Das, verehrte Frau Präsidentin, will ich auch Herrn Milde ins Stammbuch schreiben. Es gibt eine Alternative, die heißt Steuerabgeltung, und das wollen wir durchaus mit Ihnen beraten.Aber sagen Sie ja nicht, dass wir nicht aufstehen sollen, wenn wir diffamiert werden, wenn wir für die Freiheit des Einzelnen kämpfen. Das werden wir immer tun.
Das müssen Sie mit der Frau Präsidentin klären, wenn Sie es falsch finden, Herr Kollege. Aber ich habe jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, man kann das ja so oder so machen.Wir hatten in der Tat vereinbart,dass eine Kurzintervention zu einem Tagesordnungspunkt pro Fraktion nur einmal getätigt werden kann. Wollen wir das jetzt ändern, oder ist diese Information falsch? Man kann das so oder so machen, nur dann muss es für alle gelten, und man muss es wissen.Wir verhandeln jetzt also so,dass jede Fraktion beliebig viele Kurzinterventionen in Anspruch nehmen kann.
Herr Kollege, wir haben das eben noch einmal nachgeschaut. Es gibt keine Begrenzung auf die jeweilige Fraktion. Insofern ist es möglich, und so verfahren wir dann auch. Falls Sie eine Änderung haben wollen, können wir das beim nächsten Mal im Ältestenrat besprechen. Ich glaube, dafür müssen wir jetzt keine Unterbrechung machen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den zwei Minuten, die die Kurzintervention dauert, hätten wir das auch schon geklärt haben können.
Herr Kollege Milde, ich verstehe jetzt, warum Sie so milde mit dem Gesetz sind: weil Sie es nicht genau kennen. Es tut mir furchtbar Leid, denn es ist keinesfalls so, dass ein Verdacht Voraussetzung wäre. Ich verweise auf den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 10. März 2005 vom Bundesministerium der Finanzen, Ministerialrat Dr. Hans-Ulrich Misera, Vertreter des Unterabteilungsleiters IV A. Hier heißt es in Punkt 2.3 ausdrücklich:
Die Erforderlichkeit,die von der Finanzbehörde im Einzelfall im Wege einer Prognose zu beurteilen ist, setzt keinen begründeten Verdacht dafür voraus, dass steuerrechtliche Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Also ist genau das Gegenteil der Fall. Sie haben es falsch zitiert. Das ist verzeihlich, aber ich nehme an, dass Sie unter diesen Umständen jetzt unserer Position folgen werden.
Ebenso falsch ist bedauerlicherweise dargestellt worden, dass zunächst der Steuerbürger informiert werden muss. Das muss nicht sein, wie Herr Kollege Reif mir gerade bestätigt. Ich zitiere den Punkt 2.3:
Ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 kann im Einzelfall erfolgen, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern... erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht...
Wenn also ein Steuerbeamter der Meinung ist,das hat keinen Erfolg, dann macht er direkt das Auskunftsersuchen. Das war es dann.
In beiden Fällen haben wir bedauerlicherweise Recht. Diese Regelung ist bürgerfeindlich. Ich muss sagen, wer immer nach dem Motto handeln sollte, der Zweck heilige
Meine Damen und Herren, jetzt weiter im geordneten Verfahren.Als nächster Redner hat Herr Abg. Schmitt für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, das wir heute behandeln, wurde vom Bundesrat und Bundestag im Dezember 2003 praktisch einstimmig beschlossen. Nicht nur die Hessische Landesregierung hat im Bundesrat zugestimmt, nicht nur die Parteien und Fraktionen, die das heute verteidigen wie CDU, GRÜNE und SPD, sondern – man höre und staune, wer im Bundestag auch zugestimmt hat – auch die FDP hat damals im Bundestag zugestimmt und macht heute hier eine solche Diskussion auf.
Lächerlicher geht es nicht mehr. Ich unterstelle ja, Frau Wagner,dass Ihre Bundestagskollegen zumindest gewusst haben, zu welchem Gesetz sie die Hand heben, und sicherlich nicht, so wie das in Ihrem Antrag bezeichnet wird, das Bankgeheimnis abschaffen wollten. Ich gehe einmal davon aus, dass sie auch keinen Generalverdacht gegen die Steuerzahler aussprechen wollten. Ich denke, dass Ihre Kollegen von der Bundestagsfraktion der FDP auch keine Monsterdatenbank schaffen wollten, und den Untergang des Abendlandes, wie Sie es hier beschwören wollen, haben sie schon gar nicht einleiten wollen. Damit müssen Sie sich doch einmal auseinander setzen.
Natürlich stimmt es. Das können Sie im Protokoll nachlesen. Die FDP hat dem zugestimmt. Sie hauen hier kräftig auf die Sahne, die Sie selbst angerührt haben, die Sie selbst geschlagen haben.
Herr von Hunnius, Sie haben bei dem Gesetz vom Beamtentraum gesprochen. Sie praktizieren doch Beamtenschlaf. 14 Tage, bevor das Gesetz jetzt umgesetzt wird, am 1. April, nachdem Sie es 15 Monate verschlafen haben, führen Sie so eine Debatte. Da kann man wirklich von Schlaf sprechen und nicht von Traum.
Frau Wagner, Sie können noch so viele Zwischenrufe machen. Sie sind eine ausgewiesene Finanzfachfrau. Ich rate Ihnen, die Protokolle an dieser Stelle nachzulesen und damit das Stimmverhalten Ihrer Bundestagsfraktion wie auch die Äußerungen, die es dazu gegeben hat.
„Das Bankgeheimnis wird aufgehoben“, heißt es im FDPAntrag. Das Bankgeheimnis, Frau Wagner, erkläre ich Ih
nen gerne einmal. Es besteht zivilrechtlich zwischen der Bank und dem Kunden.Das ist auch geregelt.§ 30 der Abgabenordnung wurde durch das Steuerehrlichkeitsgesetz überhaupt nicht berührt. Das Bankgeheimnis wurde gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgehoben. Es hat nie so bestanden.Das Bankgeheimnis sieht eine Regelung zwischen Kunde und Bank vor und hat in der Vergangenheit nie dazu geführt, dass die Bank ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Finanzbehörden gehabt hätte. Das gab es bisher nicht, das ist aber überhaupt nicht berührt worden.
Die verbesserten Überprüfungsmöglichkeiten nach § 93 der Abgabenordnung standen im engen Zusammenhang mit dem Steueramnestiegesetz. Das war ein wichtiger Teil davon, sonst hätte es dieses Gesetzes gar nicht bedurft, und es hätte auch gar nicht den Namen verdient gehabt.
Frau Wagner, vor dieser Neuregelung muss sich überhaupt nur eine Minderheit fürchten, nämlich eine Minderheit unehrlicher Besserverdienender und Vermögender, die es mit der Versteuerung ihrer Kapitalerträge in der Vergangenheit nicht so genau genommen haben. Die FDP als Partei der Besserverdienenden – das haben wir ja erlebt und erleben es auch jetzt noch tagtäglich – jetzt auch noch als Sprachrohr der Steuerhinterziehung, das wäre bei Ihnen eine schlimme Entwicklung.
Herr von Hunnius redet von der Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte durch dieses Gesetz. Herr von Hunnius, ich will Ihnen das noch einmal sagen: Steuerbetrug zu bekämpfen bedeutet keine Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte, sondern Steuerbetrug hat etwas damit zu tun, dass man dem steuerehrlichen Bürger zeigt, als Gebot der Gerechtigkeit, dass sich gerade die Besserverdienenden vor der Veranstaltung Staat in diesem Land nicht drücken können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deswegen ist dieses Gesetz notwendig und darf auf keinen Fall ausgesetzt werden.
Wenn dieses Gesetz nicht kommen würde, hätten wir bei der Erhebung von Steuern auf Kapitalerträge ein erhebliches Vollzugsdefizit.
Dann wären die Finanzbehörden tatsächlich auf die Erklärungsbereitschaft und die Ehrlichkeit des Einzelnen angewiesen. Meine Damen und Herren, Herr Rentsch hat sich in die erste Reihe gerobbt.
Wir sollten uns mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen. Ich fand es bemerkenswert: Wir haben drei Sprecher von der FDP gehört, aber zu den Ausgangsbedingungen haben sie nichts gesagt, nämlich dass das Bundesverfassungsgericht die Grundlage gesetzt hat und den Gesetzgeber aufgefordert hat, dass es im Vollzug der Steuergesetze endlich zu einer Änderung kommt, damit der Steuerehrliche bei der Veranstaltung Staat nicht der Dumme ist. Ich finde es bemerkenswert an der Debatte,dass Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entweder nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder der Öffentlichkeit bewusst verschweigen. Ich will aus dem Urteil von vor einem Jahr nur zwei, drei Sätze zitieren: