Protokoll der Sitzung vom 19.03.2013

Ich frage die Landesregierung:

Welche Position vertritt sie beim Bund und der EU zur Forderung der hessischen Weinbauverbände nach einer Beibehaltung der bestehenden Pflanzrechtsregelungen für Weinreben in der kommenden Förderperiode der Europäischen Union?

Herr Staatsminister Weinmeister.

Herr Abg. Seyffardt, die Pflanzrechte für den Weinbau sollen nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission liberalisiert werden. Das bedeutet, die strenge Einteilung nach Weinbauregionen bzw. nach Weinbauflächen soll aufgehoben werden. Das bedeutet im Extremfall, dass natürlich für die Lagen, die nicht so gut bewirtschaftet werden, wie Steillagen, die uns in besonderer Weise am Herzen liegen, nicht nur die Fragen des Umwelt- und Naturschutzes und der Biodiversität, sondern auch die Fragen des biologischen Bereichs dadurch vielleicht wegfallen könnten.

Das wollen wir gern verhindern. Deswegen haben wir mit den hessischen Winzerinnen und Winzern, aber auch mit den anderen Weinbau treibenden Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – also Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Saarland – darauf hingewirkt, dass die bisherige Regelung auf europäischer Ebene beibehalten bleiben soll. Wir sind uns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch einig. Wir haben dazu bereits im Jahre 2011 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die auch so verabschiedet worden ist. Wir sind als Hessische Landesregierung daran interessiert, dass die bisherigen Pflanzregelungen beibehalten werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Seyffardt.

Die Europäische Kommission plant, die bestehende Betriebsprämienregelung im Agrarbereich auch auf den Weinbau auszudehnen. Das wird von den hessischen Weinbauverbänden kritisiert. Kann sich die Landesregierung vorstellen, diese Position der Weinbauverbände, eben Kritik an dieser Ausweisung der Betriebsprämienregelung, zu unterstützen?

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Auch dort haben wir gesagt, dass wir die bisherige Regelung gern beibehalten wollen und damit die hessischen Weinbauverbände unterstützen. Wir warten jetzt darauf, wie die genaue Ausweitung im sogenannten Trilogverfahren zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten ist, und werden dort noch einmal auf die deutsche Seite einwirken, dies auch so umzusetzen.

Nächste Frage ist Frage 834. Herr Abg. Dr. Arnold.

Ich frage die Landesregierung:

Auf welche Faktoren führt sie die insgesamt positive Entwicklung des Waldes in Hessen zurück, wie sie im Waldzustandsbericht 2012 dargestellt ist?

Herr Staatssekretär Weinmeister.

In diesem Fall bin ich der festen Überzeugung, dass die Landesregierung für vieles Gute verantwortlich ist, aber nicht für alles.

(Gerhard Merz (SPD): Das ist neu! – Dr. Walter Arnold (CDU): Mehr Selbstbewusstsein!)

Deswegen muss man an dieser Stelle deutlich sagen: Ein Wald ist von vielen Faktoren abhängig. Auch der Zustand ist von vielen Faktoren abhängig, Herr Kollege Arnold. Was wir in den letzten Jahren machen konnten, haben wir getan.

Wir haben sowohl bei der Waldkalkung als auch bei der Bodenvorsorge und bei der Frage der Nachbauflächen mit standortangepassten Hölzern die Förderung vorgenommen, um einen Wald umzubauen, der den klimatischen Verhältnissen und auch den Veränderungen durch den Klimawandel gerecht wird. Auf der anderen Seite muss man allerdings ehrlicherweise gestehen, dass bei den Buchen der Rückgang der Zahl der Kronenlichtungen auch etwas damit zu tun hat, dass das letzte Jahr kein Buchenmastjahr war und sich dadurch die Bäume erholen konnten. Bei den Eichen hatten wir im letzten Jahr gerade bei den älteren die Problematik mit einem hohen Schmetterlingsfraß. Auch das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Insgesamt hat sich der Waldzustand im letzten Jahr deutlich verbessert. Das ist ein gutes Zeichen. Nichtsdestotrotz gibt es in Hessen Teile im Wald – wenn ich mir das Hessische Ried anschaue –, wo ich noch Sorgen habe. Wo kein oder nur bedingter Grundwasseranschluss ist, merkt man deutlich, dass die Bäume unter Stress stehen. Dort müssen wir zu neuen Lösungen kommen.

(Beifall der Abg. Dr. Walter Arnold (CDU) und Heinrich Heidel (FDP))

Frage 835, Frau Kollegin Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Fördermöglichkeiten für Familienhebammen haben die Kommunen aus Landes- und/oder Bundesmitteln?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, Grundlage für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative Familienhebammen sowie Aus- und Aufbau der Netzwerke Früher Hilfen ist die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis 2015. Der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen wird unter der Voraussetzung gefördert, dass in der Kommune ein lokales Netzwerk Frühe Hilfen besteht oder sich im Aufbau befindet, und eine Koordinierungsstelle vorhanden ist.

Weiterhin müssen die Familienhebammen durch eine Fortbildung des hessischen Hebammenverbandes, der bereits in den Jahren 2007 bis 2012 im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums 205 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet hat, entsprechend dem Kompetenzprofil des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen qualifiziert und in ein für frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingebunden werden.

Die Verteilung der Fördergelder auf die einzelnen Kommunen richtet sich nach der Zahl der Kinder unter drei Jahren und auch der Zahl der Kinder unter drei Jahren im Transferbezug, also derer, die auch Leistungen nach dem SGB II bekommen. Die Höhe des vorgesehenen Budgets wird jährlich vom Hessischen Sozialministerium mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag abgestimmt und dann bekannt gegeben. Aus Landesmitteln werden die Fortbildungen für Familienhebammen weiterhin finanziert.

Derzeit erfolgt eine Fortbildungsanfrage, auf die hin Konzepte und Angebote von Trägern für Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Kinderschutz, Prävention und frühe Hilfen bis spätestens zum 31. März 2013 eingereicht werden können.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Ravensburg.

Herr Minister, können Sie eine Aussage darüber treffen, wie viele Mittel den Kommunen nach dem Kinderschutzgesetz in Hessen zur Verfügung stehen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, im Jahre 2012 waren das 1,9 Millionen €, davon 50 % für Kinder unter drei Jahren und 50 % für Kinder unter drei Jahren im SGB-II-Bezug. In der gleichen Aufspaltung 50 : 50 sind es im Jahre 2013 2,8 Millionen €. Dazu kommen noch die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen, die seitens des Sozialministeriums finanziert werden.

Frage 836 ist zurückgenommen.

Frage 837, Herr Abg. May.

Ich frage die Landesregierung:

Hat sie die letzte Förderrate zum Aufbau der Law School der European Business School bzw. den Zuschuss für den laufenden Betrieb der EBS für das Jahr 2012 bzw. für das Jahr 2013 ausgezahlt?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Herr Abgeordneter, nein. Die Mittel sind bislang nicht ausgezahlt worden. Die eingereichten Unterlagen werden derzeit überprüft.

Zusatzfrage, Herr Abg. May.

Frau Staatsministerin, ist bei den eingereichten Unterlagen die beantragte Landesbürgschaft mit berücksichtigt? Bis wann werden Sie mit der Prüfung fertig sein?

Frau Staatssekretärin Kühne-Hörmann.

Herr Abgeordneter, die Unterlagen sind eingereicht, und – wie ich eben schon gesagt habe – die Mittel werden ausge

zahlt, wenn die Unterlagen überprüft sind. Mehr kann ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Weiß.

(Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frage Bürgschaft beantworten!)

Frau Ministerin Kühne-Hörmann, liegt inzwischen ein testierter Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2011 vor?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Nein, der liegt noch nicht vor.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Müller.

Frau Ministerin, können Sie mir beantworten, ob es in Ihrem Ministerium eine Auflistung gibt, wie oft diese Frage des Kollegen May schon gestellt worden ist?

(Heiterkeit bei der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir werden die so lange stellen, bis es endlich eine Antwort gibt!)

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.