Welche Konzepte zur Prävention, Entdeckung und Sanktionierung von Plagiatsfällen haben die hessischen Hochschulen entwickelt?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben bei den Hochschulen eine Abfrage gemacht. Dabei muss man zunächst unterscheiden, dass Hochschulabschlussarbeiten und Dissertationen zu betrachten sind.
Bei den Hochschulabschlussarbeiten messen die Hochschulen der Aufklärung und der Information der Studierenden und der übrigen Hochschulmitglieder eine hohe Bedeutung zu. So wurde an der Hochschule Darmstadt ein allgemeiner und IT-gestützter Informationsservice zur Beratung der Hochschullehrer und der Studierenden im Plagiatskontext eingerichtet. Die Technische Hochschule Mittelhessen bereitet aktuell eine Informationsbroschüre zum Thema Plagiat vor und hat im November letzten Jahres einen Workshop durchgeführt, der „Umgang mit Täuschung und Plagiaten“ hieß. Das geschah an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Andere tun mehr.
Ich will jetzt auf Folgendes hinweisen: Hinsichtlich der Beurteilung und Überprüfung der Dissertationen und anderer wissenschaftlicher Hochschularbeiten werden von den Universitäten die von der Hochschulrektorenkonferenz im Jahr 1998 verabschiedeten Grundsätze zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis sowie die im Jahr 1997 formulierten Empfehlungen der Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft in der deutschen Forschungsgemeinschaft berücksichtigt. Diese wurden von den Universitäten in eigene Verfahrensgrundsätze überführt, welche jeweils auf den Homepages der Hochschulen abgerufen werden können.
Danach gilt: Kommt der mit dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens befasste Ombudsmann nach erster kurzer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens begründet ist, legt er den Fall unverzüglich der Ständigen Kommission vor. Diese überprüft den Verdacht zunächst noch einmal selbst und eröffnet bejahendenfalls das förmliche Untersuchungsverfahren, indem sie Mitglieder des Promotionsausschusses des betroffenen Fachbereichs ohne Stimmrecht kooptiert. Ferner zieht sie eine externe Expertise und ein oder zwei Gutachten bei.
Die förmliche Untersuchung endet mit einer Feststellung zu der Frage, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Des Weiteren gibt sie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen für die Hochschulleitung und den Fachbereich.
Das Aberkennungsverfahren ist dann eine Angelegenheit des Fachbereichs, dem die Empfehlungen der Kommission vorliegen. Die Hochschulleitung wird über die einzelnen Verfahrensschritte unterrichtet. Ich will darauf hinweisen, dass die Hochschule Fulda bereits im Jahr 2011 entschieden hat, in allen Fachbereichen zur Prüfung der Abschlussarbeiten eine Plagiatssoftware einzuführen.
Frau Ministerin, das Stichwortet lautet: eigene Leistung. Können Sie sagen, ob diese Frage an die Regierung in Ihrem Ministerium oder in Eigenverantwortung des Abg. Dr. Rolf Müller entstanden ist?
Herr Abg. Al-Wazir, mündliche Fragen werden von den Abgeordneten in deren Verantwortung gestellt. Einem Abgeordneten zu unterstellen, dass das nicht so wäre, das müssen Sie untereinander ausmachen.
Wann werden dem Landtag die beiden von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Fracking-Gutachten – zum einen eine hessenspezifische Auswertung der Studien von NRW und vom Umweltbundesamt durch das HLUG, zum anderen das Gutachten der Universität Marburg zu den kommunalen Einwänden zum Erkundungsantrag von BNKPetroleum – vorgelegt?
Herr Abg. Gremmels, beide Gutachten werden voraussichtlich zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11. April 2013 vorgelegt werden.
In der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ vom 19. März 2013 schreibt der Kasseler Stadtverordnete Norbert W.:
Auch im Fall einer Wahlniederlage wird die schwarz-gelbe Landesregierung nicht in letzter Minute einen Weg für die Gasförderung per Fracking freimachen.
Bei Norbert W. handelt es sich um den Vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion im Kasseler Rathaus. Er ist natürlich in seinen Äußerungen frei. Er darf sich als Abgeordneter im Kasseler Stadtparlament frei äußern. Dass er mit seinen Gedanken nicht so weit von unseren entfernt ist, ist eine schöne Sache.
Teilen Sie die Einschätzung des Herrn Norbert W., dass die Landesregierung die Landtagswahl verlieren wird?
Es spricht für die Klugheit eines jeden Abgeordneten, sich mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, dass eine Regierung wiedergewählt werden kann und dass sie auch nicht wiedergewählt werden kann. Ich gehe davon aus, dass diese Regierung wiedergewählt werden wird.
Nichtsdestotrotz ist es klug und weise, auch über andere Möglichkeiten nachzudenken. Es zeichnet einen Parlamentarier aus, dass er nicht engstirnig ist, sondern einen weiten Horizont hat.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es in anderen Bundesländern bereits Genehmigungsverfahren zum Einleiten des Frackings?
Im Gegensatz zu Hessen gibt es in anderen Bundesländern bereits sogenannte Erlaubnisse. Die gibt es dort, wo die sogenannte Claim-Absteckung stattfindet.
In Nordrhein-Westfalen hat zuletzt die Bezirksregierung in Arnsberg im Juli 2012 ein solches Erlaubnisverfahren eingeleitet. Soweit ich unterrichtet bin, geschieht das auch in Rheinland-Pfalz. Mit dem Gutachten, auf das Herr Kollege Gremmels hingewiesen hat, werden wir versuchen, eine rechtliche Begründung dafür zu finden, nicht so vorgehen zu müssen, wie es in den anderen Bundesländern geschieht.
Teilt sie die Einschätzung, dass die von Schweizer Banken ausgehende Initiative, die Kundenberatung bundesdeutscher Steuerstraftäter auf Selbstanzeigen auszurichten, auf Druck des bilateralen Steuerabkommens USA-Schweiz und des nicht zustande gekommenen Amnestieabkommens Schweiz-Deutschland zurückzuführen ist?
Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung tut sich naturgemäß etwas schwer, Fragen mit einem solch absoluten Inhalt so absolut zu beantworten, zumal dann, wenn es um die Motivforschung beim Handeln Dritter geht. Aber natürlich ist klar, dass die gesamte Diskussion um die künftige Behandlung der Kapitalerträge in der Schweiz sicherlich auch das Handeln der betroffenen Akteure am Finanzplatz mitbestimmt.
Das ist jetzt wirklich eine Einschätzung. Ich glaube, dass sowohl die Diskussion um die Frage des Zustandekommens des deutsch-Schweizer Steuerabkommens als auch weitere internationale Verabredungen dort eine Rolle gespielt haben. Denken Sie dabei an die Verabredung zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.
Ich nehme aber sehr wohl auch wahr, dass diejenigen, die sich in der Schweiz in der Vergangenheit für eine Weißgeldstrategie eingesetzt haben, es keineswegs als Hilfe für ihre Arbeit empfunden haben, dass die Bundesrepublik Deutschland das Steuerabkommen nicht ratifiziert hat. Denn sie tragen vor, dass diejenigen unter den Schweizer Banken, die ihren Kunden geraten haben: „Behaltet nur die Nerven, die Deutschen werden am Ende dem Abkommen nicht zustimmen“, aufgrund dieses Weges zumindest temporär aus deren Sicht recht bekommen haben.
Ich darf noch eine Frage stellen, die nicht von der Landesregierung kommt. Ich frage die Landesregierung: