Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Reuter. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Jürgens vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird uns vorgeschlagen, die Geltungsdauer von sechs Gesetzen, die zum 31.12. ausläuft, zu verlängern – drei teilweise unverändert, drei nur mit formalen Änderungen. Nun ist es schon erstaunlich, dass z. B. das Beamtengesetz völlig unverändert fortgeführt werden soll, nachdem der Ministerpräsident gestern in der Regierungserklärung zur Föderalismusreform gesagt hat, dass es prima sei, dass das Land jetzt die Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht hat, und dort Reformbedarf angekündigt hat. Heute wird das Ganze für drei Jahre auf Wiedervorlage gelegt.

Entweder gibt es dringenden Reformbedarf – dann ist es unverantwortlich, drei Jahre zu warten –, oder es gibt diesen dringenden Reformbedarf nicht; dann ist es unverantwortlich, darüber zu schwadronieren und die Mitarbeite

rinnen und Mitarbeiter zu verunsichern. Der Hintergrund ist völlig klar. Sie wollen eine weitere politische Auseinandersetzung noch vor der Landtagswahl 2008 vermeiden. Das kann nicht das richtige Handeln einer Landesregierung sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Die anderen Gesetze, an denen formale Änderungen vorgenommen werden, sind angeblich – das haben wir der Begründung entnommen – fachlich ausführlich evaluiert worden. Deswegen sei man zu diesem Änderungsbedarf gekommen. Schauen wir uns das im Einzelfall einmal an.

Wir haben das Gesetz über die Vergütung der Vormünder und Berufsbetreuer. Da hat es vor immerhin eineinhalb Jahren eine bundesrechtliche Änderung gegeben, die letztendlich in hessisches Landesrecht umgesetzt werden soll, aber nur rein formal, indem die Paragraphen der alten Regelung gegen die neuen ausgetauscht werden.

Nun geht es in jedem Fall, sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen, seit eineinhalb Jahren geltenden Recht, um die Umsetzung und um die Wahrnehmung einer Öffnungsklausel, die den Ländern die Möglichkeit bietet, andere Qualifizierungsmaßnahmen der Betreuer einer Hochschulausbildung oder einer abgeschlossenen Lehre gleichzustellen.

Man hätte wohl erwarten können,dass es zu einer fachlich fundierten Evaluierung gehört, uns zumindest mitzuteilen,ob überhaupt in einer nennenswerten Zahl von Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist und ob wir dies tatsächlich weiterhin brauchen.Wenn man das wirklich fachlich fundiert evaluiert hätte, hätte man uns auch mitteilen können, ob dieses Gesetz eher dazu geführt hat, dass weniger qualifizierte Betreuer auf die Leute losgelassen werden, oder ob es umgekehrt zur Folge hat,dass man mehr qualifizierte Betreuer vorfindet.

Aber zu diesen für das Betreuungswesen inhaltlich zentral wichtigen Punkten wird überhaupt nicht Stellung genommen. Im Rahmen einer angeblichen fachlichen Evaluierung nur festzustellen, dass man Vorschriften, die vor eineinhalb Jahren im Bundesrecht geändert worden sind, in hessisches Landesrecht umgießen müsse, ist ein bisschen dünn.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt im Übrigen auch für das Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetz, das unverändert übernommen werden soll. Lediglich die alten DM-Beträge sollen wegfallen, und bei den Eurobeträgen sollen die Stellen nach dem Komma gestrichen werden. Nun wird uns in der Begründung immerhin mitgeteilt, dass der Beamtenbund die Höhe der Aufwandsentschädigung kritisch gesehen habe,wobei schon nicht mehr vermerkt wird,ob er sie tendenziell für zu hoch oder für zu niedrig hält. Im Rahmen einer Evaluation hätte man dazu eine Stellungnahme erwarten können.

Das gilt auch für die Frage, ob die Aufwandsentschädigung der Ersten Beigeordneten in einem angemessenen Verhältnis zu der der Rathaus- oder Landratsamtschefs steht.Aber auch hierzu wird kein Wort gesagt. Es handelt sich um eine rein formale Umsetzung. Ich finde, dass dies für eine fachliche Evaluation zu wenig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Versäumnisse bei dem Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten nach

dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Händen zu greifen sind. Auch hier werden die Änderungen im Bundesrecht rein technisch umgesetzt, obwohl fünf Jahre nach dem InKraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine umfassende Anerkennung der Lebenspartnerschaften im Landesrecht längst überfällig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wegen der ideologischen Blockaden der CDU-Mehrheit hat Hessen in diesem Punkt nur eine minimalistische Regelung. Es wird lediglich das Unvermeidliche, nämlich die Zuständigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, geregelt. Das wird der gesellschaftlichen Anerkennung, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften inzwischen erlangt haben, in keiner Weise mehr gerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Fraktion hat deshalb einen Antrag zur Anpassung des gesamten Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz eingebracht, der, wie ich hoffe, in der nächsten Plenarsitzung behandelt werden kann und dazu führt, dass auch Hessen endlich eine vernünftige Umsetzung des Lebenspartnerschaftsrechts bekommt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich halte fest: Sie setzen bundesgesetzliche Änderungen formal um,Sie streichen veraltete DM-Beträge,Sie halten an ideologischen Blockaden fest, und Sie verkaufen uns das Ganze als das Ergebnis einer fundierten Evaluation. Wenn Sie unter Evaluation verstehen,dass nur irgendwelche Schriftstücke zwischen irgendwelchen Bürokratien ausgetauscht werden und man letztendlich bei dem bleibt, was man einmal festgelegt hat, ist das allerdings das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Dann müssen Sie noch ein bisschen nachbessern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Beer für die FDPFraktion das Wort.

(Boris Rhein (CDU): Nicola, mach es kurz!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Rhein, wer diesem hohen Hause nur noch so kurze Zeit angehört, sollte in den letzten Minuten nicht so frech dazwischenrufen.

(Heiterkeit bei der FDP)

Auch wenn – zumal bei einem Blick auf die Uhr – das Bedürfnis groß ist, diesen stickigen Raum zu verlassen, möchte ich noch zwei oder drei Anmerkungen machen; denn man kann es sich nicht so einfach wie bei dem vorangegangenen Verlängerungsgesetz machen. So schnell wird es nicht gehen.

Ich betone noch einmal: Wir, die FDP-Fraktion, halten es nach wie vor für sinnvoll, die Gesetze regelmäßig zu befristen, damit überprüft werden kann, ob sie überhaupt noch notwendig sind oder ob es einen inhaltlichen Reformbedarf gibt.Anders als der Kollege von der Sozialdemokratie sind wir also nicht der Auffassung, dass man dies infrage stellen müsste.

Allerdings sollten wir – darin gebe ich auch Herrn Dr.Jürgens Recht – wesentlich stärker auf den Prozess der Evaluierung der jeweils betrachteten Gesetze achten. Die Evaluierung ist meines Erachtens bei dem hier vorgelegten Konglomerat von Verlängerungen an vielen Punkten zu kurz gekommen.

Gut ist allerdings, dass die CDU die Befristung von Gesetzen, die einmal ein Anliegen der FDP-Fraktion war, das sie in der letzten Legislaturperiode durchsetzen konnte, mittlerweile so verinnerlicht hat, dass sie selbst bei – zumindest für die CDU – so sensiblen Punkten wie dem Kirchensteuergesetz auf einer Befristung beharrt. Das gilt sogar dann, wenn vom Generalvikar des Bistums Limburg und dem Kommissariat der katholischen Bischöfe im Lande Hessen gegenteilige Forderungen erhoben worden sind.

(Unruhe)

Frau Kollegin Beer, entschuldigen Sie bitte. – Es ist sehr unruhig in diesem Saal.Wir sind fast am Ende der Sitzung. Ich möchte Sie bitten, der Rednerin mehr Aufmerksamkeit zu schenken. – Herzlichen Dank.

Ich kann auch damit leben, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf das Gesetz über Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien noch ein Jahr Zeit nehmen will, um die notwendigen Anpassungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts innerhalb der von ihm gesetzten Frist, nämlich bis zum 31.12. nächsten Jahres, vorzunehmen. Mir sind in der Vergangenheit häufiger Beispiele begegnet, die zeigen, dass es sehr notwendig ist, dass wir uns mit dieser Materie sowohl im Zusammenhang mit der Spielsucht als auch im Zusammenhang mit dem Jugendschutz beschäftigen.

Ich weiß nicht, ob es den Kolleginnen und Kollegen bei der Fahrt durch ihre Wahlkreise aufgefallen ist, dass sich die privaten Wettbüros, deren Legalität sehr fraglich ist, häufig Standorte in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aussuchen. Sie sprechen also bewusst jugendliches Publikum an. Sie versuchen mittlerweile auch, sich auf dem Werbemarkt und im Jugendsport stark auszubreiten. Dieser Entwicklungen müssen wir uns annehmen. Wir müssen vor allem darauf achten, wie wir sie bei der Novellierung dieses Gesetzes in irgendeiner Weise in den Griff kriegen können. Ich gestehe also gern zu, dass wir uns dafür noch ein Jahr Zeit nehmen.

Herr Kollege Jürgens, auch wenn ich sehe, dass im Hinblick auf das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht alle Wünsche erfüllt sind, finde ich es durchaus bemerkenswert, dass wir in der Begründung des Gesetzentwurfs, über den wir diskutieren, nachlesen können, dass sich die CDU zumindest zu der Aussage durchringen kann, dieses Gesetz habe sich bewährt. Das hat mich aufmerken lassen. Ich glaube, man muss zugestehen, dass bestimmte Fraktionen in diesem Hause schon einen weiten Weg gegangen sind.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend möchte ich einen Punkt ansprechen, den ich bei den vielen Gesetzen, deren Geltungsdauer hier verlängert werden soll, für hinterfragenswert halte. Es geht um das Hessische Beamtengesetz.Es ist schon darauf

hingewiesen worden,dass der Herr Ministerpräsident diesen Punkt in seiner Regierungserklärung als eines der wesentlichen Ergebnisse des Föderalismuskompromisses bezeichnet hat. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unsachgemäß, die Übernahme dieser Kompetenz und die Verwirklichung der Vorstellungen des Landes im Hinblick auf die Besoldung und die Anstellung von Beamten drei Jahre lang aufzuschieben. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist,dies zu vertagen.Hier sollte rechtzeitig vor der Landtagswahl Farbe bekannt werden.

Der Hessische Städtetag hat nur eine Verlängerung bis zum Jahr 2007 – nicht, wie vorgeschlagen, bis zum Jahr 2009 – befürwortet, weil er der Auffassung ist, dass die Evaluierung und die Neuregelung des Beamtenrechts bis dahin umsetzbar seien. Dem schließt sich die FDP-Landtagsfraktion an. Wenn man schon Kompetenzen einfordert, sollte man nicht drei Jahre ins Land ziehen lassen, um dies auch umzusetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Nun erteile ich noch dem Kollegen Lenhart für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da der Herr Justizminister bereits die wesentlichen Punkte ausgeführt

hat, ist – auch in Anbetracht der Zeit – seitens der CDUFraktion am heutigen Abend nichts mehr hinzuzufügen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich bedanke mich auch für diese Rede und stelle fest, dass wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 16/5761, sind.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss, federführend, und an den Hauptausschuss, mitberatend, zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 55:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/5739 –

Wer diesen Beschlussempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.