Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP kann trotzdem nicht vollständig zufrieden sein, dafür war unser Änderungsantrag zu umfangreich.Uns fehlen vor allem die Gewährung der vollen Dienstherrneigenschaft für die TUD und ein eigenes Haushaltsrecht. Es sind einfach noch viel zu viele Vorschriften bezüglich der Landeshaushaltsordnung in diesem Gesetzentwurf enthalten, die die TUD einschränken werden. Dasselbe betrifft – das haben wir eben diskutiert – die Eigenverantwortung der Studentenwerke.

Gleiches gilt für die Frage der Finanzierung.Wir halten es, gelinde gesagt, für suboptimal, dass die Finanzierungszusagen,die man der Technischen Universität Darmstadt für die zusätzlich übernommenen Aufgaben macht, im Gesetzentwurf selbst nicht abgesichert werden. Hier werden wir uns auf die Verhandlungen im Rahmen der Haushaltsberatungen verlegen müssen.

Herr Kollege Siebel, ich sehe aber überhaupt nicht, wie dieser Punkt, gerade im Hinblick auf die 20 Millionen c, die im Gesetz erwähnt sind, die Beratung dieses Gesetzentwurfs aufhalten sollte.Wenn wir diesen Gesetzentwurf mit den darin enthaltenen 20 Millionen c Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungskosten annehmen, dann ist dies ein gesetzlicher Auftrag an das Ministerium, und dann ist das entsprechend im Haushaltsplan im Einzelplan 15 abzusichern. Da kann der Minister dann nicht mehr drum herum.

Von daher gilt es eher, wenn man in Ihrer Argumentationslinie bleibt, den Minister an dieser Stelle gesetzlich zu packen, damit er nachher auch durch Gesetz gestärkt beim Finanzminister sagen kann, er habe die 20 Millionen c zu bekommen. Herr Kollege Siebel, es ist unsere Aufgabe, dem Minister und vor allem auch dem Finanzminister auf die Finger zu schauen,dass diese Kosten nicht zulasten der Bauunterhaltungsmittel der anderen Hochschulen in unserem Land gehen.

(Michael Siebel (SPD): Sie hatten doch mit dem Finanzminister über die Kosten geplaudert!)

Die FDP wird bei diesen Punkten, die wir noch nicht abgesichert sehen, sicherlich nicht locker lassen. Wir haben einen Anfang, mit dem vorher diskutierten Tagesordnungspunkt zu den Studentenwerken, gemacht. Wir werden die eben skizzierten Ziele auch weiter mit entsprechenden Anträgen und Initiativen verfolgen.Wir möchten aber, dass dieses Gesetz jetzt schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird, damit wir Autonomiebereiche modellhaft an der Technischen Universität Darmstadt ausprobieren können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Wissenschaftsminister Corts.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Beer, Herr Siebel, ich bitte um Verständnis, dass ich mich nicht an Ihrer Diskussion beteiligen werde, wer was wann hätte machen können und sollen. Das gebietet

auch die Loyalität meiner Vorgängerin gegenüber. Wir beide sind uns einig, wie wir das machen.

Ich freue mich zunächst darüber, dass die FDP dabei ist, das Ganze mit einem gemeinsamen Antrag mit der CDU fortzuentwickeln.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kuschelopposition! – Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sind doch immer dabei!)

Ich möchte aber eines festhalten: Wenn wir in die dritte Lesung gehen – was ich akzeptiere, ich werde auch noch Anregungen geben, wenn Sie sie annehmen –, bitte ich doch darum, dass Sie die Grundidee beibehalten, nämlich das Stichwort Autonomie. Damit haben wir bundesweit ein unheimliches Renommee für Hessen gewonnen. Das ist auch einer der Gründe,warum alle vier Fraktionen mitmachen. Aus diesem Grund muss dieses Stichwort beibehalten bleiben.

Herr Siebel, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir dann Formulierungen finden – ich will dabei auch kreativ sein –, die nicht am Ende den Eindruck erwecken,dass das Stichwort Autonomie durch irgendwelche anderen Interessen überlagert wird und die Abhängigkeit von der Ministerialverwaltung durch eine andere ersetzt werden soll.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Interessen der Studierenden und des Personals müssen an Hochschulen sinnvoll vertreten sein!)

Ich bin offen für die dritte Lesung. Wir sollten aber kurzfristig versuchen, noch eine Einigung zu erzielen. Frau Sorge, ich hatte es gesagt, es war mein Wunsch, es ist ein gutes Zeichen, wenn alle vier Fraktionen dabei sind.

Der aufmerksame Zuhörer dieser kleinen Debatte wird festgestellt haben, dass eigentlich alle ziemlich einig sind. Es handelt sich nur um Nuancen, in denen wir unterschiedlicher Auffassung sind. Ich hoffe, dass wir uns darüber einigen werden. Dann haben wir ein gutes Gesetz.

Obwohl in der Bundesrepublik zurzeit viel über Autonomie diskutiert wird, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass sich keiner so weit wagt, wie wir jetzt gekommen sind.Frau Beer,Sie sagen immer,es müsste noch weiter gehen.

(Nicola Beer (FDP): Ich bin eben etwas forscher!)

Einige kopieren das, das wäre schön. Ich glaube aber, dass die anderen noch nicht so weit sind.

Herr Siebel, ein Stichwort wollte ich noch einmal aufnehmen, das Sie zur Fachhochschule und zur Modellfachhochschule gesagt haben. Ich stimme Ihnen durchaus zu, dass man darüber nachdenken könnte. Vielleicht ist das aber zurzeit auch zu kurz gesprungen. Wenn Sie sich den Bologna-Prozess vor Augen führen und die Möglichkeit, dass Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule und an der Universität absolviert werden können, sollte man vielleicht überlegen – das tue ich zurzeit –, ob man in Hessen nicht noch einen Schritt weiter geht und eine Modellhochschule kreiert, die sich in irgendeiner Form aus beiden zusammensetzt. Ich spreche weder von einer Fusion noch von einer Gesamthochschule. Darüber müssen wir aber nachdenken.

(Michael Siebel (SPD): Den Begriff Gesamthochschule finde ich gut!)

Darüber haben auch andere schon nachgedacht. Der Begriff Gesamthochschule ist leider negativ besetzt, das wis

sen Sie. Wenn man eine Fachhochschule alleine nimmt, würde man zu kurz springen. Lassen Sie uns bei dieser Frage in einen Diskussionsprozess einsteigen.

Ich freue mich also auf den Ausschuss. Vielleicht werden wir diese kleine Nuance noch so hindrehen, dass wir am Ende alle vier Fraktionen dabei haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist ein Antrag auf dritte Lesung gestellt worden. Das bedeutet,dass wir jetzt die zweite Lesung abschließen und den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überweisen. – Dem widerspricht niemand, dann ist dies so beschlossen.

Ich bin gebeten worden, Tagesordnungspunkt 8 noch einmal aufzurufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform – Drucks. 16/2723 –

Ich erteile dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, wie immer, haben sich die Geschäftsführer auf eine gute Regelung verständigt. Nachdem der Ältestenrat beschlossen hat, allein den Innenausschuss mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs zu befassen, haben wir uns jetzt darauf verständigt, dass der Innenausschuss federführend wird, der Rechtsausschuss, der Hauptausschuss – der insbesondere für Verwaltungsreform zuständig ist – und auch der Umweltausschuss beteiligt werden. Der Sozialpolitische Ausschuss soll nicht beteiligt werden. Die Anhörung soll gemeinsam durchgeführt werden. Der Innenausschuss tagt im Anschluss an die Plenarsitzung und wird einen entsprechenden Termin vorschlagen, an dem alle Ausschüsse gemeinsam tagen können.

(Reinhard Kahl (SPD): Auch an den Wirtschaftsausschuss!)

Wenn es notwendig ist, beteiligen wir auch den Wirtschaftsausschuss.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass der Vorschlag von Herrn Gotthardt von Herrn Kahl erweitert wurde. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann wird das so gemacht.

Es ist noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/2763, eingegangen. Dabei handelt es sich um einen Änderungsantrag zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der CDUFraktion betreffend Standort des Opel-Werks in Rüsselsheim, Drucks. 16/2762, und er wird mit diesem gemeinsam aufgerufen.

Meine Damen und Herren, als letzten Punkt der heutigen Tagesordnung rufe ich Tagesordnungspunkt 11 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität – Drucks. 16/2741 zu Drucks. 16/2638 und zu Drucks. 16/1897 neu –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Bevor wir in die Debatte eintreten, hat Frau Kollegin Zeimetz-Lorz das Wort zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte wie folgt:

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktion der FDP waren dem Innenausschuss, federführend, und dem Kulturpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 45. Plenarsitzung am 15. September 2004 zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. September 2004 beraten und dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in dritter Lesung zu empfehlen.

Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenenthaltung der SPD abgelehnt.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor waren Nr. 1, 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP und Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abg. Zeimetz-Lorz. – Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Dr. Jung für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen heute in dritter Lesung das so genannte Kopftuchgesetz im Hessischen Landtag beschließen. Deshalb möchte ich mich zunächst auf das beziehen, was wir bereits in der ersten und in der zweiten Lesung inhaltlich vorgetragen haben, und möchte dies nicht im Einzelnen wiederholen, sondern mich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren.

Wir wollen mit diesem Gesetz die Möglichkeit des Bundesverfassungsgerichts wahrnehmen, das Tragen des

islamischen Kopftuches für Lehrerinnen und Beamtinnen in Hessen zu verbieten.