Gibt es bereits Überlegungen, wie der zukünftige Finanzbedarf für die „NATURA-2000-Gebiete“ sichergestellt wird?
Frau Abg. Apel, die Entscheidung über die Meldung der NATURA-2000-Gebiete ist noch nicht abschließend erfolgt. Der Finanzbedarf und potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten werden bis zum Beschluss des Kabinetts zur Meldung der NATURA-2000-Gebiete, der für das erste Quartal 2004 vorgesehen ist, zu ermitteln sein.
Gibt es bereits Äußerungen der Europäischen Kommission,inwieweit sich die Europäische Gemeinschaft an diesem Finanzbedarf beteiligen wird?
Ich habe die Bundesministerin angeschrieben und gebeten, bei der Europäischen Union vorstellig zu werden. Denn, wenn diese Dinge von der Europäischen Union von uns gefordert werden, bin ich auch der Meinung, dass sie sich an der Finanzierung beteiligen sollte. Ich habe Unterstützung bekommen, weil ich auch alle Länderministerkolleginnen und -kollegen angeschrieben habe, die mich in dieser Frage unterstützen. Ich hoffe, dass sich die Europäische Union an der Finanzierung beteiligt.
Herr Abg. Grumbach, die Hessische Landesregierung hat vor, die FFH-Gebiete, d. h. in diesem Bereich NATURA2000-Gebiete, aus dem Vertragsnaturschutz zu finanzieren. Wir haben die Mittel im Vertragsnaturschutz von 1999 bis 2003 mehr als verdoppelt.Wir haben für die NATURA-2000-Gebiete auch vorgesehen, einen 20-prozentigen Aufschlag zu erbringen. Ich denke einmal, dass wir in der Lage sind, dies zu finanzieren.
Sie haben gesagt, dass Sie die Gelder mehr als verdoppelt haben.Wie wird es denn konkret im Haushalt 2004 aussehen? Wird denn da die vierte Tranche, die Sie jetzt genannt haben, voll finanziert werden können?
Frau Abg. Hammann, wir brauchen die vierte Tranche im kommenden Jahr noch nicht zu finanzieren. Wir haben eine Absprache mit der Europäischen Union für Januar des nächsten Jahres. Wir werden wahrscheinlich im Februar nächsten Jahres den Kabinettsbeschluss fassen. Ende des Jahres 2004 werden wir gemeinsam mit der Europäischen Union festlegen, welche Gebiete für NATURA-2000 infrage kommen. Dann werden wir uns über Finanzierung unterhalten.
Ist es zutreffend, dass die im Rahmen der hessischen Biotopkartierung erhobenen Daten für die Meldung von FFHGebieten nur bedingt verwertbar sind?
Frau Abg. Apel, die hessische Biotopkartierung erfasst nicht systematisch die Daten der Anhänge 2 und 4 der FFH-Richtlinie, die wertbestimmenden Daten und die Daten des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie. Deshalb sind die im Rahmen der hessischen Biotopkartierung erhobenen Daten für die Meldung der FFH-Gebiete nur bedingt verwertbar. Insbesondere die Identifikation von Populationen relevanter FFH-Arten oder deren Habitaten können nicht mit den Daten der hessischen Biotopkartierung erfolgen. Man muss allerdings sagen – wir haben mittlerweile 80 % der Fläche kartiert –, dass sie bei der Herstellung der Standarddatenbogen sehr hilfreich waren.
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, dass, wenn die Daten, die entsprechend der FFH-Richtlinie seit 1992 hätten erhoben werden müssen, im Rahmen der Biotopkartierung erhoben worden wären, wir uns diesen 30-Millionen-c-Betrag für die Grunddatenerhebung jetzt hätten sparen können?
Frau Abg.Apel, das hätte uns die Sache sicher erleichtert. Aber auf der anderen Seite bin ich der Meinung, dass gerade auch bei der FFH-Richtlinie die Anhänge 2 und 4 besonders betrachtet werden müssen. Danach müssen Erhebungen stattfinden – die wir im Augenblick auch tätigen –, die mit der Biotopkartierung nicht abgedeckt wurden. Man muss auch die Zielrichtung dieser Biotopkartierung sehen. Sie wurde im Jahr 1991 in Gang gesetzt. Ihr ging es um Biotope und nicht vorrangig um FFH-Gebiete.
Sind nach der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle der Verpackungsverordnung bei der Ausnahmeregelung für Behältnisse mit diätetischen Lebensmitteln auch so genannte „Light-Getränke“ mit eingeschlossen?
Herr Abg. Dr. Müller, Light-Getränke sind keine diätetischen Lebensmittel. Zurzeit sind kohlensäurehaltige Light-Getränke bereits pfandpflichtig, da sie zu den kohlesäurehaltigen Erfrischungsgetränken zählen.
Träte die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, fielen auch die kohlensäurefreien Erfrischungsgetränke unter die Pfandpflicht. Damit würden sämtliche LightGetränke pfandpflichtig – ganz gleich, ob mit oder ohne Kohlensäure –, soweit sie nicht ökologisch vorteilhaft verpackt oder in Mehrwegflaschen abgefüllt sind.
Herr Minister, teilen Sie nach dieser Antwort meine Einschätzung, dass auch die Logik dieser Novelle möglicherweise novellierungsbedürftig ist?
Herr Dr. Müller, wir unterhalten uns mit der Bundesregierung intensiv über dieses Thema. Auch im Bundesrat und in dessen Ausschüssen ist bereits über dieses Thema gesprochen worden. Es gab einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verschiebung des In-Kraft-Tretens der Novelle, und der hat eine Mehrheit gefunden. Ich denke, dieses Thema sollte man auch dort behandeln.
Herr Minister, wären Sie bereit, dem Abg. Müller zu erklären, dass „Diät“ und „diätetisch“ nicht unbedingt miteinander zu tun haben – „diätetisch“ bedeutet z. B., dass man krank ist und bestimmte Nahrungsmittel benötigt?
Herr Al-Wazir, Sie haben Recht. In der Verpackungsordnung ist in Art. 8 Abs. 2 Nr. 4 erläutert, was diätetische Lebensmittel sind, und darunter fällt dies nicht.
Wie bewertet sie die Entscheidung der EU-Agrarminister zur Fortführung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Hinblick auf ihre Auswirkungen für die hessischen Landwirte und die Verwaltung?
Herr Abg. Otto, die von Frau Bundesministerin Künast am 10. Juli 2003 nach Bonn einberufene Besprechung der Agrarminister hat vor allen Dingen zutage gebracht, dass eine einheitliche Bewertung der Beschlüsse des EUAgrarrates vom 26. Juni 2003 nicht vorgenommen werden
kann. Meine Ministerkollegen und ich haben uns mit Frau Ministerin Künast schließlich auf die Bildung von drei Bund-Länder-Arbeitsgruppen verständigt: eine Arbeitsgruppe zum Thema Entkopplung, eine zweite zum Thema Cross-Compliance und eine dritte zum Thema ländlicher Raum und Modulation.
Diese drei Arbeitsgruppen werden erste Berichte ihrer Tätigkeit zur nächsten Agrarministerkonferenz vom 24. bis 26. September dieses Jahres vorlegen. Nach Sichtung dieser Dokumente werden meine Kollegen und ich über erste Ergebnisse beraten.