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, weil man auf eine umfangreiche Reform der Stadtverfassung warte – das hatten Sie gerade erwähnt, Herr Prof. Dr. Hilz –, ist für mich nur ein vorgeschobenes Argument. Frau Dogan, Sie wissen genau, dass wir das auch wollen. Wir fordern zum Beispiel auch die Direktwahl des Oberbürgermeisters, aber wir verknüpfen das nicht miteinander, weil wir genau wie Sie wissen, wie lange das dauert. Wenn grundsätzlich alle bis auf ein paar Einzelne den Verzicht auf das Ausschreibungsverfahrens richtig finden, dann ist es sinnvoll, die Sache vorzuziehen und umzusetzen. Einfach einmal machen und nicht immer nur lange reden.
Nein, liebe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben keine guten Argumente, Sie sind dagegen, weil Sie einfach dagegen sein wollen. Das ist kein Argument in unserem Sinn.
(Beifall CDU, FDP, BIW – Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir haben ja noch gar nicht gesprochen, oder wollen Sie schon urteilen?)
Da unterscheiden sie auch nicht zwischen den allgemeinen und einzelnen Parteimeinungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat 2018 einen eindeutigen Auftrag gegeben, der laut Ihnen, Frau Böschen, und auch laut den Ausführungen von Staatsrat Lühr bei der letzten Debatte gefehlt hat. Jetzt ist er da und auch die Fraktion der SPD in Bremerhaven hat sich einstimmig für diesen Antrag ausgesprochen, natürlich auch mit der Erwartung, dass auch ihre eigenen Bürgerschaftsabgeordneten dem zustimmen. Ich appelliere daher noch einmal: Lassen Sie uns über wichtige Dinge demokratisch streiten, die es wert sind, und vergeuden wir keine Zeit dafür, sie für irgendwelche Verfahren zu nutzen, die nur die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung weiter antreiben. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich stimme Herrn Prof. Dr. Hilz in dem Punkt zu, dass diese ganzen Verfahren, die in den letzten Jahren bei jeder Dezernentenwahl stattgefunden haben, tatsächlich eine Farce waren. Wir sind bei Ihnen in dieser Sache und da gibt es, glaube ich, in diesem Haus oder auch in Bremerhaven überhaupt keinen Streit.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass ein Blick in das Gesetz immer ein bisschen weiterhilft. Wir haben in Bremerhaven eine Stadtverfassung und dort, wenn Sie einmal hineingeschaut haben, ist in § 47 ganz deutlich geregelt, dass es neben den hauptamtlichen Magistratsmitgliedern auch ehrenamtliche gibt. Dort steht explizit in § 47, dass die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder für vier Jahre gewählt werden, auf Vorschlag je nach
Wahlergebnis. Das wird auch so gehandhabt, dass wirklich jeder Ehrenamtliche so gewählt wird, je nachdem, für vier Jahre. Aber in § 47 der Stadtverfassung steht nicht, dass auf Vorschlagsrecht der CDU oder anderer die hauptamtlichen Magistratsmitglieder gewählt werden. Nein, in der Verfassung steht – und ich bitte Sie, da noch einmal hineinzuschauen, denn ich hatte bei Ihrer Rede nicht den Eindruck, dass Sie das gelesen haben –, dass die hauptamtlichen Magistratsmitglieder in ein Beamtenverhältnis berufen werden und nicht auf Vorschlag der CDU zum Beispiel.
Das bedeutet, das wissen Sie alle, Beamte haben in unserer Verfassung einen hohen Rang, Eignung, Befähigung, Leistung und so weiter sind auch wichtige Grundprinzipien, die man einhalten sollte. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass man tatsächlich auf Fachlichkeit setzt. Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Das haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Dezernentin gemacht, die Sie benannt haben. Bei der Ausschreibung damals haben wir uns für eine Unbekannte entschieden, weil sie die Fachlichkeit, Befähigung und Eignung besessen hat. Wir haben gesagt, das ist die Beste unter diesen vielen Bewerbern, meine Damen und Herren, so wie die Verfassung es in Bremerhaven vorsieht.
Ich bitte Sie, schauen Sie einmal in Ihren Koalitionsvertrag, darin steht seit dreieinhalb Jahren, dass Sie eine Magistratsreform umsetzen wollen, und darin steht auch, dass Sie die gesetzlichen Regelungen in der Verfassung umsetzen wollen. Bisher haben Sie nur geredet. Wir sind aber drei Monate vor der Wahl, das haben Sie bis heute nicht umgesetzt. Lesen Sie einmal Ihren Koalitionsvertrag. Ich will aber jetzt nicht mit Ihnen streiten.
Ich möchte nur deutlich machen, dass ich bei Ihnen bin, wenn wir gemeinsam sagen – und das haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag so vereinbart –, dass die Magistratsreform kommen soll. Dazu gehört, dass Hauptamtliche nicht für sechs Jahre, so wie es bisher stattfindet, gewählt werden. Weil sich das nicht nach der Wahl widerspiegelt und dadurch die
Verwaltung gelähmt ist, bitte ich Sie darum, Sie haben noch drei Monate Zeit. Dann werde ich ja sehen, ob Sie reden oder handeln. Setzen Sie das alles um, dann bin ich bei Ihnen und sage, dass wir auf diese ganzen Verfahren verzichten, denn nur so ist es konsequent und im Sinne der Verfassung Bremerhavens. Da sollten wir daran arbeiten, dass das endlich umgesetzt wird. Aus unserer Sicht kann man diesen Antrag hier zu dem Zeitpunkt danach auf jeden Fall beschließen. Wenn man das aber jetzt macht, so wie die Verfassung es vorsieht, ist es inkonsequent, deswegen: Arbeiten statt Reden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!