Protokoll der Sitzung vom 12.07.2005

wir hier reden, „... auch der rein streitwertbezogene Ansatz nicht außer Betracht bleiben.“

Das, was jetzt in Hessen nach Vorstellung der Landesregierung abgeschafft werden soll, soll später nach Entscheidung der Justizministerkonferenz möglicherweise wieder eingeführt werden. Das macht nach unserem Dafürhalten keinen Sinn. Deswegen sollten wir jetzt auf eine Änderung in diesem Bereich verzichten, dem Änderungsantrag der SPD zustimmen und uns etwas mehr Zeit lassen – Frau Beer hat es schon erwähnt –, um zu schauen, wie die ganze Sache wirkt. Das ist sehr viel sinnvoller, als in einem Schnellschuss diesen Bereich einfach zu streichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Lenhart für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU begrüßt natürlich den Gesetzentwurf, wie er vom Herrn Minister eingebracht wurde. Es ist auch angenehm, wenn ein Gesetzentwurf eingebracht wird, dass der Konsens zwischen den Fraktionen einmal stärker als das ist, was sonst in der Argumentation trennend hervorgehoben wird. Wir unterstützen gleichermaßen, dass das außergerichtlich schlichtende Verfahren als positiver Gedanke verstärkt in den Vordergrund gerückt wird.Wir begrüßen es auch, dass Hessen ein positives Zeichen setzt, was die juristische Streitkultur in unserem Land betrifft.

Ich brauche nicht alles zu wiederholen. Aber ein Punkt hat sich in dieser Diskussion deutlich hervorgehoben. Wenn es um die vermögensrechtlichen Streitigkeiten geht, wird man nicht um die Erkenntnis umhinkommen, dass tatsächlich auch aus Verdienstgründen der Anwälte das mehrfach als Umgehungstatbestand – ich beschreibe es einmal so – in den Vordergrund geschoben wird.Nur ist der Punkt ganz einfach der: Die Schlichtungsverfahren sollen gerade die Richter entlasten und nicht zu einer Mehrbelastung führen. Deswegen werden wir uns in den Punkten in der Diskussion weiterhin streitig begegnen.

Hervorzuheben ist, dass sowohl die Rechtsanwaltskammer wie auch die Schiedsmänner und Schiedsfrauen diese Regelung grundsätzlich positiv begleiten.An der Stelle sei auch einmal erwähnt, dass die ehrenamtliche Arbeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner hervorzuheben ist.Gerade in einer Welt, wo das Ehrenamt als solches nicht mehr so im Vordergrund ist, verdient dies in diesem Zusammenhang eine Beachtung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Ich denke, es wird für die Schiedsleute angesichts der geeigneten Fälle immer noch genügend zu tun bleiben. Man kann hierbei an die Fälle persönlicher Verletzungen und von Nachbarstreitigkeiten denken. Es wird insofern an Menge nicht fehlen.

Wir werden den Gesetzentwurf in der Form wohlwollend begleiten, in der er eingebracht wurde. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde bereits mehrfach angesprochen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Drucks. 16/4132, sowie der dazu vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der SPD,Drucks.16/4228,zur weiteren Beratung dem Rechtsausschuss überwiesen werden sollen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) – Drucks. 16/4141 –

Das Wort zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat Herr Landwirtschaftsminister Dietzel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vor. Das derzeitig geltende Hessische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz ist auf den 31. Dezember 2005 befristet. Wir brauchen dieses Gesetz aber, um das Bundesrecht in Landesrecht umsetzen zu können.

Aufgrund des Bundesgesetzes, das als Rahmengesetz vorliegt, ist für das Einleiten von Abwässern in Gewässer eine Gebühr zu entrichten. Diese Abwasserabgabe wird von den Ländern erhoben. Um die Voraussetzungen für die Erhebung der Gebühr zu schaffen, brauchen wir ein Ausführungsgesetz zum Rahmengesetz des Bundes.

Das derzeit geltende Hessische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz regelt bereits jetzt das, was in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes fällt. Außerdem regelt es bereits jetzt das formelle Abgabenrecht.

Alle Dinge, die notwendig sind, sind auch jetzt schon geregelt. Das heißt, die Verfahren der Festsetzung, der Erhebung und der Vollstreckung, die Zuständigkeit der Behörden sowie im Übrigen das Verwaltungsverfahren sind geregelt.

Meine Damen und Herren, einige Dinge müssen aber geändert werden. Ich darf Ihnen den vorgelegten Gesetzentwurf erläutern. Zum einen soll die Gültigkeit dieses Gesetzentwurfs um weitere fünf Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sollen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Dabei geht es um die Änderung der Bezeichnung von Behörden oder z. B. um die Umstellung von D-Mark auf Euro.

Es soll aber auch eine Neuerung aufgenommen werden, nämlich die Möglichkeit der Verrechnung bestimmter Investitionen in Abwasserbehandlungsanlagen für Dritte, die selbst nicht abgabenpflichtig sind. Die Notwendigkeit dazu hat sich aufgrund der Entwicklung der Industrieparks ergeben, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten vollzogen hat. Damit wird erreicht, dass die eigenständigen Betriebe in den so genannten Industrieparks so gestellt werden, dass sie wieder so verrechnen können, wie sie es vor der Umstrukturierung konnten.

Das ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von Behörden, Verbänden und der Umweltallianz Hessen. Zum einen wird es damit zu einer Erleichterung bei der Handhabung kommen. Zum Zweiten wird das Land aber keine Abstriche bei den materiellen Anforderungen machen.

Der Gesetzentwurf wurde den betroffenen Verbänden im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Anzuhörenden, darunter befanden sich auch die Spitzenverbände, haben keine Bedenken geäußert. Sie legten auch keine Änderungsvorschläge vor. Die Industrieverbände haben die Aufnahme der bereits erwähnten Verrechnungsmöglichkeit begrüßt.

Ich bitte um Unterstützung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Herr Minister, vielen Dank. – Ich darf die Aussprache eröffnen und Frau Hofmann für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

(Gerhard Bökel (SPD): Heike, können wir das machen, was der Minister gesagt hat?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat eingangs schon ausgeführt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf das Ziel hat, das Rahmengesetz des Bundes in hessisches Recht umzusetzen.

Lassen Sie mich feststellen, dass sich die Abwasserabgabe als zweckgebundene Umweltabgabe seit ihrer Einführung in den Achtzigerjahren als umweltpolitische Maßnahme vollumfänglich bewährt hat. Zum einen schafft sie für den Einleiter des Abwassers den wirtschaftlichen Anreiz, die Menge des Abwassers zu verringern oder eine eigene Abwasserreinigung durchzuführen.Auf der anderen Seite trägt sie entscheidend zur Finanzierung des Gewässerschutzes bei.

Die Abwasserabgabe soll also zur Reinhaltung der Gewässer beitragen. Außerdem soll durch sie die Kostenlast für die Vermeidung bzw. die Beseitigung des Abwassers gerechter verteilt werden und ein Ausgleich für die Gewässerbelastung erzielt werden.

Entscheidend ist aber auch, dass die Abwasserabgabe zweckgebunden ist.Das mit ihr erzielte Aufkommen dient Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte dienen.

Hierzu sind einige Beispiele zu nennen.Dies ist zum einen der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken.Aber auch andere Gewässerschutzmaßnahmen und bestimmte ökologische Projekte, wie etwa der Grunderwerb an Ufern und von Auen von Fließgewässern sowie die Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerzustandes im Rahmen des Landesprogramms „Naturnahe Gewässer“, gehören dazu.

Auch aus unserer Sicht beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf in der Tat auf redaktionelle Änderungen und Anpassungen, wie z. B. den Nachvollzug der Umstellung auf Euro oder den Nachvollzug der Veränderung von Behördenbezeichnungen.

Die in § 3 Abs. 3 vorgesehene Verrechnungsmöglichkeit für Investitionen in Abwasserbehandlungsanlagen Dritter ist aus unserer Sicht ebenfalls unproblematisch, zumal diese Möglichkeit bisher schon im Rahmen privatrechtlicher Verträge genutzt wird.

Die SPD-Fraktion wird den vorgelegten Gesetzentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wohlwollend begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Ui!)

Frau Hofmann, vielen Dank. – Herr Heidel, Sie haben als Nächster für die FDP-Fraktion das Wort.

(Gerhard Bökel (SPD): Jetzt sag einmal, dass es dabei bleibt, wenn ihr wider Erwarten die Wahl gewinnen solltet! Ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, mit der vorgesehenen Änderung des Hessischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz wird dem Rechnung getragen werden, was es an Umstrukturierungsmaßnahmen in den Betrieben, der Wirtschaft und vor allen Dingen auch in den Industrieparks in den letzten Jahren gegeben hat. Wir werden dem also damit Rechnung tragen. Die Möglichkeit der Verrechnung wird geschaffen werden.

Dass das so sein wird, ist ein Erfolg der Umweltallianz Hessen. Das sollte man an dieser Stelle auch sagen. Es hat sich also bewährt, dass Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Wasserverbände miteinander reden und dass sie miteinander nach Lösungen gesucht haben. Es ist also gut, dass sie an einem Tisch sitzen. Die vielfach von den Mitgliedern der Opposition, also von den Mitgliedern, die der SPD und den GRÜNEN angehören, kritisierte Umweltallianz hat gezeigt, dass man Wege auftun kann, wenn man gemeinsam guten Willens ist. Es ist richtig, dass die Politik, also der Gesetzgeber, dem dann auch Rechnung trägt.

(Beifall der Abg. Roland von Hunnius und Dieter Posch (FDP) sowie bei Abgeordneten der CDU)

Herr Minister,ich will aber eines hinzufügen.Dazu gehört auch,dass wir,von mir aus auch gemeinsam,dies verstärkt in der Öffentlichkeit und bei den entsprechenden Verbänden publik machen sollten. Denn auf kleinere Rückfragen hin zeigte sich, dass vielfach auch die Abwasserverbände von diesen bald zur Verfügung stehenden Möglichkeiten überhaupt noch nicht informiert waren. Sie wussten also nicht, dass eine solche Gesetzesänderung in Planung ist.

Ich glaube, wir sollten dazu eine gute Informationskampagne durchführen. Denn da lassen sich Synergien zwischen Wirtschaft und Umwelt ausschöpfen. Das sollten wir gemeinsam tun.

Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP) und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Heidel, danke. – Als nächster Redner hat Herr Lenhart das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein völlig neues Gefühl in diesem Haus. Hier wurden zwei Gesetzentwürfe eingebracht, bei denen großer Konsens zwischen den Fraktionen besteht.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt sind Sie sprachlos!)

Es ist schön, dass das auch einmal in diese Richtung läuft. Das zeigt, dass die Demokratie funktioniert. Denn man kann überfraktionell vernünftige Dinge gemeinsam auf den Weg bringen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, das ist sehr richtig! Nur wenn Sie etwas Unvernünftiges vorschlagen, dann müssen wir dagegen sein!)