Protokoll der Sitzung vom 22.11.2005

(Beifall bei der CDU)

Für eine Zusatzfrage erhält Herr Abg.Al-Wazir das Wort.

Herr Ministerpräsident, hat sich aus Ihrer Sicht die vor zweieinhalb Jahren getroffene Entscheidung bewährt, die Staatssekretärsstelle bei der Landesvertretung in Brüssel zu streichen und stattdessen einen Staatsminister zu entsenden?

Herr Ministerpräsident.

Herr Abgeordneter, ganz uneingeschränkt: Ja. Ich hielte es für unvertretbar, diese Regelung wieder zurückzunehmen, weil wir im Wettbewerb um die Interessenwahrnehmung mit anderen Bundesländern stehen, die sich ebenfalls für eine solche Regelung entschieden haben,und weil Minister aufgrund der Tatsache, dass es eine Rangordnung gibt, Zutritt zu anderen Institutionen haben, weil sie im Interesse des Landes einen schnelleren Zugang haben und auf anderer Ebene als Staatssekretäre Ansprechpartner finden.

Ich habe gelesen, dass sich der Hessische Landtag mit der Frage beschäftigt, wie viele Minister wir zu Staatssekretären herunterstufen müssten, um Geld einzusparen. Meiner Ansicht nach trägt diese Debatte dazu bei, Politiker in

Misskredit zu bringen und ihre Arbeit lächerlich zu machen, ohne dass dies viel mit der Sache zu tun hat.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe Frage 489 auf. Herr Dr. Spies. – Er will keine Frage stellen.

Dann rufe ich Frage 490 auf. Herr Abg. Siebel.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es richtig, dass vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage des Hessischen Schulgesetzes (Rauchverbot) der Heinerfest-Schachpokal 2006 nicht mehr an einer Darmstädter Schule – konkret am Abendgymnasium – stattfinden kann?

Frau Ministerin Wolff.

Herr Kollege Siebel, die Durchsetzung des Rauchverbots obliegt dem Hausherrn, im vorliegenden Fall dem betroffenen Schulträger. Die erwähnte Auskunft ist sicherlich nicht zu beanstanden, da nach § 3 Abs. 9 Satz 3 des Hessischen Schulgesetzes Rauchen in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich um schulische oder nicht schulische Veranstaltungen handelt. Derzeit wird ein Erlass erarbeitet, der sich kurz vor der Schlussabstimmung befindet und der das Gesetz durch vereinsgünstige Lösungen für außerschulische Veranstaltungen ergänzen wird.

Herr Kollege Siebel stellt eine Zusatzfrage.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass es in Zukunft aufgrund des Erlasses,den Sie in Bearbeitung haben und der in der Tat sehr interessant wäre, an den Schulen diesbezügliche Ausnahmeregelungen geben wird? Wird das bald bekannt gegeben?

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Siebel, solche Ausnahmen wird es ausschließlich für außerschulische Veranstaltungen geben. Darüber hat dann der Schulträger zu befinden.

Herr Abg. Siebel stellt eine weitere Zusatzfrage.

Frau Staatsministerin, können Sie eine Aussage darüber machen, welche Auslegung des Erlasses es im Hinblick auf die Durchführung von Faschingsveranstaltungen an Schulen geben wird? Das könnte beispielsweise den Faschingsklub in Arheilgen betreffen.

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Siebel, ich würde gerne im Hinblick darauf, dass dann nach weiteren Faschingsveranstaltungen gefragt werden könnte, auf eine Einzelfallbewertung verzichten. Ich möchte auch insbesondere so lange darauf verzichten, solange der Erlass noch nicht Wort für Wort festgelegt und veröffentlicht worden ist.

Weitere Zusatzfragen hierzu liegen nicht vor.

(Norbert Schmitt (SPD): Die Fastnachtsveranstaltungen an den Schulen sind also gerettet!)

Meine Damen und Herren, darauf ein dreifach donnerndes Helau.

Es folgt Frage 491 der Frau Abg. Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Hält sie es für richtig, dass die Termine zur Übergabe von Förderbescheiden – selbst wenn es sich um Bundes- oder EU-Mittel handelt – nur denjenigen örtlichen Landtagsabgeordneten bekannt gemacht werden, die der Regierungspartei angehören?

Herr Staatsminister Grüttner, Sie haben das Wort.

Frau Abgeordnete, die Antwort lautet Nein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Frau Abgeordnete, einen Augenblick bitte. Ich will, dass Sie es ruhig haben. Die anderen sollen also ruhig sein. – Frau Hofmeyer, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich dann, dass es allein in den letzten vier Wochen vier Termine gab, zu denen so eingeladen wurde, wie ich es gerade eben dargestellt habe, also ohne dass örtliche Vertreter anderer Parteien oder andere Landtagsabgeordnete zumindest davon informiert wurden?

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war ein Büroversehen!)

Herr Staatsminister Grüttner, Sie haben das Wort.

Frau Abgeordnete,ohne konkrete Nennung der einzelnen Fälle kann ich den Sachverhalt nicht aufklären.

Frau Kollegin Hofmeyer stellt eine Zusatzfrage.

Das heißt, wenn ich Ihnen die einzelnen Termine nenne, könnten Sie dazu eine Stellungnahme abgeben?

Herr Staatsminister Grüttner, Sie haben das Wort.

Ich kann dann zumindest nachvollziehen, wie die Sachlage ist.

(Norbert Schmitt (SPD): Er kann es dann zumindest versuchen!)

Herr Abg. Frömmrich stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, wenn es denn tatsächlich so gewesen ist, würden Sie dann sicherstellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert?

(Günter Rudolph (SPD): Sehr gut!)

Herr Staatsminister Grüttner, Sie haben das Wort.

Meine Antwort auf die ursprüngliche Frage der Frau Abg. Hofmeyer war da eindeutig.

Ich rufe dann die Frage 492 des Herrn Abg. Rudolph auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit dem Bewilligungsbescheid des Landes Hessens für den Neubau der Schwalm-Brücke in der Gemeinde Bad Zwesten zu rechnen?

Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen steht die baureife Planung der Brücke über die Schwalm vor der Fertigstellung. Der Zuwendungsantrag der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird demnach noch in diesem Jahr vorliegen. Das ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Bewilligungsbescheids. Dieser Antrag kann dann abschließend geprüft werden.