Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Sie haben allerdings etwas sehr klar gesagt. Lebensmittel werden z. B. daraufhin gekennzeichnet, ob sie gentechnisch veränderter Bestandteile enthalten. Dabei müssen wir heute davon ausgehen, dass wir hinsichtlich der tatsächlichen Schädlichkeit gentechnisch veränderter Bestandteile – ich sage es einmal so – wenig harte Belege haben.

(Florian Rentsch (FDP): Deswegen kennzeichnen wir die Lebensmittel ja!)

Frau Kollegin Beer, hinsichtlich der Frage, ob Passivkonsum von Tabakrauch schädlich ist, haben wir sehr harte Belege. Darin besteht der Unterschied.

(Nicola Beer (FDP): Aber dann müssten Sie doch das Tabakrauchen verbieten!)

Es reicht eben nicht, wenn man sich im Qualm anderer Leute befindet, darauf hingewiesen zu werden: Übrigens, dieser Rauch kann tödlich sein. – Vielmehr geht es darum, die Freiheit der Personen sicherzustellen, die keinen Rauch einatmen möchten.

Ich bin außerordentlich überrascht und, so muss ich sagen, auch ein bisschen enttäuscht, auf welches Niveau sich der politische Liberalismus in Deutschland begeben hat,

(Beifall des Abg. Michael Siebel (SPD))

wenn er meint, der Zustand anarchistischer Regellosigkeit sei mit Freiheit gleichzusetzen.

(Florian Rentsch (FDP): Großer Gott, so etwas Abstruses habe ich noch nicht gehört!)

Es gehört zu den elementaren Aufgaben des Staates, an den Stellen, an denen das Zusammenleben der Menschen

zur Verminderung von Konflikten regelungsbedürftig ist, die entsprechenden Regelungen zu treffen. Die Heftigkeit, mit der die Mitglieder der FDP hier für das Verqualmen der Räume kämpfen, ist ein Zeichen dafür, dass wir ein entsprechendes Gesetz brauchen, damit sich die Leute nicht auch noch in den Kneipen so streiten müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war eben lang anhaltender Beifall bei der SPD!)

Herr Kollege Spies, vielen Dank. – Ich erteile für die Landesregierung Frau Sozialministerin Lautenschläger das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat sehr deutlich gemacht, dass das Thema Nichtraucherschutz ein sehr emotional besetztes Thema ist.

(Michael Siebel (SPD): Da müssen wir erst einmal eine rauchen gehen!)

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Eckpunktepapier für einen umfassenden Nichtraucherschutz zu erstellen. Sie wissen, dass am 23. Februar 2007 mit einer großen Mehrheit bei den Ländern unter Beteiligung des Bundes die Eckpunkte festgelegt wurden, damit der Nichtraucherschutz tatsächlich gewährleistet werden kann.

In der Debatte wurde sehr schön deutlich, dass wir auf der einen Seite über Freiheit und auf der anderen Seite über Gesundheit reden, aber auch darüber, was einen selbst schädigt bzw. andere schädigen kann.

Ich will jetzt gar nicht mehr auf die Zahlen hinsichtlich des Passivrauchens eingehen. Das ist aber eigentlich der Hintergrund dessen, worüber wir hier sprechen.

Selbstverständlich kann jeder seine Entscheidung für sich treffen. Aber auf der anderen Seite müssen wir über den Schutz vor Passivrauchen sprechen.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich es bedauere, dass auf Bundesebene keine Regelung getroffen wurde. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man das mit dem Passivrauchen auch über die Arbeitsstättenverordnung hätte regeln müssen.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist nicht erfolgt. Daraufhin nahm die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf. In dieser Arbeitsgruppe der Länder haben alle miteinander versucht, sich weitgehend abzustimmen. Ich bin durchaus der Auffassung, dass wir versuchen sollten, möglichst einheitliche Regelungen zu erzielen, die sowohl für den Verbraucher als auch für den Inhaber einer Gastwirtschaft oder einer Kneipe einfach nachzuvollziehen sind.

Deswegen hat sich die Gruppe auch nicht an dem orientiert, was der Bund ursprünglich vorgesehen hatte. Der wollte nach Speisen unterscheiden. Je nach dem, was ge

rade auf der Speisekarte steht, sollte der Nichtraucherschutz gelten oder nicht.

Wir haben großes Einvernehmen darüber herstellen können, wie in öffentlichen Gebäuden hinsichtlich des Nichtraucherschutzes verfahren werden soll. Ich glaube übrigens, dass das Rauchverbot an Schulen wegen der Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche nicht einmal im Hessischen Landtag strittig war. Wir haben ein Rauchverbot an Kindertagesstätten eingeführt. Dabei haben wir klar definiert, dass dort nicht mehr geraucht werden darf, weil wir auch da die Vorbildfunktion sehen, die das für die Kinder haben kann.

Bei diesem Gipfel waren sich alle darüber absolut einig – das gilt übrigens auch für die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen –, dass in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Bildungsund Freizeitbereich ein umfassendes Rauchverbot gelten soll. Das betrifft also die Kindertagesstätten, die Schulen, die Stätten der Erwachsenenbildung, die Hochschulen, die Sportstätten und auch die Einrichtungen der Jugendhilfe. Das Gleiche soll für die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie für weitere öffentliche Gebäude gelten.

Selbstverständlich hat man sich auch noch auf etwas anderes verständigt. Das bedarf eigentlich keiner weiteren Erwähnung. Denn damit wird die Unverletzlichkeit der Wohnung quasi sichergestellt. Dementsprechend sind z. B. in einem Altenwohnheim Ausnahmen für das selbst genutzte Zimmer zuzulassen. Das wurde noch einmal ausdrücklich festgehalten. Aber das soll gesetzlich vorgegeben werden.

Das sind die Punkte, auf die sich alle Länder absolut einvernehmlich verständigt haben.

Es gibt ein Gebiet, über das noch diskutiert wird. Es betrifft die Gaststätten. Die große Mehrheit der Länder ist der Auffassung gefolgt, dass Gaststätten grundsätzlich rauchfrei sein sollten, dass aber abgetrennte Raucherräume möglich sein sollen. Das wäre ein klares Signal an die Betreiber. Sie wüssten dann, wie mit dem Rauchverbot umzugehen ist.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich will hier eines noch einmal verdeutlichen. Es wurde lange darüber diskutiert, ob man das Rauchverbot an der Quadratmeterzahl oder der Betriebsgröße festmachen sollte. Aber alles, was uns vorgelegen hat – auch das aus dem Ausland –, hat deutlich gemacht, dass es damit nicht einfacher würde.

Auch die Vertreter aus dem Gaststättenbereich haben dazu sehr unterschiedliche Auffassungen. Ich habe aus den Äußerungen während der Anhörung herausgehört, dass der entsprechende Verband erklärt hat, eine rauchfreie Gaststätte sei für ihn unproblematisch. Zumindest habe ich auf Nachfragen hin deren Position so verstanden. Problematischer ist das eher bei den Kneipen.

Wenn die Ministerpräsidenten jetzt den Beschluss fassen würden, der in den Eckpunkten auf dem Nichtrauchergipfel vorgelegen hat, dann würden wir versuchen, für die Gaststätten eine Regelung mit abgetrennten Raucherräumen vorzusehen. In allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wollen wir tatsächlich das Rauchen untersagen, also Nichtraucherbereiche einführen. Das soll auch unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes erfolgen und am Kinder- und Jugendschutz ausgerichtet werden.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir wollen, dass das die Länder gemeinsam so umsetzen. Wir, die Mitglieder dieser Landesregierung, werden deshalb versuchen, dass in Abstimmung mit den übrigen Ländern auch die Definitionen in den einzelnen Gesetzen angeglichen werden. Ich würde es für richtig halten, wenn man dafür gemeinsam einen Weg finden würde. Dann müssten nicht in jedem Land neue Definitionen gesucht werden, wie mit dem Nichtraucherschutz umgegangen werden soll, wann es sich um einen Raucherraum handelt, wann Ausnahmen zugelassen werden sollen und wie das jeweils zu definieren ist.

Weil das inzwischen in der öffentlichen Diskussion ein wenig durcheinandergeht, will ich dazu sagen, es war völlig einvernehmlich, dass in nicht geschlossenen Gebäuden – dazu zählen Bierzelte und Biergärten – selbstverständlich nach wie vor geraucht werden darf.

Das waren die Punkte, die auf dem Nichtrauchergipfel einvernehmlich vereinbart worden sind. Wir werden auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf erstellen, der selbstverständlich mit den weiteren Ländern, die sich darauf vereinbart haben, intensiv abgestimmt wird, sodass die Regelungen möglichst zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen und vielen anderen Ländern, die mitmachen werden, einheitlich sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre schön, wenn wir im weiteren Verfahren einen Konsens im Hessischen Landtag finden können. Wir werden das so weit vorbereiten, auch mit den anderen Bundesländern, da es unser Ziel ist, eine größtmögliche Übereinstimmung auf der einen Seite aus Sicht des Gesundheitsschutzes, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Betriebe hinzubekommen.

(Unruhe)

Frau Lautenschläger, entschuldigen Sie bitte kurz. – Es ist wieder eine derart laute Geräuschkulisse. Ich würde Sie eindringlich bitten, entweder hier Ruhe einkehren zu lassen oder, wenn es unbedingt sein muss, die Diskussion draußen fortzusetzen. – Herzlichen Dank.

(Nicola Beer (FDP): Und draußen rauchen!)

Damit wissen die Betriebe, wie planbar für sie die Zukunft ist. Hessen hat mit der Regelung in den Schulen, in den Kindertagesstätten, mit der freiwilligen Regelung in den Zügen des öffentlichen Personennahverkehrs klare Akzente gesetzt. Diesen Bereich wollen wir jetzt mit der Vereinbarung weiter umsetzen.

Wir sollten es nicht so sehr in Schwarz-Weiß diskutieren. Viele Gastwirte sind sehr unterschiedlicher Auffassung. Wir versuchen, eine gemeinsame Regelung zu finden. Es gibt die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. In dem Bereich sollten wir durchaus alle miteinander mit ein wenig mehr Gelassenheit diskutieren, ohne jeweils dem anderen vorzuwerfen, dass er jemanden diskriminieren will.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Durchaus interessant ist, wenn Sie sich anschauen, wie in der letzten Woche eine Umfrage innerhalb der Bevölke

rung dazu gewesen ist. Es gibt eine deutliche Mehrheit von ungefähr zwei Dritteln für ein komplettes Verbot in Gaststätten bzw. die Einrichtung von Raucherräumen in Gaststätten. Das ist auch der Weg, den wir gehen wollen und für den wir einen Gesetzentwurf vorbereiten werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Vielen Dank, Frau Lautenschläger. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Schulz-Asche von den GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Lautenschläger, es kommt nicht sehr oft vor, aber ich möchte Ihnen ausdrücklich für Ihre Rede in allen einzelnen Punkten danken und möchte hiermit ankündigen, dass wir uns als grüne Fraktion mit unserem Gesetzentwurf weitgehend in dem, was Sie an Eckpunkten genannt haben, wiederfinden. Ich kündige Ihnen an, dass wir mit Ihnen eine sehr konstruktive Diskussion über den Gesetzentwurf führen werden, der von Ihnen eingebracht wird. Ich denke, dass wir eine große Gemeinsamkeit hinbekommen werden. Deswegen möchte ich ganz ruhig – nachdem Frau Beer hier emotionalisiert hat; das ist zum Teil eine Diskussion, die leicht ins Hysterische abgleitet –

(Lachen des Abg. Florian Rentsch (FDP))