Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

mit dem wir versuchen,den besten Ertrag zu finden.Denn mehr Ertrag ist meistens auch höheres Risiko. Ich glaube, es gelingt uns, dort mit der Hilfe des Rechnungshofs die richtige Linie zu finden.

Dem Rechnungshof danke ich auch außerhalb des Schuldenausschusses außerordentlich dafür, dass wir immer, wenn wir mit neuen Dingen kommen und mit ihm beraten, ausgezeichneten fachlichen Rat und großes Verständnis dafür finden, dass es neue Instrumente am Kapitalmarkt gibt, die man zumindest einmal ganz offen prüfen muss.

Insofern einmal wirklich ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit in diesem Bereich. Ansonsten werden wir uns munter weiter streiten,

(Norbert Schmitt (SPD): Stimmt!)

über hessische Schulden,Geldausgeben usw.Darauf freue ich mich. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Finanzminister.– Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über den Bericht des Landesschuldenausschusses, Drucks. 16/5467.

Herr Wintermeyer, zur Geschäftsordnung.

Wir beteiligen uns gerne an dieser Abstimmung. Allerdings halte ich sie insofern für eine Farce,weil wir von diesem Bericht Kenntnis nehmen. Im Beschlussvorschlag heißt es, wir nehmen „zustimmend“ Kenntnis, und über dieses Wort „zustimmend“ kann man sich zweifelsfrei streiten. Aber wenn jetzt abgestimmt wird, und es wird nicht zustimmend Kenntnis genommen, dann würde von denjenigen, die dagegen stimmen, praktisch auch das Ergebnis der Prüfung verneint.

Das will ich hier zumindest einmal festhalten. Wenn z. B. jemand von dem Satz „Der Kapital- und Zinsendienst wurde zeitgerecht und vollständig gewährleistet“ keine zustimmende Kenntnis nehmen möchte, der möge dann bitte mit Nein stimmen.Wir halten es,wie gesagt,für leicht bedenklich, aber da das Wort „zustimmend“ im Beschlussvorschlag enthalten ist, machen wir das so.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist alles wegen der Verfassungsgrenze!)

Gut.Trotzdem kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer den Bericht des Landesschuldenausschusses zustimmend zur Kenntnis nehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer sich enthalten möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der FDP.

Damit ist dieser Bericht des Landesschuldenausschusses besprochen und mit der Mehrheit des Landtags zustim

mend zur Kenntnis genommen worden. – Ich bedanke mich.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 59:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/5466 –

Hierzu zunächst ein Hinweis. Die in Drucks. 16/5466 aufgeführte Beschlussempfehlung zur Petition 4072/16 wird wie folgt korrigiert: „Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.“ – Das war das eine.

Das Zweite.Es wurde gebeten,Petitionen,die sich mit der Bitte um Hilfe wegen der Genehmigung einer unabhängigen gymnasialen Oberstufe beschäftigen, aus diesen Beschlussempfehlungen herauszunehmen. Ich darf Ihnen jetzt eine ganze Reihe von Petitionsnummern vorlesen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Dies sind die Petitionen 3599/16, 3586/16, 3587/16, 3588/16, 3589/16, 3600/16, 3601/16, 3602/16, 3603/16, 3604/16, 3614/16, 3615/16, 3616/16, 3617/16, 3620/16, 3626/16, 3627/16, 3634/16, 3635/16, 3636/16, 3637/16, 3638/16, 3639/16, 3642/16, 3661/16, 3662/16, 3667/16, 3687/16, 3688/16, 3694/16, 3695/16, 3788/16, 3789/16, 3790/16, 3791/16, 3792/16, 3793/16, 3794/16, 3795/16, 4295/16, 4303/16, 4327/16 und 4346/16.

Es tut mir Leid, das war ein bisschen viel.

(Allgemeiner Beifall)

Es wird beantragt, diese Beschlussempfehlungen herauszunehmen. Hierzu ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Wenn nicht, dann verfahren wir so.

Als erste Wortmeldung liegt mir die von Herrn Kollegen Frömmrich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Sie wären durchaus als Lotto-Fee geeignet – so charmant, wie Sie diese Zahlen hier vorgetragen haben.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen diese Petitionen herausnehmen, weil es zwei Dinge gibt, die hier bemerkenswert sind.

Zum einen ist das eine Form der Missachtung des Petitionsausschusses durch diese Landesregierung, die ich in den drei Jahren, die ich mittlerweile Mitglied dieses Ausschusses bin, noch nicht miterlebt habe.

Zweitens wird uns hier der Vorschlag unterbreitet, etwas zur Sach- und Rechtslage zu entscheiden, was faktisch nicht zur Sach- und Rechtslage entschieden werden kann.

Es geht hier darum, dass verschiedene Petenten – insgesamt 43 – beantragt haben, an der Limesschule in Altenstadt einen gymnasialen Zweig einzurichten. Die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Begehren sind einwandfrei erfüllt.

Im Hessischen Schulgesetz steht in § 144a Abs. 2:

Die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe oder eines beruflichen Gymnasiums setzt in der Regel voraus, dass in der Jahrgangsstufe der Einführungsphase voraussichtlich eine Jahrgangsbreite von

mindestens 80 Schülerinnen und Schülern erreicht wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Zahl von Schülerinnen und Schülern war auch erreicht.Als der Antrag abgegeben wurde, haben insgesamt 86 geprüfte Anmeldungen beim Schulamt vorgelegen. Deshalb hat auch die verehrte Frau Kultusministerin erst eine Presseerklärung abgegeben, und zwar am 14. April, in der sie sagte: Wolff beabsichtigt, der Einrichtung von gymnasialer Oberstufe zuzustimmen. – Die Kultusministerin sah sich dann genötigt, am 27.04.2005 einen Brief an den Schulelternbeirat der Limesschule zu schreiben. Da schreibt sie:

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Hessische Kultusministerium beabsichtigt, der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Limesschule zuzustimmen, da die nach dem Hessischen Schulgesetz notwendigen Voraussetzungen nun gegeben sind und über 80 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern vorliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem war dann auch so. Der Schulbetrieb wurde begonnen. Der Wetteraukreis hat fleißig gebaut. Dort wurden 1,4 Millionen c für eine neue Schule investiert. Der Schulbetrieb lief auch schon zwei Wochen. Dann kam die Nachricht aus dem Staatlichen Schulamt, wahrscheinlich vonseiten des Kultusministeriums über das Staatliche Schulamt, in der den Eltern mitgeteilt wurde, dass, nachdem der Unterricht seit 14 Tagen lief, an diesen Tagen 71 Schüler zum Unterricht erschienen seien. Daraufhin teilte das Kultusministerium mit, dass der gymnasiale Zweig nun nicht genehmigt werde und dass er eine Außenstelle von Büdingen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Rechtsbeugung, die die Kultusministerin hier vorgenommen hat, die so nicht geht.

(Axel Wintermeyer (CDU): Ui! Rechtsbeugung ist ein Straftatbestand, das wissen Sie!)

Entschuldigung, das nehme ich ausdrücklich zurück. – Frau Kultusministerin, Sie haben jedenfalls mitgeteilt, dass dieser Zweig nicht genehmigt wird. So kann man mit Eltern nicht umgehen. Man kann nicht in Presseerklärungen und mit Schreiben den Eltern mitteilen, dass der gymnasiale Zweig genehmigt wird. Dann ist vonseiten des Schulamtes eine ganze Weile gar nichts passiert. Es wurde angekündigt, dass ein Erlass in Vorbereitung ist. Dann fing der Schulbetrieb an, und man stellte auf einmal fest, es sind nur 71 Schüler. Dann teilte man mit: April, April, jetzt wird das Ganze doch nicht genehmigt. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann mit Eltern, mit Schülern und mit Schulleitungen in diesem Lande nicht so umgehen, wie es die Kultusministerin hier tut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Dann haben wir 43 Petitionen vorgelegt bekommen. Es hat einen Ortstermin gegeben. Dort waren auch der Kollege Hahn und der Kollege Hugo Klein anwesend. Dort haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die Kultusministerin anschreiben und sie bitten, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen,solange das Petitionsverfahren läuft.Die Kultusministerin sah sich genötigt, obwohl wir über die Petitionen noch nicht entschieden hatten, am 29.April einen Erlass herauszugeben, in dem sie mitteilte, dass nun endgültig der gymnasiale Zweig an dieser Schule nicht genehmigt wird. – Das ist ein Umgang mit dem Petitionsrecht, mit dem Petitionsausschuss und mit dem Recht des Berichterstatters im Petitionsverfahren,den ich ausdrück

lich zurückweise. Frau Ministerin, so lassen wir im Petitionsausschuss nicht mit uns umgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren durch das Land. Wir machen Termine in Darmstadt. Wir machen Termine beim Regierungspräsidium in Kassel. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den Hessischen Landtag zu wenden, wenn sie sich von Entscheidungen ungerecht behandelt fühlen.Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, ihr Verfassungsrecht wahrzunehmen.Dann richten sich 43 Eltern an den Hessischen Landtag, und die Kultusministerin hat nichts Besseres zu tun, als zu entscheiden, bevor der Ausschuss getagt hat, bevor der Ausschuss entschieden hat, obwohl ich angekündigt habe, dass ich diese Petitionen zur Berücksichtigung vorschlagen werde.Frau Kultusministerin,das lassen wir mit uns nicht machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss. – Frau Kultusministerin, ich fordere Sie auf, solch ein Verfahren nicht zu wiederholen. Ich fordere Sie auf, dass wir hier über diese Petitionen abstimmen.Wir schlagen diese Petitionen zur Berücksichtigung vor, weil das Anliegen, das die Eltern im Verfahren vorschlagen, geltende Rechtslage ist Hessen ist. § 144a des Schulgesetzes sieht genau dies vor. Man kann nicht Petitionen zur Sach- und Rechtslage stellen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger an den Landtag wenden und dieses Recht einfordern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Waschke für die SPDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Vorgang, über den wir heute zu debattieren haben, erinnert doch sehr an einen Schildbürgerstreich. Er macht auf der anderen Seite aber auch wieder deutlich, wie wichtig unser Petitionsrecht ist.

Es gibt eine Kultusministerin Karin Wolff,

(Axel Wintermeyer (CDU): Gute Frau! Die beste Kultusministerin, die es hier jemals gegeben hat!)

die den geneigten Zeitungslesern in der Wetterau am 14. April des vergangenen Jahres mitteilt, sie beabsichtige die Genehmigung der gymnasialen Oberstufe an der Limesschule in Altenstadt. Am 27. April desselben Jahres schreibt eben diese Kultusministerin Karin Wolff dem Vorsitzenden des Schulelternbeirats der Limesschule, sie

freue sich, ihm mitteilen zu dürfen, dass sie die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe beabsichtige. Zum damaligen Zeitpunkt lagen 94 geprüfte Anmeldungen für die Oberstufe vor. Gesetzlich sind 80 vorgeschrieben. Aber die Genehmigung ließ auf sich warten. Zu Beginn der Sommerferien im Juli lag sie immer noch nicht vor, obwohl sie bereits im April angekündigt wurde.