Frau Wagner, Sie wissen – Sie haben das selbst gesagt –, dass das kein Prozess ist, der einem leicht fällt. Aber wir haben diesen Schritt vollzogen, wenngleich ich weiß, dass dieser Prozess gerade für die Menschen vor Ort noch schmerzhafter ist.
Abschließend will ich sagen, dass eines in diesem Land nicht passieren darf: Wir alle dürfen nicht zusehen, wie eine gesamte Region unter einen Generalverdacht gestellt und stigmatisiert wird. Damit werden wir den Menschen – speziell in Fulda, aber auch im ganzen Land – nicht gerecht.
Herr Al-Wazir, ich freue mich, dass Sie sagen, dass Sie dem ersten und dem zweiten Abschnitt unseres Entschließungsantrags zustimmen.
Ich fordere Sie aber auf, auch dem dritten Absatz zuzustimmen, weil er das anspricht, was in Ihrem Antrag fehlt: dass sowohl die Bundes- als auch die Landespartei klar entschieden und klare Schritte vollzogen haben.
Alles andere wird Sache eines ordentlichen, auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhenden juristischen Verfahrens vor dem Landesparteigericht und gegebenenfalls vor dem Bundesparteigericht sein. So ist das rechtsstaatliche Verfahren. Deshalb meine herzliche Bitte: Stimmen Sie allen drei Absätzen unseres Antrags zu.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was machen Sie mit unserem Antrag?)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Reden enthüllen mehr, als der Redner selbst zu glauben vermag. Die Tatsache, dass Sie die Äußerung von Herta Däubler-Gmelin und die Äußerungen von Martin Hohmann auf eine Stufe stellen, ist ein unglaublicher Vorgang.
Wir sehen, dass wir mit unserem Antrag die richtige Stelle getroffen haben, denn Sie, Herr Kollege Boddenberg, haben eben eigentlich eine Rechtfertigungsrede gehalten.
Die SPD-Fraktion ist sich der Tragweite des Themas bewusst. Deshalb hätten wir den ersten beiden Absätzen Ihres Antrags zugestimmt. Dies tun wir nach Ihrer Rede nicht mehr, denn wir glauben, dass hier ganz deutlich geworden ist, dass es in Ihrer Fraktion mindestens zwei Abgeordnete gibt – die hier vorne sitzen und sich öffentlich geäußert haben –, die insbesondere dem Satz: „Der Ausschluss aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war notwendig, um deutlich zu machen, dass antisemitische Positionen in einem deutschen Parlament keinen Platz haben“ nicht zustimmen würden.
In dem Dringlichen Entschließungsantrag der CDU ist das Wort „antisemitisch“ nicht enthalten. Das ist ein ganz zentraler Unterschied beider Anträge. Deshalb glaube ich, dass der Entschließungsantrag, den die drei Oppositionsfraktionen vorgelegt haben, den Kern des Problems trifft. Ihr Entschließungsantrag ist der Versuch, die Fraktion zusammenzuhalten, denn zumindest Herr Irmer, der den „Wetzlarer Kurier“ liest, ist eigentlich nicht der Auffassung, dass auch nur einer der beiden Entschließungsanträge zustimmungsfähig ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere den Verlauf dieser Debatte, weil ich der Auffassung bin, dass Sie das gemeinsame Anliegen, das wir vorgetragen haben, offensichtlich nicht mehr teilen und versuchen, hier eine parteipolitische Debatte zu führen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die schwierige, aber klare Entscheidung getroffen, Martin Hohmann aus der Fraktion auszuschließen. Die CDU in Hessen hat die Entscheidung getroffen, ein Parteiausschlussverfahren
einzuleiten, weil der Inhalt der Rede vom 3. Oktober in keiner Weise akzeptabel ist. Wenn Sie es hören wollen: Herr Hohmann hat in dieser Rede antisemitische Positionen vertreten, und er hat damit unsere gemeinsamen demokratischen Grundlagen verlassen.
Wer Ihren Antrag liest, der stellt fest, dass die Entwicklung inzwischen wesentlich weiter ist.Es ist eben nicht nur der Ausschluss Martin Hohmanns aus der Bundestagsfraktion, sondern eben auch der einstimmige Beschluss des Landesvorstands der hessischen CDU getroffen worden, ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Insofern trifft Ihr Antrag den Sachverhalt überhaupt nicht mehr. Wir haben inzwischen eine völlig veränderte Situation.
Wem daran gelegen ist, hier zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, der kann unserem Entschließungsantrag sehr leicht zustimmen. Es stellt sich die Frage, was gegen den ersten Absatz unseres Antrags spricht.
Sie haben selbst gesagt, der erste Absatz sei zustimmungsfähig.Dasselbe gilt für den zweiten Absatz.Wenn es Ihnen um die notwendigen Konsequenzen geht, dann könnten wir uns meines Erachtens dahin gehend verständigen, dass wir die aktuelle Situation nach den Beschlüssen der Bundestagsfraktion und der hessischen CDU einbeziehen. Ich sollte in diesem Zusammenhang aber fairerweise vortragen, dass wir es vom Grundsatz her bisher immer so gehalten haben, innerparteiliche Entscheidungen in diesem Parlament nicht zu kommentieren.
Wir haben im Augenblick aber eine Diskussion über innerparteiliche Entscheidungen. Ich möchte nicht, dass von diesem Parlament ein falscher Eindruck nach draußen vermittelt wird, der die gegebene Situation nicht abbildet.
Wer die Position aller demokratischen Fraktionen deutlich machen will,der muss dem zustimmen,was ich gerade formuliert habe. Die Formulierungen in Ihrem Entschließungsantrag entsprechen überhaupt nicht mehr der Sachlage. Die CDU hat nämlich bereits die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens beschlossen. Damit ist auch die Grenze deutlich geworden, die derjenige erreicht, der sich so äußert und dann keine Einsichtsfähigkeit beweist.
Ich denke, jeder muss die Chance haben, einen Fehler zu korrigieren. Bei unserer Entscheidung am 4. November waren wir der Überzeugung,dass sich Herr Hohmann von seiner Rede klar distanziert habe. Später hat sich aber herausgestellt, dass das nicht der Fall war.Wem es aber an Einsichtsfähigkeit fehlt, der begibt sich außerhalb unserer Grundüberzeugungen. Deshalb ist das Verfahren zum Ausschluss aus der Fraktion und aus der Partei ein konsequenter Schritt. Ich denke, Sie könnten unserem Antrag mit Überzeugung zustimmen, wenn es Ihnen um das Grundanliegen geht, das hier vorgetragen worden ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach meinem Empfinden war die Debatte in gewisser Weise ein Hin und Her.
Herr Kollege Dr. Jung, wenn wir das, was Sie hier ausgeführt haben, ernst nehmen, dann würde sich das Bemühen lohnen, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Das geht aber nicht in konfrontativer Form. Sie haben in Ihrem Beitrag z. B. klar thematisiert, dass die Rede antisemitisch war. Das steht in Ihrem Entschließungsantrag nicht.
Vor dem Hintergrund, noch einmal einen Versuch zu unternehmen, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen – das wäre für das Parlament hilfreich –, beantragen wir, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat mit dem Auftrag einzuberufen, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Das würde sich nach unserer Meinung in der Sache lohnen. Herr Dr. Jung, wenn das, was Sie gerade erklärt haben, Ihre Überzeugung ist, dann sind wir bereit, darauf einzugehen.
Es ist beantragt, den Ältestenrat einzuberufen. – Ich berufe den Ältestenrat in den Sitzungssaal 119 M ein. Wir setzen die Sitzung um 15.10 Uhr fort.
Meine Damen und Herren,der Ältestenrat hat getagt und eine einvernehmliche Regelung gefunden. Landtagspräsident Kartmann wird sie jetzt vortragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ältestenrat hat eine einvernehmliche Lösung gefunden, die ich Ihnen vortrage.
Auf der Grundlage des Antrags der CDU-Fraktion, Drucks. 16/1198, wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen – die ersten beiden Absätze, die ich jetzt verlese, sind identisch mit dem ursprünglichen Text –:
Der Hessische Landtag stellt fest, dass alle demokratischen Parteien eine gemeinsame Verpflichtung haben, ein tolerantes, geschichtsbewusstes und weltoffenes Klima in Deutschland zu gestalten.
Die Aussagen des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann in seiner Rede am 3. Oktober 2003 sind diesen Anforderungen nicht gerecht geworden und daher inakzeptabel.
Der Hessische Landtag begrüßt das Handeln der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der CDU Hessen gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann. Der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion und die Einleitung eines Parteiausschluss
verfahrens durch die CDU Hessen waren notwendig, um deutlich zu machen, dass antisemitische Positionen in einem deutschen Parlament keinen Platz haben.
Dies ist der jetzt vorliegende gemeinsame Antragstext. Wenn er beschlossen wird, wird der andere Antrag zurückgezogen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich stelle diesen gemeinsamen Antrag zur Abstimmung.Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist dieser Antrag einstimmig im Hessischen Landtag beschlossen worden.
Ich gehe davon aus, dass Sie damit auch zugestimmt haben, dass die beiden anderen Anträge – Drucks. 16/1162 und Drucks. 16/1198 – vom Tisch sind.