Ich frage die Landesregierung,ob ein solches nicht mit der gewünschten Tätigkeit verknüpftes Merkmal in einer Ausschreibung nicht den Verdacht nahelegt, dass dort eine bestimmte Person auf diese Stelle geschoben werden soll und deswegen diese Ausschreibung eigentlich sinnlos ist?
Herr Kollege, Sie werden es mir nicht übel nehmen, dass ich der Auffassung bin, dass Volljuristen grundsätzlich außergewöhnlich geeignet sind, alle Aufgaben wahrzunehmen.
Im Übrigen darf ich das Haus darüber unterrichten, dass der Volkswirt links neben mir – Kollege Grüttner – das eben nicht angemessen kommentiert hat.
Aber Spaß beiseite. Häufig wird diese Formulierung „Befähigung zum Richteramt“ benutzt, wenn man einen Juristen sucht.Die in Ihrer Frage unterstellte Intention kann ich aber nicht bestätigen.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie meinen,Volljuristen sei prinzipiell alles zuzutrauen?
Offensichtlich ist es unausrottbar, dass bei Nichtjuristen gelegentlich solche Vorstellungen gehegt werden. Sie sind selbstverständlich unzutreffend.
Herr Minister, ich frage Sie: Welche Gründe kann es geben, Bewerbungen, die nicht diese Qualifikation der Befähigung zum Richteramt erfüllen, von einer Tätigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit auszuschließen?
Das ist immer Gegenstand der individuellen Stellen- und Aufgabenbeschreibung und Wahrnehmung, und dies wiederum ist Gegenstand der Entscheidung, wie sie sich jeweils im Einzelfall darstellt. Ich glaube, das kann man nicht generalisiert beantworten.
Wie werden die Fördermodalitäten für die Erweiterung bereits bestehender pädagogischer Mittagsbetreuungen bezüglich des Programms „Ganztagsschulen nach Maß“ für das neue Schuljahr ausgestattet?
Frau Abgeordnete, für das kommende Schuljahr sind die durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich zur Errichtung von weiteren pädagogischen Mittagsbetreuungen vorgesehen. Für die dritte Ausbaustufe des Dreijahresprogramms stehen für das Jahr 2008 60 Stellen für die Neueinrichtung pädagogischer Mittagsbetreuung zur Verfügung. In Absprache mit den zuständigen Schulträgern sind diese Stellen für 58 Schulen vorgesehen. Diese Schulen wurden bereits von ihrer Aufnahme in dieses Landesprogramm unterrichtet.
Wie viele Anträge auf Ausweitung des Betreuungsangebotes sind bisher bei Ihnen im Ministerium eingegangen?
Ist es mit der Vorlage des neuen Haushaltsentwurfs mit einer Neuauflage des Ganztagsschulprogramms vorgesehen, zukünftig Ganztagsschulen in offener und gebundener Form mit einem Lehrerzuschlag von 15 bis 20 % zu ermöglichen?
Grundsätzlich gilt, dass wir das für das gesamte Ganztagsschulprogramm vorsehen. Dazu gehört nun einmal auch die Aufnahme gebundener Ganztagsschulen. Deswegen werden wir auch für das nächste Haushaltsjahr Mittel für das gesamte Programm beantragen.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die von Ihnen angekündigten Verbesserungen bei den Ganztagsangeboten für die G-8-Schulen nicht zum nächsten Schuljahr greifen werden?
Ob es uns möglich sein wird, noch weitere Ressourcen zu aktivieren, das können wir jetzt noch nicht abschließend entscheiden.
Wie hat sie auf das Schreiben der vier Naturschutzverbände reagiert, die Planungen für das „Ferienresort Beberbeck“ neu zu überdenken?
An diesem Projekt sind verschiedene Ministerien beteiligt, und deshalb darf ich auch für die anderen Kollegen antworten.
In der Antwort auf das Schreiben an die vier Naturschutzverbände wurde dargelegt, dass die Hessische Landesregierung die Planungen der Stadt Hofgeismar für das Projekt „Ferienresort Schloss Beberbeck“ unterstützt. Denn davon werden starke positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in Nordhessen erwartet. Bereits jetzt ist ablesbar, wie stark sich der Tourismus in Nordhessen entwickelt hat und für Einkommen, Umsatz und schließlich für Beschäftigung sorgt.
Durch diese Anlage sollen zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für die Menschen in der Region Nordhessen geschaffen werden. Rund 1.000 neue Arbeitsplätze sollen direkt entstehen, und die Stadt Hofgeismar rechnet mit weiteren 1.000 Arbeitsplätzen, die als indirekte Folge dieser Maßnahme induziert werden.
Es werden weder die Leistungen der Domäne Beberbeck für die Landwirtschaft in Hessen noch die von den Naturschutzverbänden aufgezeigten grundsätzlichen Fragen zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft verkannt. Ganz im Gegenteil, sie werden in dieses Konzept der Transformation mit einbezogen. Bei der notwendigen Abwägung der verschiedenen Interessen hat die Landesregierung der touristischen Entwicklung Nordhessens, verbunden mit der dadurch bedingten Stärkung der Gesamtwirtschaft, den Vorzug gegeben.
Diese Frage beantworte ich Ihnen, nachdem ich – dies wird möglicherweise schon heute geschehen – mit dem Bürgermeister Rücksprache gehalten habe.
Ich darf zunächst mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass Sie meine Frage, ob der Closing-Termin Ende April war, nicht beantworten können, zumal es sich doch um eine bedeutende Entscheidung handelt. – Nun aber zu meiner dritten Frage: Welche Konsequenzen sind denn angedacht, falls bis zum Ende des Jahres keine Investoren für dieses Projekt vorhanden sind?