Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes – Drucks. 18/5834 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Wer bringt es vonseiten der Landesregierung ein? – Das tut Herr Staatsminister Rentsch. Herr Staatsminister Rentsch, ich darf Sie dann bitten, den Gesetzentwurf einzubringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes ein. Die Befristung des Gesetzes soll um weitere acht Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Wir wollen dabei aber auch verschiedene Änderungen vornehmen, die unserer Ansicht nach geboten und notwendig sind.
Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz ist die rechtliche Grundlage für das, was an Leistungen in diesem Bereich erbracht wird. Es ist die Gewähr dafür, dass das auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basiert. Aufgrund des Gesetzes wurden klare Qualitätsmaßstäbe konstituiert.
Meine Damen und Herren, insofern ist vieles von dem, was um uns herum passiert, natürlich auch Ausfluss dieser Gesetzgebung.
Im Vorfeld wurde ein Punkt sehr emotional diskutiert, ein wichtiger Punkt, nämlich ob in Hessen weiterhin auch einem Absolventen eines dreijährigen Bachelorstudiums die Zulassung für den gehobenen technischen Dienst verliehen werden soll.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer hat, gemeinsam mit anderen Vertretern dieses Berufszweigs, intensiv darauf hingewiesen, dass der Bachelor im Vergleich mit dem alten Diplomabschluss nicht ausreichend ist. Wir haben länger darüber debattiert, ob da vergleichbare Qualitäten vorliegen. Nach einer wirklich intensiven Debatte im Wirtschaftsministerium und mit den Fachleuten dieser Branche haben wir uns dafür entschieden, die dreijährige Praxis nicht fortzusetzen, sondern auf einer vierjährigen Ausbildung zu bestehen. Unter dem Gesichtspunkt von Qualität und Sicherheit ist das ein richtiger Schritt und stellt letztendlich – auch das stelle ich hier fest – keinen Verstoß gegen die Bologna-Grundsätze dar. Das ist ein richtiger Schritt zur Erhaltung der Qualität und Sicherheit in diesem wichtigen Bereich.
Meine Damen und Herren, durch diese Verlängerung hat sich eine Reihe von Präzisierungen und Anpassungen an EU-Recht ergeben, die wir in diesen Gesetzentwurf eingebaut haben. Da geht es beispielsweise um die Speicherung von Daten, die Berufshaftpflichtversicherung, Fragen von Auskunftsberechtigungen, die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten, die Ergänzung zugelassener Studiengänge für die Stadtplanung – ein ganz wichtiger Punkt. Vor allen Dingen geht es um die Klarstellung und Präzisierung bei geschützten Berufsbezeichnungen, Berufsgesellschaften und der Niederlassung auswärtiger Berufsangehöriger. Das ist ein Aspekt, der die Akteure sehr stark betrifft. Mit diesen Regelungen haben wir einen richtigen Schritt getan. Es ist nicht ganz einfach, dort für Klarheit zu sorgen, gerade wenn es – die Wissenschaftsministerin weiß, wovon ich rede – um ausländische Berufsabsolventen geht.
Weiterhin haben wir einen Obliegenheitskatalog gefertigt. Er ist die Grundlage dafür, wie korrekte Berufsbezeichnungen zu führen sind. Auch das ist ein wichtiger Punkt und die Grundlage dafür, dass die Probleme, die es bisher dort gegeben hat, künftig nicht mehr entstehen.
In diesem Sinne – ich hatte diese Hoffnung eben schon einmal zum Ausdruck gebracht, aber vielleicht klappt es jetzt – würde ich mich freuen, wenn wir dieses Gesetz gemeinsam verabschieden könnten. Es ist nicht wirklich streitig, sondern eine gute Fortentwicklung dessen, was wir haben. Insofern freue ich mich über die Zustimmung nicht nur der Regierungsfraktionen, sondern auch der Opposition. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Rentsch, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Ich eröffne die Aussprache dazu. Als erster Redner hat sich Kollege Milde von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Milde.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Der kannte es doch schon vorher! Der hat es doch geschrieben – schreiben lassen!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf kommt aus dem Ministerium. Der Herr Minister hat im Prinzip die inhaltlichen Veränderungen dargestellt: Zum Ende des Jahres würde das Gesetz auslaufen – ein guter Zeitpunkt, um sich einmal Gedanken darüber zu machen, welche Punkte noch aktuell sind und welche verändert werden sollten.
Es gibt sehr viele redaktionelle Änderungen; darauf hat der Minister hingewiesen. In der Tat war es eine der großen Diskussionen – übrigens schon bei der letzten Novellierung vor einigen Jahren –, ob es ausreicht, wenn man nach einem dreijährigen Bachelorstudium und einer vier
jährigen Berufspraxis, die wir bisher vorausgesetzt haben, Eintragung in die Kammerverzeichnisse finden kann.
Der Minister hat darauf hingewiesen: Europaweit sind die Anforderungen an Architekten und Stadtplaner tatsächlich gewachsen. Deswegen werden fast alle Bundesländer und auch fast alle Länder in Europa den Abschluss eines vierjährigen Vollzeitstudiums voraussetzen, ehe eine Eintragung erfolgt.
Nun muss man einfach sehen: Wenn es diese Entwicklung in Europa gibt, dann schaden wir unseren hessischen Architekten und Stadtplanern, wenn sie zwar hier nach drei Jahren einen Abschluss machen und eingetragen werden können, dann aber in anderen Bundesländern und in anderen europäischen Ländern keinen Zugang zum Markt haben. Das wäre ein absoluter Wettbewerbsnachteil. Insofern kann ich verstehen, dass die Kammern auf diese Verlängerung der Studienzeiten hinwirken, um die Qualitätsanforderungen zu erfüllen; das wurde auch überprüft.
Wir müssen uns dabei aber noch Gedanken machen, ob eine achtjährige Übergangfrist den Beteiligten wirklich hilft. Ich weiß, das ist der ausgehandelte Kompromiss. Ich würde dazu gern die Meinung der Anzuhörenden erfahren, denn acht Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Wenn das richtig ist, was in der Begründung dieses Gesetzentwurfs steht – dass nämlich ein Wettbewerbsnachteil entstünde –, dann ermöglichen wir es jemandem, heute ein Studium zu beginnen, bei dem wir relativ sicher sein können, dass er am Ende entweder nicht eingetragen wird oder mit der Eintragung an einem anderen Ort keine Arbeit findet. Das kann nicht unser Ziel sein.
Ich will ein Zweites anmerken. Auf der Bundesebene gibt es jetzt eine Veränderung. Man erlaubt dort Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung – das, was in anderen Sektoren die GmbH ist. Das findet jetzt noch keinen Eingang in diesen Gesetzentwurf, weil erst im Herbst auf Bundesebene über diesen Gesetzentwurf entschieden wird.
Wir könnten gemeinsam darüber nachdenken, ob man nicht im Vorgriff auf eine Änderung, die im Herbst auf Bundesebene stattfindet und dann Auswirkungen auf die Architekten und Stadtplaner in Hessen hätte – in vorauseilendem Gehorsam; dafür gibt es bestimmt auch eine kluge Formulierung –, schon jetzt einen Passus in das Gesetz aufnimmt, damit wir das Gesetz dann nicht nochmals ändern müssen.
Ansonsten ist dieser Gesetzentwurf aller Ehren wert. Herr Minister, ich bin immer wieder überrascht, wie Sie sich in wenigen Tagen in alle Bereiche der Wirtschaftspolitik eingearbeitet haben.
Das ist ein guter Gesetzentwurf. Bestimmt werden auch die Beratungen gut. Die Unterstützung der CDU-Fraktion hat er jedenfalls.
Vielen Dank, Herr Kollege Milde. – Als nächster Redner hat sich Herr Klose gemeldet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Klose, Sie haben das Wort.
Hochverehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, in der Tat sind bei diesem Gesetz die Chancen, es gemeinsam zu schultern, nicht die schlechtesten.
Meine Damen und Herren, dass Hessische Architektenund Stadtplanergesetz gehört zu den Gesetzen, die einen wirtschaftlichen Ordnungsrahmen schaffen, um fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten. Mit diesem Gesetz regelt der Landtag vor allem die Selbstorganisation der als Architekten und Stadtplaner tätigen Menschen.
Gerade die Freiberuflerinnen und Freiberufler sind es, die mit besonderem Wissen und Kreativität maßgeblich dazu beitragen, dass sich Wirtschaft und Gesellschaft den sich wandelnden Wünschen der Konsumenten anpassen können. Weil das so ist, ist hier besondere Sorgfalt angebracht.
Im Wesentlichen wird diese Gesetzesnovelle von der Landesregierung dazu genutzt, formale Anpassungen vorzunehmen und die Befristung auf acht Jahre zu verlängern. Das ist sicherlich wenig strittig. Auch eine wichtige substanzielle Änderung soll erfolgen. Das betrifft die Mindeststudiendauer für Architektinnen und Stadtplaner. Sie wird auf ein Vollzeitstudium von vier Jahren ausgedehnt, und die bisherige Ausnahmeregelung eines dreijährigen Studiums mit einer mindestens vierjährigen Berufspraxis wird gestrichen.
Für uns GRÜNE ist es besonders wichtig, in einer Anhörung zu erfahren, wie die Betroffenen diese Neuregelung bewerten. Wenn es tatsächlich so ist, dass dadurch die Zugangsvoraussetzungen für Architekten und Stadtplanerinnen europaweit erleichtert werden, dann scheint das ein richtiger Schritt zu sein.
Jenseits der europäischen Vereinheitlichung ist es uns aber auch besonders wichtig, die Hürden abzubauen, denen Architektinnen und Stadtplaner begegnen, wenn sie nur von einem Bundesland in ein anderes wechseln wollen. Nach wie vor gibt es da teils erhebliche Abweichungen des Berufsrechts in den Ländern für die Angehörigen dieser Berufe. Diese Differenzen führen zu Behinderungen, sowohl bei der Erstzulassung als auch bei einem späteren Niederlassungswechsel.
Deshalb werden wir bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs besonders darauf achten, ob diese Gesetzesnovelle einen Beitrag dazu leistet, diese Hürden abzubauen, insbesondere die Zulassung und die Anerkennung, die Berufshaftpflichtversicherung, und ob die Fortbildung vereinheitlicht wird, statt noch stärker diversifiziert zu werden. Im Übrigen wäre das auch ein Beitrag zur Reduktion von überflüssigem bürokratischem Aufwand und ein Abbau der Behinderung der Binnenmigration.
Die Bauministerkonferenz hat dafür nicht ohne Grund schon vor längerer Zeit ein Musterarchitektengesetz beschlossen. Auch das werden wir zurate ziehen.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne werden wir Ihren Gesetzentwurf in die Anhörung begleiten, vernünftige Vorschläge aufnehmen und konstruktiv, wie Sie das von uns gewohnt sind, an der Fortschreibung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes mitwirken. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Klose. – Als nächster Redner hat sich Kollege Siebel von der SPD-Fraktion gemeldet. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es in der Tat relativ kurz machen. Dieser Gesetzentwurf ist im Vorfeld der Einbringung in den Aspekten, die intensiv beraten werden sollen, diskutiert worden. Die Veränderungen, die im Hinblick auf die Berufsanerkennung und die Anerkennung von Studienleistungen diskutiert worden sind, sind eingearbeitet worden. Von daher kann ich für meine Fraktion Zustimmung signalisieren. Ich höre von anderen Fraktionen, dass dazu angehört werden soll; dann werden wir das so machen. Das ist immer gut, dann können noch neue Aspekte eingebracht werden.
Ich finde es richtig, dass wir aus der Evaluation, die seitens des Ministeriums durchgeführt worden ist, und mit dem Rat der Berufsverbände der Architekten und Stadtplaner zu einer Lösung gekommen sind, die von allen akzeptiert wird. Der Gesetzentwurf stellt eine für das Land sinnvolle Arrondierung dar.
Deshalb kann ich es kürzer machen als die vorgesehenen fünf Minuten: Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, weil er im Vorfeld gut und vertrauensvoll abgestimmt worden ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als nächster Redner hat sich Herr Dr. Büger für die FDP-Fraktion gemeldet. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Architekten- und Stadtplanergesetz hat sich in seiner jetzigen Form, das haben die Vorredner auch schon gesagt, ausdrücklich bewährt und bedarf deswegen keiner grundlegenden Änderungen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal besonders hervorheben, dass unsere Architekten und Stadtplaner in Hessen sehr gut ausgebildet sind und eine hervorragende Arbeit leisten.
Das bisherige Gesetz ist bis Ende dieses Jahres befristet. Das ist auch der eigentliche Grund, warum wir den Gesetzentwurf heute beraten.
Natürlich macht man eine solche Beratung immer so, dass man sich auch Einzelpunkte ansieht und dabei Änderungen in Erwägung zieht. Das war auch einer der Gründe dafür, dass wir uns einmal durchgerungen haben, Gesetze grundsätzlich zu befristen, und wir uns als Landtag mit Dingen, die nicht ständig auf der Tagesordnung stehen, regelmäßig befassen. So passiert das heute mit dem Architekten- und Stadtplanergesetz.