Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. November 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem eben genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/6335 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Präsident! Leider ist uns dieser Gesetzentwurf im Ältestenrat sozusagen durchgerutscht. Wir haben keine Redezeit beantragt. Wir haben aber noch Beratungsbedarf. Vor diesem Hintergrund beantrage ich eine dritte Lesung für diesen Gesetzentwurf.
Da der Kollege Kahl nicht anwesend war und dies sicherlich seitens der SPD verschütt gegangen ist, haben wir keine Probleme damit, dass eine dritte Lesung beantragt wird.An sich war das nicht vereinbart, aber wir machen es jetzt.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr könnt keine Probleme damit haben, weil das in der Geschäftsordnung steht!)
Dann stelle ich fest, dass eine dritte Lesung beantragt ist. – Da dem keiner widerspricht, verfahren wir so und beschließen, dass wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss überweisen. Dann ist das so beschlossen.
Es ist verabredet worden – wenn auch nicht formal beschlossen –, dass Tagesordnungspunkt 52 gestrichen wird. Ist jemand dagegen, dass wir ihn heute absetzen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Datenverarbeitungsverbundgesetzes – Drucks. 16/6345 zu Drucks. 16/6058 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 112. Plenarsitzung am 4. Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Dann lasse ich abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und damit zum Gesetz erhoben ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes – Drucks. 16/6366 zu Drucks. 16/5941 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 110. Plenarsitzung am 13. September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss ist in seiner Sitzung am 21. September 2006 einvernehmlich übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen, die er am 9. November 2006 abgehalten hat.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 21.November 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der FDP den von mir wiedergegebenen Beschluss gefasst. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg.Weinmeister für die Fraktion der CDU.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Für den SPD-Politiker Klaus Wowereit werden die Zeiten eher härter, für die Ersatzschulen im Lande Hessen eher leichter.
Aus diesem Grunde sind wir seit 1999 heute zum zweiten Mal in der Gesetzesberatung, um die finanzielle Situation der Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern. Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Teil in der Schullandschaft, die uns im Bereich Innovation und im Wettbewerb immer wieder Impulse für unsere staatliche Schullandschaft geben.Wir sind froh, dass wir sie haben.
Wenn wir uns die Historie anschauen, dann wissen wir, dass in den Neunzigerjahren dort regelmäßig gekürzt worden ist, dass die Schulen in freier Trägerschaft zum Steinbruch erklärt worden sind. Wir haben das geändert. 1998 waren es noch 118 Millionen c, die wir für Ersatzschulen ausgegeben haben. Wir sind zurzeit bei Rekordausgaben von 164,5 Millionen c,die wir im Haushalt 2006 haben. Das ist eine Steigerung von fast 40 %. Ich glaube, das kann sich sehen lassen.
Wenn man sich die Geschichte weiter anschaut – wir haben hier des Öfteren darüber gesprochen, deswegen will ich es kurz machen –, stellt man fest, wir haben die Förderung für die Schulen wieder von 72,5 Millionen c auf 75 Millionen c angehoben.Auch die Gastschulbeiträge wurden von uns geändert, sodass nicht ab dem 20. Schüler, sondern bereits ab dem ersten Schüler gezahlt wird.
Wir haben in dieser Gesetzesnovelle neue positive Veränderungen für die Schulen in freier Trägerschaft auf den Weg gebracht. Ich nenne nur drei Stichpunkte.
Die Gastschulbeiträge wurden von 50 % auf 75 % erhöht, wobei ich an dieser Stelle nicht verheimlichen möchte, dass natürlich der Wunsch der Schulen in freier Trägerschaft bestand, das Ganze auf 100 % zu erhöhen.Wir wissen, wie schwierig die Situation im Moment ist – auch bei den Kreisen als Schulträgern. Wir haben heute Morgen länger diskutiert.Von daher glauben wir, dass das ein erster richtiger Schritt ist. Ich verhehle allerdings nicht, dass wir uns in Zukunft die 100 % auch vorstellen können und in der nächsten Legislaturperiode sehr wohl auf den Weg bringen möchten.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Investitionszuschüsse. Die gab es bisher für die Schulen in freier Trägerschaft nicht. Wir haben das jetzt mit originären Landesmitteln eingeführt. Das wird ab dem Schuljahr 2007 auch für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung stehen.
Drittens.Wir werden die dreijährige Wartezeit, die wir das letzte Mal eingeführt haben – vorher gab es Wartezeiten bis zu neun Jahren und 50 % Erstattung, wenn sich die Schulen bewährt hatten –, verändern und sagen jetzt: Für die Schulen,die bewährte Träger am Ort sind,die z.B.eine Realschule betreiben und gerne noch eine Grundschule am gleichen Ort betreiben möchten, lassen wir auch die dreijährige Wartezeit wegfallen. Die bekommen vom ersten Tag an die Förderung.
Das bedeutet für das Jahr 2007, dass wir, wenn ich nur die 5 Millionen c Investitionszuschüsse im Landeshaushalt dazurechne, schon bei fast 170 Millionen c sind. Dazu kommt noch die Lernmittelfreiheit, für die wir, wie wir das beschlossen haben, die Mittel erhöhen werden, woran auch die Schulen in freier Trägerschaft partizipieren werden.Auch bei den Vertretungslehrern,für die wir im nächs
ten Jahr auf insgesamt 42 Millionen c kommen, werden die Schulen in privater Trägerschaft beteiligt werden.
Was wir noch auf der Agenda haben – das sage ich auch –, das ist die Frage der Vergleichbarkeit der Kosten der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen, die Frage, wie wir dort eine Kostentransparenz hinbekommen können, wie wir das System so umstellen, dass erkennbar ist, was wir vergleichen können und was nicht. Dazu müssen wir ein komplett neues System auf den Weg bringen. Das ist jetzt schon von den Schulen in freier Trägerschaft angemahnt.Wir haben zusammen mit dem Kultusministerium immer gesagt: Wenn die Datengrundlage stimmt, wollen wir das tun. – Ich sage das hier zu, weil wir auch die Situation der Förderschulen in freier Trägerschaft anerkennen und diese Diskussion geführt haben. Sie ist uns angedient worden.Wir erkennen das an.
Wir sagen:Wir brauchen keine fünf Jahre bis zur nächsten Novelle, sondern wir wollen, sobald wir die Datengrundlage so haben, dass sie belastbar ist, etwas auf den Weg bringen, was den Förderschulen hilft. – Ich glaube, dass das auch im Sinne der Schulen ist, die das bei uns angemeldet haben.
Ich kann zum Abschluss – ich brauche die zehn Minuten nicht auszufüllen – sagen:Wir konnten nicht alle Wünsche erfüllen, ganz sicher nicht, die an uns herangetragen worden sind. Aber die Schulen haben uns in persönlichem Gespräch und auch in der Anhörung bescheinigt, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, der richtige Weg ist, dass sie deutlich anerkennen, dass wir auf dem Weg der Privatschulfinanzierung ein gutes Stück vorangekommen sind. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Kultusministerium, bei der Kultusministerin und dem Staatssekretär für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, wir bleiben auch in Zukunft die Partner für die Schulen in privater Trägerschaft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Weinmeister, ich verstehe, dass Sie sich wieder als größtmöglicher Fürsprecher der Schulen in freier Trägerschaft vorstellen mussten. Ich habe auch gesehen, dass die Träger durchaus Verbesserungen in der Anhörung anerkannt haben. Ich habe in der letzten Sitzung bei der ersten Lesung gesagt, dass die SPD diese Diskussion konstruktiv begleiten wird und wir anerkannt haben, dass es bei den Gastschulbeiträgen Bewegung gibt, beispielsweise bei den Zuschüssen für Investitionskosten, auch wenn unsere Fraktion andere, zum Teil weiter gehende Forderungen entwickelt hat.
Unser Hauptkritikpunkt war allerdings ein anderer. Auf den sind Sie am Ende Ihres Beitrages eingegangen. Unsere Hauptkritik ist das Fehlen eines transparenten und einheitlichen Finanzierungsmodells, das die Personalkosten je Schüler nach Schulformen zur Berechnungsgrundlage hat.Wir alle waren uns in der letzten Debatte einig –
das haben Sie jetzt bestätigt –, es darf keine fünf Jahre dauern, bis eine solche Grundlage erstellt wird.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat deswegen sehr frühzeitig – bereits im Jahre 2003 – diesen Auftrag an die Landesregierung geben wollen. Unser Antrag wurde natürlich abgelehnt, um Zeit dafür zu lassen, ein solches neues System auf die Beine zu stellen. Diese Zeit ist verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Die Anhörung hat bestätigt, dass es ein Anliegen der Träger ist, transparente Finanzierung – orientiert an den Istkosten – im Ersatzschulfinanzierungsgesetz vorzufinden.