Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Zweitens. Frau Kollegin Beer, wir sind da tatsächlich unterschiedlicher Auffassung. Ich bin genauso, wie es Herr Kollege Wintermeyer vorgetragen hat, der entschiedenen Überzeugung, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass die DNA-Ana

lyse genauso eingesetzt werden kann,wie man derzeit den konventionellen Vergleich der Fingerabdrücke einsetzt. Es handelt sich schlichtweg um eine Modernisierung der Instrumente der Strafverfolgung. Nichts anderes ist dies.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? – Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Redezeit für die Fraktionen bereits überschritten ist.

Angesichts der Tatsache, dass meine Redezeit immer länger werden würde und mir der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion darüber hinaus auch gesagt hat, ich solle rechtzeitig, also vor 18 Uhr, mit meiner Rede fertig werden,bitte ich darum,dies nicht zuzulassen.

Frau Kollegin Beer, ich muss noch eine Richtigstellung vornehmen. Ich meine das jetzt ohne jegliche Ironie. Ich kann Ihnen das wirklich anbieten.Wenn Sie aktuelle Zahlen haben wollen, besorgen Sie sich die bei mir. Noch heute hätten Sie die Zahlen über die retrograde Erfassung solcher DNA-Spuren bekommen können. Das, was Sie gesagt haben, ist schlichtweg falsch. Im Augenblick sieht es so aus, dass wir zwei Drittel der entsprechenden Fälle aufgearbeitet haben. Die Aufarbeitung von einem Drittel ist noch offen. Das ist immer noch eine ganze Menge Arbeit.

Ich komme zu meinen letzten Sätzen. Ich habe das Gefühl, dass hier Rückzugsgefechte geführt werden. Dank der modernen Technik haben wir die Möglichkeit, schwere Straftaten effizienter aufzuklären. Wir wollen, dass das geschieht. Deshalb machen Sie endlich mit diesem Popanz Schluss.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abg. Ruth Wagner für die FDP-Fraktion.

Herr Minister, ich denke, Sie werden sich noch an die Gespräche erinnern, die es zwischen den Mitgliedern meiner und Ihrer Fraktion und unserer Parteiführungen bei den Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema in den letzten Jahren gegeben hat. Bei dieser Rechtsfrage handelt es sich, wie bei fast allen Rechtsfragen, um eine Abwägungsfrage.Wir haben da eine andere rechtliche Auffassung als Sie. Ich möchte Sie dennoch dringend bitten, den Vorwurf gegenüber den Mitgliedern der FDP-Fraktion zurückzunehmen, dass wir Täter schützen würden. Das weise ich entschieden für die Mitglieder meiner Partei und meiner Fraktion zurück.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Verehrter Herr Minister und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie wissen ganz genau, dass es in der Bundesrepublik in den letzten Jahrzehnten schwierige Situationen etwa mit der RAF gab. Um dem Terrorismus und der Zunahme der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, mussten wir Einschränkungen bei den Frei

heitsrechten unserer Bürger vornehmen. Der Staat muss die Bürger vor Dritten schützen. Das ist unsere tiefe Rechtsauffassung. Ich glaube, die teilen wir mit Ihnen. Wenn es zu staatlichen Einschränkungen der Freiheitsrechte kommen soll, die auch nur den Geruch haben könnten, dass z. B. rechtliche Bestimmungen des Datenschutzes zum Schutze des einzelnen Bürgers tangiert werden könnten, dann muss dies abgewogen werden mit dem Nutzen, den der Staat damit hinsichtlich der Bekämpfung der Kriminalität hat.

(Beifall der Abg. Jörg-Uwe Hahn und Roland von Hunnius (FDP) und bei Abgeordneten der SPD)

Das gehört zu dem liberalen rechtspolitischen Credo meiner Fraktion und meiner Partei. Frau Kollegin Beer hat es hier schon vorgetragen. Das gilt übrigens für viele Bestimmungen auf der Rechtsebene des Bundes, die in den letzten Jahrzehnten verabschiedet wurden. Dabei ging es um Fragen der Sicherheit, der Telefonüberwachung und vieles andere mehr. Dabei fiel immer Material an, das gar nicht ausgewertet werden konnte. In vielen Bereichen kann es gut sein, dieses Material zu nutzen. Manchmal ist es von erheblicher Bedeutung. Vieles Material wird aber auch nicht genutzt. Es wird dann aber doch auch richtig sein, dass man als Abgeordnete das einmal hinterfragen darf, ohne dass man als jemand bezeichnet wird, die Täter schützt. Man muss dann auch darauf hinweisen dürfen, dass hier die individuellen Rechte, die Bürgerrechte beachtet werden müssen und dass dies zumindest durch den Richtervorbehalt geschehen muss. Herr Wintermeyer, das ist der Punkt, um den es geht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb sage ich noch einmal: Wir haben als hessische FDP ein hohes Interesse daran, dass wir alle neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten von Prävention und Täterverfolgung in Anspruch nehmen.In Teilen werden sie sehr viel besser. Aber wir sind auch verpflichtet, das höchste Rechtsgut, das es im deutschen Staat, in dieser Demokratie gibt, zu schützen, nämlich die Rechte und die Freiheit des Bürgers.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das Wort hat Staatsminister Dr.Wagner.

(Gerhard Bökel (SPD): Sie sollten das zurücknehmen! – Gegenrufe von der CDU)

Verehrte Frau Kollegin Wagner, ich werbe dafür, dass wir auch in einer zugespitzten Debatte zwischen Absichten, die Gegenstand politischer Erklärung sind, und den Auswirkungen unterscheiden. Ich unterstelle nicht einem einzigen Kollegen im Landtag – und Ihnen, verehrte Frau Kollegin Wagner, am wenigsten –, dass er bewusst den Schutz von Tätern betriebe.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist aber eine dünne Brücke, über die du da gehen willst!)

Verehrte Frau Kollegin Wagner, ich lasse mir aber mein freies Recht auf Meinungsäußerung auch als Abgeordneter nicht nehmen, auf die Konsequenzen einer von mir für falsch gehaltenen Politik hinzuweisen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Manfred Schaub (SPD))

Die Konsequenz der unangemessenen Einschränkung des Einsatzes der DNA-Analyse bedeutet mehr Schutz für Täter. Das muss ich sagen dürfen, ohne dass Sie mir dabei böse Absichten unterstellen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Bei aller Zuspitzung und Emotionalität in dieser Diskussion muss das möglich sein. Letzter Satz: Der CDU-Fraktion – und mir,da ich mit ihr einig bin – ist als Motiv unterstellt worden, dass sie aus reinem Populismus eine solche Initiative betriebe.

(Demonstrativer Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das halte ich nicht für angemessen. Hier unterstellen Sie uns böse Absichten. Ich unterstelle niemandem böse Absichten. Ich weise nur auf Konsequenzen hin. Ich halte es nicht für sachgerecht, Populismus zu unterstellen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Abg. Beer?

(Minister Dr. Christean Wagner: Ja, gern!)

Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir im Rahmen der DNA-Kartei von einer präventiven Speicherung sprechen? Das heißt,wir reden nicht von einer Untersuchung im Rahmen einer stattfindenden Strafverhandlung, bei der solche Untersuchungen durch den Richter und den Staatsanwalt angeordnet werden können, sondern wir reden von einer präventiven Maßnahme. In diesem Fall haben wir noch nicht einmal einen Täter, sondern es ist eine rein vorsorgliche Maßnahme.

(Rudi Haselbach (CDU): Den Täter muss man ja mal finden! – Heiterkeit)

Treffender hätte ich es nicht sagen können.Ich hätte es etwas umständlicher ausgedrückt. – Verehrte Frau Kollegin Beer, die präventive Maßnahme konkretisiert sich bei einer strafrechtlichen Ermittlung zum Schluss in eine Täterüberführung. Zum Beispiel im Falle von Bad Hersfeld ist nach 26 Jahren ein Mord an einer Frau aufgeklärt worden.

(Nicola Beer (FDP): Wir haben in diesem Moment noch nicht mal eine Straftat!)

Deshalb ist auch die präventive Maßnahme ein Beitrag zur konkreten Ermittlung von Straftätern. Dies muss endlich einmal zur Klarheit in dieser Diskussion gesagt werden.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abg.Walter, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Kollegin Wagner sehr dankbar, dass sie das angesprochen hat. Zunächst dachte ich, was Herr Minister Wagner über den Schutz von Tätern gesagt hat, wäre in der Hitze des Gefechts gefallen. Herr Wagner, aber was Sie jetzt wiederholt haben, halte ich für eine absolute Ungeheuerlichkeit und weise ich für die SPD-Fraktion mit Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh!)

Es ist nicht die Art und Weise, wie sich die Parlamentarier in diesem Hause von Ihnen beschimpfen lassen würden. Es ist nicht so, dass wir gegen die von Ihnen vorgeschlagene DNA-Analyse in dieser Form sind, weil wir Täter schützen wollen. Herr Minister, Sie haben eines offensichtlich nicht verstanden – Frau Beer hat es angesprochen –: Mit Ihrem Vorschlag machen Sie jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger unseres Landes zu einem potenziellen Kriminellen und behandeln diese auch als solche.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Rudi Haselbach (CDU): Das steht ausdrücklich nicht darin, das weiß er auch!)

Ich bin sehr froh, dass in dieser Debatte eines deutlich wird: Es gibt auf der einen Seite einen großen Konsens zwischen den Oppositionsfraktionen – durchaus in einer liberalen Tradition –,dass wir die Bürgerinnen und Bürger nicht als potenzielle Täter ansehen, und auf der anderen Seite die Stahlhelmfraktion von der Union, die mit obrigkeitsstaatlichen Mitteln jede Bürgerin und jeden Bürger zunächst einmal als potenziellen Kriminellen bezeichnet. Wenn Sie ein bisschen Anstand hätten, würden Sie sich vor dem Parlament in ordentlicher Form entschuldigen, Herr Minister.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, das war die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

(Petra Fuhrmann (SPD): Wo bleibt die Entschuldigung?)

Die antragstellende Fraktion hat mir mitgeteilt, dass sie entgegen dem ausgedruckten Verfahren wünscht, dass direkt abgestimmt wird. – Frau Kollegin Beer.

Die antragstellende Fraktion hat die Mehrheit in diesem Hause. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass der Minister eine sachliche Diskussion über dieses Thema angemahnt hatte. Die Diskussion heute hat gezeigt, dass das in DreiMinuten-Beiträgen schwerlich möglich ist. Wenn wir gleichwohl abstimmen sollen – bitte schön.

Es ist richtig, dass wir dem Wunsch der Fraktion folgen. Jeder Fraktion ist es anheim gestellt, später weitere Anträge einzubringen und das Thema erneut aufzubringen.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion der CDU betreffend DNA-Analyse, Drucks. 16/197, abstimmen. Wer diesem Antrag so zustimmt, wie er ausgedruckt ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen worden ist.