Protokoll der Sitzung vom 25.09.2007

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Sorge, ich kann diesen Zusammenhang so nicht herstellen.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist das Problem!)

Das kann nicht nur ich. Vielmehr kann da der Zusammenhang von der Sache her nicht hergestellt werden. – Die Erfahrung zeigt, dass Eltern, die bewusst ein gymnasiales Angebot für ihre Kinder haben wollen, diese in

der Regel nicht an eine integrierte Gesamtschule schicken. Vor diesem Hintergrund kann die grundlegende Zielsetzung der integrierten Gesamtschule, alle Bildungsgänge in sich zu vereinen,nicht an jedem Ort erreicht werden.

Sie dürften noch einmal fragen. Die Fragestellerin könnte noch einmal eine Frage stellen. – So ist diese Frage aber erledigt.

Wir kommen damit zu Frage 828 des Herrn Abg. Heidel. Es handelt sich um ein ganz anderes Thema. Herr Heidel, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Ist ihr bekannt, dass das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, eine eigene oenologische Forschungsanstalt einzurichten?

Herr Wissenschaftsminister, bitte schön.

Herr Präsident, Herr Abg. Heidel, meine Damen und Herren! Rückfragen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz haben ergeben, dass bereits bisher am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz in Neustadt Fachfragen z. B. in den Bereichen Oenologie oder Phytomedizin im Weinbau bearbeitet werden. Nach Mitteilung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht ein Evaluierungsauftrag hinsichtlich der eventuellen Einrichtung eines Bachelorstudiengangs in Kooperation mit einer anderen Bildungseinrichtung in Rheinland-Pfalz. Ein Ergebnis dieser Evaluation liegt jedoch noch nicht vor.

Das Land Rheinland-Pfalz betreibt am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz neben der Ausbildung, der Beratung, der Erwachsenenbildung, dem Versuchswesen und der Landentwicklung hinsichtlich der Sonderkulturen Weinbau und Gartenbau auch eine angewandte Forschung hinsichtlich des Weinbaus und der Oenologie.

Herr Abg. Heidel stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, sind Sie bereit, in Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz einzutreten, um den Standort Geisenheim für die Zukunft zu stärken und zu erhalten?

Herr Staatsminister Corts, Sie haben das Wort.

Auf jeden Fall werde ich das tun. Die Vertragslage sieht so aus: Es ist eine zweijährige Kündigungsfrist vorgesehen.

Zurzeit bewegt sich Rheinland-Pfalz noch nicht, sondern hat den Prüfauftrag vergeben. Ich würde es eher als Schwächung beider Standorte ansehen, wenn sich Rheinland-Pfalz zurückziehen würde. Ich stehe deswegen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Man muss sie überzeugen.

Vielleicht ist man in Rheinland-Pfalz jetzt auf die Idee gekommen, sich mehr um die Forschung zu kümmern, nachdem man in Berlin einmal den falschen Wein ausgeschenkt hat.

Jetzt stellt Frau Kollegin Wagner aus Darmstadt eine Zusatzfrage.

Herr Minister Corts, vor dem Hintergrund, dass sich Hessen schon einmal entschieden hat, den Anteil des Landes Rheinland-Pfalz zu übernehmen, um die Forschungsanstalt zu retten, möchte ich Sie fragen, ob Sie mit mir der Auffassung sind, dass es nicht nur um die Ausbildung in den Bachelor- und Masterstudiengängen geht, sondern auch darum, eine Forschungseinrichtung zu erhalten, die zwei Länder gemeinsam für den deutschen und internationalen Weinbau betreiben.

Herr Staatsminister Corts, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Wagner, ich stimme mit Ihnen ohne Einschränkung überein. Wir stellen mit der Forschungseinrichtung in Geisenheim aber auch die Marke dar. Die anderen versuchen erst, es zu werden.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): So ist es!)

Frau Kollegin Hoffmann stellt eine Zusatzfrage. Frau Hoffmann, bitte schön.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob der Wissenschaftsrat in diese Evaluierung eingeschaltet ist, der in seiner Stellungnahme zur Agrarforschung sehr deutlich von einer weiteren Zersplitterung der Forschungslandschaft abgeraten hat?

Herr Staatsminister Corts, Sie haben das Wort.

Es ist mir nicht bekannt, ob Rheinland-Pfalz den Wissenschaftsrat eingebunden hat.Ich werde mich aber gerne erkundigen und kann Ihnen das dann sagen.

Jetzt stellt Herr Kollege Heidel noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister Corts, wird auch der für den Weinbau zuständige Minister Dietzel in die Gespräche eingebunden sein?

(Zuruf von der CDU: Ja, klar!)

Herr Staatsminister Corts, Sie haben das Wort.

Zwischen uns beide passt kein Weinblatt.Wir werden das gemeinsam machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur letzten Frage von heute, nämlich zu Frage 829 der Frau Abg. Henzler. Ich weise darauf hin, dass die Frage, anders als in der ersten Vorlage ausgedruckt, vom Innenministerium, und zwar in diesem Fall von Herrn Staatssekretär Lemke, beantwortet werden wird. – Frau Henzler, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Bestandteile umfasst der Rahmenvertrag zwischen ihr und CSC insgesamt und insbesondere zur Ausgestaltung der Lehrer- und Schülerverwaltungsdatei (LUSD)?

Herr Staatssekretär Lemke, bitte schön.

Ich möchte auf den Hintergrund des Rahmenvertrags zu sprechen kommen. Die Umsetzung der im Regierungsprogramm genannten Ziele zur Verwaltungsmodernisierung und zum E-Government erfordern die Erstellung neuer und die Anpassung der bestehenden Software. Die einzelne Ausschreibung dieser Leistungen war aufgrund der Fristen des Vergaberechts langwierig. Aufgrund kleiner Lose war das auch unwirtschaftlich. Das hat dazu geführt, dass sich die vielen Lieferanten eher behindert als ergänzt haben. Im Ergebnis ist daraus der berühmte inkompatible Flickenteppich der Verwaltung entstanden.

Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags für die einschlägigen IT-Dienstleistungen hat Hessen dieses Problem chaotischer Vielfalt gelöst.

(Norbert Schmitt (SPD): Und zwar mit chaotischer Einfalt!)

Das Land Hessen, vertreten durch den Bevollmächtigten der Landesregierung, hat im Januar 2005 im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots mit der Firma CSC Ploenzke – heute heißt sie CSC – einen Rahmenvertrag hinsichtlich des kurzfristigen Abrufs von Leistungen zur qualifizierten Beratung, technischen Unterstützung sowie zum Projektund Entwicklungsmanagement für Vorhaben der hessischen Landesverwaltung im Rahmen des E-GovernmentEntwicklungscenters abgeschlossen.

Dieser Rahmenvertrag, der unter Mitwirkung renommierter Vergaberechtler verhandelt und formuliert wurde, umfasst die folgenden Bestandteile: den Rahmenvertrag selbst, die dem Angebot zugrunde liegende Leistungsbeschreibung mit einem Verweis auf das Regierungsprogramm für die Jahre 2003 bis 2008 und den EGovernment-Masterplan, Version 1.3. Darüber hinaus umfasst es das Angebot des Auftragnehmers vom 12. November 2004, die einschlägigen ergänzenden und besonderen zusätzlichen Vertragsbedingungen zu IT, als da sind die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen, die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B, alle sonstigen, einschlägigen von der KBSt veröffentlichten Bedingungen und den Qualitätssicherungsplan des Auftragnehmers.

Außer den Vorgaben zu der ressortübergreifenden IT-Architektur der Landesverwaltung Hessens enthält der Rahmenvertrag keine Bestandteile, die die Ausgestaltung der konkreten Verfahren regeln, auch nicht zur LUSD. Diese Ausgestaltung erfolgt in den sogenannten Einzelverträgen, die sich streng formalisiert auf die Bedingungen des Rahmenvertrags beziehen müssen.

Herr Abg.Weinmeister stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, Sie haben eben über die EU-weite Vergabe gesprochen. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in den Medien zu lesen war,ein Vergaberechtler habe mitgeteilt, dass das Verfahren nach EU-Recht nicht zulässig gewesen wäre?

(Norbert Schmitt (SPD): Mein lieber Schwan, er stellt heute ausgesprochen kritische Fragen!)

Herr Staatssekretär Lemke, bitte sehr.

Der Hessische Rundfunk hat gemeldet, Juristen hätten ihm gegenüber bemängelt, dass es für die Einführung der neuen LUSD keinen Bieterwettbewerb gegeben habe. In

wieweit diese Juristen mit dem Sachverhalt vertraut waren, ließ der Hessische Rundfunk offen.

Da einer der Juristen namentlich genannt wurde, haben wir ihn das einfach gefragt. Er war zunächst darüber erstaunt, als er erfuhr, wie er im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags für die LUSD zitiert wurde. Nach den uns vorliegenden Informationen hat dieser namentlich genannte Fachjurist ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts sich eher mit einer Bewertung der abstrakten Fragestellung beschäftigt, ob die Vergabe eines Einzelvertrags in Höhe von rund 20 Millionen c innerhalb eines Rahmenvertrags mit einem vertraglich fixierten Gesamtvolumen nach EU-Recht zulässig ist. Insofern fühlte sich dieser Jurist verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen zitiert.

Diese abstrakte Fragestellung trifft im vorliegenden Fall nicht zu.Weder stimmt die Höhe des Einzelvertrags, noch ist der Rahmenvertrag vom Umfang her begrenzt. Vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung hat die Landesregierung den Berliner Vergaberechtsexperten den Sachverhalt im Kontext der E-Government-Strategie der Landesregierung erläutert und ihn danach noch einmal um eine Einschätzung gebeten. Obwohl diese Erläuterung aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens und des Gebots der Vertraulichkeit nur kursorisch erfolgen konnte,teilte der genannte Berliner Vergaberechtsexperte uns mit, dass er sich nunmehr das erste Mal in der Lage sehe,den konkreten Sachverhalt zu beurteilen.Nach seinem jetzigen Kenntnisstand spreche vieles dafür, dass auch das Projekt LUSD vom Auftragsumfang her vom Rahmenvertrag umfasst sei und als integraler Bestandteil der E-Government-Strategie Hessens auch umfasst werden sollte.