Diese Mittelkürzungen sind bedrohlich, denn sie bedeuten allein für Hessen ein Minus von 70 Millionen c. Um eine Größenordnung zu nehmen, um das anschaulich darzustellen: Das ist in der Summe genau das Budget, das wir jedes Jahr für den NVV aufwenden.
Das wäre in der Tat das falsche Signal, leisten doch das Land und die Kommunen viel, um die Qualität des Busund des Schienenverkehrs im regionalen und lokalen Bereich dauerhaft qualitätsvoll aufrechtzuerhalten und zu sichern.
Dass diese Politik Erfolg hat, möchte ich beispielhaft an einer Entwicklung deutlich machen. Während der RMV im Jahre 1999 noch 580 Millionen Fahrgäste hatte, ist die
Zahl der Fahrgäste durch die besonderen Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität im Jahr 2003 auf sage und schreibe 630 Millionen gestiegen. Das ist für mich der wesentliche Ausweis der Qualitätsverbesserungen im ÖPNV in dieser Region.An diese Politik werden wir ungebremst festhalten.
Dazu gehören auch die Anstrengungen, die wir im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung, des Ausschreibungswettbewerbs für die ÖPNV-Leistungen vornehmen. Frau Pfaff, das, was Sie gesagt haben, ist schlicht und einfach falsch.
Bei den 10 % der Linienbündel, die ausgeschrieben wurden, haben wir Einnahmesteigerungen von insgesamt rund 6 Millionen c erzielt.Wenn Sie fragen: „Wer hat die Aufträge bekommen, wer hat denn bei den Ausschreibungen gewonnen?“, dann antworte ich Ihnen, es sind in erster Linie die privaten mittelständischen Betriebe. Das ist genau das Gegenteil dessen, was Sie hier behauptet haben. Es sind in zweiter Linie die kommunalen Betriebe mit verschiedenen Rechtsformen, zum Teil auch in Kombination mit privaten Trägern. In der Tat hat die Einrichtung verloren, nämlich die DB Regio mit ihren Bahnbussen, die es in der Vergangenheit nicht geschafft hat, sich auf den Wettbewerb einzustellen. Ganz im Gegenteil, sie hat interessanterweise 50 % ihrer Leistungen durch private Subunternehmer erbringen lassen. Genau diese Subunternehmer sind es, die sich mit der schmalen Kost, die sie von der DB Regio bekommen haben, auf den Wettbewerb einstellen und nun obsiegen konnten.
Ich will Ihnen das anhand der konkreten Situation im RMV belegen. Von den 16 Linienbündeln, die in zwölf Ausschreibungen angeboten worden sind, haben mittelständische Verkehrsunternehmen neun und kommunale Anbieter drei Linienbündel bekommen, und vier Linienbündel sind bei konzerngebundenen überregionalen Verkehrsunternehmen gelandet, wozu auch die DB Regio gehört. Das ist das Ergebnis.
Nun zur Frage der Förderung der Fahrzeuge.Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass wir eine neue Vereinbarung mit den Verkehrsverbünden geschlossen haben, die vorsieht, dass sie eine Abdeckung ihres Finanzbedarfs auf weitere fünf Jahre erhalten. Das sind immerhin Zahlungen in Höhe von über 500 Millionen c pro Jahr. Wir haben eine vertragliche Vereinbarung über insgesamt 2,6 Milliarden c erzielt. Diese Landesregierung ist in ihrer Politik konsequent und verlässlich, und die Verbünde können sich darauf verlassen, dass wir ihnen diese Mittel zuweisen, wenn der Bund zu seinen Zusagen steht.
Eine Konsequenz des Besteller- und Erstellerprinzips und damit der Auswirkung der Ausschreibung ist es, dass wir das nicht mehr fördern, was der jeweilige Anbieter als eigene Leistung einbringt. Das sind die Fahrzeuge. Deswegen haben wir die Subventionierung der Beschaffung von Fahrzeugen gestrichen und die Mittel den Verbünden zugewiesen, damit sie über das Bestellerentgelt denjenigen, die die Ausschreibung gewinnen, zukommen können.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass Sie das Geld über die Verbünde an die Besteller zukommen lassen.Würden Sie mir zustimmen, dass im konkreten Fall der U-Bahn in Frankfurt der Besteller die Firma Traffic und nicht der RMV ist und dass Sie, obwohl es Vorschläge von Traffic bzw. von der Frankfurter Verkehrsgesellschaft gab, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu finden,die allen Bestellern und Erstellern zur Verfügung gestanden hätte, die Förderung verweigert haben?
Herr Wagner, ich danke Ihnen, dass Sie mir etwas Zeit übrig gelassen haben. Es dürfte Ihnen aber nicht entgangen sein, dass wir eine genaue Zeitreihe vorgelegt haben, in der die Ausschreibung erfolgte: zunächst die Busse, dann die Schienenfahrzeuge allgemein und dann die U-Bahnen. Deswegen kann die Überweisung von Bestellerentgelten erst dann und in dem Zusammenhang erfolgen,wenn die Ausschreibung für die U-Bahn ergangen ist.
Ich will auch an dieser Stelle deutlich machen, dass es mitnichten so ist, dass wir die Fahrzeugförderung völlig eingestellt haben.Auch Sie haben vielleicht in den letzten Wochen den Zeitungen entnommen, dass wir aus dem Effizienzgewinn durch die Ausschreibung unter anderem die Mittel erwirtschaftet haben, die in den Erwerb neuer S-Bahn-Fahrzeuge eingeflossen sind. So konnten in den letzten Monaten 100 neue S-Bahn-Fahrzeuge der neuesten Generation beschafft werden – durch die Finanzierung des Landes in Höhe von 400 Millionen c.
Das ist doch wirklich ein schlagender Beweis dafür, dass all das, was Sie hier vortragen, nicht der Wirklichkeit entspricht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, um Ihnen die Zahlen abschließend noch einmal zu verdeutlichen, die Zahlenreihe nennen, die unmissverständlich deutlich macht, dass es durch diese Landesregierung keine Kürzung in der Verbundfinanzierung gegeben hat. Im Jahre 2000 waren es 486 Millionen c, im Jahre 2001 war es die gleiche Summe, im Jahre 2002 hatten wir eine Steigerung auf 513 Millionen c. Im Jahre 2003 war es der gleiche Betrag. Im Jahre 2004 waren es trotz der Kürzung um 2 % gemäß Bundestagsbeschluss immer noch 510 Millionen c, die von der Landesregierung überwiesen wurden. In diesem Jahr wird eine neue Rekordsumme an die Verbünde überwiesen werden, nämlich 520,6 Millionen c.
Diese Zahlen strafen all das Lügen, was Sie fälschlicherweise hier behauptet haben. Der ÖPNV ist bei dieser Landesregierung in den besten Händen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich nicht unbeliebt machen, deshalb mache ich es kurz. Ich habe mich zu einer Zwischenfrage gemeldet,die leider nicht zugelassen worden ist.
Herr Minister, ich möchte Sie gerne Folgendes fragen. Ist Ihnen bekannt, dass das Regionalisierungsgesetz verankert, dass die Zahlungen an die Länder dynamisiert sind, d. h. pro Jahr um 1,5 % steigen? Insofern ist die Steigerung, die Sie jetzt als Zahlungen an die Verbünde dargestellt haben, die sich pro Jahr erhöhen, eine ganz automatische Angelegenheit, die im Bundesgesetz verankert ist. Trotzdem haben Sie einiges an Mitteln einbehalten. Es ist nicht alles beim hessischen ÖPNV angekommen.
Zweitens. Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt. Im Rahmen dieser Anfrage von Mitte 2004 habe ich auch die Frage aufgeworfen, wie es mit der Schienenfahrzeugförderung weitergeht. Mir wurde definitiv geantwortet, dass mit dem Jahre 2004 die Schienenfahrzeugförderung und die Busförderung eingestellt würden. Ich hätte gerne gewusst, was nun stimmt: Ihre Aussage, die Sie eben getroffen haben, oder das, was mir schriftlich vorliegt.
Sehr verehrte Frau Pfaff, selbstverständlich stimmt das, was in der Beantwortung der Kleinen Anfrage steht, dass wir in Zukunft aufgrund des neuen Konzepts von Ersteller und Bestellerentgelt als Defizitfinanzierung keine Fahrzeuge mehr fördern. Es macht keinen Sinn, wenn wir in dem einen Jahr die Fahrzeuge der einen Firma fördern und im nächsten Jahr eine andere Firma die Ausschreibung gewinnt. Das ist unsinnig, deshalb haben wir diese Förderung abgeschafft.
Dennoch trifft es zu, dass wir in diesem Jahr aus den Effizienzgewinnen 100 neue S-Bahn-Wagen der modernsten Generation angeschafft haben. Das ist übrigens auch für die Wirtschaft ein interessantes Auftragsvolumen in Höhe von 400 Millionen c gewesen.
Ihre Zwischenfrage gibt mir darüber hinaus noch einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass das Land Hessen entgegen der Praxis anderer Bundesländer – dazu zählt das von Ihnen eben so gelobte Land Nordrhein Westfalen – alle Regionalisierungsmittel ohne Abstriche an die Verbünde weitergibt.
Wir tun noch eines mehr: Dieses Land Hessen stellt die so genannten 45er-Mittel aus originären Haushaltsmitteln des Landes Hessen – das sind über 50 Millionen c – den Verbünden zusätzlich zur Verfügung. Das haben andere Länder längst gestrichen. Wir bleiben dabei. Auch hier sind wir Spitze.
Uns liegen jetzt zwei Anträge und eine Beschlussempfehlung vor. Ich gehe davon aus, dass die beiden Entschließungsanträge in den Ausschuss wandern. Oder abstimmen?
Abstimmung. – Ich rufe zur Abstimmung den Tagesordnungspunkt 14 auf, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3552.
Herr Präsident, ich bitte, die Absätze 1 und 2 sowie die Absätze 3 und 4 jeweils gemeinsam abzustimmen.
Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Wer den Absätzen 1 und 2 des genannten Antrags zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind diese beiden Absätze mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Ich rufe die Absätze 3 und 4 dieses Antrags auf.Wer ihnen zustimmen kann,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind diese beiden Absätze mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen ebenfalls angenommen worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3625. Wer diesem Antrag zustimmen kann,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35, die Beschlussempfehlung. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt noch die Tagesordnung zu bereinigen. Es sind noch 36 Punkte offen.
Tagesordnungspunkt 17 und Tagesordnungspunkt 75 gehen ins nächste Plenum. Die Tagesordnungspunkte 19 und 78 gehen ins nächste Plenum.Tagesordnungspunkt 20 und Tagesordnungspunkt 34 gehen ins nächste Plenum. Die Tagesordnungspunkte 23, 33 und 77 gehen ins nächste Plenum.
Der Tagesordnungspunkt 24 soll zur abschließenden Beratung dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.