Nein. – Ein weiterer Punkt. Warum geht das in anderen Bundesländern mit dem gleichen Rechtsrahmen, dem Ausländergesetz, unter dem auch wir arbeiten? Warum soll das im Lande Hessen nicht gehen? Das haben Sie hier mit keinem Wort erklärt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU) – Nicola Beer (FDP): Weil Sie es im Petitionsausschuss genauso gut beraten können! Sie brauchen nicht noch ein Gremium!)
Da verstehe ich die fachliche Debatte nicht. Ich glaube, dass wir uns eigentlich in vielen Punkten in den Härtefällen auch einig wären. Wenn Sie hier vorne ehrlich argumentieren würden, würden Sie das auch so sagen.
Ein anderer Punkt. Herr Minister, es reizt mich nun wirklich, wenn Sie hier auf Berlin abheben und sagen, dass die GRÜNEN vor dem Länderrat ausgestiegen seien. Ich finde, das ist eine Frechheit.
Sie sind im Vermittlungsverfahren. Sie haben die Latte beim Zuwanderungsgesetz von Sitzung zu Sitzung höher gelegt.
Dann die Chuzpe zu haben, hier zu sagen, dass wir nicht an der Schaffung eines neuen Zuwanderungsgesetzes beteiligt sein wollen, ist wirklich der Hammer. Die Kompromissbereitschaft der GRÜNEN in dieser Frage ist wirklich ausgereizt.
Es gibt einen Punkt,an dem man sich fragen muss,ob man ein nach vorn gewandtes neues Zuwanderungsgesetz macht oder ob man das, was zurzeit existiert, verschärft. Wir sind eher dafür,dass wir ein nach vorn gewandtes modernes Zuwanderungsgesetz machen. Sie verhindern zurzeit, dass das in Deutschland umgesetzt wird.
Wir überweisen diesen Antrag vereinbarungsgemäß an den Innenausschuss. – Wenn dem keiner widerspricht, ist das so beschlossen.
Hinweis auf den bereits geleisteten Eid von zwei richterlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 und 2 StGHG
Meine sehr geehrten Damen und Herren,zunächst einmal darf ich ganz herzlich die Mitglieder des Staatsgerichtshofs unter Leitung des Präsidenten Dr. Paul begrüßen. Herzlich willkommen im Hessischen Landtag.
Meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem heute Morgen der Wahlausschuss getagt hat, ist zunächst festzuhalten, dass Herr Dr. Wilhelm Nassauer zum richterlichen Mitglied wieder gewählt und Frau Karin Wolski zum richterlichen Mitglied gewählt wurde. Herr Dr. Nassauer und Frau Wolski, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch des Hauses zu dieser Wahl.
Sie sind hier erschienen, um vereidigt zu werden bzw. auf den bereits geleisteten Eid hingewiesen zu werden. Dies wird von Herrn Präsidenten Dr. Paul nachher vorgenommen.
Vorab will ich auf Folgendes hinweisen. Nach § 6 Abs. 5 des Staatsgerichtshofsgesetzes kann niemand gleichzeitig richterliches und nicht richterliches Mitglied sein. Ist jemand sowohl aus einer Vorschlagsliste nach § 5 als auch aus einer Liste nach § 6 gewählt worden, so setzt die Wirksamkeit der Wahl den Verzicht auf eines der beiden Ämter voraus.
Frau Wolski, da Sie nunmehr als richterliches Mitglied gewählt wurden, frage ich Sie hiermit, ob Sie auf Ihr Amt als nicht richterliches Mitglied verzichten wollen.
Damit ist klar, dass Frau Wolski nun als richterliches Mitglied gewählt ist. Ich habe auch eine entsprechende schriftliche Erklärung vorliegen.
Meine Damen und Herren, nun darf ich Sie, Herr Präsident Dr. Paul, bitten, vorzutreten und als Präsident des Staatsgerichtshofs die wieder gewählten Mitglieder nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Staatsgerichtshofsgesetz auf den bereits geleisteten Eid hinzuweisen. Das ist in diesem Fall gegeben. Ich darf Sie bitten, aufzustehen.
Frau Karin Wolski, Sie sind als richterliches Mitglied in den Hessischen Staatsgerichtshof gewählt worden. Ich gratuliere Ihnen dazu herzlich.
Als Präsident des Staatsgerichtshofs habe ich Sie gemäß § 9 Staatsgerichtshofsgesetz zu vereidigen. In diesem Fall genügen der Hinweis auf den bereits geleisteten Eid und der Hinweis auf den Umstand, dass dieser Sie auch weiterhin bindet. Ihre erstmalige Vereidigung erfolgte am 5. Juni 2003 nach Ihrer Wahl zum nicht richterlichen Mitglied. Ich gratuliere Ihnen und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit.
Herr Dr. Wilhelm Nassauer, für Sie gilt Entsprechendes. Sie wurden wiederum als richterliches Mitglied in den Staatsgerichtshof gewählt. Ich gratuliere Ihnen dazu herzlich.
Ich habe Sie zu vereidigen. Auch hier kann ich es durch die Bezugnahme auf den bereits geleisteten Eid un den Hinweis auf den Umstand ersetzen, dass dieser Eid Sie auch weiterhin bindet. Sie haben Ihren Eid zuletzt am 8. Oktober 1997 geleistet, als Sie als Vertreter des Richters am Staatsgerichtshof, Herrn Dr. Wilhelm, vereidigt wurden. Das bindet Sie auch weiterhin. Ich gratuliere Ihnen und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit.
Herr Präsident, vielen Dank. – Damit ist der Staatsgerichtshof wieder komplett.Das gilt auch für die Ebene der Vertreter.
Wir wünschen dem Staatsgerichtshof weiterhin gute Verhandlungen,und zwar nicht nur für ihr Wohl,sondern zum Wohle Hessens, für das Land und alle Bürgerinnen und Bürger. Herzlichen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort.Noch eingegangen und auf ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz von Ehe und Familie für alle Menschen in Hessen, Drucks. 16/2271.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so.
Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Kollege Al-Wazir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Herr Kollege, Sie haben drei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beantragen, dass der Dringliche Antrag nach dem jetzt anstehenden Setzpunkt der SPD-Fraktion aufgerufen wird. Wir halten es für sehr dringend, dass die Landesregierung unverzüglich vor dem Landtag erklärt, wie es dazu kommen konnte, dass am 6. Mai 2004 ein Elternpaar in Usingen ohne dessen Kinder in die Türkei abgeschoben wurde. Frau Präsidentin, wir halten dies für dringlich, weil wir es nicht nur für einen Verstoß gegen die Europäische Menschrechtskonvention erachten, sondern auch für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, dass Behörden einfach hergehen und die Eltern losschicken, wenn eine Familie abgeschoben werden soll und sie die Kinder nicht erwischen.