Frau Kollegin, Sie wissen, weil Sie sich schon viele Jahre mit der Feuerwehr beschäftigen, dass das nicht möglich ist. Bei 426 Städten und Gemeinden im Lande und etwa 2.700 einzelnen Stadtteilen und etwa 2.600 freiwilligen Feuerwehren ist es weniger von uns aus ausgeschlossen, zu einem Zeitpunkt im Jahr verbindlich für alle einen Bescheid abzugeben, sondern das liegt einfach daran, dass die jeweilige örtliche Gegebenheit, die bauliche Situation, die Naturschutzsituation und vieles andere mehr dazu führen, dass im Einzelfall erheblicher Abklärungsbedarf besteht.
Dann erteilen wir – und das schaffen wir in aller Regel – bis zum April die grundsätzliche Zusage und sagen: Jawohl, wir fördern. Dann brauchen wir von euch einen Finanzierungsplan. Dann brauchen wir von der Gemeinde die Mitteilung, dass baurechtlich und aus allen möglichen Gesichtspunkten nichts dagegen spricht. Wenn das alles vorliegt, gibt es die endgültige förmliche Förderung. – Ich denke, das kann man auch nicht verändern. Ich weiß von der Feuerwehr, dass sie damit sehr zufrieden ist.
Ganz nebenbei – auch das muss man einmal sehen –: Die Fördermittel, die wir haben, sind verstetigt worden. Sie wissen, die Höhe der Feuerschutzsteuer schwankt immer. Aus diesem Grunde sind – nach meiner Erinnerung zum ersten Mal seit 30 Jahren – ab dem Jahr 2006 aus allgemeinen Haushaltsmitteln 6 Millionen c zusätzlich zur Verfügung gestellt worden,
damit wir nicht einmal viel und einmal wenig,sondern stetig und kontinuierlich fördern können. Das halte ich für richtig, und ich bin dankbar dafür, dass wir diese Möglichkeit bekommen haben.
Herr Minister, halten Sie es für gerecht, dass z. B. bei den Feuerwehrhäusern jeweils nur diejenigen, die oberste Priorität haben, gefördert werden,
während wir in den Flächenkreisen, in denen wir, da es viele kleine Feuerwehren gibt, mittlerweile viele Feuerwehrhäuser haben, sicherlich ein Problem bekommen? Das ist ein Unterschied zu Landkreisen, die es nur mit großen Feuerwehren und daher weniger Feuerwehrstandorten zu tun haben. Halten Sie es für gerecht, dass Sie diese Praxis beibehalten, oder sollten wir nicht einmal auf die Fördersummen insgesamt schauen?
Ich bin der Auffassung, wir sollten bei dem System bleiben, das wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden und – als wichtigem Partner – mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen haben, nämlich dass wir die Förderrichtlinien, wenn wir sie denn ändern, gemeinsam ändern. Das hat vielerlei Gründe.
Ich bin andererseits sehr offen, wenn es um Folgendes geht – vielleicht wissen Sie das; ich kann es dem Hause mitteilen –: Es gibt Kreise, die eine ganze Reihe von Problemen mit relativ niedrigen Baubeträgen haben. Ich bin bereit, diese zusammenzufassen und zu einer Priorität zu erklären, weil der Kreis dann unter Umständen in der Summe eine Förderung erhält, die im Vergleich mit einer einzigen Maßnahme in einem anderen Kreis, die sehr viel teurer ist, auf das Gleiche hinausläuft. Das funktioniert aber nur, wenn die Kommunalen Spitzenverbände – dem Land ist es letztlich egal, es ist dasselbe Geld – diesem Verfahren zustimmen.
Es gibt einen Kreis, in dem ich bereits entsprechend tätig bin. Das ist der Schwalm-Eder-Kreis. Herr Kollege Weinmeister und der Landrat haben diesbezüglich eine Bitte an mich gerichtet. Wenn wir das mit den Kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich hinbekommen, können wir so verfahren. Aber ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht im Alleingang von einem För
Wann kann der Kreis Limburg-Weilburg mit der Genehmigung der im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans am 9.August 2007 beantragten Errichtung einer integrativen Gesamtschule an der Christian-Senckenberg-Schule in Villmar-Runkel rechnen?
Frau Kollegin Pfaff, wie schon in der Frage zum Ausdruck gekommen ist, wurde der Schulentwicklungsplan, der laut Gesetz eigentlich schon 2001 hätte vorliegen müssen, erst am 9. August 2007 im Hessischen Kultusministerium zur Prüfung vorgelegt. Da es sich hierbei um einen Schulentwicklungsplan für den gesamten Landkreis LimburgWeilburg handelt, ist eine Prüfung mit der nötigen Intensität und Sorgfalt, für die zunächst Stellungnahmen des zuständigen Staatlichen Schulamts und sodann von Fachreferaten einzuholen sind, in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Ungeachtet dessen ist das Hessische Kultusministerium bemüht, das Verfahren im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Eltern und den gesamten Landkreis so schnell wie möglich abzuschließen. Dann kann die Entscheidung dem Schulträger rechtzeitig vor der Vorbereitung auf das nächste Schuljahr mitgeteilt werden.
Frau Ministerin, kann der Schulträger davon ausgehen, dass die Kultusministerin, wie immer wieder öffentlich erklärt worden ist, dem Elternwillen in dieser Frage Rechnung trägt, nachdem die Gesamtkonferenz mit großer Mehrheit, die Schulkonferenz einstimmig, das Parlament der Standortkommune Villmar einstimmig,das Parlament der Standortkommune Runkel mit großer Mehrheit und der Kreistag einstimmig die Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule befürwortet haben? Können wir noch vor der Landtagswahl mit einer Entscheidung rechnen?
Frau Kollegin Pfaff, die dortige Bevölkerung, die Vertreter des Kreises und auch Sie können damit rechnen, dass wir alle dazugehörigen Bestandteile, sowohl den Elternwunsch als auch den Willen der Gremien, als auch die entsprechenden Vorschriften der §§ 144 bis 146 des Hessischen Schulgesetzes, gegeneinander abwägend in die Bescheidung des Kultusministeriums einfließen lassen.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass die einzige integrierte Gesamtschule im Landkreis Limburg-Weilburg, die Jakob-Mankel-Schule in Weilburg, dem Schüleransturm mittlerweile nicht mehr gewachsen ist, dass sie doppelt so viele Anmeldungen hat, wie es ihren Kapazitäten entspricht, und dass inzwischen die Schüler einer ganzen Klasse aus der Planungsregion Villmar-Runkel in die integrierte Gesamtschule in Weilburg gehen, sodass eine Entscheidung dringend erforderlich ist?
Frau Kollegin Pfaff, wenn Sie mir eben zugehört haben und wissen, welche Paragrafen des Schulgesetzes ich genannt habe, ist Ihnen klar, dass es unsere Pflicht und Schuldigkeit ist, die Schülerzahlen und die Schülerströme bei der Genehmigung eines Schulentwicklungsplans zu berücksichtigen und zur Ausgangslage zu machen.
Frau Ministerin, wird das Kultusministerium die Entscheidung für den Schulentwicklungsplan des Landkreises Limburg-Weilburg noch vor der Landtagswahl treffen?
Herr Kollege Wagner, das erste Kriterium ist eine ordnungsgemäße Prüfung. Das zweite Kriterium sind der Beginn des neuen Schuljahres und die sorgfältige Vorbereitung darauf. Wenn dies noch vor der Landtagswahl möglich ist, wird es geschehen.
Wann kann die Freiherr-vom-Stein-Schule HünfeldenDauborn im Kreis Limburg-Weilburg mit der Besetzung der Konrektorenstelle rechnen, nachdem über Jahre hinweg entweder nur die Stelle des Schulleiters oder die des Konrektors besetzt war und dies bei der Größe der Schule von über 1.000 Schülern nicht länger tragbar ist?
Frau Kollegin Pfaff, die Neubesetzung der Schulleiterstelle konnte erst nach langjährigen Gerichtsverfahren und der Pensionierung des damaligen Stelleninhabers erfolgen. Der damalige stellvertretende Schulleiter wurde mittlerweile zum Schulleiter berufen. Er befindet sich derzeit noch in der Phase des Kommissariats. Die Stelle des Stellvertreters wird erst frei,wenn der ehemalige stellvertretende Schulleiter nach Abschluss des Kommissariats endgültig als Schulleiter berufen wird. Erst dann kann die Stelle neu vergeben werden.
Die Ausschreibung der Stelle des Stellvertreters mit dem Ziel einer Stellenbesetzung zum 01.08.2008, also zum nächsten Schuljahr, ist vom Schulamt beabsichtigt. Die Aufgaben des stellvertretenden Schulleiters werden von einem Kollegen vertretungsweise wahrgenommen. Dafür steht das entsprechende Schulleitungsdeputat zur Verfügung.
Frau Ministerin, sind Sie der Auffassung, dass eine derart lange Vakanz, die man durchaus schneller beenden kann,
Wenn eine solche Stelle nicht frei wird, sondern durch das Verhalten des Inhabers, d. h. aufgrund langjähriger Gerichtsverfahren, blockiert ist, ist der Staat nicht in der Lage, sie neu zu besetzen. Die Schulverwaltung hat dafür gesorgt, dass die Leitung der Schule jederzeit organisatorisch bewerkstelligt werden konnte, und die entsprechenden Entlastungsstunden bereitgestellt.