das ist doch für niemanden vernünftig; wir müssen rasch zu einem Ergebnis kommen –, würden noch länger. Das kann doch niemand mit Sinn und Verstand tatsächlich wünschen.
Meine letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang. Herr Kollege Bökel, ich teile die Auffassung der früheren Landesregierung uneingeschränkt. Ich sehe keine veränderte Position.
Zum Schluss. Lieber Herr Frömmrich, es grenzt schon an Verwegenheit, was Sie hier vorgetragen haben.
In der Innenministerkonferenz wird seit vielen Jahren die Frage diskutiert – das ist dann kein Einzelfall mehr, das ist nicht die individuelle Härte, sondern eine Menge von Fällen –: Wie können wir mit Menschen umgehen, die kein Aufenthaltsrecht haben,aber schon lange hier sind? – Das ist jenseits von Parteien eine schwierige Frage. In Berlin wird diese Frage seit Monaten ernsthaft erörtert, mit Kompromissbereitschaft auf allen Seiten. Ich lasse Ihnen hier nicht durchgehen, dass Sie vor Ihrem Länderrat und zur Befriedigung der grünen Seele, zum Ärger von Otto Schily und dem Bundeskanzler, mit großem Aplomb aussteigen und hier moralinsauer, tränenreich sagen: Leider wird in Berlin verhindert, dass etwas Großes dabei herauskommt.
dann verhandeln Sie dort, wo das Gesetz gemacht wird. An unserer Bereitschaft wird es nicht mangeln.Wenn wir dann die Einsicht zusammenbringen, dass wir bei einer Neuregelung auf Bundesebene versuchen, das vernünftig zu regeln, und Sicherheitslücken gemeinsam schließen, dann kommen wir in Deutschland weiter voran. Mit der erstrebten Härtefallkommission werden wir es nicht tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hat mich gedrängt, zu dem einen oder anderen Beitrag hier noch etwas zu sagen, besonders zu der Feststellung des Kollegen Beuth: Das Recht in Deutschland ist, wie es ist. – Herr Kollege Beuth, mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich Ihnen gern einen Bericht aus der „Frankfurter Rundschau“ vorlesen.
Es geht um zwei Gerichtsurteile,die in Deutschland zu ein und demselben Sachverhalt gefällt worden sind, nämlich zur Genitalverstümmelung. Ich zitiere:
Im Juli etwa befand das Verwaltungsgericht Frankfurt, zwar drohe in Sierra Leone mindestens 80 % der Frauen Genitalverstümmelung. Trotzdem schickte der Richter die Klägerin zurück. Von aus
grenzender Verfolgung könne bei der Zwangsbeschneidung nämlich keine Rede sein, weil sie gerade den Zweck verfolge, das betreffende Mädchen in den Kreis der Frauen der Gemeinschaft als vollwertiges Mitglied aufzunehmen.
Ganz anders das Verwaltungsgericht Aachen im August: Zwangsbeschneidung sei sehr wohl politische Verfolgung; denn sie ziele darauf, die sich weigernden Betroffenen in ihrer politischen Überzeugung zu treffen. Sie sollten diesen Traditionen unterworfen werden und unter Missachtung ihres Selbstbestimmungsrechts zu verstümmelten Objekten gemacht werden.
(Frank Gotthardt (CDU): Also hat der Abg. Beuth doch Recht mit seiner Aussage: Das Recht ist so, wie es ist!)
Meine Damen und Herren, das sind zwei Urteile von deutschen Gerichten zu ein und demselben Sachverhalt.
Jetzt frage ich Sie allen Ernstes: Ist es gerecht, dass das Schicksal von Frauen davon abhängig ist, vor welchem Gericht sie landen? – Genau für solche Schutzlücken brauchen wir eine Härtefallkommission.
Der zweite Punkt ist der Hinweis darauf, dass wir einen Petitionsausschuss haben und dass eine untergeordnete Kommission dem Petitionsausschuss niemals gleichgesetzt werden dürfe.
Meine Damen und Herren, das verlangen wir auch nicht. Aber was spricht bitte dagegen, wenn sich gewählte Abgeordnete von einer Härtefallkommission, in der Fachleute sitzen, beraten lassen?
Unsere Entscheidung ist frei, aber eine Beratung wäre in dem einen oder anderen Fall ganz vernünftig.
Was ich noch sagen wollte, weil Sie den Hinweis auf unsere rot-grüne Regierung vor einigen Jahren gegeben haben:
In der Arbeit,die die Ausländerbehörden damals geleistet haben,gab es humanitäre Spielräume.Sie wurden von den Ausländerbehörden ausgenutzt. Da hatten wir keinen Bedarf an einer Härtefallkommission.
Heute hat sich das geändert. Im Vorlauf der Gespräche, die ich für diesen Antrag geführt habe, habe ich unisono aus allen Richtungen gehört, dass sich die Zeiten in Hessen geändert haben. Meine Damen und Herrn, das merken wir auch im Petitionsausschuss. Im Petitionsausschuss ist deutlich zu merken, dass die CDU hier mit einer absoluten Mehrheit regiert und ihre ideologischen Gedanken durchziehen will.
(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wir sind nach wie vor unabhängig! – Frank Gotthardt (CDU): Abenteuerlich!)
Damit haben wir zu kämpfen. Es tut mir Leid, dass Sie diese Möglichkeit nicht im Interesse der Menschen geben,
die sich in Hessen an den Petitionsausschuss bzw. die Landesregierung wenden, damit wir da eine Lücke im humanitären Schutz schließen können.
(Zurufe von der CDU: Ungeheuerlich! – Frank Gotthardt (CDU): Das können Sie im Petitionsausschuss machen! Dafür ist er da!)
Denn in anderen Ländern funktioniert das auch. Das hat überhaupt nichts mit dem Petitionsausschuss zu tun. Es geht darum, Lücken im humanitären Schutz zu schließen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie das unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir machen trotzdem nur bis 15 Uhr Mittagspause, damit das klar ist. – Das Wort hat Herr Beuth.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze. Ich weiß, hier vorne sind Stühle für ein wichtiges Ereignis aufgebaut, das gleich ansteht.
Frau Kollegin Waschke, das lasse ich Ihnen hier aber nicht durchgehen. Wir haben in den vergangenen fünf Jahren im Petitionsausschuss, den Sie jetzt seit einem Jahr begleiten, in dem aber schon viele, viele Kollegen waren, vernünftig und kollegial zusammengearbeitet. Das, was Sie hier aufbauen wollen, ist seit einigen Monaten absehbar. Das existiert nicht. Es stimmt nicht. Alle Regelungen, die in der Vergangenheit gegolten haben, gelten auch weiterhin. Ich habe Ihnen in der Debatte über den Petitionsbericht und eben gesagt, dass wir sehr weit gehende Schutzregelungen für die Ausländerinnen und Ausländer haben, die sich an den Petitionsausschuss wenden, sodass sie nicht von Abschiebung usw. bedroht sind.All das gilt weiter. Das, was Sie hier vortragen, was Sie hier aufbauen wollen, dass in irgendeiner Form mit anderer Härte vorgegangen wird, ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit. Das muss ich hier sagen. – Danke.
Es geht auch ganz schnell. – Ich bin wegen einer Ausführung des Ministers und von Ihnen, Herr Kollege Beuth, nach vorne gekommen. In der Debatte bestreitet keiner, dass im Petitionsausschuss an vielen Punkten sehr konzentriert und sehr gut zusammengearbeitet wird. Das bestreitet kein Mensch.
Sie wissen ganz genau, dass wir immer – das haben wir alle, das haben Sie, das habe ich, das haben alle Mitglieder des Petitionsausschusses – schwierige Fälle haben, die sozusagen an der Grenze liegen. Frau Waschke hat versucht, es Ihnen noch einmal deutlich zu sagen: Was hindert uns
daran, eine Härtefallkommission zur Beratung der Ausschussmitglieder und dieses Ausschusses zu haben?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nicola Beer (FDP): Was hindert Sie daran, das im Petitionsausschuss zu sagen?)