Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Mich hat das nicht erstaunt, weil ich den Zustand der Brücken bundesweit und natürlich auch in Bremen kenne. Deswegen teile ich durchaus die Meinung, dass der Zustand durch hö

here Mittel des Bundes verbessert werden könnte. Deswegen habe ich eine Frage. Sie sagten, alle Projekte, die Sie haben, sind finanziert. Das schließt nicht aus, noch mehr bedarfsorientiert finanziert bekommen zu können, wenn man noch mehr Projekte hat. Sind Sie an das Limit dessen gegangen, was der Bund zu finanzieren bereit ist?

Wir sind an das Limit dessen gegangen, was im Moment an baureifen Maßnahmen fertig ist. Bei den Brücken laufen ja die Nachberechnungen. Das ist ja bekannt. Das ist hier mehrfach erörtert worden. Wenn wir dort weitere baureife Dinge haben, dann werden wir auch diese für den Bundesfernstraßenhaushalt anmelden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Frage, die sich daraus zwingend ergibt, lautet: Wie stellen Sie zwingend sicher, dass ausreichend – sprich: bedarfsgerecht – baureife Projekte entwickelt werden, damit wir nicht in die Situation kommen, dass Brücken nicht nutzbar sind, weil sie nicht baureif bearbeitet worden sind?

Wir tun, was wir können, um in der derzeitigen Haushaltslage mit unserem Personalstamm zu vermeiden, dass Brücken quasi nicht rechtzeitig angegangen werden. Das werden wir weiterhin tun.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Aufsuchende Beratung im Rahmen der Jugendberufsagenturen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Strunge, Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Strunge!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Bei wie vielen Jugendlichen wurde bereits eine aufsuchende Beratung seitens der Jugendberufsagenturen durchgeführt, beziehungsweise wie viele weitere aufsuchende Beratungen sind für 2015 noch geplant?

Zweitens: Wer führt die aufsuchende Beratung durch hinsichtlich Trägerschaft und eingesetztem Personal?

Drittens: Welche Vorgaben durch wen und nach welchen Qualitätskriterien gibt es bei der Beauftragung von Trägern für die aufsuchende Beratung Jugendlicher bezüglich der Auswahl, vorheriger Ankündigung, Einsatz von Fachpersonal, Dokumentation, Datenschutz?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der Stadt Bremerhaven haben seit dem 1. Juli 2015 beziehungsweise dem 1. August 2015 zwei Personen mit jeweils einem Stellenanteil von 0,5 Volumina die Arbeit aufgenommen. Bislang wurden insgesamt 31 junge Menschen unter 25 Jahren aufgesucht. Bis zum Jahresende sind weitere 25 Kontakte geplant. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für jeden Beratungsprozess circa vier Beratungsgespräche notwendig waren.

In der Stadt Bremen haben zwei Personen in Vollzeit zum 15. September 2015 mit dieser Aufgabe begonnen, die sich zunächst umfassend einzuarbeiten hatten. Als vorrangige Zielgruppe sind die 217 jungen Menschen unter 25 Jahren vorgesehen, die bei der sogenannten Nachvermittlungsaktion im September nicht erschienen sind. Erste Beratungsgespräche werden im November stattfinden. Bis zum Jahresende sind 34 Kontakte geplant.

Zu Frage 2: In Bremerhaven liegt die Dienst- und Fachaufsicht für die Erprobungsphase der aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur beim Dezernat III des Magistrats der Stadt Bremerhaven.

In Bremen liegt die Dienst- und Fachaufsicht für diese Erprobungsphase beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

Zu Frage 3: Die Träger der Jugendberufsagentur, einschließlich der beiden Träger Magistrat Bremerhaven und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, haben sich auf ein gemeinsames Konzept zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur verständigt. In diesem Konzept sind die einzelnen Schritte für die aufsuchende Beratung festgelegt. Die Aufgabe ist in der Erprobungsphase direkt beim Magistrat Bremerhaven und beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen angesiedelt.

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Beauftragung von Trägern gibt es derzeit nicht. Diese könnte es dann geben, wenn Bundesmittel für zusätzliche Stellen eingeworben werden und dafür regionale Dienstleister einen Antrag bei den entsprechenden Bundesministerien stellen. Diese Träger wären dann verpflichtet, das genannte Konzept einzuhalten.

Das Konzept sieht vor, dass eine aufsuchende Beratung nur nach vorheriger Ankündigung und schriftlicher Einwilligung des Befragten stattfindet. Die Arbeit wird eingehend dokumentiert. Für die Beratung wird ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt, das über eine entsprechende Erfahrung und Professionalität in der Ansprache und Beratung von Jugendlichen verfügt. Belange des Datenschutzes werden eingehalten. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wie darf ich mir die aufsuchende Beratung genau vorstellen? Kommt das Fachpersonal zu den Jugendlichen direkt nach Hause, oder gibt es einen telefonischen Kontakt?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Wir haben uns in diesem Jahr insbesondere die 733 Schulabgängerinnen angesehen, die der Verarbeitung ihrer Daten zugestimmt haben. Die Zustimmung ist sozusagen die Voraussetzung dafür, dass diese Form der Ansprache überhaupt stattfinden kann. Bei 86 von denen war der Verbleib zum 15. Oktober 2015 unklar, andere waren noch schulpflichtig beziehungsweise in Schulen gemeldet, sodass wir in diesem Jahr also über 86 in der Stadt Bremen sprechen. Neun Datensätze sind an die beiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus gegangen, 59 sind an die Agentur gegangen. Bei der Agentur ist wiederum abgefragt worden, ob sie in der einen oder anderen Weise angekommen sind. 15 sind dann wieder an die Bildungssenatorin übermittelt worden, weil die Schulabgängerinnen bei der Einwilligung angegeben hatten, dass sie von der Bildungssenatorin oder von den für Bildung Zuständigen angesprochen werden sollen. In drei Fällen durften wir die Jugendlichen nicht kontaktieren, allerdings die Daten weiterverarbeiten. Darauf setzt das weitere Prozedere auf, dass angeschrieben wird, dass angesprochen wird, dass Kontaktaufnahme versucht wird und dann darüber versucht wird, ins Gespräch zu kommen.

Frau Kollegin Strunge, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Herr Senator, haben die Jugendlichen auch die Möglichkeit, sich nach der schriftlichen Einwilligung zur aufsuchenden Beratung dagegen zu wenden, und wenn ja, gibt es Konsequenzen, mit denen die Jugendlichen zu rechnen haben, wenn sie sich der aufsuchenden Beratung entgegenstellen?

Die Einwilligung der Jugendlichen dient dem Datenabgleich und dazu, das zu überwinden, was aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme, die dort zusammenarbeiten, einigermaßen kompliziert ist. Das bedeutet natürlich, dass ein Jugendlicher, der seine Einwilligung erteilt hat, dann, wenn er sie irgendwann widerruft, genauso wenig mit Sanktionen zu rechnen hat wie diejenigen, die sich an diesen aufsuchenden Maßnahmen freiwillig beteiligen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Entwicklung der betrieblichen Einstiegsqualifizierungen interjection: (EQ) im Land Bremen“. Die Anfrage trägt die Un

terschriften der Abgeordneten Frau Strunge, Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Strunge!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele betriebliche Einstiegsqualifikationen wurden jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, 2014 und 2015 jeweils angeboten, und wie viele wurden angenommen?

Zweitens: Wie viele berufliche Einstiegsqualifizierungen mündeten 2014 und 2015 jeweils in ein Ausbildungsverhältnis?

Drittens: Welche Schulabschlüsse hatten die Jugendlichen, die 2014 und 2015 eine Einstiegsqualifizierung begonnen haben, bzw. worauf gründete sich die Einstufung, dass diese Jugendlichen nur „bedingt ausbildungsreif“ waren?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Pietrzok. – Bitte!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter erfassen nicht, wie vielen jungen Menschen eine berufliche Einstiegsqualifizierung – EQ – angeboten wird, sondern lediglich die Anzahl der Teilnehmenden an Einstiegsqualifikationen. Im Ausbildungsjahr 2013/2014 haben im Stadtgebiet Bremen 93 junge Frauen und 152 junge Männer an einer Einstiegsqualifizierung teilgenommen, im Stadtgebiet Bremerhaven 22 junge Frauen und 44 junge Männer, also insgesamt 311 junge Menschen. Im Ausbildungsjahr 2014/ 2015 haben im Stadtgebiet Bremen 49 junge Frauen und 119 junge Männer eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen, im Stadtgebiet Bremerhaven 23 junge Frauen und 34 junge Männer. Insgesamt nahmen 225 junge Menschen an einer Einstiegsqualifizierung teil.

Zu Frage zwei: Von den 311 Teilnehmenden im Ausbildungsjahr 2013/2014 mündeten 143 im Anschluss in eine Ausbildung; das entspricht rund 46 Prozent. Von den 225 Teilnehmenden im Ausbildungsjahr 2014/ 2015 mündeten anschließend 107 in einer Ausbildung; das entspricht rund 47,6 Prozent.

Zu Frage drei: Zu den Schulabschlüssen der Einstiegsqualifizierungsteilnehmenden liegen bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern keine Auswertungen vor. Von den Jugendlichen, die während der Einstiegsqualifizierung eine berufsbildende Schule im Land Bremen besuchten, lassen sich die Schulabschlüsse feststellen:

Im Ausbildungsjahr 2013/2014 nahmen 72 der insgesamt 311 Teilnehmenden am Berufsschulunterricht teil. Davon hatten zwei keinen allgemeinbildenden Abschluss, 19 die einfache Berufsbildungsreife, 21 die erweiterte Berufsbildungsreife, 28 den mittleren Schul

abschluss, einer die Fachhochschulreife und einer die allgemeine Hochschulreife. Im Ausbildungsjahr 2014/2015 besuchten 131 der insgesamt 225 Teilnehmenden die berufsbildende Schule. Davon hatten 27 keinen allgemeinbildenden Abschluss, 31 die einfache Berufsbildungsreife, 32 die erweiterte Berufsbildungsreife, 38 den mittleren Schulabschluss und drei die Fachhochschulreife. Im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen förderfähig sind Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende sowie Ausbildungssuchende ohne ausreichende Ausbildungsreife. Bei Letzteren handelt es sich um Personen, die eignungsbedingte Einschränkungen im Hinblick auf den angestrebten Ausbildungsberuf aufweisen, die aber grundsätzlich für die Ausbildung in einem Betrieb geeignet sind. Die Einstiegsqualifizierung dient hier insbesondere der Behebung der noch vorhandenen Einschränkungen. Die Einstufung ergibt sich im Gespräch zwischen dem Ausbildungssuchenden bzw. der Ausbildungssuchenden und der Berufsberatung. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Strunge, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gerade gesagt, dass im Jahr 2013/2014 46 Prozent und im darauffolgenden Jahr 47 Prozent den Übergang in eine Ausbildung hatten. Gibt es Bestrebungen oder Ideen vonseiten des Senats, wie man diese Übergangsquote erhöhen kann?

Im Moment kann ich Ihnen keine Antwort dazu geben, welche weiteren Bestrebungen es gibt. Ich will Ihnen aber das Signal geben, dass wir darüber, mit welchen Maßnahmen wir dabei noch besser werden können, weiter ins Gespräch kommen können. Wir finden aber, man kann angesichts dieser Zahlen sagen, dass das eine sehr hilfreiche Maßnahme ist.

Frau Kollegin Böschen möchte noch eine Zusatzfrage stellen. – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Staatsrat, man muss feststellen, dass diese beiden aufgeführten Jahrgänge ausweisen, dass der Anteil der Jugendlichen bei EQ zurückgegangen ist, und zwar nicht unbeträchtlich. Während wir 311 in 2013 hatten, haben wir im nächsten Jahr nur noch 225, also werden bei EQ 86 Plätze weniger besetzt. Sehen Sie Möglichkeiten, die Betriebe entsprechend zu mobilisieren, damit mehr Plätze im Bereich von EQ ausgewiesen werden?

Ich sehe dafür Möglichkeiten. Man kann dafür das Gespräch mit den Unternehmen suchen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Bedarf in den nächsten Jahren im Hinblick auf solche Maßnahmen zunimmt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn man sich die Bildungsabschlüsse anschaut, dann stellt man fest, dass es durchaus eine erkleckliche Anzahl von Jugendlichen gibt, die zum Beispiel mit einem mittleren Bildungsabschluss bei den EQ auflaufen. Das ist nicht unbedingt die Gruppe, die man zuerst im Auge hat, wenn man, wie Sie hier ausgeführt haben, davon spricht, dass das Jugendliche mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive sind. Sehen Sie auch hier Möglichkeiten, den Jugendlichen, die einen mittleren Bildungsabschluss haben, andere Perspektiven auszuweisen als gerade EQ?

Ich meine, dass man sich die Einzelfälle genau daraufhin anschauen muss, welche Vermittlungshemmnisse bisher bestanden haben, um diese Jugendlichen in die Berufsausbildung zu bringen. Ich meine, dass das eine Frage wäre, die im Rahmen einer Berufsberatung zu klären wäre. Meines Erachtens ist es schwierig, etwas abstrakt für eine solche Fallkonstellation zu sagen.