Protokoll der Sitzung vom 16.12.2003

So ist es. Ich frage den Ministerpräsidenten:

Hat sich Hessen bei den Verhandlungen über eine Bundeskulturstiftung für ein blockierendes Ländervotum von ein bis zwei Ländern oder für ein so genanntes qualifiziertes Minderheitenvotum von mindestens sechs Ländern ausgesprochen?

Herr Ministerpräsident.

Frau Abgeordnete, zunächst hat die Hessische Landesregierung immer gesagt, wir werden am Ende dafür sorgen, dass eine Bundeskulturstiftung nicht an unserer Stimme scheitert.

Wie Sie wissen, befinden wir uns nach wie vor im Streit und haben nach wie vor einige wesentliche Fragen nicht geklärt: Reicht der Widerspruch eines Landes aus, um keine Gemeinsamkeit der deutschen Bundesländer herstellen zu können?

Ohne dass ich das jetzt im Einzelnen vortrage, liegt die Initiative an dieser Stelle nicht beim Bundesland Hessen. Wir haben – seit Frau Kollegin Wagner diese Verhandlungen vor einigen Jahren aufgenommen hat – versucht, Kompromisse zu finden, und wir haben auch Kompromisse gefunden. Nach wie vor gibt es eine Streitfrage.

In dem Vertrag sind zwei Stufen vorgesehen. In der ersten Stufe muss man feststellen, ob ein Konfliktfall vorliegt. In der zweiten Stufe wird dieser Konfliktfall entschieden. Es handelt sich um ein zweigestuftes Verfahren, das die Satzung vorlegt. Die Frage ist das notwendige Quorum.

Wir sind der Auffassung, dass bei der zweiten Abstimmung jedenfalls nicht ein Land genügt. Bei der ersten Abstimmung – bei der Frage, wer feststellt, ob ein Konfliktfall vorliegt – kann ein Land den Konfliktfall aufrufen.Bei der zweiten Frage bedarf es eines Quorums. Aus meiner Sicht ist das Quorum, um es verhindern zu können, notwendigerweise größer als zwei. Eine abschließende Zahl werde ich nicht so in den Raum stellen, dass sie für das Land apodiktisch ist.

Frau Sorge, Ihre Nachfrage bitte.

Das finde ich schon ein bisschen merkwürdig – nachdem bereits im Ausschuss dazu nichts gesagt werden konnte. Nach meiner Kenntnis war es bei der letzten Verhandlung so, dass sich einige wenige Länder für dieses Ein- oder Zwei-Länder-Quorum ausgesprochen haben, andere für ein Sechs- oder Mehr-Länder-Quorum.

Ich finde es schon sehr interessant und würde gerne eine Antwort auf diese Frage erhalten, zu welcher dieser beiden Kategorien „mein“ Bundesland Hessen gehört hat.

Herr Ministerpräsident.

Frau Abgeordnete,ich bin nicht in der Lage,aus einer Verhandlung, an der ich nicht teilgenommen habe, Ihnen mitzuteilen, wie sich der Verhandlungsvertreter im Detail exakt verhalten hat. Die Vorgabe war – das ist auch heute noch das Ergebnis; nur so kann ich es vortragen, nähere Einzelheiten muss ich mir besorgen –, dass wir am Ende versuchen, dort eine Einigung herbeizuführen, und uns nicht zu denen zählen, die eine kämpferische Haltung einnehmen, weil es unbedingt eine bestimmte Zahl sein muss.

Wenn man allerdings die Sache nicht lächerlich machen will, dann muss man wahrscheinlich zu einer Zahl kommen, die größer als eins oder zwei ist. Denn man muss immerhin sehen,wir geben an dieser Stelle an die Bundeskulturstiftung institutionelle Rechte ab. Eigentlich geht das – einmal sehr hart gesagt – den Bund alles nichts an. Wir sind jetzt dabei, das gemeinsam mit dem Bund so zu regeln,dass wir unsere Kräfte bündeln können.Das ist aus meiner Sicht sinnvoll.

Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass der Bund ein großes Interesse daran hat, möglichst viele dieser kulturellen Aufgaben wahrzunehmen. Das ist nicht das Länderinteresse.

Jetzt muss die Frage geregelt werden, ab welchem Punkt eine Einigung nicht mehr möglich ist – weil Ländern in ihre institutionellen Rechte eingegriffen wird. Ich glaube, deshalb muss man an dieser Stelle verstehen, dass die Frage nicht unerheblich ist, wie viele Länder sich an dieser Stelle zusammentun müssen, um ihre Rechte geltend zu machen.

Ich darf die nächsten Fragesteller kurz erwähnen: Herr Pighetti, dann Frau Hammann, Herr Bender und Frau

Hinz als die nächsten vier. – Herr Pighetti, bitte, Thema: Propaganda des Kultusministeriums.

Ich frage die Landesregierung:

Frau Staatsministerin, Sie haben am 8. Dezember einen Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer und an die Eltern in Hessen verschickt, in dem Sie mitteilen, sich darum zu bemühen, einen geordneten Start ins zweite Schulhalbjahr sicherzustellen.Meine Frage: Auf welchem Weg haben die Eltern diesen Brief erhalten, und wer trägt dafür die Kosten?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Pighetti, in einer Situation, in der auch mancher von Ihnen zu einer Verunsicherung beigetragen hat,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

ist es, glaube ich, sehr wichtig gewesen, dass wir die Eltern informieren. Dies ist über die Staatlichen Schulämter auf dem normalen Wege geschehen. Die Schulen haben diese Information von den Staatlichen Schulämtern bekommen und, wie ich denke, inzwischen auch weitestgehend verteilt,

(Volker Hoff (CDU):Transparenz!)

so wie sie zuvor auch das eine oder andere verteilt haben: auf dem ganz normalen Papierweg.

(Volker Hoff (CDU): Transparenz und Sachinformation!)

Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Bei der Regierungsbefragung hat nur der Fragesteller selbst die Möglichkeit zu einer Nachfrage, niemand anders. – Herr Pighetti, bitte.

Das heißt, ich verstehe Sie richtig, dass die Kopier- und sonstigen Kosten bei den einzelnen Schulen hängen geblieben sind?

Frau Wolff.

Herr Kollege Pighetti, das ist in diesem Fall in der Tat so. Wir haben diesen und andere Informationswege. Wie Sie wissen, nutzen wir diese zu Schuljahresbeginn nicht sehr extensiv. Ich glaube aber, es ist richtig, dass wir Transparenz schaffen und dort, wo Unsicherheit besteht, diese durch klare Informationen beseitigen.

(Beifall der Abg.Birgit Zeimetz-Lorz und Dr.Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Die nächste Frage kommt von Frau Hammann. Es geht um das Thema Forstamtsschließungen.

Ich befürchte, dass ich eine Nullantwort bekomme – wie auch bei den Staatlichen Umweltämtern. Dennoch versuche ich es. – Ich frage die Landesregierung:

Nach welchen Kriterien – Stichwort:Aufgabenkritik – wurden die jetzt vor der Schließung stehenden Forstämter geprüft?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, unsere erste Vorgabe war es, die Anzahl der Forstämter auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Wir glaubten, dass die Größenordnung von etwa 20.000 ha pro Forstamt eine angemessene Größe ist. Um das mit einem anderen Bundesland zu vergleichen: In NordrheinWestfalen haben wir eine durchschnittliche Forstamtsgröße von etwa 23.000 ha. Ich glaube aber, für uns sind 20.000 ha angemessen und richtig.

Unsere zweite Frage, die wir dort in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst und meiner Forstverwaltung gestellt haben, war, wie man unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten diese Grenzen einziehen konnte. Diese forstwirtschaftlichen Grenzen führten dazu, dass der Vorschlag ins Ministerium kam: 41 Forstämter plus ein Nationalpark-Forstamt.

Bei diesen Überlegungen wurde ein dritter Bereich eingebracht. Die Forstämter sind unterschiedlich geschnitten, je nachdem, welche Dienstleistungen von ihnen erwartet werden. Die Forstämter, in denen es große Anteile an Kleinprivatwald und Kommunalwald gibt, sind kleiner geschnitten, sodass dort Forstämter für 14.000 bis 17.000 ha zuständig sind. In Forstämtern, die ausschließlich Staatswald bewirtschaften, sind es 22.000 bis 24.000 ha.

Danach haben wir uns über die Frage unterhalten, welche Standorte die Forstämter haben sollten. Hier spielte eine Rolle,dass zum einen die Forstämter zentral liegen sollten – was in fast allen Fällen gelungen ist –, zum anderen logischerweise auch der Zustand der Forstämter, als Drittes, ob aufgegebene Forstämter verkauft werden können.

Nachfrage von Frau Hammann.

Sie nannten jetzt überwiegend wirtschaftliche Überlegungen, im Hinblick auf Privat- und Kommunalwald forstwirtschaftliche Gesichtspunkte.Ich würde gerne an einem Beispiel festgemacht wissen, inwieweit Naturschutz und Erholung in der Kriteriensetzung eine Rolle gespielt haben. Ich spreche speziell die Auflösung des Forstamtes in Mörfelden-Walldorf an, mitten im Ballungsgebiet, in der Nähe des großen Naturschutzgebietes Mönchbruch. Was

hat Sie dazu geführt, in diesem Bereich, wo Naherholung, Wirtschaftlichkeit und Naturschutz in einer Hand behalten werden sollten, dieses Forstamt aufzulösen?

Herr Minister Dietzel, bitte.

Frau Abgeordnete, mir ist „negativer Zustand des Forstamtes“ aufgeschrieben worden, weshalb ein anderes Forstamt den Zuschlag bekommen hat. Weil Sie aber die Grundsatzfrage gestellt habe, ob in dem Zusammenhang auch Bildung und Naturschutz eine Rolle gespielt haben: Ganz eindeutig, denn wir haben im Hessischen Forstgesetz verankert, dass Waldbildung und Naturschutz Aufgaben eines Forstamtes sind. – Aber ich muss eindeutig sagen: Wenn Sie diese Frage nach der Waldbildung stellen, ist das nicht eine Frage, die an die Forstämter gerichtet wird, sondern eher an die Revierförstereien. Wie Sie wissen, wollen wir in einem zweiten Zug die Revierförstereien von jetzt 440 auf etwa 262 reduzieren. Dabei wird diese Frage vorrangig zu behandeln sein.

Die nächste Frage von Herrn Abg. Bender, SPD, übernimmt Herr Riege. Es geht um das Thema Reform der Amtsgerichte.

Ich frage den Justizminister:

Warum wird die Kleine Anfrage des Abg. Bender zum Thema Amtsgerichte nicht fristgemäß beantwortet?

Die Antwort übernimmt Herr Staatssekretär Landau.

Die Antwort ist bis jetzt ausgeblieben, weil bis vor wenigen Tagen noch verschiedene Überlegungen anzustellen waren. Es waren verschiedene Daten zu erheben.Wir haben erst vor ganz kurzer Zeit die letzten Abwägungen getroffen und werden jetzt unverzüglich in die Beantwortung der Kleinen Anfrage eintreten.

Nachfrage, Herr Riege.