Weitere Stichworte sind „Mobbing“ und „Kein Unternehmer geht so mit seinen Mitarbeitern um“. Sagen wir es doch einmal in aller Ruhe: Ein Unternehmen, das so pleite wäre, wie es Bund, Länder und Kommunen jetzt
sind,würde mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anders umgehen. Es würde sie nämlich massenhaft entlassen müssen.
Wir entlassen niemanden, sondern wir wollen dazu beitragen, dass die natürlichen Abgänge in den nächsten Jahren durch Mitarbeiter von anderen Stellen ersetzt werden. Dadurch soll der Personalstand in Hessen dauerhaft gesenkt werden.
Nein, es kann nichts Gutes dabei herauskommen. Lassen Sie das. Ich möchte das jetzt im Zusammenhang vortragen.
Das wäre die Situation. Übrigens, 4,2 bis 4,5 Millionen Menschen plus diejenigen, die nicht in der Statistik aufgeführt sind, haben das erlebt.
Das Land Hessen muss seine Personalkosten dauerhaft senken. Ich bitte Sie, redlich zu bleiben. Ein Teil der Angriffe in den letzten Jahren, die die Struktur des Landeshaushalts betrafen – insbesondere seitens der SPD und der GRÜNEN –, lautete: Der Personalkostenanteil ist zu hoch. – Ja, was denn nun? Wir haben den Personalkostenanteil schon deutlich gesenkt
und werden das Problem jetzt noch schärfer angehen müssen. Deswegen ist all das, was Sie hier vortragen, falsch.
Es wird eine Richtlinie geben. Diese Richtlinie dafür, nach welchen Kriterien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesucht werden, wird auch der Landespersonalkommission zur Verfügung gestellt. Natürlich wird eine entsprechende Aufgabenkritik gemacht. Sie ist sogar ein Bestandteil dieser Politik.
Es ist eine der Ungehörigkeiten von Abgeordneten des Hessischen Landtags, dass sie die Angst der Beteiligten vor dem, was aus ihnen werden könnte, verstärken, indem sie solche Thesen aufstellen. Sie schüren die Angst davor, dass einer, der aus Kassel kommt, nach Darmstadt gehen muss. Das ist natürlich barer Unsinn, da immer die besondere soziale Situation der Beteiligten berücksichtigt werden muss.
Ein weiterer Punkt. Die Tatsache, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch einen Wechsel auch Aufstiegschancen ermöglichen, ist ein wichtiger Aspekt der Personalvermittlungsstelle.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Schulungen durchgeführt werden und dass wir von daher Bewegung in eine sehr erstarrte Landesverwaltung bekommen. Eines ist nämlich klar: Warum hat es denn mit dem Personalabbau über
viele Jahre hinweg nicht geklappt? Es hat nicht geklappt, weil zwischen den Ministerien und zwischen den einzelnen Dienststellen Brandmauern aufgerichtet worden sind, sodass sich z. B. Leute, die Verwaltungserfahrung haben – zwei Verwaltungsprüfungen –, schlichtweg geweigert haben, vom Umweltministerium ins Sozialministerium oder vom Finanzministerium ins Innenministerium zu wechseln, wo dieselbe Verwaltungsarbeit zu machen gewesen wäre. Die Leute haben sich schlicht und einfach geweigert,hinüberzuwechseln,wenn dort Defizite bestanden, mit dem Ergebnis, dass wir an der einen Stelle einen Stellenüberhang, an der anderen Stelle aber einen Stellenbedarf haben.Das kann nicht sein.Das können Sie niemandem, der im Wirtschaftsleben steht, erklären.
Bleiben Sie an der Stelle redlich. Wir müssen die Potenziale,die wir haben,ausschöpfen,indem wir die Leute umsetzen. Es muss auch in der öffentlichen Verwaltung Beweglichkeit geben. Dazu stehe ich.
Es kann nicht sein, dass die Beteiligten an einer Stelle sitzen, an der entweder derzeit keine Arbeit ist oder künftig, durch Aufgabenkritik und Neuorganisation bedingt, keine Arbeit mehr sein wird, während in den Unternehmen die Mitarbeiter gesagt bekommen, was sie zu tun haben, wenn sie in der Firma bleiben wollen. Es geht nicht, dass sich die öffentliche Verwaltung in einer ganz anderen Weise als die Privatwirtschaft geriert.
Die Leute werden daraus keinen Nachteil haben. Aber wir fordern ihnen eine gewisse Mobilität ab. Deswegen werden die Stellen und die darauf geführten Personen benannt. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, die eine sehr starke Fluktuation hat, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die auf kw-Stellen sitzen, sich an anderer Stelle bewerben – wo sie ein vergleichbar gutes Gehalt bekommen und möglicherweise sogar Aufstiegschancen haben – und sich aktiv an diesem Prozess beteiligen. Das zu fordern ist nicht unbillig, sondern das müssen wir heutzutage auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung verlangen.
Wir werden durch die Formulierung von Auswahlkriterien, durch eine intensive Betreuung der Beteiligten und durch die Darstellung der Entwicklungspotentiale, die in einem Wechsel liegen können, dafür sorgen, dass die Betroffenen tatsächlich eine Chance haben und nicht nur eine Last tragen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung müssen in der gegebenen Situation in einem gewissen Umfang aber auch Lasten auf sich nehmen, wenn das Land Hessen auf Dauer nicht mehr so viele Arbeitsplätze bieten kann wie derzeit. Deshalb müssen wir an dieser Stelle Beweglichkeit einfordern, die durch das Konzept, das wir über die Personalvermittlungsstelle anbieten, umgesetzt wird. Es hat keinen Zweck, drum herum zu reden.
Es ist nicht fair, dass Sie sagen, es könne alles so bleiben, wie es ist. Erklären Sie das bitte einmal den Arbeitnehmern in den Unternehmen, dass man in der Landesverwaltung ein Leben lang auf einer Stelle sitzen bleibt, egal ob Arbeit da ist oder nicht. Das Beispiel hatten wir schon einmal: die Heizer auf den Elektroloks. Das kann auf Dauer in der Landesverwaltung so nicht sein. Deswegen werden wir diese Entwicklung auch mithilfe von Aufgabenkritik und Standortentscheidungen voranbringen.
Es ist wichtig, an der Stelle deutlich zu sagen, dass der Suchan-Bericht viel höhere Abbauquoten vorsah als die, die wir jetzt nachvollziehen. Das waren die sozialdemokratischen Perspektiven, die in diesem Bericht entwickelt worden sind.
Ein zweiter Punkt in dem Zusammenhang: Studienguthaben und Hessisches Hochschulgesetz. Ich will nur einige wenige Bemerkungen dazu machen. Dem Normalbürger in unserem Land ist nicht zu erklären, dass man in Deutschland ein Studium in vollem Umfang bezahlt bekommt, dass man immer noch nichts bezahlen muss, wenn man die Regelstudienzeit und mehr als die Hälfte überschreitet, und erst danach ein Teil der Kosten von den Studenten selbst zu tragen ist.Wir glauben, dass wir bei unserer Entscheidung die große Mehrheit der Bevölkerung hinter uns haben.
Ich will Ihnen auch sagen, warum.Was erzählen Sie einem Menschen, der als Lehrling mit 16 Jahren in einen Betrieb gegangen ist, anschließend in die Arbeitswelt eingetreten ist und jeden Monat seine Steuern zahlt, wenn Leute in diesem Land behaupten, sie hätten einen Anspruch darauf, unentgeltlich und unbegrenzt studieren zu können? Es ist die Bringschuld eines Studenten, nach einer gewissen Zeit sein Studium abgeschlossen zu haben und den Säckel der Gesellschaft nicht zusätzlich zu belasten.
Ich bin kein Hochschulpolitiker,aber ich sage:Bleiben wir einmal beim gesunden Menschenverstand. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie bauen in dieser Frage einen großen Popanz auf. In den Zeitungen lesen wir: „SPDFront gegen Studiengebühren bröckelt“; „Netzwerker sind für Studiengebühren“. Kürzlich hat die Wissenschaftsministerin von NRW gesagt, man müsse über Studiengebühren nachdenken, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist. Es sind doch immer mehr bei der SPD, die für Studiengebühren sind.Wir sind ja gar nicht für generelle Studiengebühren, aber wir sind nur dafür, dass diejenigen, die die Regelstudienzeit um mehr als die Hälfte überschreiten, einen finanziellen Beitrag leisten.
Wenn man immatrikuliert ist, bekommt man das RMVTicket billiger, und man erhält verbilligten Eintritt bei bestimmten Veranstaltungen. Das erklärt doch, warum eine große Zahl von Leuten an den Universitäten eingeschrieben sind, obwohl sie nicht mehr studieren. Sie sind deshalb eingeschrieben, weil es sich für sie lohnt. Das darf aber nicht sein,weil unsere Hochschulplanung auf der Basis der Zahl der eingeschriebenen Studenten erfolgt. Wir werden sehen – in anderen Bundesländern hat es sich schon gezeigt –, dass sich viele exmatrikulieren werden, wenn sie ab 500 c aufwärts bezahlen müssen – was nicht die Welt ist angesichts der Kosten, die ein Student verursacht –, weil sich die Kosten-Nutzen-Relation deutlich verschlechtert. Die Studentinnen und Studenten, die die Probleme haben, die Sie hier angeführt haben, werden von dem Gesetz unter dem Gesichtspunkt erfasst, dass auch Härtefallregelungen möglich sind.
Unabhängig von der Härtefallregelung muss man von den Menschen, die ihr Leben anders als die Mehrheit anlegen, verlangen, dass sie nicht unbegrenzt auf Kosten der Allgemeinheit ihren Studien nachgehen. Sie müssen irgendwann einmal einen Abschluss finden.
Letzter Punkt: das Landesblindengeld. Hier sind Sie wieder auf dem Gipfel der Heuchelei. Der LWV hat folgenden Beschluss gefasst: Die gesetzgebenden Organe des Landes Hessen werden aufgefordert, das Landesblindengeldgesetz in dem Umfang zu novellieren, in dem Leistungen nach dem geltenden Gesetz vom LWV Hessen erbracht werden, ohne dass das Land Hessen – trotz ständig gestiegener Leistungen – seit Jahrzehnten einen mit dieser Entwicklung Schritt haltenden Ausgleich gewährt hat.
Ich übersetze Ihnen das auf Deutsch. Der LWV ist davon ausgegangen, dass der Staat einige Millionen Euro einspart, während der LWV seit vielen Jahren einen hohen zweistelligen Millionenbetrag drauflegt. Ich sage Ihnen: In der Abstimmung über diesen Beschluss haben die anwesenden Sozialdemokraten geschlossen zugestimmt. Wenn ich richtig informiert worden bin, sind Herr Siebel, Frau Pauly-Bender und Frau Eckhardt Mitglieder der Verbandsversammlung des LWV. Ob sie alle anwesend waren, weiß ich nicht. Aber es ist entsprechend abgestimmt worden.
Übrigens: Einer von den GRÜNEN hat, wie mir gesagt worden ist – da es eine öffentliche Sitzung war, kann man das hier berichten –, ebenfalls mit Ja gestimmt.
Der LWV hat Vorschläge gemacht, die viel einschneidender sind als der erste Vorschlag der CDU-Fraktion. Unser revidierter Beschluss liegt noch weiter hinter dem zurück, was der LWV eigentlich wollte und was die Sozialministerin abgelehnt hat. Mir geht es hier nur um die Frage, ob und wie redlich man öffentlich diskutiert. Auf der einen Seite werden Beschlüsse mitgetragen, weil sie vor Ort als richtig angesehen werden. Sogar Mitglieder der SPD dieses hohen Hauses sind dabei gewesen, wie mir berichtet worden ist,und haben dafür gestimmt.Jetzt wird hier aber seitens der SPD-Fraktion ein Riesenaufstand gemacht, wenn ein wesentlich weniger einschneidender Vorschlag von der Landesregierung kommt, der uns finanziell gar nichts bringt, sondern nur dem Wohlfahrtsverband und damit den Kommunen. Das funktioniert so nicht.
Das Blindengeldgesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass gute Argumente von uns auch aufgenommen werden. Die Vertreter der Blindenorganisationen haben konstruktiv, sehr ordentlich und informativ Vorschläge gemacht, denen man folgen konnte.Ich danke der CDU-Fraktion ausdrücklich, dass sie diese Vorschläge aufgenommen hat, dass sie einen vernünftigen Weg aufgezeigt hat, der den Blinden hilft, die Situation besser zu bewältigen, und auf der anderen Seite den finanziellen Ausfall für die Kommunen auf einem etwa gleich hohen Niveau hält. Das war klug, das war richtig, das ist aufgenommen worden. Das zeigt, dass wir nicht verbohrt unseren Weg gehen, sondern dass wir durchaus bereit sind, guten Argumenten zu folgen.
Ich lasse an der Stelle nicht zu, dass Sie mit Schlagworten, Verdrehungen der Tatsachen und der Zuweisung von Verantwortlichkeiten weiter Stimmung machen, um die Situation aufzuheizen, statt mit klugen Sachargumenten zu helfen, dass wir über die Runden kommen und dass sich das Land Hessen – wie es im Zukunftssicherungsgesetz festgelegt ist – eine finanzielle Basis schafft, damit wir mit dem Geld, das wir einnehmen, auskommen und hervorragende Chancen haben, die Zukunft zu bewältigen.
Das ist die Grundlage unseres Gesetzentwurfs. Deshalb finde ich, man kann ihm guten Gewissens zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, wenn Sie keine Zwischenfragen zulassen, dann muss man noch einmal ans Pult treten und einige Anmerkungen machen.
Erste Anmerkung. Sie sollten sich bei Ihren Reden nicht immer so echauffieren, denn je mehr Sie sich echauffieren, umso falscher wird das, was Sie hier sagen.
Sie haben gesagt, der Personalkostenanteil werde gesenkt. Er wird durch das, was Sie jetzt vorhaben, vielleicht mittelfristig gesenkt. Zur Wahrheit gehört aber, dass Sie seit Beginn der Regierung Koch im Jahre 1999 den Personalkostenanteil jedes Jahr erhöht haben. Sie haben dann Kosmetik betrieben, indem Sie die Personalkosten der Hochschulen herausgerechnet haben. Für die Experten: Die Hochschulen sind, formal gesehen, in das Globalbudget gewandert. Sie erhalten deshalb keine direkten Landesmittel aus der Hauptgruppe 4, sondern einen Globalzuschuss aus der Hauptgruppe 6. Den buchen Sie unter Sachkosten. Das ist natürlich nicht richtig, weil die Bediensteten der Hochschulen nach wie vor Bedienstete des Landes Hessen sind. Demzufolge sind die Aufwendungen nach wie vor Personalkosten des Landes.
Zweite Bemerkung. Herr Finanzminister, wenn Sie hier das Suchan-Papier erwähnen, dann müssen wir erneut darauf bestehen, zu ergänzen, dass wir nach dem Suchan-Papier – das ist heute schon einmal vorgetragen worden, aber Sie wollen es offensichtlich nicht hören – zwar moderate, aber immerhin deutliche Schritte zum Personalabbau unternommen haben. Mit dem Jahr 1999, in dem Sie die Verantwortung übernommen haben, haben Sie den Weg umgedreht und