In einem letzten Teil möchte ich ein paar Dinge zurechtrücken. Wir werden die Angelegenheit sicher noch vertieft diskutieren. Ich weiß nicht, wer die „Frankfurter
Rundschau“ mit der Überschrift „202 städtischen Gesellschaften droht die Privatisierung“ zitiert hat. Mit Verlaub, das ist kompletter Blödsinn. Das ergibt sich weder aus diesem Gesetz, noch ist mir irgendeine Aussage meinerseits bekannt, dass es intendiert oder zwingend sei.
Es ist schlicht alles falsch. Jetzt sage ich noch einmal: Lesen Sie doch wenigstens, was dort steht. Der erste Punkt ist erwähnt worden, aber er ist mir wichtig. Dieses Gesetz enthält eine umfassende Bestandsgarantie für die Gesellschaften, die bereits da sind. Wer auf die Idee kommen kann,es bestehe ein Zwang,bestehende Gesellschaften zu privatisieren, der hat entweder keine Kenntnis oder geht bewusst an dem Text vorbei.
Das Zweite, worauf zu achten ist: Werden neue Tätigkeiten aufgenommen, die begrifflich nicht dem Bestandsschutz unterliegen, dann ist das für sich gesehen nicht verboten, sondern dann muss die Kommune nachweisen, dass sie es mindestens so gut macht wie ein Privater oder andere zwingende Gründe gegeben sind. Die kann es ja geben.Was ist dagegen einzuwenden?
Zum Stichwort Daseinsvorsorge. Hier wird das Pferd sozusagen totgeritten. In den meisten Bundesländern ist der Begriff der Daseinsvorsorge in der Gemeindeordnung nicht geschützt. Das ist nichts Neues. Ich räume ein, dass man über diesen Punkt miteinander sprechen und sich austauschen muss.Wir sind in der Anhörung.Aber ich will auch deutlich machen, nach der Definition des Begriffs des Wirtschaftens in diesem Entwurf sind weite Teile der Daseinsvorsorge in gar keiner Weise eingeschränkt. Die Daseinsvorsorge, um die es dabei geht, nämlich die kommunalen Felder, wie z. B. die Sozial- und Jugendhilfe, die Kultur, die Bildung, der Sport, der Hausmüll, das Wasser, die Straßenreinigung, sind im Sinne dieses Gesetzes keine wirtschaftliche Betätigung. Das ist Daseinsvorsorge. Man kann darüber streiten, ob wir noch vorschreiben sollen, dass die Daseinsvorsorge generell und darin besonders garantiert ist. Dabei bin ich vergleichsweise offen. Es geht aber nicht, sich hierhin zustellen und zu behaupten, die Daseinsvorsorge sei abgeräumt worden.Das steht nicht in dem Gesetzentwurf.Ich halte es schon für notwendig,dass wir das hier klarstellen.
Zusammenfassend: Es muss darum gehen, den Kommunen ihren existenziell notwendigen Handlungsrahmen zu gewährleisten, ihnen eine Garantie für ihre kommunale Entwicklung zu geben und das in ein vernünftiges Verhältnis dazu zu bringen, dass wir die Wirtschaft nicht unnötigerweise durch Wettbewerbsverzerrungen beeinträchtigen, weil unter dem Strich dann alle dabei verlieren.
Der Landtag stellt fest, dass im Rahmen der Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts gewährleistet werden muss, dass die Mitglieder der kommunalen Gebietskörperschaften in transparenter und ausreichender Weise über die wirtschaftliche Betätigung der jeweiligen Kommune informiert werden.
Darüber sind wir uns völlig einig. Genau das ist ein wesentliches Anliegen des derzeit in der Anhörung befindlichen Kabinettsentwurfes. Meine Damen und Herren, deshalb bleibt es dabei: Man kann diese Themen nicht ignorieren, sondern man muss eine vernünftige Lösung finden. Wir sind auf dem Weg dazu. Diese Landesregierung
Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich nur noch einmal zu Wort gemeldet, weil der Staatsminister hier etwas gesagt hat, was so nicht stehen bleiben kann. Sie haben eben von vertiefter Sachkenntnis gesprochen. Ich spreche jetzt davon, dass man, wenn man hier ernsthaft eine Debatte führt, vielleicht demjenigen, der redet, auch das eine oder andere Mal zuhört. Dann müsste man die Debatte nicht ein zweites Mal führen.
Sie haben hier gesagt, wir seien überhaupt nicht bereit, in diesem Themenkomplex etwas zu tun.Dann haben Sie sowohl in der Anhörung im Innenausschuss als auch hier in der Debatte nicht richtig gelauscht. Ich halte es für zwingend erforderlich, dass wir etwas bei den Beteiligungsberichten tun. Sie haben die Schattenhaushalte angesprochen. Der ganz normale Kommunalpolitiker in einem Stadtparlament oder in einem Kreistag weiß überhaupt nicht mehr, an welchen Firmen die Kommunen beteiligt sind, zumal wenn sie über ihre kommunalen Unternehmen noch an anderen Unternehmen beteiligt sind. Von daher ist das eine wichtige und richtige Sache, die die Kommunalparlamente überhaupt erst einmal in die Lage versetzt,Transparenz herzustellen.
Das ist vollkommen richtig. – Herr Boddenberg, keine Aufregung. Das haben wir schon beim Vorschlag der FDP gesagt. Richtig, abhaken, das machen wir.
Es wurde ein zweiter Punkt angesprochen. Da sollte man auch zuhören: der Themenkomplex der überörtlichen Prüfung der privaten und kommunalen Betriebe. Da besteht überhaupt kein Dissens. Wir haben damals gesagt, das sei im Prinzip eine richtige Sache. Wir haben alle gemeinsam die überörtliche Rechnungsprüfung beschlossen, wenn ich mich recht erinnere. Man müsste aber noch einmal ganz vertieft prüfen, wie man den Zugang der überörtlichen Rechnungsprüfung in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Mehrheitseigentümer oder Eigentümer Private sind, rechtlich gewähren kann. Das Gleiche gilt für Aktiengesellschaften. Man müsste erst einmal prüfen, wie das in den Gesetzesrahmen passt. Ich habe im Prinzip nichts dagegen. Das halte ich für eine Sache, die man machen kann, wenn es rechtmäßig ist. Das ist überhaupt keine Frage.
Der dritte Punkt,zu dem ich sowohl im Ausschuss als auch vorhin gesprochen habe,betrifft eine Sache,die man überlegen muss. Sie sagen, Sie wollen bei der Haushaltsführung viele Dinge ändern. Ich halte es für vollkommen richtig, neue Steuerungsmodelle einzuführen, die Kameralistik abzulösen, die Doppik einzuführen. Dass man die Änderungen in den Gesetzesvorschriften nun einbringt,
ist vollkommen richtig. Man muss im Detail darüber diskutieren, ob man die eine oder die andere Variante wählt. Das war aber doch, wenn ich es richtig sehe, überhaupt nicht die Frage,die wir heute hier diskutieren,sondern wir haben heute auf Antrag der SPD-Fraktion über die Betätigung der Kommunen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung diskutiert. Deswegen sind wir darauf nicht vertieft eingegangen.
Ich kann das nur so werten, dass Sie das in die Debatte als Ablenkungsmanöver eingebracht haben, um vom Kern der Debatte abzulenken. Herr Staatsminister, das haben wir doch im Innenausschuss hoch und herunter diskutiert. Wir haben doch wer weiß wie viele Verbände eingeladen und angehört. Nehmen Sie die Stellungnahme des Landkreistages,nehmen Sie die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, oder nehmen Sie die Stellungnahme des Deutschen Städtetages. Alle haben Ihnen gesagt, es gebe keinen Regelungsbedarf in dieser Form. Alle haben Ihnen gesagt, Sie überregulieren hier etwas.
Es gibt in der Tat das eine oder andere Problem. Das kann man aber unterhalb von gesetzlichen Vorschriften lösen. Das können Sie als Minister mit Erlassen und anderem regeln. Dafür brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Das war sozusagen die Tendenz der Anhörung. Dann stellen Sie sich hierhin und sagen: „Im Zusammenhang mit Kommunalfreundlichkeit brauchen wir von Ihnen keine Nachhilfe.“ Wenn Sie so kommunalfreundlich sind, dann müssten der Landkreistag, der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund jubeln. Aber alle sind gegen den Gesetzentwurf, den Sie vorlegen. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))
Meine Damen, meine Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Es ist vorgesehen, den Antrag der SPD betreffend unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch Veränderungen des Gemeindewirtschaftsrechts, Drucks. 16/2224, an den Innenausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, zu überweisen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Absage der Finanzminister des Bundes und der Länder zu den Steuerreformmodellen der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag – Drucks. 16/1999 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend unverantwortliche Vorschläge zur Vergrößerung der Steuerausfälle durch die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag – Drucks. 16/2057 –
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend neue Steuerkonzepte für den Aufschwung – Drucks. 16/2073 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend neues und einfacheres Einkommensteuergesetz für mehr Transparenz und höheres Wachstum – Drucks. 16/2099 –
Als erster Redner hat Abg. Norbert Schmitt von der SPDFraktion das Wort. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Kartenhaus der Bierdeckelsteuerreform ist zusammengebrochen.
Lachen Sie nicht zu früh. – Die Konferenz der Finanzminister von Bund und Ländern – die Hessische Landesregierung war dort auch vertreten – hat einstimmig ein deutliches Fazit zu den vorliegenden Plänen einer radikalen Steuerreform gezogen: Sie sind sozial ungerecht, die Verteilungsgerechtigkeit ist nicht gewährleistet, und sie sind schlicht unbezahlbar.
Meine Damen und Herren, nach diesem einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz, der von Hessens Stimme mitgetragen ist, haben wir in der Steuerdebatte endlich Fakten statt Märchen.
Durch den Bericht „Grundlegende Reform des Steuerrechts – Bewertung der verschiedenen Steuerreformkonzeptionen – Bericht der Abteilungsleiter Steuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder“, der am 26. Februar einstimmig von den Finanzministern zur Kenntnis genommen wurde, wird deutlich – ich zitiere sinngemäß –, dass Steuerpflichtige mit geringen Einkünften und hohen Abzügen, z. B. Pendler, Feiertags- und Nachtarbeiter, tendenziell die Verlierer einer radikalen Steuerreform wären. Tendenzielle Gewinner wären hingegen Steuerpflichtige mit hohen Einkommen und wenigen Abzügen, z. B. leitende Angestellte.
Das können Sie auf Seite 85 des Berichts nachlesen. Weiter heißt es dann, dass die an eine große Steuerreform zu stellenden Anforderungen von keinem der untersuchten Modelle vollständig erfüllt werden.
Herr Kollege Milde, ich will Ihren Zwischenruf aufgreifen. Das Gleiche gilt für das neu vorgelegte Steuerpaket von CDU und CSU.Von wegen, dass man dann eine Steuerreform auf dem Bierdeckel machen könnte. Nach dem, was Sie vorgelegt haben, wird dazu ein Tischtuch nicht reichen. Am besten würden Sie ein Tischtuch von einer Bierzeltgarnitur nehmen,
wenn das überhaupt ausreichen würde. Ich hoffe, das ist unstreitig: Die Union sieht 30 Ausnahmen vor. Das Steuerrecht würde also auch danach kompliziert bleiben.
Herr Kollege Milde, wer danach noch sagt, man solle eine Steuerreform auf einem Bierdeckel machen können, der muss schon einige Striche auf dem Bierdeckel haben, damit er so etwas behaupten kann.