Das Land wird sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen. Vielmehr geht es einen Schritt weiter. Im Rahmen der ersten großen Fachtagung werden demnächst die Ergebnisse vorgestellt. Dann wird eine handhabbare, standardisierte Dokumentation so aufbereitet, dass alle Einrichtungen mit ihr arbeiten können.Wir werden Multiplikatorenschulungen durchführen – auch wenn wir in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Jugendhilfeträger Vereinbarungen über Weiterbildung geschlossen haben;das will ich deutlich dazusagen –,weil wir das für ganz wichtig halten, wenn wir die Erzieherinnen vor Ort nicht allein lassen und in den Regelkindergärten tatsächlich eine Integration mit Qualität durchführen wollen.
Frau Staatsministerin, ich weise Sie darauf hin, dass die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit langsam dem Ende zugeht. Der Kollege Florian Rentsch hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet. Beantworten Sie die Frage?
Das sind die nächsten Schritte, die wir einleiten werden, um diese Ziele umzusetzen und gerade dem Gesichtspunkt Qualität Rechnung zu tragen. Schulungsbedarf und einrichtungsübergreifender fachlicher Austausch sind ganz wichtig, wenn es um die Integration in einen Regelkindergarten geht. Dann wiederum ist die örtliche Ebene aufgefordert, zu gewährleisten, dass die Integrationskonferenzen tatsächlich stattfinden, dass es überall einen
fachlichen Austausch gibt und dass die unterschiedlichen Träger, aber auch die beteiligten Stellen miteinander in Kontakt treten.
Das sind die Punkte, die wir weiter umsetzen wollen. Das macht aber auch deutlich,dass Hessen einen richtigen und erfolgreichen Weg gegangen ist. Es wird mit weiteren Schulungen zum Bedarf der Kinder gearbeitet, um zu verhindern, dass dort schwarze Schafe Fuß fassen. Erzieherinnen und Erziehern wird Hilfestellung gegeben, damit sie die Kinder tatsächlich nach ihren Fähigkeiten fördern können.
Das gilt für alle Kinder. Wir dürfen nicht nur über behinderte Kinder sprechen.Vielmehr müssen die Einzelfallbeschreibungen in Zukunft bei allen Kindern in den Vordergrund treten.
Herr Präsident, vielen Dank. Es liegt nicht an mir, dass es so lange dauert. – Frau Ministerin, eine kurze Frage: Sie haben auf die Frage zehn geantwortet, Sie sähen keine Veranlassung, den individuellen Hilfeplan, von dem Sie gerade gesagt haben, dass es ihn möglicherweise geben wird, mit der Höhe der Maßnahmenpauschale zu verknüpfen. Können Sie mir erklären, wieso es da keine Verknüpfung geben soll?
Erst einmal muss ich näher auf die Maßnahmenpauschale eingehen. Pauschalen machen sicherlich immer Schwierigkeiten. Nur, meistens gibt es in einer Einrichtung nicht nur ein einziges Kind mit einer Behinderung, sondern es gibt mehrere, die auch noch unterschiedliche Behinderungen haben. An vielen Stellen ist die Maßnahmenpauschale nicht das eigentliche Problem. Das sind Punkte, über die wir in den Konferenzen miteinander diskutieren werden.
Aber ein individueller Hilfeplan, die Beobachtung eines Kindes, hat nicht grundsätzlich etwas mit einer Maßnahmenpauschale zu tun. Er hat etwas mit dem Austausch zwischen der Frühförderstelle, dem Jugendamt, den Eltern und den Erzieherinnen vor Ort zu tun. Sie müssen sich darüber austauschen, was an welcher Stelle notwendig ist. Folgendes wird festgestellt: Wie ist der Bedarf heute? Wie ist er in einem halben Jahr? Was für eine Schulempfehlung wird gegeben? Das gehört mit hinein. Das hat nichts mit der Maßnahmenpauschale zu tun, sondern es bezieht sich auf die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes über einen längeren Zeitraum hinweg.
Das ist der Ausgangspunkt, nicht aber die Frage: Welche Behinderung hat das Kind? Wie ist die Maßnahmenpauschale angepasst? Die Kommunikation und die Abstellung auf die Einzelförderung sind die entscheidenden Elemente. Diese Elemente werden wir in den verschiedenen Einrichtungen vorstellen. Wir werden sie in verschiedenen Schulungen weitervermitteln. Zum Schluss sind wir zwar auf die Mitwirkung der Träger angewiesen, aber da ich dort ein großes fachliches Interesse sehe, Neues mit
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet.
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass es um 14.20 Uhr weitergehen soll. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.20 Uhr und wünsche Ihnen alles Gute.
Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, begrüße ich auf der Zuschauertribüne eine Gruppe von Bediensteten des BKA Wiesbaden, die hier im Hause Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt haben und nun unsere Debatte verfolgen werden.
Im Einzelnen darf ich stellvertretend für die ganze Gruppe begrüßen: Herrn Rositzke, stellvertretender Personalratsvorsitzender, Frau Heller-May, Gleichstellungsbeauftragte, Herrn Challie,Vorstandsmitglied, und Herrn Schön, Leiter der CDU-Arbeitsgruppe im BKA Wiesbaden.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend feindliche Übernahme des Unternehmens Aventis durch die französische Firma Sanofi, Drucks. 16/1832 neu.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag zu Tagesordnungspunkt 49.Wenn ich richtig informiert bin, soll er im Anschluss an den jetzt folgenden Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. – Das trifft zu.
Meine Damen und Herren, wir steigen wieder in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend BKA-Umzug nach Berlin – Drucks. 16/1796 –
Als Redezeit wurden zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat zunächst Herr Pighetti für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn ich als Wiesbadener Abgeordneter natürlich ein besonderes Interesse am Thema Bundeskriminalamt habe, sollen die folgenden Betrachtungen nicht unter dem Blickwinkel des eigenen Kirchturms stehen.
Ich möchte daher als Erstes den föderalen Charakter unseres Staatswesens hervorheben. Der sieht ganz bewusst
vor, dass die Bundesbehörden über die gesamte Bundesrepublik verteilt sind. Dies hat sich auch nach der Wiedervereinigung nicht grundlegend geändert. Im Gegenteil: Der so genannte Bonn-Berlin-Vertrag legt den Standort verschiedener Bundesbehörden in Berlin, aber eben auch in den einzelnen Bundesländern fest.Als Standort für das Bundeskriminalamt ist darin eindeutig Wiesbaden festgehalten.
Ich kann gut verstehen, dass man in Berlin gerne noch ein paar Behörden mehr hätte. Aber die Strukturförderung der Bundeshauptstadt darf nicht derart auf Kosten der Länder gehen. Deswegen müssen wir unseren Freundinnen und Freunden an der Spree klar sagen: Nicht alles, was wünschenswert für Berlin ist, ist in der föderalen Bundesrepublik machbar, und vieles von dem, was machbar ist, ist zudem gar nicht sinnvoll.
Kommen wir also zu dem zentralen Argument in der Debatte, nämlich zu den Sicherheitsaspekten und der effizientestmöglichen Aufstellung des BKA.Als offizielle Begründung für eine neue Standortverteilung des Amts werden polizeifachliche Notwendigkeiten vor dem Hintergrund der Attentate des 11. September 2001 und neuer Erscheinungsformen des internationalen Terrorismus genannt.
Nun gilt es hierbei zunächst festzuhalten,dass Gewalt und internationaler Terrorismus nicht erst mit dem 11. September des Jahres 2001 über die Menschheit gekommen sind. Ich sage das zum einen, weil mir der 11. September in den vergangenen beiden Jahren doch ein wenig zu häufig als Begründung aufgetaucht ist.
Ich sage das aber auch, weil man den Terrorismus der Siebzigerjahre – bei allen Schwierigkeiten – recht effektiv vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden aus bekämpfen konnte.
Wenn nun zu lesen ist, dass der polizeiliche Staatsschutz sowie die Bekämpfung der organisierten und allgemeinen Gewalt in einer Abteilung zusammengefasst werden müssten und dass wegen der Bindung der Sicherheitsgruppe an den Sitz der Bundesregierung nur der Standort Berlin infrage komme, dann muss ich sagen: Das kann keine ernsthafte Begründung sein.
Es ist nachvollziehbar, dass die Personenschützer in Berlin sind. Aber deshalb die Bekämpfung der organisierten Gewalt aus dem Rhein-Main-Gebiet herauszuverlagern, obwohl sie gerade wegen der zentralen Lage einst hier angesiedelt wurde – von wo aus kommt man schneller in jeden Winkel der Bundesrepublik? –, das ist schlichtweg nicht einzusehen.
Was Effizienz und optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen betrifft, will ich von dieser Stelle aus gar nicht darauf herumreiten, welche Möglichkeiten der Kommunikation heutzutage bestehen: von E-Mail über Schaltkonferenzen bis zu Videokonferenzen. Ich will auch gar nicht fragen, wie internationale Unternehmen, die weltweit über verschiedene Standorte verteilt sind, ihre interne Kommunikation regeln. Dazu wird heute sicher noch viel gesagt werden.
Eines muss aber schon festgehalten werden: Wenn das BKA wegen der gewachsenen Bedrohung in den kommenden Jahren noch besser werden soll als bisher, dann muss pfleglich mit dem Amt umgegangen werden. Denn zu besonderen Leistungen sind vor allem Motivation und Konzentration nötig. Genau die sind jetzt erst einmal verloren.
Die Stimmung ist aufgewühlt. Ein jeder fragt sich, wie es mit ihm selbst weitergeht. Die eigentliche Arbeit tritt in den Hintergrund. Diese Situation ist unhaltbar. Sie muss schleunigst beendet werden. Eine Hängepartie ist niemandem zuzumuten.
Ein Dauerumzug über viele Jahre wäre verheerend. Dies ist meine feste Überzeugung. Er würde die Arbeitsfähigkeit der Ermittler lähmen, die Leistungsfähigkeit einschränken und zu einer permanenten Unruhe im Amt führen. Das Ergebnis wäre das exakte Gegenteil des formulierten Ziels. Dies kann sich niemand wünschen.
Es ist daher zu begrüßen,dass Otto Schily die Bereitschaft erklärt hat, die von der Leitung des Amtes gemachten Vorschläge ad acta zu legen und neu zu beginnen. Wir werden ihn beim Wort nehmen.Wer die Demonstrationen und Betriebesversammlungen der letzten Tage verfolgt hat, den wirklich unglaublichen Vertrauensverlust der Belegschaft in ihre Leitung, der kann nur zu der Empfehlung kommen, die einst von Innenminister Kanther berufene Führung abzuberufen und wirklich neu anzufangen.
Dies soll nicht deshalb geschehen, damit alles beim Alten bleibt. Rational begründete und fachlich nachvollziehbare Notwendigkeiten werden gewiss auch die Mitarbeiter akzeptieren. Im Ergebnis muss jedoch eine angemessene und klare Lösung stehen, bei der nur die tatsächlich in Berlin benötigten Kräfte dort arbeiten, der Hauptsitz und die Leitung des Bundeskriminalamtes aber in Wiesbaden verbleiben.
Ich sage das deshalb so klar, weil es neben den bereits genannten Gründen noch zumindest einen weiteren wichtigen Aspekt gibt. Das Bundeskriminalamt hat in Wiesbaden nicht nur hervorragende Arbeit geleistet, der Standort sich nicht nur über viele Jahrzehnte bewährt – nein, es ist in den vergangenen 50 Jahren auch viel Geld in Liegenschaften und in Infrastruktur geflossen. Zuletzt wurden dem Bundeskriminalamt nach dem Teilabzug der amerikanischen Streitkräfte umfangreiche neue Räumlichkeiten auf den Konversionsflächen zur Verfügung gestellt, die verbesserte Arbeitsbedingungen ermöglichen. Dem steht gegenüber:Der Bundesminister plant den Umzug, die Landespolitik in Berlin – das ist natürlich auch ganz verständlich – ist über alle Parteigrenzen hinweg begeistert, die Ankommenden werden quasi herbeigesehnt; aber über ein Grundstück, das das Ganze aufnehmen soll, hat man sich noch keine Gedanken gemacht. Ja mehr noch, man streitet in Berlin sogar schon über den möglichen Standort.