Ich danke Ihnen, Frau Cárdenas. – Als nächster Redner hat sich Herr Schork von der CDU gemeldet. Bitte schön, Herr Schork.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Manche Anträge und Wortbeiträge zeigen gewisse Dinge.
Das gilt insbesondere heute und bei diesem Thema für den Antrag der LINKEN. Eine Schule für alle, keine Schulnoten und keine Zeugnisse, jahrgangsübergreifendes Lernen von zwei bis vier Klassenstufen, das ist die sozialistische Einheitsschule.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei der LINKEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wissen gar nicht, wie autoritär es im Sozialismus war!)
Das ist ein sozialistisches Wolkenkuckucksheim, das den Bedürfnissen und Erfordernissen einer modernen Schulund Bildungspolitik nicht gerecht wird. Inklusion ist kein Thema, um ideologische Forderungen auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler auszutragen.
Im Übrigen gibt es keine einzige Studie von anerkannten Bildungsexperten, die belegt, dass längeres gemeinsames Lernen zu einem besseren Bildungserfolg führt.
(Beifall bei der CDU – Petra Fuhrmann (SPD): Dafür muss man beide Augen zumachen! – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das ist ein bisschen Selbstbetrug!)
Diese Studie gibt es nicht. Inklusion umzusetzen ist ein allgemein anerkanntes und entsprechend gefördertes Ziel, und das ist so in das Hessische Schulgesetz aufgenommen.
Dies ist ausdrücklich so, wie es im Hessischen Schulgesetz geregelt ist, kein Verstoß gegen die UN-Konvention, wie der Kollege Wagner behauptet.
Nicht das Ob von Inklusion, sondern das Wie steht im Fokus der Überlegungen. Für Inklusion müssen die Bedin
Kinder haben unterschiedliche Begabungen und Talente, aber auch Beeinträchtigungen und Behinderungen. Daher benötigen sie entsprechend differenzierte Lernangebote.
Deswegen brauchen wir eine individuell und ausschließlich am Kindeswohl ausgerichtete Bildungspolitik.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Heike Habermann (SPD): Verstehen Sie, was Sie sagen?)
Dies steht im Einklang mit der UN-Konvention, die ausdrücklich individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld fordert, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
Die UN-Konvention fordert eben nicht, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden müssen. Genau dies fordert die UNKonvention nicht.
Ich will darauf hinweisen, dass es zu der Frage, wo der Unterricht stattfindet, bemerkenswerte Entwicklungen in Hessen gibt. Vor einigen Tagen haben wir das St. Vincenzstift in Aulhausen besucht. Dort geht man im Förder- und Beratungszentrum und in der entsprechenden schulischen Einrichtung einen anderen Weg. Man öffnet die Schule auch für Kinder ohne Beeinträchtigungen, um dort eine Grundschule für beide zu haben. Auch dies ist ein möglicher und guter Weg, den die UN-Konvention ausdrücklich zulässt.
Als Beispiel: Italien hat eine wesentlich höhere Inklusionsquote, aber eine nachweislich schlechtere Förderung behinderter Kinder als Deutschland und Hessen.
Daraus resultiert zweierlei. Die Teilnahme am Unterricht an der allgemeinbildenden Schule ist dort zu ermöglichen, wo immer es möglich ist, die Begabungen und Talente der Kinder geeignet sind und es diesen förderlich ist. Das ist der erste Grundsatz.
Aber es gilt auch: Die Unterrichtung an sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren ist dort richtig, wo die Grenze der Beschulbarkeit an allgemeinbildenden Schulen gegeben ist. Wir haben in Hessen – dankenswerterweise hat Herr Wagner das bestätigt – ein hervorragend ausgestattetes und finanziertes System an Beratungs- und Förderzentren.
Das werden wir auch in Zukunft zur Verfügung stellen. Dabei werden sich die Beratungs- und Förderzentren weiterentwickeln müssen und weiterentwickeln. Sie werden verstärkt Beratungsaufgaben für Eltern, Schüler und allgemeinbildende Schulen leisten müssen und auch leisten. Sie werden stärker und mit einem zunehmenden Anteil an Stunden und Lehrern an den allgemeinbildenden Schulen tätig sein.
Ein Hinweis sei gegeben: Im Schuljahr 2012/13 sind 1.500 Stellen für Förderschullehrer an allgemeinbildenden Schulen vorgesehen.
Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förder- und Beratungszentren ist eine Aufgabe für die Zukunft, um den Kindern eine begabungsgerechte Bildung zur Verfügung zu stellen und zu ermöglichen.
Entscheidend: individuell, begabungsgerecht und am Wohl des Kindes orientiert – das ist gute Bildungspolitik. Wir gewährleisten dies. – Vielen Dank.
Kollege Schork, vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Habermann von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Frau Habermann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schork, zunächst einmal möchte ich Ihnen in einem Punkt recht geben: Diese UN-Konvention sagt nicht, dass alle Kinder in einer Regelschule beschult werden müssen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Das aber verträgt sich nicht damit, dass Sie einen Ressourcenvorbehalt ins Gesetz schreiben und damit das Recht dieser Kinder untergraben.