Ich glaube, der Ausbau des Humankapitals in diesem Bereich der internationalen Finanzwirtschaft am Standort ist eine entscheidende Voraussetzung für Innovation und Entwicklung einschließlich der Produktentwicklung.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang – ich will das in der Kürze der Zeit stichwortartig tun – auch etwas zu dem Bereich sagen, in dem wir eine unmittelbare Zuständigkeit haben: die Landesbank Hessen-Thüringen. Dieses Institut ist ein Institut, das keine roten Zahlen schreibt
Herr Minister, gestatten Sie mir kurz die Zwischenbemerkung,dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit bereits abgelaufen ist.
Ich komme zum Ende. – Ich will nur noch darauf hinweisen, dass das Geschäftsmodell mit den Sparten Großkundengeschäft und Investmentbanking sowie Privatkunden und Mittelstandsgeschäft dazu geführt hat, dass diese Landesbank – ich beziehe die Sparkassen ein – in diesem Zusammenhang eben nicht zu nennen ist, wenn es um die Krise der Landesbanken geht. Wir unterstützen die Politik der Landesbank. Wir haben das in der Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht. Wir führen im Moment und in den nächsten Wochen Diskussionen zur Installierung einer Bad Bank. Ich kann nur sagen, wenn diese Diskussionen geführt werden, darf das nicht dazu führen, dass die Landesbank Hessen-Thüringen herangezogen und für etwas haftbar gemacht wird, was sie selbst nicht veranlasst hat.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, diesen Bereich, den Sparkassenbereich, zu unterstützen. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind am Ende dieser Aussprache angelangt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte vorschlagen, dass wir alle Anträge in den Ausschuss geben, auch unseren Entschließungsantrag. Wir haben vereinbart, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr federführend sein soll und der Haushaltsausschuss mitberatend.Wir sollten das bei allen Anträgen so machen, wenn es geht.
Wir haben die Bitte, dass unser Antrag betreffend ein gesunder Finanzmarkt braucht eine starke öffentliche Säule, Tagesordnungspunkt 35, mitberatend in den Europaausschuss gegeben wird, weil es um die Sparkassenproblematik geht.
Das hatten wir hier oben schon so vorgesehen, bis auf den Hinweis mit dem Europaausschuss. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so, dass wir die aufgeru
fenen Tagesordnungspunkte 18, 31, 35, 65 und 69 jeweils federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Haushaltsausschuss überweisen. Tagesordnungspunkt 35 soll zusätzlich dem Europaausschuss überwiesen werden. – So machen wir das.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/391 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem Kabinettbeschluss vom 16. Oktober 2001 sind Gesetze grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen. Die Evaluierung der befristeten Gesetze liegt nach dem Kabinettbeschluss vom 17.Mai 2007 in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts.
Durch den erwähnten Kabinettbeschluss wurden auch die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Gesetze festgelegt. Danach werden alle bis zum Ablauf desselben Jahres befristeten Gesetze, deren Geltungsdauer verlängert werden soll, unter der formellen Federführung des Justizministeriums zu einem Sammelgesetz zusammengefasst. In allen Fällen führt das zuständige Ressort die gesetzlich vorgeschriebenen oder für zweckmäßig gehaltenen Beteiligungen durch.
Meine Damen und Herren, in Ausführung dieser Vorgaben wurde für diejenigen Gesetze, die bis zum 31. Dezember 2009 befristet sind, ein Entwurf für ein Sammelgesetz unter der formellen Federführung des Justizministeriums vorbereitet. Die Staatskanzlei und die jeweiligen Ministerien sind selbstverständlich ebenfalls beteiligt, und sie haben keine Einwendungen erhoben. Die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung bei der Staatskanzlei hat den Entwurf freigegeben.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Gesetzentwurf vor. Ich möchte im Hinblick auf die Zeit die 18 Gesetze nicht ausdrücklich einzeln aufführen.Das wird im Rechtsund Integrationsausschuss ausführlich erfolgen können. Ich möchte auf zwei Besonderheiten aufmerksam machen.
Die Geltungsdauer des Landesblindengeldgesetzes, Art. 9, wird um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert, da ein weiterer Anpassungs- und Änderungsbedarf gesehen wird, der nach dem Abschluss der noch erforderlichen Abstimmungen umgesetzt werden soll.
Bei dem Gesetz über das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 – das ist Art. 13 dieses Gesetzes – wird die Geltungsdauer nur um ein Jahr verlängert. Der Grund ist: Der Bund hat sein dazu passendes Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Zur Gewährleistung weiterer Mittelabrufungen aus diesem Förderprogramm ist es unerlässlich, das vorgenannte Gesetz entsprechend zu verlängern.
Die Geltungsdauer aller anderen von uns aufgeführten 16 Gesetze soll bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Kriszeleit, für die Einbringung. – Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kriszeleit hat es angesprochen: Die Geltungsdauer von insgesamt 18 Gesetzen soll verlängert werden. Bei Änderungen nur im redaktionellen Bereich, soweit ich das überprüft habe, ist das aus unserer Sicht im Wesentlichen unproblematisch und wird nicht zu großem politischen Streit führen.
An einem Punkt muss ich allerdings Widerspruch meiner Fraktion anmelden. Sie wollen die Geltungsdauer fast aller Gesetze um die üblichen fünf Jahre bis zum 31.12.2014 verlängern.Nur bei einem Gesetz,ausgerechnet dem Landesblindengeldgesetz, wollen Sie sie nur um zwei Jahre verlängern. Als Begründung wird angegeben, dass es ein Verfahren in der Europäischen Union gebe und noch nicht klar sei, ob sich daraus Änderungsbedarf ergeben werde. Meine Damen und Herren, wir halten dies für falsch.
Das Signal,das Sie damit an die blinden Menschen in Hessen aussenden, kann doch nur sein: Nach Ablauf dieser zwei Jahre hat die Landesregierung entweder vor oder hält es jedenfalls für gut möglich, dass das Landesblindengeldgesetz entweder gestrichen wird oder dass deutliche Kürzungen erfolgen sollen, wie wir es schon einmal bei der „Operation düstere Zukunft“ hatten. Für uns gilt: Hände weg vom Blindengeld.
Wir finden, der hessische Gesetzgeber sollte sich ausdrücklich zum Landesblindengeld bekennen, sollte ausdrücklich den blinden Menschen in Hessen sagen: Ja, wir bleiben dabei, wir halten es für richtig. Wenn sich dann aufgrund des EU-Verfahrens Änderungsbedarf ergibt, können wir das selbstverständlich während der Laufzeit von fünf Jahren einbringen.Aber das Signal, jetzt um nur zwei Jahre zu verlängern, ist aus unserer Sicht falsch. Wir wollen um fünf Jahre verlängern, damit die blinden Menschen in Hessen das Vertrauen nicht verlieren, dass sie weiterhin aufs Blindengeld setzen können. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Nächster Redner ist Herr Kollege Blechschmidt für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Jürgens, ich bin bei der Vorbereitung auf den heutigen Tagesordnungspunkt davon ausge
gangen – das hat vielleicht etwas damit zu tun, dass ich diesem Landtag in dieser Legislaturperiode erstmals angehöre und das deshalb vielleicht mit anderen Augen sehe –, dass es sich bei diesem Punkt um eine Abarbeitung dessen handelt, was der Herr Staatssekretär hier angeführt hat, dass wir nämlich die Geltungsdauer einiger Gesetze um fünf Jahre verlängern und bei zwei Gesetzen die Besonderheit besteht, dass ein kürzerer Zeitraum gewählt wird. Aus meiner Sicht hat der Herr Staatssekretär das dargestellt, was gesetztechnisch erforderlich ist.
Wir werden die Diskussion im Ausschuss führen müssen. Ich glaube, dass der politische Zungenschlag, den Sie hier hereingebracht haben,nicht angebracht ist.Aber das muss man im Ausschuss näher beleuchten und darlegen.
Ich möchte einen anderen Gesichtspunkt anführen, der aus der Sicht eines dem Landtag erst seit dieser Periode angehörenden Abgeordneten aufkommt. Es stellt sich die Frage – das ist meine persönliche Auffassung, die ich in der FDP-Fraktion noch nicht abgestimmt habe –, ob es wirklich Sinn macht, diesen Fünfjahreszeitraum bei allen 16 im Gesetzentwurf genannten Gesetzen beizubehalten, oder ob man nicht einen längeren Zeitraum von sechs oder sieben Jahren wählen sollte. Der Mechanismus, der hinter der Befristung steht,ist ja,ein Gesetz zu evaluieren, zu prüfen, ob es Bestand hat, und seine Geltungsdauer dann entsprechend zu verlängern.
Das ist aber eine Diskussion, die dem Ausschuss vorbehalten sein sollte – mit der Besonderheit, die der Herr Staatssekretär hier schon eingeführt und die Herr Dr. Jürgens politisch bewertet hat.Im Ausschuss wird man sehen, wie man mit dem Gesetzentwurf und mit den beiden Besonderheiten umgeht. Mit Blick auf die Uhr möchte ich mich kurz fassen. Die entsprechenden Diskussionen werden im Anschluss geführt werden. – Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hofmann für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat deutlich gemacht, worum es bei diesem Sammelgesetz geht, nämlich darum, verschiedene Gesetze, die zum 31. Dezember 2009 außer Kraft treten würden, in ihrer Geltungsdauer zu verlängern oder an einigen wenigen Stellen zu ändern.
Lassen Sie mich aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion klarstellen, dass wir für den Gesetzgeber die fünfjährige Befristung von Gesetzen und Verordnungen für grundsätzlich praktikabel halten – wohlgemerkt: grundsätzlich –, aber, wie immer auch an dieser Stelle, eine gründliche Evaluation der Gesetze fordern.
Ich muss ganz klar sagen, dass uns als Landesgesetzgeber ein Hinweis auf die Gründlichkeit der Durchführung der Evaluation und ihre Ergebnisse und Erkenntnisse oft nicht vorliegt.
Spiegelbildlich dazu möchte ich gern das aufnehmen, was Herr Dr. Blechschmidt eben gesagt hat. Man sollte prüfen, ob bei einzelnen Gesetzen, die sich über Jahrzehnte bewährt haben, bei denen keine oder nur marginale Änderungen vorgesehen sind, im Sinne der Arbeitsökonomie und der Rechtssicherheit von einer Befristung ganz abgesehen werden kann.
Lassen Sie mich zu einigen wenigen Gesetzen Stellung beziehen. Da ist zum einen das Gerichtsorganisationsgesetz, das den Sitz und den Zuschnitt der Bezirke der Amts- und Landgerichte regelt. Dessen Geltungsdauer soll bis 2014 unverändert verlängert werden. An dieser Stelle will ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass die CDU-geführte Landesregierung acht Amtsgerichte geschlossen und vier Amtsgerichte zu Zweigstellen abgestuft hat. Da das Gerichtsorganisationsgesetz unverändert in seiner Geltungsdauer verlängert werden soll, ist anscheinend kein weiterer Rückzug der Justiz aus der Fläche beabsichtigt. Das ist gut so, denn wir als SPD haben immer darauf gedrungen, dass die Justiz auch durch ihre Präsenz in der Fläche Bürgernähe zeigen und sichtbar sein muss.
Das zweite Gesetz, auf das ich kurz eingehen will, ist das Juristenausbildungsgesetz. Es soll an nur wenigen Stellen redaktionell geändert werden. In der Regierungsanhörung wurden aber von verschiedenen Anzuhörenden, z. B. der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern oder der NRV, Anregungen zur Verbesserung der Ausbildung der Studenten der Rechtswissenschaft und der Rechtsreferendare gegeben. Es wurde z. B. eine zweisemestrige Pflichtveranstaltung mit dem Titel „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ vorgeschlagen. Man kann sich natürlich zurücklehnen und sagen: Solange es eine Juristenausbildung gibt, wird über ihre Inhalte diskutiert. – Ich habe dazu eine andere Auffassung. Wir sollten keine ritualisierte Diskussion führen, sondern wir müssen uns ernsthaft auch diesem Ansinnen stellen, immer wieder zu hinterfragen und zu überprüfen, wie gut die Juristenausbildung in Gänze ist. Deswegen sollten wir diesen Gesetzentwurf nutzen,um zu prüfen,ob es tatsächlich Verbesserungsbedarf in der Juristenausbildung gibt, und gegebenenfalls die Anregungen übernehmen.
Drittens. Ich komme zum Landesblindengeldgesetz. Herr Dr. Jürgens ist darauf schon eingegangen. Ich möchte daran erinnern, dass die Landesregierung vor geraumer Zeit das Landesblindengeld gekürzt hat. Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Man sollte hier bezüglich der zeitlichen Befristung von den anderen Gesetzen nicht abweichen, damit man keinen falschen Zungenschlag hineinbringt oder gar bei den Betroffenen Ängste schürt nach dem Motto: Aha, da ist wieder ein Anschlag auf das Landesblindengeld zu befürchten.