Die Idee, die Gastschulbeiträge anzuheben, ist eine wunderbare Idee. Ich erinnere nur daran, dass wir ein Gesetz zur Konnexität verabschiedet haben. Wenn wir jetzt hier ein Gesetz verabschieden, dass die Gastschulbeiträge erhöht werden, dann betrifft das die Kommunen, dann werden sie uns das Konnexitätsprinzip vor die Nase halten und sagen: „Land, wenn du das möchtest, dann bezahle es bitte aus eigener Tasche.“ Das sind finanzielle Fantasien.
Lassen Sie mich an die letzte Legislaturperiode von RotGrün erinnern. Ich mache das nicht ständig, aber dieses Mal ist es wirklich nötig.
Denn damals wurden die Ersatzschulfinanzierungen deutlich reduziert. Man ging mit dem Prozentsatz herunter. Man hat es den Ersatzschulen schwer gemacht.
Nachdem wir 1999 an die Regierung kamen,haben wir ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz vorgelegt. Wir haben die prozentualen Beiträge wieder erhöht. Wir haben die Ersatzschulen gleichgestellt. Wir haben die Wartefrist vereinheitlicht.Wir haben im Rückblick auf die Wartefrist 50 % der Betriebskosten zurückerstattet. Das heißt, wir haben die Ersatzschulen erheblich besser gestellt, als sie unter Rot-Grün jemals dagestanden haben.
Lieber Herr Walter, jetzt komme ich zu dem, was Sie heute Morgen gesagt haben. Im Juni 2003 hat die SPDFraktion im Plenum einen Antrag zur Besserstellung der Ersatzschulen eingebracht – die Forderung nach noch mehr Geld für Ersatzschulen. Ich habe das Zitat von heute Morgen nicht wörtlich, aber Sie haben dem Ministerpräsidenten und der damaligen Koalition vorgeworfen, dass im Jahr 2003 immer noch mehr und zu viel Geld ausgegeben wurde. Er hätte schon damals merken müssen, dass es knapp wird. Dann frage ich Sie:Was war denn mit Ihrem Antrag im Jahr 2003?
Ich finde, als größte Oppositionsfraktion sollten Sie einen Weg finden, wie Sie sich in der Opposition verhalten. Wenn Sie sagen: „Es muss gespart werden, dies macht der Ministerpräsident nicht genug“, dann dürfen Sie nicht solche Anträge stellen, die zusätzliches Geld kosten, sondern Sie müssen sich fragen, ob Sie in irgendeiner Form in dieser Oppositionsrolle noch brauchbar sind.
Ich glaube sehr viel eher,dass das Einzige,was Sie mit diesem Antrag bezwecken wollen, ist, dass Sie insbesondere den Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung nach dem Mund reden und ihnen vorgaukeln, dass es in irgendeiner Form baldmöglichst wieder mehr Geld geben wird. Ich sage Ihnen: Die Situation ist so, dass es nicht mehr Geld geben wird. Das Gesetz kann man ändern. Man kann die Finanzierung transparenter machen. Man muss die Ersatzschulen anerkennen. Man muss ihnen helfen. Man kann ihnen aber nicht vorgaukeln, dass es in absehbarer Zeit deutlich mehr Finanzmittel für sie geben wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Frau Henzler nur vollinhaltlich zustimmen. Das Engagement der Opposition ist vielleicht ganz wertvoll und ehrt sie, es steht aber in einem auffälligen Gegensatz zu all dem, was Sie getan haben, was Sie selbst verantwortet haben. Es war die vormalige Koalition, die die Beträge wieder auf die alten Sätze angehoben hat und noch manches andere im Blick auf die Planungssicherheit in den letzten Jahren verbessert hat.
Insofern haben wir das Wort gehalten. An anderer Stelle muss man sich, wie es eben beschrieben worden ist, über die Glaubwürdigkeit Gedanken machen. Man muss überlegen, was man am Vormittag und was man am Nachmittag sagt. Die Menschen draußen haben nicht so ein schlechtes Gedächtnis, dass sie das nicht auch merken, wenn es in der Zeitung steht, was Sie fordern und was Sie an Finanzplanungsbedenken eingereicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal deutlich machen: Schulen, die in privater Trägerschaft gegründet werden, können nur gegründet werden und einen Bestand haben und Menschen dazu anleiten, dass Eltern Beiträge für diese Schulen zahlen, wenn sie eine besondere pädagogische Prägung haben. Also verbietet es sich an der Stelle, einige davon beliebig und nach Willkür herauszugreifen und zu sagen: Dies ist eine besondere Prägung.
Deswegen ist es richtig, dass wir eine Gleichstellung wollen. Das müssen wir auch beibehalten und langsam angleichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz, schon weil die Kosten mittlerweile nicht mehr den Zuschüssen entsprechen.Wir müssen – das bedarf eben einer gerechten Neuberechnung, einer transparenten Neuberechnung – den realistischen Kostenberechnungen für die jeweiligen Schulformen und Schulstufen in einer Neuberechnung gerecht werden. Das ist im Vorfeld der endgültigen Einführung der neuen Verwaltungssteuerung im Moment nur durch Annäherungsrechnung leistbar. Dementsprechend muss in einem neuen Gesetz auch eine neue Rechnung aufgestellt werden.Im Übrigen bedarf es nicht,wie Sie gesagt haben, eines eigenen Konzeptes bei der Investitionsförderung, sondern auch dies kann in dem Sinne, wie es auch in anderen Bereichen veranschlagt wird, pauschal berechnet werden. Wir müssen in der Tat dort einen Modus finden, Investitionsleistungen für private Schulträger, genau wie bei den kommunalen Schulträgern, mit einzubeziehen.
Dies gebietet das Verfassungsrecht. Also werden wir einen Faktor berechnen, der notwendig ist, um diesem gerecht zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein letztes Wort zu den Wartezeiten. Es ist in der Tat wahr, dass die
meisten Schulen – vielleicht nicht die Lieblingsschulen, die die SPD und die GRÜNEN manchmal meinen – tatsächlich zwei komplette Durchgänge warten mussten.Damit ist das, was wir im letzten Gesetz gemacht haben, ein deutlicher Vorteil für diese Schulen, dass sie eben nur noch drei Jahre warten müssen und selbst für diese Zeit anteilig Geld zurückbekommen haben, das sie investiert haben. Das ist eine massive Förderung der Planungssicherheit für diese Schulen. Das wissen sie auch einigermaßen zu schätzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines können wir in diesem Bereich aber nicht tun. Es gibt bei der Gründung von Privatschulen nicht nur Vereine, Religionsgemeinschaften und Vergleichbares, die eine Schule gründen, sondern es gibt durchaus auch wirtschaftliche Unternehmungen, die eine Schule neu gründen. Ich glaube nicht, dass wir als Staat dazu verpflichtet sind, das unternehmerische Risiko gänzlich abzunehmen, sondern es ist sehr legitim, dass wir in diesem Bereich eine Wartezeit von drei Jahren haben. Eine Schule braucht ein Profil, das attraktiv auf dem Markt ist, wenn wir von diesem Segment des Marktes sprechen. Das muss sie beweisen. Wenn sie das unter Beweis gestellt hat, kann sie einen Teil zurückerstattet bekommen. Sie kann aber nicht darauf rechnen, vom ersten Tag an vom Staat alle Kosten erstattet zu bekommen.
Deswegen: Wir sind dabei, Neuberechnungen aufzustellen. Es gibt einige neue Parameter, die wir zu gegebener Zeit als Gesetz vorlegen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, glaube ich, braucht es keinen weiteren Antrag und Hinweis. Die Kriterien, die Stichworte sind gegeben. Sie stehen im Regierungsprogramm. Deswegen bedarf es im Grunde nicht der Erkenntnisse von denen, die in ihrer eigenen Regierungstätigkeit ganz anderes getan haben. – Herzlichen Dank.
Es ist vorgesehen, dass der Antrag Drucks. 16/247 dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen wird.– Dem wird nicht widersprochen. Damit ist das so erfolgt.
Meine Damen und Herren, wir rufen jetzt noch zwei Tagesordnungspunkte auf, Tagesordnungspunkt 43 und Tagesordnungspunkt 58, danach die Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen. So lange müssen Sie bitte noch ausharren.
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft über die Genehmigung eines Strafverfahrens gegen einen Abgeordneten des Hessischen Landtages – Drucks. 16/449 –
Gemäß § 96 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung findet die Beschlussfassung ohne Aussprache statt. Auf Berichterstattung des Abg. Klein wird verzichtet. – Das ist so.
Dann darf ich um Abstimmung bitten.Wer der Beschlussempfehlung,die Ihnen vorliegt,zustimmt,den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies so beschlossen.
Werden irgendwelche Wünsche zur Beschlussfassung geäußert? – Das ist nicht der Fall. Die Drucksache liegt Ihnen vor. Wer den Beschlussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend zentrales Schuldnerverzeichnis – Drucks. 16/444 zu Drucks. 16/167 –
Auf die Berichterstattung durch Herrn Abg. Klein aus Freigericht wird verzichtet. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen, angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Durchlässigkeit ausbauen – individuelle Schulzeitverkürzung erleichtern – Drucks. 16/452 zu Drucks. 16/149 –
Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Abg. Habermann, Hartmann, Quanz, Dr. Reuter, Riege, Ypsilanti (SPD) und Fraktion betreffend früheres Abitur ohne Bildungsabbau an Hessens Schulen – Drucks. 16/453 zu Drucks. 16/185 –
Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.