Herr Kollege Weinmeister, es ist sehr erfreulich und auch, wie ich finde, ermutigend, dass im Rahmen der breit angelegten Befragung des Hessischen Rundfunks die Bevölkerung die Anstrengungen der Landesregierung gegen Unterrichtsausfall so positiv wahrnimmt und eine große Zustimmung attestiert.
Die schriftliche Umfrage bei 5.000 Schulleitern, Elternbeiräten und Schülervertretern hatte einen äußerst beachtlichen Rücklauf und kommt – unter der Überschrift – zu dem einhelligen Ergebnis: „Die Unterrichtsgarantie plus für eine verlässliche Schule ist besser als ihr Ruf“.
Fasst man die wesentlichen Veröffentlichungen der „Hessenschau“ zusammen, so stellt man fest, dass die Ergebnisse die Zielrichtungen der Landesregierung bekräftigen: 73 % der Befragten äußerten sich positiv über den Einsatz auch von externen Vertretungskräften, der einem Unterrichtsausfall vorzuziehen ist. Eine Zustimmung von 76 % belegt, dass die Klassen die externen Vertretungskräfte akzeptieren.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen weiter, dass Schwierigkeiten mit den Vertretungskräften – wie sie gelegentlich öffentlich beschrieben werden – eher die Ausnahme sind. Weniger als 7 % der Befragten gaben an, dass sich Schulen von U-plus-Lehrern wegen deren mangelnder Qualifikation oder Zuverlässigkeit wieder getrennt hätten. 62 % aller Befragten gaben an, dass die Vertretungskräfte kompetenten Fachunterricht erteilen. Insbesondere die Schülervertretungen urteilten – mit einer Zustimmung von 89 % –, dass die U-plus-Kräfte Fachunterricht erteilen.
Auch die zweite Intention des Projekts, nämlich die Verlässlichkeit von Schule, wurde seitens der Eltern nahezu ohne Ausnahme gewürdigt. Ich freue mich daher ganz besonders, dass das Ziel der Landesregierung, auch sehr kurzfristig eintretenden Unterrichtsausfall zu vermeiden, von der überwiegenden Mehrheit der Befragten als deutliche Verbesserung wahrgenommen wurde. Das wird uns ermutigen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass in dieser Umfrage 71 % der Schulleiter angegeben haben, dass sie Schwierigkeiten hatten, qualifizierte Kräfte für die Unterrichtsgarantie plus zu finden? Ist es weiterhin zutreffend, dass 91 % der Schulleiterinnen und Schulleiter gesagt haben, dass der Verwaltungsaufwand für die Unterrichtsgarantie plus viel zu hoch ist?
Herr Kollege Wagner, zum Ersten: Schwierigkeiten sind Herausforderungen.Herausforderungen sind dazu da,um bewältigt zu werden, und das ist uns gelungen.
Zum Zweiten haben wir den Verwaltungsaufwand, den uns das deutsche Arbeitsrecht beschert, sehr wohl in wesentlichen Teilen bereits dort reduziert, wo dies möglich war. Deshalb muss bei den gesammelten Verpflichtungen, die jemand einzugehen hat,nur noch eine Unterschrift geleistet werden. Deswegen werden Lehrkräfte, die bereits in früheren Jahren unterrichtet haben, auch nicht erneut verpflichtet, zu unterschreiben. Es wird weitere entlastende Hinweise geben. Sie sehen, dass wir dort alles wahr machen, was rechtlich möglich ist.
In Bezug auf die Unterrichtsgarantie plus wurde mitgeteilt, dass auch die derzeitigen Lehrkräfte durch diese Regelung entlastet würden, weil sie weniger Vertretungsunterricht erteilten. Ist dieses Ergebnis auch dem Kultusministerium mitgeteilt worden?
Herr Kollege Weinmeister, es ist in der Tat ein wesentlicher Faktor, dass Lehrerinnen und Lehrer zwar weiterhin ihre Vertretungsverpflichtungen haben, dass aber in wesentlich weniger Fällen – so gut wie überhaupt nicht mehr – eine doppelte Aufsicht, also für zwei Klassen, erforderlich ist. Deswegen kam bereits nach wenigen Wochen die Rückmeldung, dass sich die Kolleginnen und Kollegen durch die verlässliche Schule entlastet fühlen.
Frau Ministern, wir hatten eine Debatte über die Frage, wie mit Schulleitern umgegangen wird, die sich kritisch zur sogenannten Unterrichtsgarantie plus äußern. Wie viele Schulleiterinnen und Schulleiter haben bei dieser Umfrage denn nicht geantwortet?
Herr Kollege Al-Wazir, das ist keine Umfrage des Hessischen Kultusministeriums. Dann könnte ich Ihnen die Frage beantworten. Es ist eine Umfrage des Hessischen Rundfunks, die aber insgesamt in den Schulen eine breite Beantwortung erfahren hat.
Wie beurteilt sie die Aussage der Gießener SPD-Stadtverordneten und Geschichtslehrerin Dr. Ulrike Krautheim, nach der externe Vertretungskräfte ein „pädagogischer Volkssturm“ und „Barfußpädagogen“ („Gießener Anzei- ger“ vom 20. November 2006) seien?
Herr Kollege Möller, die politische Stoßrichtung dieser Formulierung ist ganz offensichtlich und überdeutlich. Externe Vertretungskräfte werden – völlig unsachlich – bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Eltern bereits im Vorfeld ihres Einsatzes zu Feindbildern erklärt und abgestempelt. Es besteht die Gefahr, dass sie mit diesen unglaublichen Diffamierungen auch dazu beigetragen hat, dass einigen Vertretungskräften im Unterricht völlig ungerechtfertigt eine Verweigerungshaltung entgegengebracht wird. Außerdem zeugt es von großer Verantwortungslosigkeit,beruflich und persönlich qualifizierte Menschen pauschal zu verunglimpfen und zu demütigen.
Wer mit einem Begriff wie „Volkssturm“ operiert, der in der NS-Zeit mit den Zielen – ich zitiere – der „Verteidigung des Heimatbodens“ und des „Endsiegs“ verknüpft war, macht die unterste Schublade des Geschmacks und der Geschichtslosigkeit auf.
Das ist, wie ich finde, gerade aus dem Mund einer Historikerin eine unerträgliche Entgleisung und eine Beleidigung der Vertretungskräfte. Es setzt die unsägliche Reihe von Vergleichen, die keiner braucht und die auch keinem helfen, fort.
Landesweit stellen über 12.000 Menschen das Funktionieren der verlässlichen Schule sicher. Ich will ihnen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für ihren großen Einsatz und ihr persönliches Engagement danken und trete damit dem entgegen, was gesagt wurde.
Ist es zutreffend, dass das Bundessortenamt bei der Erteilung der Aufträge zu Freilandversuchen mit gentechnisch verändertem Raps der Verbraucherschutzministerin Künast unterstellt war?
Herr Abg. Möller, das Bundessortenamt, das im Rahmen der Sortenzulassung auch Wertprüfungen an gentechnisch veränderten Pflanzen durchführt oder durchführen lässt, gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es ist zutreffend, dass – –
Herr Minister, einen Augenblick bitte. – Es gibt eine Störung.Irgendwo ist ein Handy an,und es ist ein Summen zu hören, jedenfalls über Ihr Mikrofon. Da Sie verstanden werden sollen, versuchen wir es noch einmal. Ich bitte die Techniker, unbedingt nachzuschauen, was hier Sache ist. – Versuchen Sie es noch einmal.
Ich beginne noch einmal: Herr Abg. Möller, das Bundessortenamt, das im Rahmen der Sortenzulassung auch Wertprüfungen an gentechnisch veränderten Pflanzen durchführt oder durchführen lässt, gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Es ist zutreffend, dass Frau Künast im Zeitraum von Januar 2001 bis zum 4. Oktober 2005 das Bundesministe
Herr Minister, seit dem Amtsantritt von Renate Künast gab es keine Freisetzung von gentechnisch verändertem Raps mehr. Können Sie das vielleicht damit erklären, dass dies nach dem Amtsantritt von Renate Künast im Gesetz so geregelt wurde,dass es auf jeden Fall veröffentlicht und in einem Standortregister für jeden einsichtig dargestellt werden muss?
Herr Abg. Häusling, ich weise darauf hin, dass Frau Künast zwischen 2001 und 2005 Ministerin war und dass festgelegt wurde, die Standorte ab November 2004 – soweit ich weiß – zu veröffentlichen.