Es ist vereinbart, dass die beiden Anträge zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gehen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Die Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landes amt für Verfassungsschutz und des Hessischen
Als Redezeit sind fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Einbringen wird den Entwurf Herr Minister Bouffier für die Landesregierung, der sich an den fünf Minuten Redezeit orientiert. Herr Bouffier, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz ein.
Die Gesetzesvorlage ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen notwendig. Zum Ersten läuft das geltende Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz zum Ende dieses Jahres aus, und es muss entschieden werden, dass die Geltungsdauer verlängert wird. Zum Zweiten geht es darum, dass sich durch die Änderung des G-10-Gesetzes des Bundes, das durch das Artikel-10-Gesetz abgelöst wurde, auch für unser Gesetz eine Reihe von Konsequenzen ergibt. Das heißt, wir müssen entsprechende Anpassungen vornehmen. Zum Dritten geht es darum, dass durch das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Abhörens und der Wohnraumüberwachung – wir hatten gestern in einem anderen Zusammenhang darüber gesprochen – nach der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt wurden. Der Gesetzentwurf sieht hier die Lösung vor, die wir auch beim HSOG gefunden haben. Das heißt, in eng umgrenzten, besonderen Gefahrenlagen soll der Verfassungsschutz eine entsprechende Befugnis erhalten.
Darüber hinaus wird das Landesamt für Verfassungsschutz in Zukunft nach diesem Gesetzentwurf ermächtigt, sogenannte IMSI-Catcher einzuführen. Dies ist für das Bundesamt für Verfassungsschutz – also auf Bundesebene – gerade geschehen. IMSI-Catcher sind Geräte, mit deren Hilfe man die Geräte- und die Kartennummern von Telefonen feststellen kann, die sich im Empfangsbereich eines solchen Gerätes befinden. Neben der Effektivität der Feststellung ist dies erforderlich, um mit dem Artikel-10Gesetz des Bundes eine entsprechende Telefonüberwachung durchführen zu können.
Des Weiteren umfasst der Vorschlag der Landesregierung eine Reihe von kleineren Anpassungen. Hinweisen will ich insbesondere auf eine aus meiner Sicht wichtige Veränderung. Bisher war es ein außergewöhnlicher bürokratischer Aufwand, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz Namen, Auskünfte, Anschriften etc. von Dienstleistern erfragen musste. Das soll in Zukunft einfacher geregelt werden. Das entspricht in etwa der gleichen Rechtslage, wie wir sie jetzt im Bund haben. Das gilt auch für Auskünfte von Kreditinstituten und Luftfahrtunternehmen sowie von anderen Behörden des Bundes und der Länder.
Darüber hinaus wollen wir festlegen, dass Behörden in Zukunft auch von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz entsprechende Informationen zur Verfügung stellen können. Ich erspare mir jetzt aus Zeitgründen die einzelnen gesetzlichen Konstruktionen. Ich gehe davon aus, dass wir das im Ausschuss beraten können.
Darüber hinaus geht es darum, dass wir insbesondere eine Klarstellung der Kontrollbefugnis der G-10-Kommission für die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
Daten vornehmen. Wir sind der Auffassung, dass wir hier in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch den Notwendigkeiten der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Ländern und Verfassungsschutzbehörden, aber auch zwischen Ländern und Bund, entsprechen.
Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass wir – wie das auch in anderen Ländern der Fall ist – die Bedeutung des Amtes dadurch unterstreichen, dass aus dem Direktor des Landesamts für Verfassungsschutz ein Präsident wird. Das ändert nichts an der Besoldung, aber es zeigt die Bedeutung der Behörde auf. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz die breite Zustimmung dieses Hauses finden wird, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. – Das Wort hat Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über die notwendigen Änderungen des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Änderungen sind zum einen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung vom 3. März 2004 und zum anderen aufgrund der Einführung des sogenannten IMSI-Catchers, also des Erfassens von Mobiltelefonaten und Mobiltelefonen, notwendig geworden.
Auf die Notwendigkeit dieser Änderungen hat der Datenschutzbeauftragte, lieber Herr Innenminister, auf Seite 92 seines – wohlgemerkt – 33. Tätigkeitsberichts hingewiesen.
Dies hat er im 34. Tätigkeitsbericht präzisiert und zusätzlich angemahnt. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis darf ich aus diesem Tätigkeitsbericht zitieren:
Das geltende Verfassungsschutzgesetz enthält in § 5 Abs. 2 sehr weit reichende Befugnisse für den Verfassungsschutz zum Abhören im Wohnungsbereich. Diese Befugnisse sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuschränken. Nach den Ausführungen des Gerichts muss sichergestellt werden, dass ein absolut geschützter Kernbereich privater Lebensgestaltung vom Abhören ausgenommen wird. Falls es zur Erhebung entsprechender Informationen kommt, muss die Überwachung abgebrochen und entsprechende Aufzeichnungen gelöscht werden.
Eine Wohnraumüberwachung bei Berufsgeheimnisträgern (Rechtsanwälten, Ärzten, Priestern, Pressevertretern) sollte – ähnlich im sächsischen Verfassungsschutzbericht vom 10. April 2004 – nur dann möglich sein, wenn der Betroffene selbst Verdächtiger ist.
Lieber Herr Innenminister, diesen Anforderungen genügt der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf nicht.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Abhören des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, wie ihn das Bundesverfassungsgericht im März 2004 definiert und ausgeschlossen hat. Der Innenminister ignoriert damit konsequent, wie schon bei der HSOG-Novelle, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, indem er sich, wie gestern, auf ein Minderheitenvotum beruft.
Ebenso abenteuerlich ist, dass Frau Zeimetz-Lorz gestern für die CDU erklärte, dass die Umsetzung eines bundesverfassungsgerichtlichen Urteils – wohlgemerkt: aus dem Jahr 2004 – keiner Eile bedürfe.
Auch das finden wir bemerkenswert. Erstaunlich finden wir auch, dass mit der nun vorgelegten Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, einem Artikelgesetz, nicht auch die Gelegenheit wahrgenommen wird, dem Parlament ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu übermitteln. Damit würde auch in Hessen endlich die Überprüfung von Personen, die von einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Aufgabe betraut werden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir halten dies, in Übereinstimmung übrigens mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, für längst überfällig.
Mit besonderer Sorge sehen wir außerdem die zunehmende Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Verfassungsschutzes in Hessen. Das hessische Gesetz ist eines der wenigen, das die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität dem Verfassungsschutz als Aufgabe zuweist. Eine solche Aufgabenzuweisung sollte nach unserer Ansicht nur dann geschehen, wenn die zu bekämpfende organisierte Kriminalität ein Ausmaß erreicht, durch das die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder der Bestand des Bundes oder der Länder berührt wird. Herr Minister, auch das in Übereinstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
(Beifall bei der SPD – Minister Volker Bouffier: Das ist der Datenschutzbeauftragte des Hessischen Landtags! – Gegenruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Des Landes Hessens!)
Schon jetzt lässt sich also feststellen, dass der von Ihnen vorgelegte Entwurf, Herr Innenminister, in der Tat kritikwürdig ist und somit erheblicher Änderungsbedarf besteht. All dies werden wir im Ausschuss noch näher beraten und in der erforderlichen Anhörung besprechen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich in der ersten Lesung auf drei Punkte beschränken. Das Erste ist die Tatsache, dass die Landesregierung den sogenannten IMSI-Catcher, auf Deutsch gesagt: Standortbestimmung eines eingeschalteten Mobiltelefons, jetzt auch im Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz einführen möchte.
Ich erinnere mich daran, dass die Begründung zur Einführung ins HSOG war – wie der Minister damals vorgetragen hat –: Angenommen, ein Selbstmörder kündigt seinen Selbstmord telefonisch an und kann durch eine solche Standortbestimmung gerettet werden. Was spräche dagegen, dies zu tun?
Ich sage ausdrücklich, dass das für Maßnahmen des Landes amts für Verfassungsschutz schlicht nicht gelten kann. Der Verfassungsschutz hat ganz andere Aufgaben. Ich habe damals schon bemerkt, dass wir einmal eine Debatte darüber führen sollten, was inzwischen technisch alles möglich ist, Stichwort: Bewegungsprofile und Ähnliches, und wo man sich in bestimmten Bereichen auch einmal beschränken sollte und nicht alles das machen sollte, was technisch möglich ist. Aus unserer Sicht ist es wichtig, in der Anhörung über die Frage zu reden, ob dies für die Aufgabenerfüllung des Landesamts für Verfassungsschutz nötig ist.
Der zweite Punkt – darauf ist Frau Kollegin Faeser eben schon eingegangen –: Sie schlagen zum Stichwort Lauschangriff vor, das mit folgender Formulierung zu machen: Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegen einem Verwertungsverbot. – Ich stelle ausdrücklich fest, das Bundesverfassungsgericht hat etwas anderes gesagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass bei entsprechenden Maßnahmen, wenn man zum Kernbereich privater Lebensgestaltung kommt, abzuschalten ist, und nicht, dass diese Maßnahmen hinterher einem Verwertungsverbot unterliegen. Herr Innenminister, deswegen sage ich ausdrücklich, ich weiß, dass das in der Praxis natürlich schwierig ist. Man kann aber nicht sagen: Weil es in der Praxis schwierig ist, interessiert uns das, was das Bundesverfassungsgericht gerade gesagt hat, einen feuchten Kehricht. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht es nicht.
Deswegen werden wir in der Anhörung natürlich genau die Frage, was einerseits die Vorgaben sind und was andererseits die Landesregierung hier vorgelegt hat, sehr vertieft diskutieren müssen.
Ich will Ihnen auch ein Weiteres sagen: Es ist nicht lange her, es war gestern, als der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Neuregelung des Lauschangriffs im HSOG abgelehnt worden ist. Wir haben ihn gemeinsam abgelehnt, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Darauf legen wir als GRÜNE wert. Ihnen ging es zu weit, uns ging es nicht weit genug. Das aber nur nebenbei. Beim HSOG ist Ihre Begründung, dass man eigentlich gar nichts regeln muss. Deswegen interessiert uns, warum Sie jetzt beim Verfassungsschutzgesetz auf einmal auf die Idee kommen, dass das Bundesverfassungsgericht etwas gesagt hat, worauf Sie aus unserer Sicht die falsche Antwort geben. Sie sagen hier zumindest, dass die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung Maßnahmen nach sich ziehen
Dritter Punkt. Ich kündige schon jetzt an, dass von unserer Seite noch ein Ergänzungsantrag kommen wird. Wir hatten im letzten Sommer einen sehr unschönen Fall, bei dem wir uns als Parlamentarier aus einer Zeitung mit vier großen Buchstaben über einen Vorwurf gegen einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes unterrichten lassen muss ten. Sie wissen, die Mitglieder der Kontrollkommission dürfen nicht darüber berichten, was ihnen berichtet wird. Es ist aber kein Geheimnis, dass über das, was in der „Bild“-Zeitung stand, zumindest der Landtag nicht unterricht wurde. Wir haben uns sehr ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, wo die Berichtspflichten des Ministers enden oder wie sie aus unserer Sicht auf jeden Fall gegeben sind.
Deswegen kündige ich hiermit an, dass wir einen Ergänzungsantrag einreichen werden, der noch einmal sehr deutlich macht, dass aus unserer Sicht über wesentliche Vorgänge, die die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission und damit natürlich auch des Verfassungsschutzes betreffen, berichtet werden muss, und zwar unverzüglich und umfänglich.
Wenn wir dieses Gesetz jetzt auf dem Tisch haben, dann ist es an der Zeit, dass wir aus diesem unschönen Vorfall unsere Lehren ziehen. Das ist als Selbstverständnis des Parlaments, unabhängig davon, wer gerade regiert und wer gerade in der Opposition ist, angemessen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung. Der Minister hat gerade ausgeführt, warum diese Änderungen nötig sind: aufgrund Bundesrecht, aufgrund bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, und weil es für die IMSI-Catcher einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Deswegen will ich darauf nicht näher eingehen. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber weiter zu beraten.
Herr Al-Wazir, eines ist ganz deutlich geworden. Sie nehmen diesen Gesetzentwurf wiederum zum Anlass, den Verfassungsschutz in großen Teilen infrage zu stellen.