Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zwei Punkte klarstellen. Herr Kollege Hahn, da Sie das wiederholt ausgeführt haben – nur das will ich Ihnen mitgeben, weil wir in der ersten Lesung sind; über andere Fragen können wir sprechen –: Die Landesregierung ist weder ignorant noch der Auffassung, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zu berücksichtigen seien.

(Beifall bei der CDU – Dieter Posch (FDP): Es ist ja schön, dass das so ist! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er gelobt Besserung!)

Die Landesregierung legt Wert auf folgende Feststellung. Kein einziger Gesetzentwurf, den diese Landesregierung dem Haus vorgelegt hat, ist von einem Verfassungsgericht bisher beanstandet worden. Das gilt ausdrücklich auch für das HSOG.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war das mit der Rasterfahndung?)

Die Diskussion ist auf der Grundlage eines niedersächsischen Gesetzes geführt worden, das vom Verfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Das möchte ich einfach zum Sachverhalt sagen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die hier immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, wird nicht korrekt und ausführlich dargestellt. In derselben Entscheidung steht ausdrücklich, dass von diesem Erfordernis des Abschaltens in Ausnahmefällen Abstand genommen werden kann.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Nein, die generelle Aussage heißt, es muss abgeschaltet werden! Nur in Ausnahmefällen!)

Genau darum geht es. Liebe Kollegin Wagner, wir können darüber streiten, ob es eine solche Ausnahme geben kann oder nicht. Es geht nicht um die Frage – verfassungsrechtlich –, ob das praktikabel ist oder nicht.

Damit wir darüber nicht streiten, sage ich Ihnen, dass ich folgenden Rechtsansatz ausdrücklich teile: Wenn ein Gericht sagt, dass es nur so geht oder dass es so eben nicht geht, kann man das klug und weise finden. Dann muss man sich daran halten. Ich lege aber Wert darauf, festzustellen, dass wir uns bei dem, wozu das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, im Gefahrenabwehrrecht befinden, nicht aber in der Strafprozessordnung.

Ich lege auch Wert darauf, festzuhalten – ich habe das nicht im Kopf, es ist aber in einem Protokoll des Innenausschusses nachzulesen –, dass es in einer Textziffer, die in den Entscheidungsgründen des Bundesverfassungsgerichts eigens aufgeführt ist, ausdrücklich heißt, dass es von diesem Diktum, bezogen auf das Strafprozessrecht, Ausnahmen geben kann.

Genau das ist die Position dieser Landesregierung. Dann können wir darüber streiten, ob das ausreichend ist. Aber wir brauchen hier, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht darüber zu diskutieren, ob wir ein Urteil beachten oder nicht. Selbstverständlich müssen wir es beachten. Das muss aber nicht zu dem gleichen Ergebnis der Bewertung führen. Das wollte ich Ihnen noch vortragen.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt.

Es ist vorgeschlagen, ihn zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss zu überweisen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird das so beschlossen.

Wir treten in die Mittagspause ein. Um 15 Uhr treffen wir uns wieder.

(Unterbrechung von 12.58 bis 15.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder und stelle die Beschlussfähigkeit fest.

(Widerspruch bei der SPD)

Anzweiflungen werden jetzt nicht entgegengenommen, die Beschlussfähigkeit ist hier vom Präsidium festgestellt worden. Wir haben auch mehrfach durchgezählt.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass noch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7001, eingegangen ist.

(Unruhe bei der SPD)

Was ist mit dem jungen Mädchen da hinten los?

Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend ökologische Notwendigkeiten und ökonomische Interessen in der Werraregion in Einklang bringen, Drucks. 16/6999. – Die Dringlichkeit ist gegeben, diese sehe ich, und ich stelle sie hiermit fest. Dieser Dringliche Entschließungsantrag wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 36 behandelt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 36 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine neue Versalzung der Werra – Drucks. 16/6944 –

mit Tagesordnungspunkt 66:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend ökologische Notwendigkeiten und ökonomische Interessen in der Werraregion in Einklang bringen – Drucks. 16/6999 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 16/7001 –

Es ist eine Redezeit von 15 Minuten vereinbart. Es beginnt Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNE fordern ein Konzept für eine schnelle und dauerhafte Reduzierung der Salzbelastung an Werra und Weser. Es muss wirklich das Ziel sein, eine deutliche und dauerhafte Salzreduzierung der Werra zu erreichen, sodass die Werra mittelfristig wieder zu einem Fluss mit Süßwasserqualität wird; denn das war die Werra einmal.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist daher notwendig, und deswegen haben wir auch den Antrag gestellt, dass der Landtag jede weitere Erhöhung der Salzeinleitung in die Werra konsequent ablehnt.

Meine Damen und Herren, das kann wirklich nur heißen: keine zusätzliche Salzeinleitung mehr in die Werra und herunter mit dem Grenzwert von bisher 2.500 mg Chlorid pro Liter.

Bei der Werra kam es bis zum Jahre 2000 – das wissen Sie – zu Verbesserungen. Die Salzfrachten verringerten sich, weil sich die technischen Anlagen verbessert hatten. Dieser Rückgang kam aber auch daher, weil es zu einem Zusammenbruch der thüringischen Kalibetriebe kam. Im verbliebenen thüringischen Werk Unterbreizbach konnte die Salzbelastung zwischen den Jahren 1999 und 2000 um 90 % reduziert werden. Wir können aber feststellen, dass seit dem Jahre 2000 keine weiteren Reduzierungen mehr erfolgt sind. Die Messungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie belegen dies sehr eindrucksvoll.

Meine Damen und Herren, wir müssen an dieser Stelle ein deutliches Versagen der Hessischen Landesregierung feststellen. Obwohl Ende des Jahres 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft trat, hat die CDU nichts getan, um bei Werra und Weser die Salzbelastung deutlich zu senken. Damit hat die Landesregierung eindeutig gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie gehandelt. Sie erlegt den Mitgliedstaaten – und damit auch der Landesregierung – nämlich auf, die Wasserqualität deutlich zu verbessern; bis zum Jahre 2015 sollen alle Gewässer eine gute Qualität haben. Das ist das sogenannte Verbesserungsgebot. In Art. 4 wird sogar vorgeschrieben, dass es zu keinen weiteren Verschlechterungen kommen darf.

Wir müssen aber feststellen, dass dieses europäische Gesetz im November 2003 in der Schublade des Regierungspräsidiums in Kassel liegen geblieben ist. Man hat dieses Gesetz eben nicht beachtet. Die Genehmigungsbehörde erteilte dem Unternehmen Kali + Salz die Erlaubnis zur Gewässernutzung von Ulster und Werra für Salzabwässer aus dem Standort Unterbreizbach. Das heißt nun, bis zum 30.11.2012 darf eine unbegrenzte Salzlaugenmenge eingeleitet werden, und zwar bei einem Grenzwert am Pegel Gerstungen in Höhe von 2.500 mg pro Liter Flusswasser.

Meine Damen und Herren, diese Landesregierung muss sich zum Vorwurf machen lassen, dass Hessen den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Weser in den Jahren 2003 bis 2006 – Herr Minister Dietzel, Sie hatten da die Regentschaft – nicht dazu genutzt hat, den Salzeintrag weiter zu reduzieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dies soll sich nun fortsetzen. Ich will nun kurz darstellen, um was es hierbei geht: Das Unternehmen Kali + Salz plant eine zusätzliche Einleitung von 700.000 m3 salzhaltigen Abwassers. Sie kommen aus der Halde des Werks Neuhof-Ellers und sollen über eine 63 km lange Abwasserleitung in die Werra nach Phi lippsthal-Hattorf eingeleitet werden.

Diese Salzlauge sollte ursprüngliche im Plattendolomit am Standort versenkt werden. Doch heute können wir feststellen – nur wenige Jahre nach der Genehmigung der Haldenerweiterung –, die bisher prognostizierten Versenk räume sind in diesem Umfange in keiner Weise mehr vorhanden. Dahinter machen wir deutliche Fragezeichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Unternehmen beruft sich dabei auf sogenannte alte Rechte, die einen Einleitungsgrenzwert von 2.500 mg Chlorid pro Liter am Pegel Gerstungen beinhalten. Dieser Grenzwert stammt aber aus dem Jahre 1942 und entstand im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft. Die Aufrechterhaltung dieses hohen, das Gewässer belastenden Grenzwerts widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung diametral.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Prekäre ist dabei, dass man bei der nun geplanten Rohrleitung von Neuhof-Ellers nach Philippsthal-Hattorf und der dortigen Einleitung seitens des Regierungspräsidiums wieder davon ausgeht, dass der sogenannte alte Rechtsanspruch bestehen bleibt.

Meine Damen und Herren, dies erachten wir als untragbar. 700 bis 1.000 Jahre lang sollen die Haldenabwässer in die Werra eingeleitet werden, also über einen Zeitraum, den heute keiner von uns überblicken kann. Sie wissen ganz genau, dass es bereits heute immer wieder bei Nied rigwasserständen zu Überschreitungen dieses Grenzwerts am Pegel Gerstungen kommt. Die Werra ist ab der ersten Salzeinleitung bereits ein kritisch belastetes Gewässer. Laut Untersuchungen der Uni Kassel – Fachbereich Gewässerökologie und Gewässerentwicklung – liegt der natürliche Chloridgehalt der Werra bei Barchfeld bei 38 mg Chlorid pro Liter. Am Pegel Gerstungen sollen jedoch 2.500 mg weiterhin erlaubt sein.

Zum Vergleich möchte ich Ihnen noch andere Werte nennen. Die Trinkwasserverordnung schreibt für unser wichtigstes Nahrungsmittel Wasser einen Chloridgrenzwert von 250 mg pro Liter vor, und die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser weist auf einen Chloridgehalt für ein natürliches Süßwassergewässer von 100 mg pro Liter hin. Daran sehen Sie, die Diskrepanz im Vergleich der Grenzwerte ist gravierend.

Die Grenzwerte sind so lange abstrakt, bis man sie mit Leben erfüllt. Wir müssten uns doch fragen: Welche Auswirkungen hat dieser hohe, unnatürliche Salzgehalt auf die Tier- und Pflanzenwelt eines Gewässers? Die Antwort liegt schon lange auf der Hand, denn dazu gibt es schon eine Unzahl von Untersuchungen. Das Leben in den Gewässern wird dadurch massiv gestört. Die Werra weist bereits gravierende ökologische Defizite auf. Es fühlen sich in der Werra nur noch wenige Fische wohl – sowie der Getigerte Flohkrebs, der dort eben nicht natürlich vorkommt, sondern der normalerweise in salzhaltigem Gewässer lebt.