Herr Abg. Kahl, nein. Ich habe es Ihnen eben vorgetragen. Sie wird nicht „angeblich“ angewandt, sondern sie wird angewandt. Sie wird für die hessische Landesverwaltung angewandt.
Wann ist mit dem von Umweltministerin Puttrich in ihrer Regierungserklärung vom Dezember angekündigten Windenergieerlass und dem Erlass zur Windkraftnutzung im Wald zu rechnen?
Herr Abg. Gremmels, zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsverfahren für Windkraftanlagen werden derzeit landesweite Kriterien und Prüfstandards für die Zulassung von Windkraftanlagen beschrieben. Neben den neuesten Erkenntnissen der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten fließen darin auch die Ergebnisse der von der Landesverwaltung in Auftrag gegebenen Avifauna- und Fledermausgutachten ein. Dieser Erlass liegt im Entwurf vor und wird derzeit zwischen meinem Haus und dem Wirtschaftsministerium auf Fachebene abgestimmt. Die Veröffentlichung ist, wie zugesagt, im zweiten Quartal dieses Jahres vorgesehen.
Mit einem Erlass zur Windkraftnutzung im Wald sollen dem Landesbetrieb Hessen-Forst nunmehr Handreichungen für die Realisierung von unterschiedlichen Betreiberprojekten und für die Zusammenarbeit mit den hessischen Kommunen gegeben werden. Diese zielen ab auf sach- und zielgerichtete Mitwirkung in den Planungsprozessen und auf einen ausgewogenen Interessenabgleich. Die Inhalte sind bereits zwischen den Ressorts abgestimmt und werden für eine Veröffentlichung vorbereitet. Mit dieser ist in Kürze zu rechnen.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Bis wann liegen die für März angekündigten regionalen Energiekonzepte vor?
Die regionalen Energiekonzepte sind vom Wirtschaftsministerium veranlasst worden. Deswegen kann ich Ihnen die Frage, wann sie vorliegen werden, nicht beantworten.
Ich gehe davon aus, dass sich das Umwelt- und das Wirtschaftministerium in dieser wichtigen Frage, die beide Ressorts betrifft, abstimmen. Daher noch einmal die Frage: Diese Konzepte sind für Ende dieses Monats angekündigt worden. Vielleicht kann der Kollege Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium antworten.
Welche Kosten sind ihr für den „Gruß der Hessischen Landesregierung“ zum Internationalen Frauentag am 8. März 2012 entstanden?
Ich frage die Landesregierung: Welche Botschaft hat sie mit der Verteilung zerbröselnder Kekse verbunden?
Frau Abgeordnete, zumindest sind sehr viele Personen auf den Weltfrauentag aufmerksam gemacht worden, zumindest mehr als durch mit deutlich mehr Steuergeldern durchgeführte Veranstaltungen anderer Körperschaften oder Institutionen.
Halten Sie die politische Aussage, ein Gruß der Landesregierung mit einem zerbröselnden Keks, für eine zutreffende Aussage zum Internationalen Frauentag, der der 101. war? Wäre es nicht möglich gewesen, für die Landesregierung wenigstens eine kleine Veranstaltung aus diesem Anlass zum Thema Frauenpolitik zu machen, statt solche Zettelchen mit Keksen zu verteilen?
Frau Abgeordnete, mir tut es sehr leid, dass Ihr Keks zerbröselt ist. Die Rückmeldung von anderen Abgeordneten war, dass er nicht zerbröselt war. Aber vielleicht ist noch einer im Fundus, der nicht zerbröselt ist. Wir haben auf biologische Zutaten Wert gelegt, die keine Zusatzstoffe haben. Möglicherweise ist auch der eine oder andere Keks zerbröselt, weil es reine Naturmittel gewesen sind.
Frau Abgeordnete, darüber hinaus hat die Landesregierung anlässlich des 100. Weltfrauentages eine sehr ansprechende und große Veranstaltung im Hessischen Landtag durchgeführt.
Zumindest wird mir von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dieser Veranstaltung Bestes berichtet, was ich von Veranstaltungen anderer Veranstalter, die vor Kurzem stattgefunden haben, nicht höre.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Holger Bellino (CDU): Das wirkt bei mir noch nach!)
Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Meinung, dass ein zerbröselter Keks ein sehr klug ausgewähltes Symbol der Landesregierung war, um den Zustand der hessischen Sozialpolitik zu verkörpern?
Es war ein klug ausgewähltes Präsent, weil die Rückmeldungen – mit Ausnahme derer der Fragesteller – ausgesprochen positiv gewesen sind.
Welche Position bezieht sie zur Reaktivierung der Bahnstrecke Frankenberg – Korbach nach Vorlage der neuen Kosten-Nutzen-Analyse?
Herr Abgeordneter, die Nutzen-Kosten-Untersuchung des Nordhessischen Verkehrsverbundes zur Reaktivierung der Schienenstrecke zwischen Korbach und Frankenberg ist abgeschlossen. Bislang liegt allerdings lediglich ein Präsentationspapier des Gutachtens vor, nicht hingegen der prüffähige Erläuterungsbericht.
Das daher von der Fachbehörde noch nicht bestätigte Ergebnis liegt mit einem Verhältnis des volkswirtschaftlichen Nutzens zu den Investitionskosten von bislang 1,18 knapp über dem Grenzwert von 1,0, ab dem eine grundsätzliche Förderwürdigkeit mit öffentlichen Mitteln zulässig ist. Die in der NKU getroffenen Annahmen sind daher noch im Detail zu prüfen.
Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn darüber hinaus weitere Angaben vorliegen, z. B. zu den Bestellungen der Verkehrsleistungen – übrigens über 2017 hinaus – oder der Mitfinanzierung. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass dies auch alle anderen Gesellschafter im Aufsichtsrat des Nordhessischen Verkehrsverbundes betrifft – wird erst möglich sein, wenn alle Unterlagen vorliegen, d. h. in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates.