Protokoll der Sitzung vom 23.09.2008

Frau Kollegin, Ihre Anfrage ist eine völlig andere als die des Kollegen Kaufmann. Insofern müsste sie meines Erachtens eigens gestellt werden.

Herr Kollege Kaufmann zu einer Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, ich frage noch einmal nach. Bezeichnen Sie die Landeshauptstadt als „nachgeordneten Bereich“ der Landesregierung? Mit dieser Begründung haben Sie nämlich die Fristverlängerung beantragt. Sie haben eben erklärt, es sei ein Bericht des Magistrats der Landeshauptstadt angefordert worden.Welchen „nachgeordneten Bereich“ haben Sie denn gemeint?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, sollte der Begriff „nachgeordneter Bereich“ so zu verstehen gewesen sein, dass hiermit die Landeshauptstadt Wiesbaden gemeint ist, so ist dies eine Fehlinterpretation oder eine Fehlformulierung. Wir haben einen Bericht bei der Landeshauptstadt Wiesbaden angefordert. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist selbstverständlich kein „nachgeordneter Bereich“ der Landesregierung.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Also haben Sie Mist geschrieben!)

Frage 62, Frau Kollegin Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

Welchen Inhalt hatte der Vortrag von Kultusminister Banzer vor dem Arbeitskreis Christlich-Demokratischer Lehrer Anfang September in Lauterbach-Maar, der die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte rechtfertigte?

Herr Kultusminister.

Frau Abgeordnete, dieser Vortrag erfolgte im Rahmen des „Bildungsforums Vogelsberg 2008“ zum Thema „Inhaltliche und strukturelle Veränderungsprozesse im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und ihre Auswirkungen im ländlich geprägten Raum“.

Ich habe von der Zertifizierung dieses Vortrags erst nach erfolgter Einladung gehört und auch zur Kenntnis genommen, dass dieser Vortrag im Vorhinein mit fünf Punkten bewertet wurde.

(Heiterkeit)

Um für die Zukunft sicherzustellen, dass man solche Beurteilungen sowohl bei Ministern als auch bei Abgeordneten besser unterlässt,habe ich dafür gesorgt,dass solche Vorträge nicht mehr für die Vergabe von Fortbildungspunkten vorgesehen sind.

(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Zurufe von der SPD)

Frage 63, Herr Abg. Koch.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Sachstand der vereinbarten Übertragung der musealen Sammlung der „Sammlung zur Volkskunde in Hessen“ (Museum Otzberg) in das Eigentum des Landes Hessen?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Silke Lautenschläger, Sozialministerin, zugleich mit der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beauftragt:

Herr Kollege Koch, die Eigentümer der Sammlung, Herr Grein und Herr Alles, stellen seit Längerem Überlegungen an, wie die Zukunft der von ihnen zusammengetragenen umfangreichen Sammlung zur Volkskunde gestaltet werden kann.

In zwei Schritten wurde sichergestellt, dass die Veste Otzberg ab 2009 von dem Pächter vollständig bewirtschaftet wird, der seit Anfang 2008 auch den Betrieb des dortigen Museums zur Volkskunde in Hessen unter fachlicher Beratung von Herrn Grein und Herrn Alles weiterführt. Die Übertragung der dort befindlichen Gaststätte an den gleichen Pächter ist zum Jahresanfang 2009 vertraglich vereinbart.

Parallel dazu wird die Sammlung, die sich an mehreren Standorten befindet, auf Anregung des Landes durch den Hessischen Museumsverband gesichert, inventarisiert und bewertet. Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick zu erhalten und die relevanten Sammlungsbestandteile zu identifizieren. Die dafür notwendigen Arbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen. Das Ergebnis liegt dem Land bisher nicht vor. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Gespräche mit den Eigentümern wieder aufgenommen. Voraussichtlich werden gegen Ende des Jahres konkrete Gesprächsergebnisse vorliegen.

Ich rufe Frage 64 auf. Frau Abg. Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

Wann setzt sie den entsprechenden einstimmigen Landtagsbeschluss vom 27. Mai 2008 um, wonach befristet angestellte Lehrkräfte ganzjährige Verträge erhalten sollen?

Herr Kultusminister.

Frau Abgeordnete, nach der Beschlussfassung im Kulturpolitischen Ausschuss ist eine entsprechende erlassliche Regelung im Kultusministerium vorbereitet worden. Sie befindet sich zurzeit in dem durchzuführenden Mitwirkungsverfahren beim Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer. Zudem wird gegenwärtig die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte bei den Staatlichen Schulämtern beteiligt.

Danach wird die Versendung des Erlasses an die Staatlichen Schulämter umgehend erfolgen. Ich habe aber dafür Sorge getragen, dass bereits in der Führungskonferenz am 24. Juli in Wiesbaden den Leitern der Staatlichen Schulämter, des AfL und des IQ im Vorgriff auf den kommenden Erlass durch Herrn Staatssekretär Jacobi mitgeteilt wurde, dass bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schon jetzt befristete Arbeitsverträge geschlossen werden können, die die Sommerferien im Jahr 2009 einschließen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Herr Minister, bedeutet das, dass diejenigen, die jetzt Verträge bekommen haben, die nur bis zu den Sommerferien laufen, von den Staatlichen Schulämtern automatisch andere Verträge zugestellt bekommen?

Herr Minister Banzer.

Es wird Nachträge zu den Verträgen geben.

Frage 65, Frau Abg. Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen hat sie in der Sitzung des Bundesrats am 13. Juni dieses Jahres gegen den Antrag gestimmt, die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zur UNKinderrechtskonvention zurückzunehmen?

Herr Minister Bouffier.

Frau Kollegin, die Bundesrepublik Deutschland hat – nach Beteiligung der Bundesländer – bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 unter Bezugnahme auf ausländische Kinder folgende Interpretationserklärung abgegeben:

Nichts in dem Übereinkommen... kann dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist; auch kann keine Bestimmung dahin ausgelegt werden, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.

Das war seinerzeit die Erklärung der Bundesregierung und aller Bundesländer. Wir vertreten, in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Bundesländer und der Bundesregierung, die Auffassung, dass es sich bei dieser Erklärung um keinen Vorbehalt handelt, sondern um eine sogenannte deklatorische Klarstellung; denn diese Erklärung hat keine unmittelbare Rechtswirkung innerstaatlicher Art, und sie bringt weder Nachteile noch Einschränkungen für die in Rede stehende Personengruppe mit sich. Genau so wird sie von jedem anderen Unterzeichnerland gesehen und gehandhabt. Das ist unsere rechtliche Beurteilung.

Mir ist aber bekannt – ich hatte verschiedentlich Gelegenheit, mich dazu zu äußern –: Es gibt einige Verbände, die behaupten, wenn man diesen „Vorbehalt“ – den wir nicht als Vorbehalt sehen – zurücknähme, würde sich das materielle Recht ändern, nämlich das Recht, wann jemand hier Aufnahme finden kann oder nicht.

Genau das ist aber falsch.Wann jemand hier eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann bzw. ins Land einreisen darf, richtet sich schlicht und ergreifend nach nationalem Recht – im Kern das Aufenthaltsrecht und das Asylrecht – und nach der entsprechenden Rechtsprechung. Das heißt, eine Zurücknahme dieser deklatorischen Erklärung würde rechtlich nichts ändern. Sie würde aber gegebenenfalls Erwartungen wecken, die nachher nicht erfüllt werden können.

Das war auch der Grund für die Mehrzahl der Länder, auf die Frage der Bundesregierung, ob das nun anders gesehen werde als früher, mit Nein zu antworten. Es war auch der Grund dafür, warum sich das Land Hessen im Bundesrat so verhalten hat, wie Sie es vorgetragen haben.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Waschke.

Herr Minister Bouffier, bis vor Kurzem sah die Rechtslage in Hessen so aus, dass Kinder, die in der Illegalität leben, per Erlass kein Recht auf einen Schulbesuch hatten. Geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass diese Kinder,

wenn die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention 1 :1 ratifiziert hätte,ein Recht auf Klage gegen diese Erlasslage gehabt hätten?

Herr Minister Bouffier.

Nein, das sehe ich nicht so; denn es bleibt dabei, dass die nationale Gesetzgebung, gegebenenfalls durch Länderrecht auszufüllen, maßgebend ist. Die UN-Kinderrechtskonvention ändert an diesen Umständen nichts.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass es formalrechtlich möglich ist, eine Befürwortung der Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung – die Sie jetzt als „deklatorische Klarstellung“ bezeichnet haben – durch die Bundesländer als nicht erforderlich anzusehen, und dass es ausreichend wäre, wenn die Bundesregierung das ohne das Votum des Bundesrats vollzöge?

Herr Minister Bouffier.