Ganz bewusst soll die nicht im Rhein-Main-Gebiet angesiedelt werden, sondern in Limburg. Auch das kann man anders entscheiden. Todsicher gibt es da, quer über alle Reihen, völlig unterschiedliche Bewertungen, je nach Betroffenheit.
Deshalb rate ich uns: Nehmen wir einmal den Punkt der Aufgabenkritik weg. Dieses Stichwort kommt immer dann, wenn man so allgemein diskutiert. Ich sage immer: Macht doch bitte einmal eine Aufgabenkritik. Wir haben sie gemacht, und ich akzeptiere ausdrücklich, dass man dabei auch zu anderen Ergebnissen kommen kann.
Herr Kollege Hahn und alle anderen, letztlich lege ich schon Wert darauf – und ich weiß das auch richtig einzuordnen –: Wenn wir hier sozusagen einen Sammler einbringen, dann gibt es Schöneres. Wenn aber zweimal eine justizförmliche Prüfung stattgefunden hat, dann sage ich auch hier – damit das klar ist –: Ich akzeptiere nicht, wenn mir jemand drei Tage vor der zweiten Lesung drei Seiten vorlegt, von denen ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass sie zumindest diskussionswürdig sind. Mehr will ich nicht zu der Behauptung sagen, dieses Gesetz sei nicht ordentlich erarbeitet worden.
Wir können darüber diskutieren, ob man andere Beurteilungen vornimmt. Das ist alles in Ordnung. Ich erinnere mich aber noch an Diskussionen hier – unter der Verantwortung von Rot-Grün –, da ging es um die Frage, wie wir dieses Land regieren.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wenn wir so etwas vorgelegt hätten, hätten Sie als innenpolitischer Sprecher einen Veitstanz aufgeführt!)
Herr Kollege Frömmrich, Sie werden morgen von mir ein anderes – im weitesten Sinne – Verwaltungsreformgesetz vorgelegt bekommen, das Kommunalisierungsgesetz. Wir arbeiten Stück für Stück diese Bereiche ab.
Es kommt durch die Fraktion. Das ist richtig. – Wir ordnen die Gerichtsstrukturen mit diesem Gesetz neu. Ich will nur darauf hinweisen,dass Sie zwei Bereiche gar nicht angesprochen haben, die aus allgemeiner Sicht ganz vernünftig sind.
Ich will einmal das Stichwort Verbraucherschutz ansprechen. Wir machen in diesem Gesetz etwas, indem wir ein hessisches Labor, einen Landesbetrieb, einrichten. Was wird dort zusammengefasst? – Wir fassen dort das Staatliche Untersuchungsamt in Hessen, das Hessische Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz,das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie sowie die Aufgabe der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle zusammen. Meine Damen und Herren, das sind fünf Behörden. Wenn wir die unter einem Dach, mit einem Standard, möglichst auch mit einem IT-Bereich, zusammenführen, dann ist es doch vernünftig. Ich glaube, am Ende spart das den Menschen auch Geld.
Sie haben auch nicht erwähnt, dass wir – das ist doch vernünftig – beim Nationalpark etwas Neues machen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das haben wir immer gefordert! Damals haben Sie es abgelehnt!)
Herr Kollege Frömmrich, das weiß ich jetzt nicht. Aber Sie sollten jetzt fairerweise sagen: Das ist doch großartig, was hier steht. – Wir führen im Nationalpark sämtliche Fachbereiche der – ich sage es jetzt einmal untechnisch – unteren Naturschutzbehörden zusammen, nämlich die Forstbehörde, die Jagdbehörde, den Naturschutz, die Fischereibehörde. Das sind doch vernünftige Überlegungen, die in diesem Gesetz stehen. Herr Kollege, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dann bedanke ich mich dafür. Also bringen wir es zusammen.
Sie haben eine dritte Lesung beantragt. Ich kann mir schwer vorstellen, was als neues Argument hinzuzutreten geeignet sein könnte. Ich möchte Sie herzlich bitten. Man kann über Standortentscheidungen immer diskutieren. Aber nehmen Sie bitte auf: Dahinter steht ein Konzept. Das können Sie für falsch halten. Das Konzept beinhaltet Kompromisse, wie immer in Verwaltungsreformvorhaben und in Standortfragen.
In der Summe fügt es sich in ein größeres Werk der Verwaltungsstrukturreform in Hessen ein. In der Summe all dieser Verwaltungsstrukturreformgesetze wird die Verwaltung stärker. Sie wird schlagkräftiger und auf Sicht, nach meiner Überzeugung, für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande auch kostengünstiger.– Vielen Dank.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs vollzogen.
Antragsgemäß überweisen wir ihn zur Vorbereitung der dritten Lesung zurück an den federführenden Innenausschuss, beteiligt sind Rechtsausschuss, Hauptausschuss, Umweltausschuss und Wirtschaftsausschuss. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Das ist so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004) – Drucks. 16/3344 zu Drucks. 16/2829 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. Die Abstimmungsergebnisse zu den in Rede stehenden Einzelplänen sind Ihnen aufgelistet. Alle Einzelpläne wurden im Haushaltsausschuss mit Mehrheit angenommen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 50. Plenarsitzung am 23. November 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die Beschlussempfehlung an das Plenum abgegeben. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder erwarten die Menschen in der Adventszeit – auch der Kollege Lortz – die Geburt des Christuskindes. Herr Kollege, es ist eine fröhliche Zeit. Vor allem die Kinder schauen mit großen Augen auf die vielen bunten Lichter und freuen sich auf die Weihnachtsgeschenke.
Ein aktuell erschienenes Buch, das von Verehrung und Verachtung berichtet, beschreibt den Störenfried noch gar nicht einmal unsympathisch.
Mit Mittelscheitel und Seehundschnauzer, dem Siegelring und einer Armbanduhr wie einer Butterstulle sieht er aus, als pflege er eher Kontakt mit Boxpromotoren als mit Bankern.
Nur seine Pfeifen halten ihn bei Laune, die er pausenlos aus Lederbeuteln zieht, auskratzt, stopft oder mit frischen Filtern versieht und damit bräunlichgelbe Teerflecken an Händen und Hemden verursacht.
Eigentlich hat er es satt, den Kassenwart zu machen und sich bei jeder Gelegenheit von Koch vorschreiben zu lassen, was er zu tun hat.
Ja, meine Damen und Herren, natürlich heißt der Störenfried der vorweihnachtlichen Freude Karlheinz Weimar.
Allein seit dem Jahre 2002, also in den letzten drei Jahren, hat er uns, d. h. allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern, mit seinen Nachtragshaushalten in der Vorweihnachtszeit die gigantische Summe von 2.300 Millionen c an zusätzlichen Schulden aufgebürdet. Wahrscheinlich wird es in diesem Jahr wie auf dem Basar noch ein bisschen mehr, denn seit gestern Abend wissen wir, dass nochmals 144 Millionen c an weiteren Schulden hinzukommen sollen. Meine Damen und Herren, das ist an Dreistigkeit schon nicht mehr zu überbieten.
Mit einer Nonchalance ohne Beispiel wird Finanzpolitik durch die Additionsmaschine ersetzt. Das ist eine glatte Bankrotterklärung, und zwar in mehrfacher Hinsicht: finanziell und intellektuell.
Meine Damen und Herren, die Debatte über den Nachtragshaushalt ist nicht nur in diesem Jahr so unerquicklich.Wie in den vergangenen Jahren streiten wir zu einem
Zeitpunkt, an dem letztendlich nichts mehr zu entscheiden ist. Mit der dritten Lesung am Donnerstag wird der Kassensturz erreicht sein, und kein einziger Euro wird durch den Nachtragshaushalt tatsächlich bewegt. Alles läuft ritualisiert ab – völlig unabhängig davon, was hier im Landtag gesagt und entschieden wird.