Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs beendet.
Es ist vereinbart,dass er zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Innenausschuss, beteiligt, überwiesen wird. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes – Drucks. 16/2192 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat zum Ziel, die seit der letzten Novellierung des Heilberufsgesetzes im Jahr 2002 eingetretene Entwicklung auf den Sektoren des EU-Rechts und des Bundesrechts sowie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Einführung einer neuen Bezeichnung für das Gebiet Allgemeinmedizin und die dazugehörigen Folgeregelungen. Hintergrund für die vorgesehene Einführung der neuen Gebietsbezeichnung ist eine Einigung des Bundes und der Länder mit der EUKommission zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Diplominhaber aus EU-Ländern mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Praktische Ärztin“ oder „Praktischer Arzt“ dürfen nun die Bezeichnung „Fachärztin für Allgemeinmedizin“ oder „Facharzt für Allgemeinmedizin“ führen.
Ich darf in dem Zusammenhang auch daran erinnern,dass bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Heilberufsgesetzes am 26. September 2002, der die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/19/EG und dabei insbesondere die Auswirkungen auf die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin zum Gegenstand hatte, auf die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission hingewiesen wurde.
Als Folge der Einigung, die nun erreicht werden konnte, wurde eine Änderung des Heilberufsgesetzes erforderlich, die auch Übergangsregelungen umfasst. Die Verpflichtung zur Änderung des Heilberufsgesetzes in diesem Bereich betrifft alle Bundesländer.
Antragsteller, die die Voraussetzungen der EU-Richtlinie erfüllen, erhalten im Vorgriff auf die Gesetzesänderung schon jetzt die Erlaubnis zum Führen dieser Bezeichnung. Weitere Änderungen im Heilberufsgesetz, die andere Ge
biete der ärztlichen Weiterbildung betreffen, tragen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Führung der Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“ Rechnung. Aber sie betreffen auch die künftige Zuständigkeit der Landesärztekammer Hessen. – Ich möchte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in den Beratungen der Ausschüsse bitten.
Er soll nach der ersten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. Widerspricht dem jemand? – Dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen – Drucks. 16/2234 zu Drucks. 16/2050 neu –
Dieser Gesetzentwurf ist die Grundlage unserer Beschlussfassung, da ihn der Haushaltsausschuss zur zweiten Lesung unverändert an uns zurücküberwiesen hat. Damit können wir in die Beratung eintreten. Es ist keine Aussprache gewünscht. Damit kommen wir zur Beschlussfassung in zweiter Lesung.
Leute, ihr müsst geduldiger sein. – Dazu ist eine Berichterstattung notwendig. Berichterstatter ist Herr Abg. Hoff. – Dr. Jung übernimmt die Berichterstattung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich übernehme gern die Aufgabe, für den Kollegen Hoff den Bericht zu erstatten.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 32. Plenarsitzung am 23. März 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Mai 2004 beraten und ist einstimmig zu der von mir wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Jung. – Dann stimmen wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden und wird zum Gesetz erhoben.
Bericht des Landesschuldenausschusses nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 (GVBl. S 93); hier: 52. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2002 nach § 6 Abs. 2 des Hessischen Schuldengesetzes – Drucks. 16/2143 –
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen. Es ist vereinbart worden, ihn an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Widerspricht dem jemand? – Dann verfahren wir so.
Jetzt müsste ich eigentlich die Tagesordnungspunkte 7, 11, 16 und 19 aufrufen. Das schaffen wir bis zur Vereidigung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs aber nicht mehr.
Antrag der Abg. Eckhardt, Faeser, Habermann, Hartmann, Hofmann, Hofmeyer, Pighetti, Rudolph, Schaub, Siebel, Tesch, Waschke (SPD) und Fraktion betreffend Schaffung einer Härtefallkommission in Hessen – Drucks. 16/2015 –
Fünf Minuten Redezeit pro Fraktion sind vereinbart. Das Wort hat Frau Kollegin Waschke für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kolleginnen, meine Damen und Herren! Während der Sitzung des Petitionsausschusses in der vergangenen Woche ist mir noch einmal klar geworden,wie wichtig und richtig unser Antrag auf Einrichtung einer Härtefallkommission in Hessen ist.
„Gesetze können nicht so formuliert werden, dass sie Härtefälle ausschließen.“ Das ist ein Zitat aus dem Bericht der Süssmuth-Kommission. Das ist vielen von uns in der besagten Sitzung klar geworden. Wie kam es dazu? Eine Kollegin hat eine Petition zur Berücksichtigung angemeldet – die erste zur Berücksichtigung angemeldete Petition in dieser Legislaturperiode.Während der Diskussion haben wir mehrfach nach unseren humanitären Spielräumen gefragt. Weder die Frau Staatssekretärin noch sonst jemand konnte diese Frage beantworten, denn wir haben keine Spielräume.
Aus humanitären Gründen muss es aber eine Möglichkeit geben, Menschen in extremen Notsituationen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu geben. Auch bei den Vermittlungsgesprächen über das Zuwanderungsgesetz war der Vorschlag, eine Härtefallkommission einzurichten, im Gegensatz zu anderen Überlegungen unstrittig. CDU-Ministerpräsident Müller aus dem Saarland hat sich hierfür stark gemacht, und auch der Innenminister von BadenWürttemberg,Thomas Schäuble, befürwortet die Einrichtung einer Härtefallkommission. In anderen Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin – arbeiten solche Kommissionen bereits sehr erfolgreich. Mit unseren Forderungen befinden wir uns in guter Gesellschaft mit den Kirchen in Hessen, den Flüchtlingsorganisationen, den Wohlfahrtsverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte und vielen anderen.
Im Unterschied zum Petitionsausschuss setzt sich die Härtefallkommission aus Personen zusammen, die über langjährige Erfahrungen im Bereich der Flüchtlings- und Ausländerarbeit verfügen. Auch die Mitglieder des Petitionsausschusses sollten nach unseren Vorstellungen die Härtefallkommission anrufen können, um sich in humanitären Fragen fachlich beraten zu lassen. Das Recht der Abgeordneten, eine eigene Entscheidung zu treffen, wird nicht beschnitten, da die Äußerungen der Härtefallkommission nur einen empfehlenden Charakter haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Verfahren im Petitionsausschuss auf diese Weise verkürzen ließen.
Wie sieht im Moment die Wirklichkeit aus? Wir Abgeordneten bearbeiten die uns vorliegenden Petitionen, telefonieren herum, versuchen, uns durch ein Wirrwarr von Gesetzen zu lesen, sprechen mit den Mitarbeitern des Petitionsreferates, stellen eine Petition zur Beratung – und entscheiden dann in manchen Fällen doch noch nicht. So gesehen ist die Härtefallkommission keine Konkurrenz zum Petitionsausschuss, sondern eine notwendige Ergänzung.
Wir würden mit der Einrichtung einer Härtefallkommission für die gebotene Einzelfallgerechtigkeit sorgen. Es gibt Fälle, die können durch gesetzliche Vorgaben nicht erfasst werden. Ich will Ihnen hierzu ein Beispiel nennen. Es geht dabei um Folter. Folter ist kein Asyl begründender Aspekt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass jemand aufgrund politischer Verfolgung gefoltert worden ist. Ein klassisches Beispiel in diesem Bereich sind Frauen, deren Männer politisch verfolgt werden. Wenn diese Frauen gefoltert werden, werden sie nicht als Flüchtlinge anerkannt, weil sie nicht nachweisen können, dass sie selbst politisch verfolgt werden. Das ist ein klassischer Fall, der klarmacht, dass Menschen immer wieder durch gesetzliche Raster fallen.
Es ist meine feste Überzeugung – ich sage das ausdrücklich auch als Christin –: Wir müssen Menschen in sehr schwierigen Lebenssituationen einen dauerhaften Schutz in unserem Land gewähren. Wenn geltende Gesetze Schutzlücken aufweisen, müssen wir Möglichkeiten finden, um Menschen in besonderen Härtesituationen helfen zu können.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Einrichtung einer Härtefallkommission in Hessen. Ich bitte Sie dabei um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Härtefallkommission ablehnen.