Die Ausländerbehörden erfassen statistisch erst seit Kurzem die Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Rechtskraft der Asylbescheide wird statistisch nicht erfasst. Vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2015 zählte die Ausländerbehörde Bremen 250 Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Ausländerbehörde Bremerhaven zählte vom 11. August 2015 bis 31. Oktober 2015 38 vollziehbar Ausreisepflichtige.
Zu Frage 2 und 3: Die Fragen können nur für den oben genannten Zeitraum beantwortet werden. Von den gemeldeten 288 negativ abgeschlossenen Asylverfahren im Land Bremen sind 105 Asylantragsteller freiwillig ausgereist, 19 sind abgeschoben worden, zwei sind innerhalb Deutschlands verzogen, und 28 werden geduldet. Von diesen 28 werden 27 aus humanitären Gründen und eine Person wegen Unmöglichkeit der Abschiebung geduldet. Die übrigen 134 Fälle sind noch in der Bearbeitung. In der Regel ist die von der Ausländerbehörde gesetzte Ausreisefrist noch nicht abgelaufen. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie viele abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben einen Aufenthalt aus humanitären Gründen bekommen?
(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Sie haben die Zahlen der Duldungen aus humanitären Gründen angegeben, aber nicht die Zahl der erteilten Aufent- halte!)
Damit sind wir auch gar nicht befasst! Ich darf das vielleicht noch einmal erläutern: Die Zuständigkeit für das gesamte Asylverfahren liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses Amt trifft die Entscheidung, ob jemand bleiben kann, welchen Status er bekommt. In der Regel wird die Entscheidung bei unseren Verwaltungsgerichten angefochten, und erst dann, wenn diese Entscheidung rechtskräftig ist, kommt die Ausländerbehörde in Bremerhaven und in Bremen überhaupt erst zum Zuge. Das heißt, es geht dann nur noch um die Frage der Rückführung, und da gibt es nur die Alternativen der freiwilligen Ausreise, die wir sehr fördern, oder dann der Abschiebung, es sei denn, dass aus humanitären Gründen eine Duldung ausgesprochen wird. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es um Familien geht, bei denen jemand so erkrankt
ist, dass er nicht mitreisen kann. Das sind die Fälle, die ich hier genannt habe. Mit der Frage, welchen Status jemand hat, hat Bremen aber nichts zu tun.
Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz?
(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Dazu habe ich eine andere Auffassung. Ich glaube, das ist das Stadt- amt, Abteilung Aufenthalt und Einbürgerung.)
Ich habe jetzt das Gesetz nicht dabei, jedenfalls müssen wir nicht über das Problem dabei diskutieren. Es ist völlig klar, dass wir sehr große Rückstände beim Bundesamt haben und dass wir in den nächsten Monaten, nachdem das Bundesamt so personell verstärkt wurde, davon ausgehen müssen, dass sehr viele Anträge negativ entschieden werden, denn wenn man sich die Liste anschaut, sind es genau die Länder, die jetzt als sichere Herkunftsländer geführt werden, wie Albanien, Kosovo, Mazedonien und Serbien. Das bedeutet, dass wir hier ein großes Problem haben. Wir müssen mit diesen Zahlen umgehen, und das wird sehr wahrscheinlich nicht anders möglich sein, als dass der Senat erneut personelle Verstärkungen für die Ausländerbehörde organisiert.
Halten Sie Ihre Anweisung aufrecht, die Sie ja in einem Erlass formuliert haben, dass Sie sich weiterhin Abschiebungsvorhaben von Roma vorlegen lassen?
Der Senat hat sich am letzten Dienstag mit allen Fragen beschäftigt, die sich aus der neuen Rechtslage des Asylgesetzes ergeben, und wir halten diese Anweisung nicht mehr aufrecht, weil es mit der eindeutigen Einstufung als sicheres Herkunftsland dabei bleibt, dass im Einzelfall stets zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Es ist aber nicht mehr möglich zu sagen, dass generell ganze Länder von diesen Regelungen aus – –.
Haben Sie am letzten Dienstag möglicherweise auch überprüft, ob die Lage der Erlasse eventuell angepasst werden kann, gerade auf Basis der Anerkennung humanitärer Gründe bei ethnischen Minderheiten aus diesen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten?
Wir haben diese Frage geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die eindeutige Rechtslage im Bund uns überhaupt keinen Spielraum gibt. Es kann nur so funktionieren, dass im Einzelfall geprüft wird, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um zum Beispiel eine Duldung auszusprechen, aber die Herausnahme ganzer Gruppierungen – und das gilt dann natürlich insbesondere für den Kosovo und Albanien – ist mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar.
Diese Frage kann ich Ihnen nicht detailliert beantworten. Es ist aber so, dass die Zahl der rechtskräftig entschiedenen Verfahren – das sind ja die Verfahren, die dann auch in der Regel beim Verwaltungsgericht anhängig sind – deutlich zugenommen hat. Wenn man einmal die Zahlen vergleicht, sind in den ersten acht Monaten des letzten Jahres insgesamt 90 Verfahren bei der Ausländerbehörde angekommen, und wir gehen davon aus, dass wir jetzt monatlich mindestens 200 bis 400 Verfahren haben werden. Das spricht dafür, dass die Verwaltungsgerichte in der Lage sind, diese Verfahren relativ zügig umzusetzen.
Ich kann das ja nur von hinten aufrollen. Ich kann erfassen, wie viele Verfahren bei der Ausländerbehörde eingehen, und alle diese Verfahren sind rechtskräftig. Das heißt, dass sich die Verwaltungsgerichte damit befasst haben und das Verfahren abgewickelt worden ist. Wenn es so ist, dass 300 oder 400 Verfahren monatlich in der Ausländerbehörde zu bearbeiten sind, dann können Sie davon ausgehen, dass das Verwaltungsgericht Bremen diese Verfahren sehr zügig abarbeitet.
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass die Bestimmungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, die dazu führen, dass der Roma-Erlass in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden kann, nur für Antragsteller gilt, die ihren Asylantrag nach dem 1. September dieses Jahres gestellt haben?
Das muss so sein. Dieser Erlass wird in den nächsten Tagen aufgehoben werden. Es ist klar, dass er nicht rückwirkend greifen wird.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Investitionsprogramm des Bundes für die Straßenverkehrsinfrastruktur“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Warum hat das Land Bremen im Jahr 2015 keine Projekte für das Investitionsprogramm des Bundes für Straßenbauprojekte gemeldet?
Zweitens: Welche Projekte und Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren für das Investitionsprogramm mit welchem Ergebnis gemeldet, und welche baureifen Projekte und investiven Maßnahmen können und sollen in den Jahren 2016 und 2017 gemeldet werden?
Drittens: Wie hoch beziffert der Senat den Investitionsbedarf des Landes im Bereich des Neu-, Um- und Ausbaus sowie die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung seiner Bundesstraßen und -brücken in den kommenden fünf Jahren?
Zu Frage 1: Die Hauptfinanzierungsquelle für die Bedarfsplanmaßnahmen, für Um- und Ausbaumaßnahmen, für Maßnahmen zur Erhaltung, für Betriebsdienst bildet der Bundesfernstraßenhaushalt mit dem Straßenbauplan. Der Finanzbedarf für Bundesfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Landes wird im Haushalts- und Finanzierungsprogramm festgelegt. Hierin wurde für die laufenden Bundesfernstraßenmaßnahmen eine ausreichende Finanzierung sichergestellt. Das Land Bremen hat keine Projekte für das Investitionsprogramm angemeldet, weil darüber hinaus keine baureifen Projekte vorlagen.
Zu Frage 2: In den vergangenen fünf Jahren gab es kein vergleichbares Investitionsprogramm für die Bundesfernstraßen.
Zu Frage 3: In den nächsten Jahren sind alle Bundesfernstraßenmaßnahmen finanziell abgedeckt. Der Bedarf an Bundesmitteln wird im Rahmen der Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur zum eingangs genannten Haushaltsund Finanzierungsprogramm für die Bundesfernstraßen laufend fortgeschrieben und abgestimmt. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe verstanden, dass Sie keine baureifen Projekte hatten, um für 2015 anzumelden. Haben Sie sichergestellt, dass nicht wieder aufgrund eines Mangels an baureifen Projekten Mittel nicht beantragt werden können?
Ich wiederhole, alle Projekte, die wir in der Planung haben, sind über den regulären Bundesfernstraßenhaushalt abgedeckt. Es ist auch so, dass die Finanzierung der Stadtstaaten anders erfolgt als die der Flächenländer. Für die Stadtstaaten wird vom Bund eine bedarfsorientierte Finanzierung gewährt. Da haben wir gut verhandelt. Alle Projekte, die wir in der Pipeline haben, sind finanziell hinterlegt. Bei den Flächenländern ist das nicht so. Diese sind quotenfinanziert. Das heißt, das Herunterrechnen der Quote auf einen Stadtstaat wäre systemwidrig, weil die Stadtstaaten anders über den Bedarf abgedeckt werden.
Ich habe noch eine Reihe von Zahlen hier. Wir können in die Details gehen. Ich kann Ihnen das aber auch bilateral zeigen, wenn Sie wirklich interessiert sind. Es gibt sogenannte Einzelmaßnahmen, die man für den Fernstraßenhaushalt anmelden kann. Diese kann ich Ihnen aufzählen. Das sind verschiedene Abschnitte der A 281, aber auch die Verkehrslenkungsanlage, die wir gerade eingeweiht haben. Dazu gibt es einen Globalhaushalt, in dem sozusagen Sammeltitel enthalten sind.
Dadurch sind die Maßnahmen abgedeckt. Daher hat es uns amüsiert, als vor rund vier Wochen in der Presse zu lesen war, dass der Steuerzahlerbund Bremen kritisiert, wir würden Geld verschenken, weil wir nicht noch mehr Geld zum Fenster hinauswerfen. Ich habe den Steuerzahlerbund bisher so gekannt, dass er auf einen sparsamen Umgang mit Steuergeld Wert legt. Dass er uns auffordert, Steuergelder für irgendwelche weiteren Dinge zu verschwenden, die wir gar nicht im Bedarf haben, hat uns erstaunt.
Mich hat das nicht erstaunt, weil ich den Zustand der Brücken bundesweit und natürlich auch in Bremen kenne. Deswegen teile ich durchaus die Meinung, dass der Zustand durch hö