Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Herr Al-Wazir, eines ist ganz deutlich geworden. Sie nehmen diesen Gesetzentwurf wiederum zum Anlass, den Verfassungsschutz in großen Teilen infrage zu stellen.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was? – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo waren Sie gerade?)

Sie haben von den Aufgaben geredet, und Sie haben einmal wieder zum Ausdruck gebracht, auch bei den gesetzlichen Regelungen, die den IMSI-Catcher angehen, dass Sie beim Verfassungsschutz eine grundsätzliche Regelung haben wollen, welche Aufgaben der Verfassungsschutz hat.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Das ist jedenfalls im Grundsatz nicht Aufgabe dieser gesetzlichen Regelung.

Ich will nur darauf hinweisen, dass auch bei der Wohnraumüberwachung – –

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist ein Hammer!)

Regen Sie sich doch nicht so auf. Herr Al-Wazir regt sich auch nicht so auf, er war der Betroffene.

Wir werden im Ausschuss die Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Der Gesetzentwurf enthält sehr viele Detailregelungen, die erforderlich sind. Dazu muss man sagen, dass die Evaluation, die stattgefunden hat, bei vielen Detailregelungen Verbesserungen gebracht hat. Deswegen werden wir über den Gesetzentwurf ausführlich beraten und den Weg, den die Landesregierung vorgeschlagen hat, mitgehen.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat sich der Kollege Hahn, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst kurz auf den Gesetzentwurf und anschließend auf den Redebeitrag der Kollegin Kühne-Hörmann eingehen. Ja, es ist notwendig, dass das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz und das Hessische Ausführungsgesetz geändert werden.

Erstens. Die FDP-Fraktion in diesem Hause unterstützt den Vorschlag, in diesem Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der sogenannten IMSI-Catcher zu verankern. Wir sind zusammen mit der Landesregierung der Auffassung, dass man sich Fälle vorstellen kann, in denen der Einsatz eines IMSI-Catchers im Rahmen der Tätigkeit des Verfassungsschutzes notwendig ist. Deshalb muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit überhaupt die Möglichkeit besteht, dieses Handwerkszeug für den Verfassungsschutz zu nutzen.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens. Wir teilen nicht die Auffassung der Landesregierung, dass man das Problem der Wohnraumüberwachung rechtlich so lösen kann, wie es die Landesregierung lösen zu können meint.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Innenminister, in diesem Zusammenhang kann ich aus inhaltlicher Überzeugung genau das wiederholen, was Frau Kollegin Faeser und Herr Kollege Al-Wazir hier vorgetragen haben. Ich muss das Gefühl äußern, dass die Landesregierung in manchen Bereichen, wozu z. B. die Beurteilung von Verfassungsgerichtsurteilen gehört, permanent nicht bereit ist, Argumente aufzunehmen – um es diplomatisch auszudrücken. Böse Zungen würden behaupten, dass sie beratungsresistent sei.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Mich stört aber, dass die Landesregierung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat beratungsresistent

ist. Die Rechtsauffassung, die Sie vertreten, teilt fast keiner. Herr Kollege Bouffier, auch viele CDU-Innenminister in anderen Ländern vertreten sie nicht. Es ist ja nicht so, dass Sie der einzige Innenminister in Deutschland sind, der ein CDU-Parteibuch hat. Vielmehr gibt es viele davon. Eine große Zahl dieser Innenminister teilt nicht die Rechtsauffassung, die Sie vertreten. Ich darf z. B. auf die Innenminister in Baden-Württemberg und in Hannover verweisen, wo es Regierungskoalitionen mit der FDP gibt.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Die müssen andere Auffassungen vertreten!)

Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, auf den Zwischenruf habe ich gewartet. Er ist wirklich nicht besonders clever.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Wer?)

Ihr Zwischenruf, dass Sie auf diese Rechtsauffassung verweisen müssen. – Es ist die in der Wissenschaft vorherrschende Auffassung, dass die Formulierung, die Sie hier wählen, nicht in Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin, man braucht noch nicht einmal Jurist zu sein, sondern es reicht schon der sogenannte normale Menschenverstand. Wenn das Gericht davon ausgeht, dass abgeschaltet werden muss – das steht in dem Urteil –,muss man relativ beratungsresistent sein, wenn man ein Verwertungsverbot daraus macht.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, gestatten Sie Zwischenfragen?

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gern, Herr Präsident!)

Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Kollege Hahn, ich habe die Anhörung zum HSOG noch sehr gut in Erinnerung, die stattgefunden hat, als wir die Wohnraumüberwachung und die Telefonüberwachung geregelt haben. Damals hat uns eine Reihe von namhaften Professoren bescheinigt, dass man das so regeln kann, wie wir es geregelt haben.

(Zurufe von der SPD: Frage stellen! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wir haben doch Zeit, liebe Kollegen! Es ist die Frage, „ob Sie mir zustimmen können“! Das ist doch okay!)

Deshalb frage ich, ob wir uns darauf einigen können – Herr Kollege Hahn, Sie haben das gesagt –, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben mag.

(Zurufe von der SPD: Frage!)

Herr Kollege Hahn.

Ja, ich habe das bereits getan, indem ich darauf hingewiesen habe, dass es verschiedene Rechtsauffassungen gibt.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Schön!)

Nur, Rechtsauffassungen gründen immer auf einem Wortlaut. Frau Kollegin Juristin, es gibt verschiedene Arten der Auslegung, die wir Juristen gelernt haben. Man soll sich bei der Auslegung zunächst immer an den Wortlaut halten, bevor man sich zu teleologischen, geschichtlichen oder irgendwelchen anderen Auslegungsformen hinreißen lässt.

In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht eindeutig, dass ab einem gewissen Zeitpunkt abzuschalten ist. „Abschalten“ heißt, dass man abschaltet, nicht aber, dass man nachher nicht verwertet.

(Beifall bei der FDP)

Das ist eine Frage der Logik. Dazu braucht man nicht einmal Jurist zu sein. Aber ich möchte bei dieser Debatte gern auch all die Kollegen mitnehmen, die das juristische Studium nicht erleiden oder erdulden mussten oder die eben nicht die Gnade hatten, es zu absolvieren.

(Axel Wintermeyer (CDU): Protest! – Weitere Zurufe von der CDU)

Hier geht es nicht um einen juristischen Streit, sondern darum – jetzt kommt das Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass es eine Reihe von Praktikern gibt, von denen ich gar nicht weit entfernt bin, die sagen: Wie setzen wir das überhaupt praktisch um, was das Verfassungsgericht festgeschrieben hat? Wann schalten die z. B. wieder ein?

Nur, ich diskutiere mit keinem Praktiker darüber, dass es in irgendeiner Weise schwierig sei, auszuschalten. Darüber gibt es keine Diskussionen; denn das Bundesverfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass abzuschalten ist.

(Beifall bei der FDP)

Der Herr Innenminister vermischt hier das Rechtliche mit dem Praktischen.

(Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Sie brauchen gar nicht den Kopf zu schütteln. Das Urteil ist nun einmal eindeutig. – Der Herr Innenminister sagt auch nichts zu der Rechtsauffassung, wonach dort etwas von Abschalten steht, sondern er sagt: Es geht nicht, und deshalb müssen wir ein anderes System finden. – Das kann ich intellektuell nachvollziehen. Nur ist es leider nicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Das ist das Problem.

(Beifall bei der FDP)

Zu dem Thema Berufsgeheimnisträger bin ich jetzt nicht mehr gekommen, da meine Redezeit durch die Zwischenfrage überstrapaziert worden ist. Wir können das nachher in aller Ruhe erörtern. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, ich weiß, es drängt Sie, meine Meinung zu hören. Wir sind gespannt auf die Anhörung. Wenn der Gesetzentwurf so bleibt, wie er jetzt ist, wird ihm die FDP-Fraktion nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)