Protokoll der Sitzung vom 08.05.2012

Man kann auch über Gutes reden und nicht nur über Schlechtes. – Der Rheingau ist national und international als Weinbaugebiet mit hohem Qualitätsstandard und großer Profilierung insbesondere über die beiden Rebsorten Riesling und Spätburgunder bekannt. Hierzu haben insbesondere die bekannten führenden Weingüter, unter anderem auch die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Prädikatsweingüter, beigetragen.

Wie die Entwicklung der Betriebsstrukturen im Rheingau zeigt, sind erfolgreiche Betriebe zum Erhalt ihrer Entwicklungsfähigkeit und Marktposition auf die Bereitstellung einer kontinuierlich ausreichenden und in der Regel steigenden Weinmenge angewiesen. Hierzu können Flächenerweiterungen über Kauf oder Anpachtung genutzt werden. Auch können mit anderen Betrieben Bewirtschaftungsverträge geschlossen werden.

Die auf diese Weise erzielte Aufgabenteilung der Traubenproduktion nach Vorgaben des Vermarkters und des Weinausbaus bewirkt eine Konzentration auf die jeweiligen Stärken. Derartige Kooperationen festigen die Position der gesamten Weinwirtschaft des Rheingaus in dem von einem hohen Wettbewerbsdruck geprägten Weinmarkt auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Davon gehen positive Auswirkungen für das gesamte Anbaugebiet Rheingau aus.

Die nun vereinbarte Kooperation zwischen der Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH und der Genossenschaft Weinland Rheingau ermöglicht der Genossenschaft eine verbesserte Auslastung der vorhandenen Kellertechnik und die Konzentration auf ein definiertes Weinmarktsegment. Beide Zielsetzungen dienen der Effizienzsteigerung und dürften sich damit positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Mitglieder auswirken. Gleichzeitig ermöglicht sie der Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, ihr Angebot auf hohem Qualitätsniveau zu erhalten und entsprechend auszubauen.

Aus meinen Ausführungen erkennen Sie, dass hier beide Seiten profitieren, sowohl die Staatsweingüter Kloster Eberbach als auch die Winzergenossenschaft.

Zusatzfrage, Herr Abg. Seyffardt.

Muss ich aus dieser Kooperation schließen, dass den Hessischen Staatsweingütern ihre eigenen Trauben, die sie selbst erzeugen, nicht ausreichen für die Bestückung des Marktes und sie deshalb neue Mengen erschließen mussten über die Kooperation mit dieser Winzergenossenschaft? Und inwieweit ist die Winzergenossenschaft eingebunden in das Unternehmen selbst, in den Vorsitz, den Aufsichtsrat etc.?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Sie erkennen aus meiner Antwort, dass die Unternehmen, die Wein produzieren, auf entsprechend größere Traubenmengen angewiesen sind. Das gilt natürlich auch für Kloster Eberbach, wie ich es gerade bezeichnet hatte. Bezüglich der Einbindung der Genossenschaft ist geplant, eine Mitwirkungsmöglichkeit der Winzergenossenschaft Weinland Rheingau in dem Gremium der Kloster Eberbach GmbH einzurichten.

Frage 659, Herr Abg. Dr. Müller.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Abg. Dr. Müller, die Stellungnahme der Kommission vom 20. März dieses Jahres zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat in der Öffentlichkeit ein unterschiedliches Echo gefunden. Richtig ist aus unserer Sicht folgende Lesart.

Die Kommission hat keinen uneingeschränkten Freibrief für die Europarechtskonformität des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags gegeben, weil sie auf ihre beschränkte Prüfungskompetenz im Notifizierungsverfahren nach der sogenannten Informationsrichtlinie hinweist.

Im Ergebnis allerdings macht die Kommission den Weg für den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag für die nächsten zwei Jahre frei. Sie begrüßt die im Entwurf vom 15.12.2011, der von 15 Ministerpräsidenten in der Bundesrepublik gezeichnet wurde, gegenüber dem Ursprungsentwurf vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Konzessionen von sieben auf 20 sowie die Senkung des Abgabesatzes von 16 2/3 % auf 5 % sowie die Flexibilisierung der Spieleinsatzgrenzen von 750 € auf 1.000 €.

Es wird anerkannt, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein sogenanntes begrenztes Konzessionsmodell einführen, d. h. dass die Höchstzahl der ausgegebenen Konzessionen festgelegt werden könnte.

Indessen mahnt die Kommission die fortlaufende Evaluierung des Staatsvertrags an und gibt zu erkennen, dass der wirtschaftliche Erfolg des von Deutschland gewählten Modells derzeit nicht bewertet werden kann.

Nicht unkritisch sind die Ausführungen der Kommission zum Internetverbot von Onlinekasinospielen und Pokern. Insoweit habe Deutschland die Notwendigkeit eines solchen Verbotes bisher nicht mit Daten oder Beweismitteln belegen können.

Aber auch hier zeigt sich die Kommission großzügig. Sie gibt dort nochmals Gelegenheit, dies innerhalb von zwei Jahren bei der ersten Evaluierung dieses Staatsvertrags nachzuholen. Die Hessische Landesregierung wird dies natürlich entsprechend kritisch begleiten.

Im Ergebnis hat die Kommission den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Ich bin mir deswegen sicher und mit meinen Länderkollegen auch einig: Begreifen wir dies als Chance, und packen wir die Umsetzung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags an. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird es sich zeigen, ob sich das deutsche Modell bewährt.

Das Ratifikationsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat gestern – das darf ich Ihnen mitteilen – das Kabinett positiv passiert und wird nunmehr Ihnen, dem Hessischen Landtag, zugeleitet. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde rechtzeitig vor dem 1. Juli dieses Jahres nicht an unserem Bundesland scheitert.

Zusatzfrage, Herr Dr. Müller.

Ganz herzlichen Dank. Damit hat sich meine Zusatzfrage eigentlich erledigt. Ich wollte nämlich fragen, ob aus der Erwiderung der Europäischen Kommission die Hessische Landesregierung als Ergebnis sieht, dass jetzt die Ratifikation hier in Hessen stattfinden kann.

Wie geht man jetzt damit um? – Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident, damit hat sich meine zusätzliche Antwort eigentlich erledigt.

(Allgemeine Heiterkeit – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Wie abgesprochen!)

Aber ich möchte gerne noch mitteilen, dass wir insoweit gut im Zeitplan sind. Die Ratifikation kann abgewickelt werden. Die betreffenden Notwendigkeiten, auch für die Veröffentlichung noch vor dem 30.06. durch ein Sondergesetzblatt, sind seitens der Hessischen Landesregierung schon getroffen worden. Nach unserem Dafürhalten werden auch alle anderen Bundesländer, die zugestimmt haben, dieses Ziel erreichen können. Gewisse Fragezeichen wird es bei Nordrhein-Westfalen geben. Da aber nur 13 Bundesländer zustimmen müssen, um den Glücksspielstaatsvertrag in Kraft zu setzen, könnte es sein, dass möglicherweise auf Nordrhein-Westfalen aufgrund der Landtagswahlen und der notwendigen Konstituierung in diesem Fall verzichtet werden könnte. Wir sind aber guten Mutes.

Vielen Dank. – Die Fragestunde hat sich noch nicht erledigt.

Deswegen kommen wir zu Frage 660. Herr Abg. Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Ab wann stehen Fördermittel für die Markteinführungsinitiative für Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abg. Stephan, seit dem 1. April 2012 bietet der Bund eine Förderung von kleinen KWK-Anlagen bis 20 kWh an. Je nach Anlagengröße beträgt die Förderung zwischen 1.500 € und etwa 3.500 €.

Bevor in diesem Bereich ein eigenes Landesprogramm mit Breitenwirkung gestartet wird, sollen zunächst die Erfahrungen mit dem Bundesprogramm abgewartet werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss einer Doppelförderung.

Wir beabsichtigen stattdessen, zunächst in zwei anderen KWK-Förderbereichen aktiv zu werden: Einerseits sollen Contracting-Modelle gefördert werden, mit denen Energieversorger wie z. B. Stadtwerke und Gasversorger ihren Kunden hoch effiziente Mikro-KWK-Anlagen zur Verfügung stellen. Es ist geplant, dass bis Mitte dieses Jahres die ersten Energieversorger ihren Kunden dieses MikroKWK-Contracting anbieten können.

Wir planen noch einen zweiten Förderschwerpunkt und wollen bis zu 30 hoch effiziente Brennstoffzellen-KWKAnlagen fördern. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt, sobald genügend viele Interessenten gefunden sind. Wir gehen davon aus, dass dies Mitte 2012 der Fall sein kann.

Frage 661, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

An welchen hessischen Flüssen sind noch in diesem Jahr Renaturierungsmaßnahmen geplant?

Das beantwortet jetzt Frau Staatsministerin Puttrich.

Sehr geehrter Herr Abg. Landau, für die überwiegende Zahl der hessischen Bäche und Flüsse liegt die Unterhaltungspflicht einschließlich der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen bei den Anliegergemeinden oder den von ihnen gebildeten Verbänden.

Es besteht keine Pflicht, diese Maßnahmen bei den Landesbehörden im Vorfeld anzuzeigen oder zu melden.

Vor diesem Hintergrund liegt meinem Ressort keine vollständige Übersicht über sämtliche in Hessen geplanten Renaturierungsmaßnahmen vor. Ich habe eine umfangreiche Liste, möchte es Ihnen aber ersparen, sie hier zu verlesen. Ich schlage vor, dass ich Ihnen diese fünfseitige, eng beschriebene Liste zur Verfügung stelle.

Frage 662, Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Pläne verfolgt sie genau, um die „Verkürzung der Ausbildung ohne Qualitätsverlust“ für Erzieherinnen und Erzieher umzusetzen, wie der Sprecher des Kultusministeriums in der „Frankfurter Rundschau“ vom 29. März 2012 sagte?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Hessische Landesregierung plant im Kontext der Novellierung der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik, das Berufspraktikum – d. h. den dritten Ausbildungsabschnitt – von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen. Auch bei einer solchen Verkürzung wird die in der Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 geforderte Praxisdauer erreicht werden. Insofern ist eine Verkürzung ohne Qualitätsverlust gesichert, und der langjährige Ausbildungsweg wird nicht mehr als unattraktiv erachtet.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Staatsminister, sind Sie sich bewusst, dass Sie sich mit dieser Einschätzung – dass sich durch die Verkürzung der Praxisphase auf ein halbes Jahr kein Qualitätsverlust bei der Ausbildung ergebe – ziemlich allein auf weiter Flur stehen und dass die Verbände der Erzieherinnen und Erzieher, die Gewerkschaften und auch die Träger sehr einhellig der Auffassung sind, dass genau dies der Fall sein wird?