Diese drei Arbeitsgruppen werden erste Berichte ihrer Tätigkeit zur nächsten Agrarministerkonferenz vom 24. bis 26. September dieses Jahres vorlegen. Nach Sichtung dieser Dokumente werden meine Kollegen und ich über erste Ergebnisse beraten.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann mangels feststehender Konditionen keine Aussage über die Auswirkungen für Hessen gemacht werden. Jede Äußerung hierzu würde sich derzeit als ein Stochern im Nebel erweisen.
Deswegen rate ich zur Gelassenheit und versichere Ihnen gleichzeitig, dass die Interessen der hessischen Agrarwirtschaft bei den Beratungen ihren Widerhall finden.
Welches Modell der Direktzahlungen wird die Landesregierung präferieren – das Betriebsmodell oder das Regionalmodell?
Frau Abg. Hoffmann, es war auffallend, dass am 10. Juli alle Länder, egal ob auf A- oder B-Seite, hierzu unterschiedliche Meinungen hatten.
Ich persönlich bin der Meinung, der Vorschlag des Landes Niedersachsen stellt ein Kompromissmodell dar. Es verknüpft Betriebs- und Flächenprämie. Es scheint so zu sein, dass sich in den Arbeitsgruppen eine Mehrheit für dieses oder ein ähnlich ausgestaltetes Modell entwickelt.
Herr Abg. Dietz, ein „Tierarzneimittelgesetz“ gibt es nicht. Es heißt „Arzneimittelgesetz“. Die Tierarzneien und die Humanmedizin sind in einem Gesetz zusammengeführt.
Eine Novellierung des Arzneimittelrechts ist zurzeit in Vorbereitung. Zur Durchführung dieser 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes werden demnächst die ersten Referentengespräche auf Bund-Länder-Ebene geführt werden.
Für den nachgefragten Bereich der Tierarzneimittel muss es das Ziel der Novelle sein, eine sachgerechte und ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von Tieren zu gewährleisten und andererseits den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach möglichst rückstandsfreien tierischen Lebensmitteln nachzukommen.
Wie steht sie dazu, dass das geltende Recht der Untersuchungshaft,das für die Berücksichtigung von Opferinteressen nur sehr begrenzten Raum lässt,Gerichte immer wieder dazu zwingt, Haftbefehle nicht zu erlassen oder aufzuheben, obwohl eine Inhaftierung des Beschuldigten geboten wäre?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Gerichte sind immer wieder gezwungen, Haftbefehle nicht zu erlassen oder aufzuheben, weil das geltende Recht der Untersuchungshaft die Opferinteressen nicht hinreichend berücksichtigt.
Die Hessische Landesregierung hat daher,gemeinsam mit den Ländern Bayern und Niedersachsen, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes bei Entscheidungen über Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft auf den Weg gebracht, mit dem insoweit Abhilfe geschaffen werden soll. Die Gesetzesinitiative wird derzeit in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Die Anordnung von Untersuchungshaft soll zum Schutz der Opfer unter anderem wie folgt erleichtert werden:Die Befristung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr auf ein Jahr wird aufgehoben. Das Oberlandesgericht wird bei der Haftprüfung in die Lage versetzt, die Schwere der Tat zu berücksichtigen. Die für die Haftprüfung durch das Oberlandesgericht relevante Sechsmonatsfrist wird bei Verbrechen auf neun Monate verlängert.
Der Entwurf stellt zugleich einen weiteren Schritt zur Umsetzung unseres Regierungsprogramms dar, das sich
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass diese Gesetzesinitiative dann nicht erforderlich wäre, wenn die hessischen Gerichte durch ausreichende Ausstattung in die Lage versetzt würden, zeitnah die Anklage und auch die Entscheidung herbeizuführen?
Dann rufe ich Frage 56 auf, von Frau Kollegin ZeimetzLorz. – In Vertretung Herr Kollege Wintermeyer, bitte.
Herr Abgeordneter, das Thema elektronische Signatur lässt sich insgesamt in den größeren Bereich des so genannten Electronic Government bringen, also eine moderne Struktur für die Verwaltung, aber nicht nur.
Mit diesem Pilotprojekt verfolgen wir im Wesentlichen drei Ziele. Wir wollen eine neue Multifunktions-Chipkarte testen und einführen. Wir wollen die Voraussetzungen für die so genannte Public-Key-Infrastruktur schaffen. Was das ist, sage ich gleich. Wir wollen auch die Voraussetzungen für einen Beitritt zu dem Signaturbündnis schaffen. Dieses Signaturbündnis ist eine von dem Bundesministerium des Innern mit Banken, Behörden, Industrien und anderen geschlossene Vereinbarung, die die Voraussetzungen und die Vorgaben dafür festlegt, ab wann man in diesem elektronischen Verkehr mit Signatur teilnehmen kann. Das sind also die technischen und organisatorischen Vereinbarungen.
Nach dem derzeitigen Stand wird das Land Hessen das erste Flächenland sein, das diesem Bündnis beitritt. Letztendlich hat das den Sinn, ein außerordentlich hohes Si
Die Public-Key-Infrastruktur, also sozusagen der öffentliche Schlüssel und die dazugehörige Infrastruktur, beinhaltet unter anderem eine Zertifizierungsstelle mit den entsprechenden Fachbereichen für fortgeschrittene Signaturen, die in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung eingerichtet werden soll. Dies wiederum ist die Voraussetzung dafür,dass wir an dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betriebenen System teilnehmen können. Das macht am Schluss nur Sinn, wenn die einzelnen Bereiche so miteinander vernetzt sind, dass es ohne Schnittstellen geht.
Diese Multifunktions-Chipkarte wollen wir zusammen mit Telekom T-Systems erproben. Es geht dabei um Zugangskontrollen und um die Anmeldung am PC.Wir wollen dadurch, dass wir ein Pilotprojekt machen, vermeiden, dass wir uns vorzeitig auf eine Signaturart festlegen, die am Ende vielleicht nicht vereinbart wird. Das würde eine enorme Fehlinvestition bedeuten. Das muss vermieden werden.
Im Ergebnis gehört das Ganze zu dem Gebiet zukunftssichere Infrastruktur,Sicherheit im IT-Bereich und Kompatibilität erstens zwischen Verwaltungen, zweitens zwischen den Verwaltungen und den privaten großen Dienstleistern sowie drittens sicherlich auch zwischen den Verwaltungen und den einzelnen Bürgern. Unter dem Strich ist also eine Government-Anwendung erforderlich,wobei wir, jedenfalls nach meiner Einschätzung, im Moment als Flächenland vorne sind. Wir müssen schauen, ob das am Schluss so verwirklicht wird.
Herr Minister Bouffier, als Abgeordneter haben Sie sicherlich, wie wir alle, zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Abgeordnetenausweis erhalten. Da mir der Sinn dieser Sicherheitsphilosophie, dieser elektronischen Unterschrift überhaupt nicht eingeleuchtet hat, habe ich mich geweigert, so zu unterschreiben, und habe stattdessen in Handschrift, so, wie ich es als Sechsjährige gelernt habe, unterschrieben. Können Sie mir jetzt sagen, welche Sicherheitsphilosophie dahinter steht und, falls ich unterschrieben hätte, welchen Ertrag das für die Sicherheit der Legislative gebracht hätte?
Frau Kollegin, die Legislative ist selbstverständlich völlig frei in ihren Entschließungen.Als Vertreter der Exekutive liegt es mir völlig fern, Maßnahmen und Einzelentscheidungen, insbesondere die Einzelentscheidungen einzelner Abgeordneter, zu kommentieren. Das muss das Parlament selbst entscheiden. Erster Punkt.
Herr Kollege Reif, das weiß ich nicht. Das hätte der Präsident zu entscheiden. Auch da will ich mich nicht einmischen.
Zweiter Punkt. Man kann aber kurz skizzieren, worin der generelle Sinn liegt. Der Informationsaustausch wird immer stärker über E-Mails erfolgen. Das ist heute schon in weiten Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Ich will es an diesem Beispiel erklären: Mithilfe der elektronischen Signatur können Sie erstens den Absender wesentlich besser identifizieren und zweitens vermeiden, dass ein nicht Berechtigter sozusagen unter Inanspruchnahme Ihres Namens E-Mails versendet und in Empfang nimmt. Genau an der Stelle ist die elektronische Signatur ein Schutz für den Einzelnen, aber auch ein Erkennungszeichen für den Empfänger.
Ich mache Ihnen den Vorschlag, das noch einmal privat zu diskutieren. Es gibt darüber hinaus Ausschüsse des Parlaments, die sich über die Einzelheiten unterhalten.