Ich frage die Landesregierung in Gestalt des Wissenschaftsministers, nicht der Kultusministerin, wie es fälschlicherweise in der Drucksache ausgewiesen wurde,
in welcher Weise sie sicherstellt, dass die Zentren für Lehrerbildung nach § 55 HHG ab dem 1. Januar 2006 ihre Befugnisse im Bereich des Lehramtsbudgets wahrnehmen werden.
Wir machen es einfach wie ausgewiesen. – Frau Kollegin Sorge, in den noch nicht abgeschlossenen Zielvereinbarungen für die Jahre 2006 bis 2010 zwischen Ministerium und Universitäten werden auch die Ausbildungsverpflichtungen der Universitäten in der Lehrerbildung festgelegt. Auf dieser Grundlage schließen die jeweiligen Präsidien der Hochschulen gemäß § 55 Abs. 5 mit den Zentren für Lehrerbildung Zielvereinbarungen über die in der Lehrerbildung einzusetzenden Ressourcen ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden diese Zielvereinbarungen in den Universitäten vorbereitet. Sie können voraussichtlich nach Abschluss der Verhandlungen zwischen den Universitäten und dem Ministerium im März 2006 endgültig umgesetzt werden. Bereits jetzt sind die Zentren mit Mitteln der jeweiligen Hochschulen ausgestattet.
Kann ich diesem Sachverhalt entnehmen, dass § 55 des Hessischen Hochschulgesetzes nicht bis zum 1. Januar 2006 umgesetzt wird, dass sich die Landesregierung also nicht an das von ihr selbst gemachte Gesetz hält?
Frau Kollegin Sorge, das ist nicht nur veranlasst durch Probleme in den Ministerien, sondern das ist ein Prozess, der jetzt zwischen Ministerien und Hochschulen wie auch zwischen der Hochschulleitung und den entsprechenden Zentren praktiziert und eingeübt werden muss. Ich glaube, dafür ist es äußerst legitim, so zu verfahren.
Frau Ministerin, warum antworten Sie auf die Fragen nicht einfach: „Ja, die Landesregierung hält das Gesetz nicht ein“?
Herr Kollege Kaufmann, weil ich sonst einiges andere in dem Prozess der Einführung des Lehrerbildungsgesetzes erläutern müsste, was kennzeichnet, dass dieser Prozess, eine Lehrerbildung völlig neu zu implementieren, ein ziemlich wegweisender in Deutschland ist.
Frau Ministerin, wenn dieses Gesetz zum 1. Januar 2006 nicht eingehalten wird, trägt dann die Kultusministerin oder der Wissenschaftsminister die Verantwortung? Darf ich also aus der Tatsache, dass Sie antworten, schließen, dass Sie in die Vor-Wolfgang-Gerhardt-Ära zurück wollen?
Herr Abgeordneter, gehen Sie immer davon aus, dass die Landesregierung ein gemeinsames Organ ist und die Dinge gemeinsam verantwortet.Auf jeden Fall ist das Jahr 2006 das Jahr, in dem den Zentren für Lehrerbildung ein Budget zur Verfügung steht, das absehbar ist, bevor die Vereinbarungen abschließend getroffen sind.
Jetzt sind wir am Ende der Möglichkeiten. Ich habe zwei Fremdfragen und zwei Nachfragen der Fragestellerin gehabt.
Frau Ministerin, Sie reden hier immer von Budgetzuweisungen an das Zentrum für Lehrerbildung. Im Gesetz steht aber, dass die Zuweisung explizit nach den Studierendenzahlen passiert, die die Hochschulen in den Zielvereinbarungen ausgehandelt haben. Kann ich dem entnehmen, dass auch hier vom Gesetzestext Abstand genommen wird?
Mit wie vielen unangemeldeten Besuchen in Altenpflegeheimen kam sie im Jahr 2005 bisher ihrer im Heimgesetz geregelten Heimaufsicht nach?
Herr Abg. Bocklet, bei 639 Altenpflegeheimen in Hessen wurden vom 01.01.2005 bis zum 15.11.2005 bisher 278 unangemeldete Nachschauen bzw. Prüfungen durchgeführt.
Herr Abg. Bocklet, Sie erkennen an der Zahl, dass die Heimaufsicht in Hessen sehr häufig auf Anlass unangemeldete Kontrollen durchführt und neben den unangemeldeten Kontrollen selbstverständlich auch die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 1 Heimgesetz durchgeführt werden. Das heißt, hier wird sehr umfangreich geprüft, und es gibt eine sehr gute Heimaufsicht in Hessen.
Das ist jeweils vom Einzelfall abhängig, denn unangemeldete Kontrollen werden meistens dann durchgeführt, wenn ein Anlass gemeldet wurde. Die Nachschau ergibt dann, ob der Anlass tatsächlich vorliegt und ob weitere
Wie ist der Sachstand der Umstellung des Bologna-Prozesses bzw. der Umstellung der Studiengänge auf Bachelorund Master-Abschlüsse bei den Verwaltungsfachhochschulen, also dem Bereich, in dem der Staat am stärksten eine Vorbildfunktion hat?
Frau Kollegin, wir haben drei Verwaltungsfachhochschulen. Bei der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden sind die beiden Fachbereiche, sowohl Verwaltung wie auch Polizei, mit dem Thema beschäftigt. Wir haben dort extra Arbeitsgruppen gebildet, die sich damit auseinander setzen mit dem Ziel, zu prüfen, inwieweit das, was diesen Bologna-Prozess ausmacht, z. B. für die polizeiliche Ausbildung überhaupt nutzbar gemacht werden kann.Sie wissen, wir haben eine Ausbildung, die ausschließlich auf den gehobenen Dienst hinausläuft. Das ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Der höhere Dienst der Polizei wird zentral über die Polizeihochschule bei Münster durchgeführt. Das heißt, da passt das, was üblicherweise mit Bachelor und Master verbunden wird, nicht hinein. Weil ich auch nicht die Absicht habe, das für Hessen allein zu erfinden, werden wir nach meiner Einschätzung noch einige Zeit brauchen, um zu überlegen und gegebenenfalls auch umzusetzen, was wir aus diesem Prozess übernehmen können.
Bei der Verwaltung sieht es ein bisschen anders aus. Hier muss man allerdings berücksichtigen, dass wir sehr stark von unseren Kunden abhängig sind. Es sind insbesondere – aber nicht nur – die Kommunen, die uns die Absolventen für die Inspektorenlaufbahn schicken und dafür auch bezahlen. Ohne deren Zustimmung werden wir die Ausbildung nicht grundsätzlich umstellen.
Die Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda nimmt zum einen die Finanzausbildung und zum anderen die Justizausbildung vor – die Kollegen Finanzund Justizminister verantworten dies –, und hier sieht die Sache so aus: Die Finanzministerkonferenz hat sich damit befasst und kommt zu dem Ergebnis, dass der BolognaProzess für die Ausbildung der Finanzbeamten nicht erforderlich ist und man auch nicht erkennen kann, dass ein Mehrwert dabei herauskommt.Sie vertritt im Übrigen die Auffassung, soweit es im Rahmen dieses Prozesses für die Finanzverwaltung interessante und auch wichtige Punkte gibt, dass diese auch ohne Rechtsänderung in praxi eingeführt werden könnten.
Bei der Justiz geht es um die Rechtspflege. Das kann man vergleichsweise kurz machen: Dort hat der Bologna-Prozess keinen Anknüpfungspunkt. Rechtspfleger ist eine Berufsausbildung, die es nur in Deutschland gibt. Das ist
eine ausschließlich juristische Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit in der Justiz, sodass der Grundgedanke, im europäischen Raum vergleichbare Ausbildungsstrukturen für bestimmte Berufe zu schaffen, bei den Rechtspflegern keinen Ansatzpunkt bildet. Im Ergebnis vertritt man in der Justiz die Auffassung, dass der Bologna-Prozess zumindest bislang dort keine Bedeutung erheischt.
Da es bundesweit bislang zumindest in dem Bereich der Polizei, für den Sie zuständig sind, uneinheitlich gestaltet wird und auch eine Unterarbeitsgruppe der Innenministerkonferenz sich wohl stark für die Modularisierung in diesem Bereich ausgesprochen hat, was auch Sinn hat, weil die Fortbildung teilweise auf den Master hinausläuft, frage ich Sie, ob es vorstellbar ist, für diesen Bereich gesondert zu verfahren, dass also hier auf Bachelor und Master umgestellt wird.