Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

Zweite Bemerkung. Herr Finanzminister, wenn Sie hier das Suchan-Papier erwähnen, dann müssen wir erneut darauf bestehen, zu ergänzen, dass wir nach dem Suchan-Papier – das ist heute schon einmal vorgetragen worden, aber Sie wollen es offensichtlich nicht hören – zwar moderate, aber immerhin deutliche Schritte zum Personalabbau unternommen haben. Mit dem Jahr 1999, in dem Sie die Verantwortung übernommen haben, haben Sie den Weg umgedreht und

(Zuruf des Abg.Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))

Herr Klein – massiv mehr Personal eingestellt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Je länger man das macht, umso härter wird hinterher der angeblich notwendige Einschnitt. Das ist doch ganz logisch.

Die dritte Bemerkung. Sie haben gesagt, wie obskur oder unrealistisch es sei, dass Bedienstete aus Darmstadt nach Kassel verschoben werden könnten, weil Sie das soziale Aspekte immer beachteten. Warum entfernen Sie dann, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, alle Möglichkeiten der Mitbestimmung und Kontrolle durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bediensteten, wenn Sie sagen: „Wir machen das sowieso so“?

(Rudi Haselbach (CDU): Der hat keine Ahnung!)

Herr Kollege Haselbach, das wurde hier heute in der Debatte schon mehrfach Feudalismus genannt. Genau das ist

die richtige Bezeichnung, wenn man so mit den Menschen umgeht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommt der Finanzminister auch noch daher und sagt, das Ganze sei nicht redlich. Wenn Sie die Instrumente so setzen, dass über die Köpfe der Bediensteten hinweg entschieden werden kann – genau das machen Sie nämlich mit den Artikeln 2 und 3 im Zukunftsverdüsterungsgesetz –, dann ist das nicht redlich.

Vierte Bemerkung.Das Blindengeld wurde jetzt noch einmal angesprochen. Herr Finanzminister, Sie haben es an einer Stelle verraten – wir haben es auch schon geahnt –: Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU ist natürlich in der Landesregierung entstanden und nicht bei der CDU-Fraktion. Es wäre redlich und anständig, jetzt nicht hier drum herum zu reden und zu sagen: Ja, wir haben einen Fehler gemacht, und die Blindenverbände haben uns darauf aufmerksam gemacht. – Sie haben nämlich völlig übersehen, dass, wenn Sie das Landesblindengeld in dem Maße kürzen, wie es ursprünglich die Absicht war, entsprechende Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch entstehen. Auf diese Weise wären für die Kommunen ein Nullsummenspiel und für die Blinden kompliziertere Wege entstanden.Sie hätten es doch ehrlich sagen können und nicht drum herum reden und diejenigen beschimpfen sollen,die sich dagegen gewandt und geholfen haben,dass die besseren Argumente auf den Tisch kommen. Man sollte, auch wenn man in Panik ist, weil man vier Jahre lang viel zu viel Geld ausgegeben hat und vor der Wahl den Leuten das Blaue vom Himmel herunter versprochen hat,

(Frank Lortz (CDU): Na, na, na!)

die Panik dann nicht so weit kommen lassen,dass man das Nachdenken völlig ausschaltet. Erst denken und dann vernünftige Maßnahmen vorlegen. Darüber kann man auch reden. Es gibt genügend Beispiele.Wir haben Ihnen in der Diskussion auch genannt, welche wir mittragen würden,wenn sie denn vernünftig überlegt wären.Das gilt für die Arbeitszeitregelung gleichermaßen wie für das Weihnachtsgeld.

Herr Kollege, unsere Uhr ist in Panik.

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Herr Kollege von Hunnius hat das Motto schon vorgetragen, dafür ist die Urheberschaft der FDP zu loben: Wer eine Personalmobbingagentur schafft und den Leuten personenbezogene „künftig wegfallend“-Vermerke aufdrückt, versteht nichts von einer guten Entwicklung des Landes Hessen und nichts vom anständigen Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere Wortmeldung, Herr Kollege Siebel für die SPD-Fraktion.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nicht Ihren gesamten Zorn auf mich ziehen,

(Frank Gotthardt (CDU): Sie sind gerade dabei!)

aber da der Herr Finanzminister mich, die Kollegin PaulyBender und Frau Eckhardt angesprochen hat, möchte ich hier doch etwas zu der Entscheidung im LWV sagen. Der Beschluss des LWV hat auch darauf gezielt, dass die Landesregierung – zugegebenermaßen ein paar mehr Landesregierungen als diese – den Landeszuschuss zum Landesblindengeld stetig zurückgefahren hat.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Dieses wird in dem Beschluss nachhaltig kritisiert.

(Beifall bei der SPD)

Dann sage ich noch ein Weiteres. Diejenigen, die sich damit befasst haben, wissen ganz genau, warum Sie zu einer Revision gekommen sind. Sie haben die Blindenverbände mit Ihrer Vorstellung zum Landesblindengeld konfrontiert. Sie haben es ihnen einfach mitgeteilt, wie Sie das übrigens mit dem gesamten Sozialbereich gemacht haben.

(Hildegard Pfaff (SPD):Als Tischvorlage!)

Wenn Sie sich der Mühe unterzogen und dort einen Prozess initiiert sowie ein Gespräch geführt hätten, dann wären Sie zu ganz anderen und konstruktiveren Lösungen gekommen als die, die Sie jetzt noch einmal im Reparaturbetrieb im Nachhinein klären und lösen mussten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Frank Gotthardt (CDU):Haben Sie gehört, was Frau Kollegin Dörr vorgelesen hat? – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Beantragt ist eine dritte Lesung. Das bedeutet, dass wir den Gesetzentwurf nach erfolgter zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses an den Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberweisen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen.

Nächster Punkt: Ich sagte es bereits, die A 66 ist gesperrt. Sie ist ab dem Wiesbadener Kreuz Richtung Frankfurt gesperrt, aber der Rückstau geht bis Wiesbaden. Es gibt nur eine Lösung: ab über den Taunus.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 52 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 16/1171 zu Drucks. 11/685 –

Dieser Gesetzentwurf ist im zuständigen Ausschuss beraten worden. Es gibt eine Verabredung, dass wir an dieser Stelle keine Aussprache durchführen, die Berichterstattung muss jedoch sein. Berichterstatter ist Herr Kollege Lortz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist dem Haushaltsausschuss vom Plenum zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss hat in seiner – zugegebenermaßen auch für meine Verhältnisse sehr langen – Sitzung diesen Gesetzentwurf beraten und ist einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dem Landesparlament am heutigen Tag den Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zu empfehlen. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Selbst ein so getragener Bericht bedeutet Abstimmung, Herr Kollege Lortz. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 53 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) – Drucks. 16/1181 zu Drucks. 16/119 –

Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abg. Hahn.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 3. Juli 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/879, war dem Innenausschuss am 6. November 2003 vom Präsidenten überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innenausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 8.Oktober und am 20.November 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von mir gleich vorzulesenden Beschlussempfehlungstext gefasst.

Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/879, einstimmig bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen geänderten Fassung anzunehmen. – Herr Präsident, das ist der Bericht des Innenausschusses.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt hat der Vertreter der Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.

(Frank Gotthardt (CDU): Das hättest du auch frei vortragen können!)

Herr Kollege Frank Gotthardt, das hätte ich auch frei vortragen können.Aber es ist schon so spät und ich bin noch nicht so geübt wie der Vizepräsident des Hessischen Landtags, Frank Lortz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Vorsitzender der FDP-Fraktion und innenpolitischer Sprecher möchte ich zum einen Dank dafür sagen, dass die Kollegen von Union und SPD diesen Gesetzentwurf der FDP von Anbeginn an und während der Beratungen unterstützt haben. Mit dieser Änderung des hessischen Polizeigesetzes wollen wir erreichen, dass die Polizei in der Lage ist, insbesondere bei Hütchenspielern, aber auch bei anderen – bei denen davon auszugehen ist, dass sie eine Straftat durchführen – ein längerfristiges Aufenthaltsverbot auszusprechen.