Im Übrigen gehen Sie bitte davon aus, dass die Mitarbeiter des Hessischen Immobilienmanagements wie auch der gesamten Landesverwaltung arbeiten. Die sitzen nicht nur da.
Herr Kollege Wiegel, in den letzten Jahren wurden bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Schulmilchabsatz zu steigern. Bei Schulmilch gewährt die EU eine Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schülerinnen und
Schüler in Schulen. Zusätzlich hat das Land Hessen, zuletzt als einziges Bundesland, von 2000 bis 2008 einen Zuschuss zur Aufstockung der EU-Schulmilchbeihilfe gewährt, um mehr Kindern Schulmilch zugänglich zu machen.
Im Schuljahr 2007/2008 wurden für die Schulmilchbeihilfe an allen Einrichtungen – Schulen und Kindergärten – 295.653 c aus EU-Mitteln und 98.696 c aus Landesmitteln gezahlt, wobei insgesamt 130.000 c aus Landesmitteln zur Verfügung standen. 364.445 Kinder und Jugendliche haben an dem Programm teilgenommen.
Trotzdem ist die Landesregierung der Auffassung,dass die Inanspruchnahme des Programms vor Ort noch ausgebaut werden kann, da es immer wieder zu Problemen bei der konkreten Verteilung an die Berechtigten vor Ort kommt. Es stellt sich die Frage, wie man die Verteilung weiter vereinfachen und auch Vorbehalte gegen das Schulmilchprogramm abbauen kann. Deswegen hat Herr Staatssekretär Weinmeister zu einem runden Tisch zum Thema Schulmilch eingeladen, der am 28. Mai stattfinden wird.
Herr Kollege Schork, für das Vorhaben B 44 wird derzeit der Vorentwurf erarbeitet. Anschließend werden die Unterlagen zur Baurechtsbeschaffung, also zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens, erstellt. Aufgrund des jetzigen Planungsstandes ist eine Benennung des Zeitpunkts der Umsetzung des Projekts leider nicht möglich.
Wie sind der Sachstand und der weitere Zeitablauf bezüglich des Planfeststellungsverfahrens B 486 Südumgehung Mörfelden?
Herr Kollege Schork, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 486 findet derzeit das Anhörungsverfahren statt. Die Straßen- und Verkehrsverwaltung erarbeitet die Erwiderungen zu den insgesamt mehr als 620 Einwendungen. In dem Zusammenhang werden weitere Untersuchungen angestellt und vertiefende Planunterlagen erstellt und abgestimmt. Es wird angestrebt, im Sommer 2009 einen Erörterungstermin durchzuführen. Ich habe die Zahl der Einwendungen genannt;sie ist nicht unerheblich.Wir hoffen, dass der Plan hält. Die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses ist für das Jahr 2010 vorgesehen.
Herr Abgeordneter, das lebensbegleitende Lernen, das die Landesregierung auf vielen Ebenen fördert, umfasst sowohl die berufliche Erst- und Weiterbildung als auch die allgemeine politische und kulturelle Bildung und zielt so auf die gesamte Persönlichkeit. Beschäftigungsfähigkeit, Lebensbewältigungskompetenzen und Kompetenzen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wirken zusammen. Ich erachte die Schaffung bestmöglicher Zugangsbedingungen zu Bildung, Qualifikation und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger jedweden Alters als eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe.
Das in Hessen bestehende dichte Netz öffentlicher Bibliotheken in den Schulen und Kommunen bietet Kindern,Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zur Welt des Buches und anderer elektronischer Medien. Bibliotheken sind berufene Helfer, wenn es darum geht, die Medienkompetenz, das Auswahl- und Beurteilungsvermögen gerade junger Nutzer und letztlich deren verantwortlichen Umgang mit Büchern und elektronischen Medien zu schulen und zu stärken. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das haben wir gestern auf dem Hessischen Bibliothekstag wieder eindrucksvoll erleben können.
Der zwischen dem Kultusministerium, meinem Haus und dem Landesverband Hessen des Deutschen Bibliotheksverbandes im Jahre 2005 geschlossene Kooperationsvertrag, an dessen Zustandekommen Sie, Herr Kollege Lenz, einen maßgeblichen Anteil hatten
(Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Minister Jürgen Banzer: Ehre, wem Ehre gebührt!)
das ist ein wichtiges Anliegen, das haben alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen auf dem Hessischen Bibliothekstag gestern wieder eindeutig bekräftigt
stellt eine wertvolle Grundlage dar, auf der Kommunen und Schulträger in zahlreichen Fällen Vereinbarungen über den Unterhalt und Betrieb gemeinsamer Bibliotheken getroffen haben. Hierbei war die Fachstelle für öffentliche Bibliotheken an der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden beratend und prüfend tätig.
Frau Ministerin, Sie haben von dem in Hessen bestehenden dichten Netz gesprochen. Das ist zwar durchaus richtig, aber es wird im Wesentlichen von der kommunalen Seite finanziert. Wenn Ihnen die Bibliotheken so sehr am Herzen liegen, wie Sie es gerade geschildert haben: Um wie viel ist der Etat für die Bibliotheken im Haushaltsentwurf 2009 gestiegen?
Ich reiche Ihnen die Zahlen nach. Ich habe gestern auf dem Bibliothekstag dargestellt, welche Beträge das im Einzelnen sind. Sie kommen aus unterschiedlichen Töpfen. Es gibt gerade im Lahn-Dill-Kreis Modellprojekte, die sehr gut funktionieren.Wir fördern zusätzlich mit Projektmitteln unterschiedlichster Herkunft. Ich werden Ihnen diese gerne noch einmal aufstellen.
Warum fällt die sogenannte Sternchenregelung nicht auch für die Eingangsklassen an den Schulen für Lernhilfe ab dem kommenden Schuljahr weg?
Herr Abg. Quanz, bei Schulen für Lernhilfe ist der Schülermindestwert 8, die Schülerhöchstzahl 16. Bei diesen
Teilen Sie meine Einschätzung, dass sich die Arbeitsbedingungen an diesen Schulen nicht verbessert, sondern aufgrund verschiedener Ursachen eher verschlechtert haben? Wie wollen Sie die Arbeitsbedingungen verbessern?
Herr Kollege Quanz, die durchschnittliche Schülerzahl an den Schulen für Lernhilfe ist 11,7. Ich erkenne natürlich an, dass insbesondere an diesen Schulen die Lernbedingungen und die Arbeitsbedingungen für die Lehrer mit Sicherheit schwierig sind. Wir verbessern aber die Lernbedingungen an allen Schulen. Dazu gehören natürlich auch die Schulen für Lernhilfe.
Sie sagten, es gab an diesen Schulen keine Sternchenregelung. Warum haben wir dann Stellungnahmen der Personalräte, die genau das beklagen, dass nämlich eine Sternchenregelung sehr wohl existierte, wenn auch nicht in der Verordnung, so doch in der Praxis?
Ich habe Ihnen geantwortet, dass es in der Verordnung keine Sternchenregelung für Schulen für Lernhilfe gibt. Wenn es Schulen geben sollte, die die Sternchenregelung widerrechtlich praktizieren, dann nennen Sie bitte deren Namen. Dann kann man dem nachgehen.